Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Jean Fairtique
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Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#1

Beitrag von Jean Fairtique »

    • mit 8 Jahren betroffen..
      Nachdem nun einige liebe Bekannte und Freunde hierher umgezogen sind, der Fall Kasele für die Übrigen mal im Umriß..

      Er bekommt keine Gelder mehr (glaublich seit Anfang Juni)
      Gericht erläßt einstweilige Anordnung.
      RA ist zu :gaga: um die umzusetzen, wie ich später erfahren durfte, verabredete er sich mit der Arge Leitung zum Kaffee trinken.
      Der Ra lehnte Anfangs jeden persönlichen Kontakt in der Kanzlei ab, er wollte erst die Akte der Arge einsehen um zu überprüfen, ACHTUNG festhalten! - ob die Bedarfsgemeinschaft (also Kasele) regelmässig über das SG klagen würde... ????? denn auf so eine Kundschaft kann er verzichten.
      (So hat er erstmal unnötig Zeit verschenkt und kam dementsprechend auch mit dem "Vollzug" nicht mehr in die Hufe, ich vermute ein abgekartetes Spiel)
      Nachdem die Arge den Beschluß mehr oder weniger mißachtet hatte, (jeden Monat ca. 1000.-- €) hat sie ihm zwei Raten in Höhe von € 450.-- und 815.-- bezahlt, so dass er seine Miete Juni noch zahlen konnte (der Vermieter drohte mittlerweile schon mit Kündigung - die nun wahrscheinlich wahr wird... - also Obdachlosigkeit, da fallen € 173 aufgelaufene Stromkosten gar nicht mehr ins Gewicht...
      Daraufhin und nach Mitteilung an das Gericht hat man nochmals! einen Bescheid zur Zahlung erlassen - UNANFECHTBAR... lt. §§§..siehe unten im Anhang pdf
      Nachdem ich Kenntnis davon bekam, dass die Arge wieder an das Gericht schrieb, von wegen mangelnder Mitwirkung... (da waren dann Faxe des Steuerberaters nicht zu lesen u. ä.). Dachte ich, soll er doch sofort an die Richterin schrreiben und habe ihm dieses Schreiben sinngemäß so aufgesetzt:
Sehr geehrte Frau Richterin (Dr.?) Sowieso,

wie Sie zwischenzeitlich erfahren haben, hat die Arge Neumarkt Ihren ersten Beschluss/ einstweilige Anordnung mit der Begründung „wir gehen sowieso in Berufung missachtet.“
Nachdem ich nicht mehr ein und aus wusste, was ich noch machen kann, haben Sie mir einen zweiten Beschluss ausgestellt, der leider ebenso wenig Wirkung entfaltete, im Gegenteil habe ich heute von meinem beauftragten Rechtsanwalt, der sich auch der Sache annahm, ein Schreiben erhalten, dass er das Mandat niederlege, wobei ich zu spät erfuhr, dass man sich offensichtlich (RA und Leitung der Arge) zum Kaffee getroffen hat.
Die Arge hat nicht nur die angeforderten Belege durch meinen Steuerberater etliche Wochen! VOR Sanktionsbeschluss von mir erhalten, sondern es ist offensichtlich, dass ich hier buchstäblich ausgehungert werden soll. In verschiedenen Arbeitslosen-Foren mußte ich zur Kenntnis nehmen, dass durch Argen immer mehr Recht gebeugt und „auf Teufel komm raus“ prozessiert wird, die Arge hat ja nichts zu verlieren.
Wegen „vorgeblicher Unlesbarkeit der vom Steuerberater übersandten Faxe?“ habe ich die Unterlagen nochmals am Dienstag, dem 04. 07. 09 persönlich bei der Arge vorbeigebracht.
Der Vermieter wird nun die bereits schriftlich angedrohte (und Ihnen vorliegende) Kündigung wahr machen, nachdem zwar durch die „ Anzahlungen der Arge“ auf Ihren ersten Beschluss hin (bis heute nur 1 x € 450.--und einmal € 815.-- rückwirkend) bezahlt und somit die Juni-Miete noch bezahlt werden konnte, aber jetzt die Juli- und natürlich August-Miete überfällig sind. Wir sind nunmehr von akuter Obdachlosigkeit bedroht.
Wegen aufgelaufenen Stromkosten in Höhe von € 173.-- stehe ich auch vor einer Stromabschaltung.
Dies das geringere Problem.
Wir, meine Familie, also auch meine Frau und meine Tochter haben seit gestern früh nichts mehr im Kühlschrank. Mittlerweile, es sind ja schon etliche Nerven aufreibende Wochen vergangen, steht meine Ehe auf dem Spiel und ich muss versuchen, ob mir evtl. Bekannte gegen irgendwelche Sicherheiten etwas leihen könnten, damit wir wenigstens etwas zum Essen haben..
Eine Tafel zum Betteln gibt es hier nicht und ich weiß mir einfach keinen Rat mehr. Ich bin meiner Mitwirkungspflicht immer nachgekommen - warum auch nicht - Sie können sich gerne von mir die Unterlagen vorlegen lassen.
  • Der erste Beschluß gegen die Arge stammt vom 06. 07. der zweite UNTEN ANGEHÄNGT vom 27. 07. und KEINER wurde umgesetzt.
    Mein für ihn aufgesetztes Schreiben an die Richterin hat sich aber erledigt...
    nachdem Kasele vorhin von seiner Frau einen Umschlag bekam, indem die Richterin heute Ihre eigenen Beschlüsse zurücknahm und eine Berufung beim LG zuließ... Wer weiß, wie lange das dauert, da sitzen 10 Familien auf der Straße...

