Kapitallebensversicherung und Hartz4

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#26

Beitrag von Koelsch »

Nöö, Ohnmacht ist unnötig. Aber mal vor Antragstellung für ALG II Rechnen, wie "groß" das Vermögen ist.

Zulässig sind € 150 pro Lebensjahr plus € 750. Wenn Vewertungsausschluss tatsächlich nicht möglich ist, dann eventuell vor Antragstellung die Lebensversicherung auflösen und das ausgezahlte Geld "abschmelzen" durch sinnvolle Anschaffungen wie z.B. energiesparender Kühlschrank etc. etc. - neue bequeme Sessel, denn ALG II Bezieher, so hör man ja allgemein sehr oft, lümmeln nur in einem solchen rum, und da hat man's dann doch gerne bequem :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#27

Beitrag von Günter »

Also nochmal langsam. Beim ALG I Kannst du Millionen auf dem Konto haben, es interessiert keinen. Beim ALG II ist das Schlimmste was dir passieren kann, Versicherung auflösen und den Betrag oberhalb des Freibetrages auffressen, besser wie Kölsch schrieb vor Antragsstellung kündigen und energiesparende Haushaltsgeräte - die alten sind defekt - anschaffen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#28

Beitrag von Olivia »

Der Übergang vom ALG I ins ALG II soll ziemlich unangenehm sein. Man wird vom Jobcenter anders behandelt als von der Agentur für Arbeit.
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marsupilami
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#29

Beitrag von marsupilami »

vrau auch.
Nicht nur man.

Das Dritte Geschlecht vermutlich auch.

So man/vrau/trans diese andere Behandlung zuläßt.

Beistand mitnehmen, sich wehren gegen ungerechtfertigte Auflagen, falsche Bescheide, ....
Signatur?
Muss das sein?
Bretonna
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#30

Beitrag von Bretonna »

Hab ich das jetzt richtig verstanden oder wie?

Wenn ich bei ALG 1 die Versicherung evtl. nicht angegeben habe macht das nichts weil ALG 1 eine Versicherung ist und
vermögensunabhängig. Und wenn jetzt bald ALG 2 anfällt, muß ich die Versicherung zwar angeben, aber die Angaben oder
nicht Angaben von ALG 1 wirken sich nicht auf das Formular von ALG 2 aus, weil das ein Extraverfahren ist??
Für eine Antwort hierauf wäre ich dankbar. So ganz habe ich das nämlich noch nicht verstanden. :turtle:
Breymja

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#31

Beitrag von Breymja »

[So man/vrau/trans diese andere Behandlung zuläßt.
Inter - nicht trans. Trans ist kein Geschlecht.
Bretonna
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#32

Beitrag von Bretonna »

Sachlage 2:
achso und noch was . Danke Koelsch für die Zahlen. Ich komme auf einen bestimmten FreibetragsWert der weit über meinem Rückkaufswert liegt.
Welchen Wert betrifft den Freibetrag also? Den Versicherungswert was die Versicherung mal wert ist in der Zukunft, oder den Rückkaufswert oder welchen Wert?? Thanks
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Günter
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#33

Beitrag von Günter »

Ich hätte es nicht besser sagen können. Korrekt wiedergegeben.

ALG I ist vermögensunabhängig.

ALG II bedeutet erst das eigene Vermögen, bis auf die Freibeträge verfressen, dann gibt es Leistungen vom Staat.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#34

Beitrag von Günter »

Für die Freibetragsberechnung gilt der aktuelle Rückkaufwert.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#35

Beitrag von Koelsch »

Völlig richtig gesehen, erst beim ALG II ist die LV zu melden und ggf zu berücksichtigen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Bretonna
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#36

Beitrag von Bretonna »

Hab ich das jetzt richtig verstanden? Wenn ich evtl. bei meinem früheren ALG 1 Anträgen nichts von der Versicherung angegeben habe,
ist das jetzt ein Problem beim Stellen des Antrages auf Hartz 4 wenn ich die Versicherung jetzt angebe? :turtle:

Weitere Frage:
Danke Koelsch für die Zahlen für den Freibetrag. Aber für was gilt der Freibetrag?? Für den Rückkaufswert, für den Wert der Versicherung in der Zukunft oder wie? Wo muß ich diesen Freibetrag ansetzen? Thanks für eine Antwort!
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Koelsch
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#37

Beitrag von Koelsch »

Nein, das ist kein Problem beim ALG II Antrag - und es wird hier der derzeitige Rückkaufswert angesetzt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#38

Beitrag von Breymja »

Steht doch in den beiden Antworten über dir.

Es gilt der aktuelle Rückkaufwert für den Vermögensreibetrag, das ist der Wert den du jetzt erzielen könntest, daher kann auch nur das da einfließen.
Und nein, das ist kein Problem. ALG I ist eine Versicherungsleistung, da ist das Vermögen irrelevant.
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Koelsch
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#39

Beitrag von Koelsch »

Scheint, wie so viele, total verunsichert zu sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

#40

Beitrag von Breymja »

Kann ich sehr gut nachvollziehen. Du warst leider etwas schneller, daher sorry für meine Wiederholung.
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