Mahlzeit,
eLB erhält aufstockende Leistungen als vorläufigen Bescheid. Einige Monate erhält er wenig Einkommen, dann wird er wieder arbeitslos, bekommt ALGI, dann wieder Tage später, neuer Job, liegt dann wieder komplett über Regelbedarf.
Für diese Monate verlangt das JC die kompletten KV und PFV Anteile zurück und beruft sich da auf mangelnde Meldung von Einkünften, sodass nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II i.V.m. § 335 Abs. 1 SGB III dies Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu erstatten wären.
Rechtens?
Erstattung KV und PFV bei vorläufiger Bewilligung?
Re: Erstattung KV und PFV bei vorläufiger Bewilligung?
Ich denke ja, aber er kann das dann seinerseits von der KV zurück verlangen.
Ich würde zunächst mal die Muckel vom JC darauf verweisen, dass sie gefälligst diese Beiträge direkt bei der KV zu verlangen hat, so wie es meines Erachtens in den §§ 102 ff SGB X vorgesehen ist
Ich würde zunächst mal die Muckel vom JC darauf verweisen, dass sie gefälligst diese Beiträge direkt bei der KV zu verlangen hat, so wie es meines Erachtens in den §§ 102 ff SGB X vorgesehen ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Erstattung KV und PFV bei vorläufiger Bewilligung?
Also doch n Widerspruch? Mmmh.
Re: Erstattung KV und PFV bei vorläufiger Bewilligung?
Richtig nach meiner Meinung. Die versuchen, so mein Eindruck, Kohle vom Bürger zu krallen, denn so von Amt zu Amt, das kann ja kompliziert sein, da sitzen ja eventuell Leute mit Ahnung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.