    Ein unglaublicher Vorgang!
    Ver weiß Rat?
    Vielen Dank schon mal im Voraus...
    Jean
Der, der immer nur sagt: "Der Klügere gibt nach" darf sich nicht wundern wenn bald die Dummen das sagen haben.
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Günter
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#2

Beitrag von Günter »

Bin schon zu müde, muss morgen früh in Ruhe nachdenken, aber eins begreife ich nicht wie kan die ARGE die Leistungen ab 01.06. 2009 versagen wenn sie erst mit Schreiben von 09.06.2009 und 22.06.2009 Unterlagen anfordert?

Morgen mehr.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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desmona
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#3

Beitrag von desmona »

So Jean, Hamburgeyn und ich haben mal ...wohlüberlegt und durchdacht (in alt bewährter Form :zwinker: )...gebastelt:
Sehr geehrte Frau Richterin (Dr.?) Sowieso,

wie Sie zwischenzeitlich erfahren haben, hat die Arge Neumarkt Ihren ersten Beschluss/ einstweilige Anordnung mit der Begründung, dass diese ohnehin in die Berufung gehen wird, missachtet.

Sie haben mir einen zweiten Beschluss ausgestellt, der leider ebenso wenig Wirkung entfaltete,wie der Erste.

Die ARGE Regensburg hat die angeforderten Belege durch meinen Steuerberater (Herr xy) bereits am XXXX 09 erhalten, und zwar XX Wochen VOR Sanktionsbeschluss (Datum).

Nachweislich gab ich wiederholt die entsprechenden Unterlagen (hier ...welche Unterlagen aufführen...) nochmals am Dienstag, den 04.07.09 bei.../beim Sachbearbeiter xy ab. Somit stand und steht fest, dass ich meinen Mitwirkungspflichten stets nachgekommen bin.

Auf Ihren ersten Beschluß hin zahlte die ARGE Regensburg bis heute gesamt 1265,-€. Damit waren wir noch in der Lage den Mietzins für den Monat Juni 2009 zu begleichen.

Aktuell hat sich die Situation dramatisch zugespitzt:

Der Vermieter hat bereits (wie Ihnen schriftlich vorliegt) die fristlose Kündigung angedroht, weil kein Mietzins für den Juli und den August 2009 gezahlt wurde. Meine Familie und ich sind nunmehr von akuter Obdachlosigkeit bedroht.

Desweiteren bestehen offene Stromkosten in Höhe von € 173,-€. Das bedeutet, dass eine Stromsperre unmittelbar bevorsteht.

