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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: So 14. Jan 2018, 13:50
von Koelsch
verwirrende Texte sind normal vom JC, aber wenn die zu viel Miete gezahlt haben, dann ziehen die das in der Tat wieder ab.

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: So 14. Jan 2018, 14:40
von marsupilami
Und das Geld vom Zeitungsaustragen ist Einkommen und wird selbstverständlich angerechnet!

Du kannst ja mal mit unserem ALG-Rechner prüfen, ob die halbwegs richtig rechnen.
"halbwegs" deshalb, weil es auf die Ergebnisse unseres Rechners keine Garantie gibt.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: So 14. Jan 2018, 16:30
von 7up
Ich dachte es gibt einen Freibetrag von 100€, den man einbehalten darf; wenn man irgendwo arbeiten geht? Ich versteh das nicht. Soll ich gegen dieses Schreiben Widerspruch einlegen, wegen der Anrechnung vom Zeitungsgeld?

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: So 14. Jan 2018, 17:25
von Koelsch
Da wir nicht wissen, was da angerechnet wird, können wir nicht's sagen. Aber richtig, es gibt einen Freibetrag von 100 auf Erwerbseinkommen, also den Lohn vom Zeitungsaustragen

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: So 14. Jan 2018, 17:31
von marsupilami
Hieße in dieser - groben - Rechnung:

Verdienst Du 100, bleiben Dir 100.
Verdienst Du 200, bleiben Dir 100, der Rest wird auf Dein ALG II angerechnet.

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: So 14. Jan 2018, 17:32
von Koelsch
Der Rest wird zu 80% angerechnet

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: So 14. Jan 2018, 19:07
von 7up
Ich komm doch aber nicht über 1oo, nur immer so um die 70 - 8o€ pro Monat, mehr nicht. Deswegen macht mich das ja stutzig, dass das Jc das anrechnen will. Oder wurde das nur mit erwähnt oder wie jetzt?

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: So 14. Jan 2018, 19:16
von Koelsch
Wie schon gesagt, wir haben das Briefchen nicht gelesen, daher können wir daz auch konkret nichts sagen

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: So 14. Jan 2018, 19:51
von 7up
Das da hatte ich verlinkt. Oder welches Schreiben meinst Du?
http://abload.de/img/anonym-rckforderungjcx9kli.jpg
http://abload.de/img/anonymi-rckforderungj5tkkk.jpg
Und da steht halt auf Seite 2 drinne, dass mein Einkommen angerechnet werden wird, angeblich. Oder habe ich das falsch verstanden?

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: So 14. Jan 2018, 19:56
von Koelsch
Steht doch da, es geht um Rückforderung von zu viel gezahlen Unterkunftskosten und sonst nix

Ansonsten steht da nur - Lohn abzgl. Freibetrag wurde erfasst = keine Anrechnung. Klar, wie üblich sehr kompliziert ausgedrückt.

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 08:53
von 7up
… mhhhh, jaja ... Und weiter steht da: „Aus vorgenannten Gründen, steht Ihnen weniger Geld zu.“ (Sogar den Punkt am Ende vom Satz vergessen.)

http://abload.de/img/anonymi-rckforderungjnzqep.jpg

Das würde ja bedeuten, dass es um beides geht. Um die Nachzahlung und das Zeitungsgeld. Sehr irreführend für mich, tut mir Leid. Vor allem, warum steht da: "Und Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft ... ."? Ich wohne alleine und das weiß das Jc auch. :arge: Ich habe wohl Ungeziefer hier wohnen, was auch Miete zahlen muss, als WG, weil ja meine Wohnung zu groß is angeblich, also um 1m², oder was soll das bedeuten? :7:
Das Jc klatscht einem irgendein Schreiben an den Hals, was gar nicht stimmt und überhaupt nicht passt. :5: Tststs... Wenn das Jc sich nur einmal wirklich um die Leute kümmern würde, mit denen es zu tun hat, sei es aus Anteilnahme oder wirklichem Interesse, dann würde es so einen Mist auch nicht zustande bringen, aber es geht ja nur darum, jemanden eins reinzuwürgen und jemanden klein zu machen. :6:
Das ist einfach nur traurig.
Ich hoffe du behältst Recht, SkKölschEineStangefürmichbitte, dass es nur um die Nachzahlung geht.

