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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 21:31
von Koelsch
Nöö, Ohnmacht ist unnötig. Aber mal vor Antragstellung für ALG II Rechnen, wie "groß" das Vermögen ist.

Zulässig sind € 150 pro Lebensjahr plus € 750. Wenn Vewertungsausschluss tatsächlich nicht möglich ist, dann eventuell vor Antragstellung die Lebensversicherung auflösen und das ausgezahlte Geld "abschmelzen" durch sinnvolle Anschaffungen wie z.B. energiesparender Kühlschrank etc. etc. - neue bequeme Sessel, denn ALG II Bezieher, so hör man ja allgemein sehr oft, lümmeln nur in einem solchen rum, und da hat man's dann doch gerne bequem :zwinker:

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 22:03
von Günter
Also nochmal langsam. Beim ALG I Kannst du Millionen auf dem Konto haben, es interessiert keinen. Beim ALG II ist das Schlimmste was dir passieren kann, Versicherung auflösen und den Betrag oberhalb des Freibetrages auffressen, besser wie Kölsch schrieb vor Antragsstellung kündigen und energiesparende Haushaltsgeräte - die alten sind defekt - anschaffen.

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Sa 25. Nov 2017, 08:19
von Olivia
Der Übergang vom ALG I ins ALG II soll ziemlich unangenehm sein. Man wird vom Jobcenter anders behandelt als von der Agentur für Arbeit.

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Sa 25. Nov 2017, 09:02
von marsupilami
vrau auch.
Nicht nur man.

Das Dritte Geschlecht vermutlich auch.

So man/vrau/trans diese andere Behandlung zuläßt.

Beistand mitnehmen, sich wehren gegen ungerechtfertigte Auflagen, falsche Bescheide, ....

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Di 28. Nov 2017, 09:52
von Bretonna
Hab ich das jetzt richtig verstanden oder wie?

Wenn ich bei ALG 1 die Versicherung evtl. nicht angegeben habe macht das nichts weil ALG 1 eine Versicherung ist und
vermögensunabhängig. Und wenn jetzt bald ALG 2 anfällt, muß ich die Versicherung zwar angeben, aber die Angaben oder
nicht Angaben von ALG 1 wirken sich nicht auf das Formular von ALG 2 aus, weil das ein Extraverfahren ist??
Für eine Antwort hierauf wäre ich dankbar. So ganz habe ich das nämlich noch nicht verstanden. :turtle:

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Di 28. Nov 2017, 09:57
von Breymja
[So man/vrau/trans diese andere Behandlung zuläßt.
Inter - nicht trans. Trans ist kein Geschlecht.

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Di 28. Nov 2017, 10:00
von Bretonna
Sachlage 2:
achso und noch was . Danke Koelsch für die Zahlen. Ich komme auf einen bestimmten FreibetragsWert der weit über meinem Rückkaufswert liegt.
Welchen Wert betrifft den Freibetrag also? Den Versicherungswert was die Versicherung mal wert ist in der Zukunft, oder den Rückkaufswert oder welchen Wert?? Thanks

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Di 28. Nov 2017, 10:02
von Günter
Ich hätte es nicht besser sagen können. Korrekt wiedergegeben.

ALG I ist vermögensunabhängig.

ALG II bedeutet erst das eigene Vermögen, bis auf die Freibeträge verfressen, dann gibt es Leistungen vom Staat.

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Di 28. Nov 2017, 10:04
von Günter
Für die Freibetragsberechnung gilt der aktuelle Rückkaufwert.

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Di 28. Nov 2017, 10:08
von Koelsch
Völlig richtig gesehen, erst beim ALG II ist die LV zu melden und ggf zu berücksichtigen

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Di 28. Nov 2017, 18:38
von Bretonna
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Wenn ich evtl. bei meinem früheren ALG 1 Anträgen nichts von der Versicherung angegeben habe,
ist das jetzt ein Problem beim Stellen des Antrages auf Hartz 4 wenn ich die Versicherung jetzt angebe? :turtle:

Weitere Frage:
Danke Koelsch für die Zahlen für den Freibetrag. Aber für was gilt der Freibetrag?? Für den Rückkaufswert, für den Wert der Versicherung in der Zukunft oder wie? Wo muß ich diesen Freibetrag ansetzen? Thanks für eine Antwort!

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Di 28. Nov 2017, 18:47
von Koelsch
Nein, das ist kein Problem beim ALG II Antrag - und es wird hier der derzeitige Rückkaufswert angesetzt

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Di 28. Nov 2017, 18:47
von Breymja
Steht doch in den beiden Antworten über dir.

Es gilt der aktuelle Rückkaufwert für den Vermögensreibetrag, das ist der Wert den du jetzt erzielen könntest, daher kann auch nur das da einfließen.
Und nein, das ist kein Problem. ALG I ist eine Versicherungsleistung, da ist das Vermögen irrelevant.

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Di 28. Nov 2017, 18:49
von Koelsch
Scheint, wie so viele, total verunsichert zu sein

Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4

Verfasst: Di 28. Nov 2017, 18:50
von Breymja
Kann ich sehr gut nachvollziehen. Du warst leider etwas schneller, daher sorry für meine Wiederholung.