Inzwischen verfügen wir über keinerlei finanzielle Mittel mehr, um Lebensmittel zu erwerben. Wir haben keinerlei Möglichkeiten über Verwandte oder Bekannte Geldmittel zur Überbrückung dieser finanziellen Katastrophe zu erhalten. Ich weiß mir einfach keinen Rat mehr und ich habe auch keine andere Wahl als mich an Sie zu wenden.

Am XXXX 09 legte mein Rechtsbeistand Herr XY sein Mandat nieder. Auf Grund dieser derzeitigen fatalen Situation bitte ich Sie dringenst und inständig Ihren erneuten Beschluß v. XXXXX 09 zurückzunehmen.

Mit frdl. Grüßen
kasele
"Das Meiste wird deshalb nicht getan, weil es nicht unternommen wird."

Baltasar Gracián y Morales (1601-58), spanischer Philosoph und Schriftsteller
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kleinchaos
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#4

Beitrag von kleinchaos »

Das heisst nun, es kann nicht gepfändet werden und ihr müsst warten bis es eine Berufung gibt?
Klar, wenn die ARGE klagt, dann gibts keine eA. Ich finde das ist unglaublich. Den RA kann man nicht bei der Anwaltskammer melden bzw sich über den beschweren?
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Günter
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#5

Beitrag von Günter »

Ich denke es wäre für uns hilfreich wenn ihr Kaseles Fall in Stichworten in einem Parallel-Fred kurz schildert, nicht jeder der hier liest, weiß wo er suchen muss.

Die ganze Logik Der Vorgehensweise der ARGE erschließt sich mir nicht.


Die haben offensichtlich ihr Ermessen bei der Leistungsversagung nicht ausgeschöpft. Die ganzen Bescheide sind meiner Meinung nach rechtswidrig, das kann ich aber nach den dürren Infos nicht sagen.

Ich habe hier ein passendes Urteil für euch, wenn es so ist
Der angefochtene Bescheid erweist sich gleichwohl als fehlerhaft, weil die Antragsgegnerin das ihr durch § 66 Abs. 1 SGB I eingeräumte Ermessen bei der Entscheidung über die Leistungsentziehung nicht gebraucht hat.

Nach § 66 Abs. 1 Satz 1 "kann" der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise entziehen. Damit ist dem Leistungsträger ein Entscheidungsspielraum eingeräumt, ob und in welchem Umfang er die Leistungen entziehen will (vgl. BSG SozR 3-1200 § 66 Nr. 3 Seite 13). Weder das Hinweisschreiben der Antragsgegnerin vom 24.09.2008 noch der angefochtene Bescheid lassen erkennen, dass sich die Antragsgegnerin bei ihrer Entscheidung dieses Ermessensspielraums bewusst war, so dass ein Fall des Ermessensnichtgebrauchs gegeben ist, der zwingend die Rechtswidrigkeit des Entziehungsbescheides nach sich zieht (vgl. BSG a.a.0.).

Ein Ausnahmefall der Ermessensreduzierung auf Null zu Lasten des Antragstellers liegt nicht vor. Auch wenn es zutrifft, dass der Sachverhalt ohne die Mitwirkung des Antragstellers nicht aufzuklären ist, lässt dies doch einen Entscheidungsspielraum der Antragsgegnerin offen, ob sie die Leistung dem Antragsteller noch bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums, der seit dem Entziehungszeitpunkt lediglich noch zwei Monate währte, beließ oder einen früheren Entziehungszeitpunkt wählte und in welchem Umfang die Leistung entzogen werden sollte.
http://www.alg-ratgeber.de/f32t792p1451 ... sen#p14519
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kleinchaos
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#6

Beitrag von kleinchaos »

Bevor es zu einer Wohnungskündigung kommt oder gar zu einer Räumungsklage:

unbedingt die Wohnungslosenhilfe/Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit einschalten! Zu finden meist beim Sozialamt.
Die vermitteln oft noch mit dem Vermieter BEVOR das Kind in den Brunnen gefallen ist. Auch noch dann, wenn bereits ein Räumungsurteil ergangen ist. Das kann dann zwar ausgesetzt werden durch die Vermittlung, "Schuldenübernahme" usw, aber es bleibt bestehen, und zwar 30 Jahre lang. Das heisst: bei der nächsten Mietnichtzahlung lebt das wieder auf und der Vermieter muss nicht extra kündigen um euch zwangszuräumen. Also, lasst es bitte nicht erst zu einem Räumungsurteil kommen, sondern kümmert euch jetzt schon! Auch wenn es nicht durch eure Schuld soweit gekommen ist, so sind die Mietgesetze gegen euch.
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Koelsch
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#7