FACEPALMSMILIE
:8:

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 10:31
von Koelsch
Du hast € 30 zu viel Unterkunftskosten erhalten und die werden jetzt wieder eimgezogen, mehr steht da nicht. Alles andere sind Textbausteine, man will eben viel Papier produzieren.

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: Do 8. Feb 2018, 17:23
von 7up
Komischweise hat das JC noch gar nichts verrechnet, obwohl es dies angekündigt hatte.

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: Do 8. Feb 2018, 17:52
von Koelsch
Brauchst Du für's Zeitung austragen Dein Auto? Dann wäre das ein gutes Argument für den Gerichtsvollzieher, das Auto unpfändbar zu machen.

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: Sa 3. Mär 2018, 13:53
von 7up
Das JC möchte im April gleich 30€ auf einmal einbehalten, laut meinem aktuellstem Brief. Mir ist das aber zuviel auf einmal. Von 30€ kann ich die letzte Woche im Monat vielleicht noch überleben oder so. Ich meine, das JC hat doch auch in 15€-Raten zuviel gezahlt. Warum kann es denn dann nicht auch in 15€-Raten abbuchen? Wegen 30€ macht das JC einen Aufriss, nur um die Leute klein zu kriegen, das ist der blanke Wahnsinn. Gibt es denn da keinen Weg, eine geringe Rate (15€) mit dem JC zu vereinbaren?

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: Sa 3. Mär 2018, 15:22
von Koelsch
€ 30 ist sehr "gnädig" - die könnten € 41,60/Monat - guckst Du § 43 SGB II

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: Sa 3. Mär 2018, 20:03
von 7up
Für mich sind 30€ aber zuviel, die fehlen mir am Monatsende. Kann ich da nicht Widerspruch einlegen und eine geringere Rate vereinbaren?

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: Sa 3. Mär 2018, 20:06
von Koelsch
Klar kannst Du das versuchen. Mehr als die € 30 kann auch beim Widerspruch nicht rauskommen, ist also ohne Risiko.

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: So 4. Mär 2018, 14:54
von 7up
Und so geht das wieder los, dass das JC einen vollspinnt und man mit dem reden muss, obwohl man gar nicht will. :5:

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: So 4. Mär 2018, 15:08
von Koelsch
Ja, das reale Leben ist schon hart, und wenn dann noch das JC dazu kommt, wird's noch was härter. Wem sagst Du das, fast alle hier haben das am eigenen Leibe versprüt bzw. verspüren es noch.

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: Mo 5. Mär 2018, 12:22
von 7up
Und wie schreibt man das? So?
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen Ihr Schreiben vom 01.03.2018 über die Rückforderung von 30€ Widerspruch ein. Meine finanziellen Mittel ermöglichen es nicht, 30€ auf einmal zurückzuzahlen.
Ich bitte um Ratenzahlung. Die Raten sollen mit den aktuellen Leistungen verrechnet werden.

Beginn der Ratenzahlung: ab Monat April
Höhe der Raten: 10€/Monat

Mit freundlichen Grüßen

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: Mo 5. Mär 2018, 13:12
von Koelsch
So kannst Du das schreiben.