Beitrag von Koelsch »

Jean Fairtique hat geschrieben: Daraufhin und nach Mitteilung an das Gericht hat man nochmals! einen Bescheid zur Zahlung erlassen - UNANFECHTBAR... lt. §§§..siehe unten im Anhang pdf
...........
Nachdem ich Kenntnis davon bekam, dass die Arge wieder an das Gericht schrieb, von wegen mangelnder Mitwirkung... (da waren dann Faxe des Steuerberaters nicht zu lesen u. ä.). Dachte ich, soll er doch sofort an die Richterin schrreiben und habe ihm dieses Schreiben sinngemäß so aufgesetzt:
...........
Mein für ihn aufgesetztes Schreiben an die Richterin hat sich aber erledigt...
nachdem Kasele vorhin von seiner Frau einen Umschlag bekam, indem die Richterin heute Ihre eigenen Beschlüsse zurücknahm und eine Berufung beim LG zuließ... Wer weiß, wie lange das dauert, da sitzen 10 Familien auf der Straße...

Ein unglaublicher Vorgang!
Ver weiß Rat?
Vielen Dank schon mal im Voraus...
Jean
Ich hab jetzt mal SGG ziemlich rauf und runter gelesen. Ich finde dort keine Möglichkeit, wie das Gericht selbst die Zwangsvollstreckung jetzt noch stoppen könnte. Die Berufung hat nach meiner Meinung nichts mit der Zwangsvollstrecung zu tun, es kann also erst mal vollstreckt werden und parallel dazu kann ARGE versuchen, in der Berufung dann doch noch Recht zu bekommen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Jean Fairtique
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#8

Beitrag von Jean Fairtique »

  • :prost: HuHu Koelsch
    :prost: HuHu Til

    Ja ich bin auch der Meinung: Unanfechtbar heißt doch erst mal unanfechtbar..
    Das zweite (bzw. dritte) Urteil bezieht sich doch auf den "Prozeß" wobei es doch erstaunlich ist, wie schnell auf einmal Richter arbeiten können...
    Die Krux bleibt, WER vollstreckt ???
    Die GV scheinen ja auch nicht die Hellsten zu sein...
Der, der immer nur sagt: "Der Klügere gibt nach" darf sich nicht wundern wenn bald die Dummen das sagen haben.
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Koelsch
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#9

Beitrag von Koelsch »

Es gibt ein Problem bei dieser Zwangsvollstreckung, und deshalb ist der Gerichtsvollzieher vielleicht "zurückhaltend".

Es macht leider einen Unterschied für die Zwangsvollstreckung, in welcher Rechtsform die beklagte ARGE auftritt. Die allermeisten ARGEn haben (derzeit) noch eine ganz eigenständige Rechtsform (Rechtsform sui generis) im Bereich des öffentlichen Rechts, einige aber sind auch GmbH's.

Gehen wir vom häufigsten Fall aus, dann dürfte die Zwangsvollstreckung wohl nach § 882a ZPO erfolgen:
§ 882a - Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung

(1) Die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung darf, soweit nicht dingliche Rechte verfolgt werden, erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Gläubiger seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der zur Vertretung des Schuldners berufenen Behörde und, sofern die Zwangsvollstreckung in ein von einer anderen Behörde verwaltetes Vermögen erfolgen soll, auch dem zuständigen Minister der Finanzen angezeigt hat. Dem Gläubiger ist auf Verlangen der Empfang der Anzeige zu bescheinigen. Soweit in solchen Fällen die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher zu erfolgen hat, ist der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers vom Vollstreckungsgericht zu bestimmen.
Das der § 882a ZPO auch auf ARGEn anzuwenden ist, ergibt sich nach meiner Ansicht aus dem Abs. 3 Satz 1
(3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 sind auf die Zwangsvollstreckung gegen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Behörde im Sinne des Absatzes 1 die gesetzlichen Vertreter treten.
Und da es immer gut ist, bis zum Ende zu lesen :verlegen:
mit Verspätung aber sicher nicht zu spät auch noch der fröhliche Hinweis auf den Abs. 5 des § 882a ZPO
(5) Der Ankündigung der Zwangsvollstreckung und der Einhaltung einer Wartefrist nach Maßgabe der Absätze 1 und 3 bedarf es nicht, wenn es sich um den Vollzug einer einstweiligen Verfügung handelt.
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Jean Fairtique
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#10

Beitrag von Jean Fairtique »

Yep - habe gerade mit der Sonne telefoniert.
Ich lass mir jetzt mal das neue Urteil zuschicken, weil in mir der Verdacht keimt, dass es sich hierbei um zwei völlig verschiedene Vorgänge handelt.
1. Widersprüche mit Klagen nunmehr zusammengefasst, wo nun das Urteil mit Hinweis Berufung LG gefällt wurde.
2. Anordnungen, davon zumindest die letzte unanfechtbar.

Also sollte weiterhin vollstreckt werden können, Kasele sitzt ja seit vorgestern buchstäblich auf dem Schlauch...

Nur, wie bekommt man einen GV zum Pfänden? Scheinbar haben die Muffe? oder sind verklüngelt???
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kleinchaos
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#11

Beitrag von kleinchaos »

Ich würd mal denken die haben auch nen Terminkalender?
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Koelsch
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#12

Beitrag von Koelsch »

Gucken wir erst mal, was in den Gerichtsschreiben wirklich drin steht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#13

Beitrag von die-sonne-geht-auf »

Hallo, habe gerade mit Karin ( Frau von Heribert ) gesprochen.
Habe ihr mitgeteilt das wir den kronologischen Ablauf benötigen.
Heribert wird wird mir und Bernd die Urteile per Fax zukommen lassen.
Dann sehn wir weiter.
Karin konnte ich gott sei dank einwenig beruhigen, sie ist echt total verzweifelt und am Boden.
Habe ihr versichert das sie nicht im Stich gelassen werden, wir kümmer uns im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Heute aben wieder mehr.
Nun werde ich gleich von Memento abgeholt, er konnte schon einige Dinge für seine Wohnung organisieren die wir nun gemeinsam in die neue Wohnung tragen.

Auch dazu später mehr.

Gruß Manni
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#14

Beitrag von die-sonne-geht-auf »

Das habe ich gerade gefunden, Lebensmittelgutschein


Also Heribert und Karin, am Montag gleich hin zur ARGE


Nach einer aktuellen Eil-Entscheidung des Sozialgerichts Bremen ist es nicht statthaft, wenn das Jobcenter bzw. die Arge den Hartz-4-Empfänger auf Lebensmitteltafeln oder aber auf Gutscheine für Lebensmittel verweist, anstatt ihm ein Darlehen für Lebensmittel zu gewähren, wenn er mittellos ist und seine Regelleistung verbraucht hat, AZ: S 26 AS 528/09 ER.

Das Sozialgericht sah § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II als Anspruchsgrundlage für den Hartz IV Antragssteller. Nach diesem Paragraphen stellt sich die Rechtslage im Hinblick auf die Sicherung des Lebensunterhalts nach Auffassung des Sozialgerichts Bremen wie folgt dar: kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen des Antragstellers noch auf andere Weise gedeckt werden, so hat die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung unter gleichzeitiger Gewährung eines Darlehen zu gewähren. § 23 SGB II statuiert eine Muss-Leistung.