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 10:14
von Koelsch
Tigerlaw sandte mir das folgende Blättchen, das zeigt, wie "einfach" das mit dem Zustellerlohn ist.
Zeitungsbote Lohnberechnung.pdf

Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 11:10
von 7up
567 stück auf 3,7 km is aber ganz schön viel. das is wohl in der stadt ja? hab immer so um die 3oo stück auf 15km verteilt. naja is halt aufm dorf hier, da is alles n bissl weiter
Ich habe meinen Arbeitsvertrag mal hochgeladen und muss dazu sagen, dass ich das übelst knausrig finde was man da bezahlt bekommt. Und 1,7 Stunden brauche ich nicht, ich brauche länger, weil es auch steile Berge sind und viel zu fahren ist. Ich brauche so 3 bis 4 Stunden und wenn wir zu zweit sind, dann brauchen wir immer noch 2,5 Stunden; wenn wir uns beeilen und wirklich ruckizucki hintereinander wegabreiten, ohne Pause zu machen. Danach bin ich aber auch rund wie ein Buslenker. Ich habe schon Mal versucht mit dem AG wegen der Zeit zu reden, der sieht das aber leider nicht ein und ist redegewandt und windet sich mit irgendwas raus, es wäre alles fair und korrekt. Er könne nur 10km bezahlen und das wäre laut seinen Berechnungen auch nicht länger. Ich habs gemessen und es ist länger. Die Strecke beträgt nämlich fast 15km und nicht nur 10 oder noch weniger, wie er mir erzählen wollte. Und das mit dem Arbeitsgericht hatte ich eigentlich nicht vor, weil ich da auch wieder 180km weit fahren muss und sich das wahrscheinlich nicht lohnt. Oder? Ich weiß gar nicht wie ich rangehen soll.
http://abload.de/img/img7quh4.jpg
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 13:53
von quinky
7up hat geschrieben: Di 6. Mär 2018, 11:10 567 stück auf 3,7 km is aber ganz schön viel. das is wohl in der stadt ja? hab immer so um die 3oo stück auf 15km verteilt. naja is halt aufm dorf hier, da is alles n bissl weiter
Das ist nur möglich, wenn ALLES Wohnblöcke sind, in denen 12 und mehr Parteien wohnen.
Normale Häuser Inder Stadt (also nicht auf dem Land, hier sind 567Stück auf 3,7km UNMÖGLICH.
Kleine Rechnung:
3700 meter : 567 Stück = 6,5m d.h. JEDES Haus darf im Durchschnitt nur 6,5m breit sein und bei ALLEN kein einziger Durchgang bestehen.
Ich kenne diese Angaben von der Zentrale für alle Zeitungs"fritzen" in Berlin.
Bei 2 Bezirken waren bei mir die Angaben 5839 Meter und 6564 Meter. Tatsächlich waren es 26 km (also das doppelte)
Im Endeffekt wurden auch die 26 km akzeptiert.
Zeitangaben waren 1.57 Stunden und 2.03 Stunden, von mir angegebene Zeit war 6 1/4 Stunden.
Auch hier wurde im Endeffekt 6 1/4 Stunden akzeptiert.
Insbesondere etwas wird überhaupt nicht berücksichtigt, die Wegstrecke von der Straße bis zum Briefkasten.
Zwar sind teilweise Zeitungsrollen am Zaun, teilweise ist der Briefkasten aber auch 20m, 30m u.U 50m entfernt, zurück muß die Strecke ja gelaufen werden. Ich habe bei meinen damals 645 Zeitungen lediglich 5m im Durchschnitt (für eine Stecke angegeben),
Rechnung:
5m hin und 5 m zurück = 10m/Briefkasten mal 645 ergab dann eine Entfernung von rund 6,5KM!!!. Mein Verhandlungspartner bei der Zeitungsfirma ist dann aus allen Wolken gefallen, da ja allein diese Wege mehr als 1 Stunde Arbeit erforderte!!

7up
NUR durch korrektes Vorrechnen der Wege und Zeiten kannst Du einen korrekten Lohn erreichen, denn SÄMTLICHE Werbungszeitungen legen eine Fantasiezeit zur Bezahlung zu Grunde!

Gruß
Ernie