Die ARGE vertrag im zur Entscheidung stehenden Fall die Rechtsauffassung, die Gewährung von Lebensmittelgutscheinen komme nur bei einer Sanktionierung ab 40 % in Betracht. Eine solche Handhabung erklärte das Sozialgericht jedoch für rechtswidrig, da § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II klar auch von einer Leistungsgewährung als Sachleistung spreche, was entsprechende Gutscheine einschließe.

zwar sei der ARGE insofern Recht zu geben, wenn sie darauf hinweist, der Hilfebedürftige müsse mit den ihm gewährten Leistungen auskommen. Die ARGE habe jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen. Dies sei eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, welche unabhängig von den Gründen einer Hilfebedürftigkeit bestehe. Darum sei es nicht zulässig, einem unstreitig mittellosen Hilfeempfänger aus letztlich pädagogischen Gründen ein Darlehen für Lebensmittel zu verweigern. Nicht statthaft ist es gleichfalls, so das Sozialgericht, den Hilfebedürftigen in einer solchen Situation auf eine Lebensmitteltafel zu verweisen, wenn nicht eindeutig feststehe, ob dort ausreichend Lebensmittel vorhanden seien. In den Tafeln sieht das Sozialgericht ein Angebot, dass die staatliche Hilfe ergänzt. Keinesfall könne der Staat seine Verantwortung für die Sicherstellung des Existenzminimums auf diese ehrenamtliche Einrichtung abwälzen.



Alles weitere später

Gruß Manni
kasele
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#15

Beitrag von kasele »

hallo zusammen,

Hier kasele,

Erstmal danke für die klasse Unterstützung,

Bin immer noch sprach- und fassungslos über die Entscheidung der Richterin,
wollte heute kontakt und eine Aussprache beide wurde mir verweigert.

Es stützt sich alles auf die Mitwirkungsplicht, der ganze Verlauf, die Papiere wurden vom Steuerberater gefaxt mit dem SB abgesprochen war ich persönlich mit dabei.

Am 03.08.09 habe ich das ganze persönlich bei der ARGE zum Kopieren vorbeigebracht, und zeitgleich danach nach Regensburg auf das SG gefahren und das ganze zur Niederschrift beim Rechtspfleger geben.
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Günter
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#16

Beitrag von Günter »

Hier erst mal das Urtiel aus Bremen nachgeschoben

http://www.alg-ratgeber.de/f27t1020-sg- ... 09-er.html

Wenn die Richterin das Hauptverfahren auch führt, dann ist es völlig klar, dass die ein Treffen mit einer Partei ablehenen muss.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
ExsanguisManes

Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#17

Beitrag von ExsanguisManes »

Unfassbar, einfach nur unfassbar!

Ich kenne den Fall jetzt auch nicht so im Detail, mir drängt sich jedoch die Frage auf, wieso alle Mitglieder der BG sanktioniert werden. Oder ist es mir nur schlecht erklärt worden? Demnach sollten die RS für Frau & Tochter in voller Höhe fliessen. Ergibt sich dann nur noch die Deckungslücke für kasele. Und da würde ich parallel vor BVG klagen. Wie kann man jemanden etwas vom Notwendigsten (ALG II-Satz) nehmen? Und das auch noch für Monate? Das grenzt an von staatsseiten verursachter Körperverletzung und Nötigung zur Kriminalität (wie sonst soll man sich die Dinge sonst herbeischaffen als dann per Ladendiebstahl, Raub & Überfall?)

Wenn jemand einen Anwalt kennt, der bereit ist ne Sammelklage vors BVG zu tragen, wir (Momento & ich) sind dabei.

Müßte nicht notfalls Stadt/Gemeinde den Wohnraum sichern? Und Kohle würde ich vom Pastek holen, ein jeder hat Summe "x" zur freien Verfügung. Bevor sie das innen xxx-Club tragen, können sie es dafür verwenden, wofür es da ist. Leute in höchster Not zu helfen.

Grüße
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Koelsch
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#18

Beitrag von Koelsch »

Nun bleibt mal auf dem Teppich - vor's BVerfG kann ein Bürger erst dann, wenn der Rechtsweg erschöpft ist (steht in § 90 BVerfGG). Sammelklage ist in Deutschland ohnehin nicht zulässig. Also bitte im Hilfeteil nicht solche Parolen verbreiten, damit wird absolut niemandem geholfen.

Was wir hier brauchen, sind die Scans der Urteile/Beschlüsse in der Sache, dann kann man das analysieren und vielleicht fällt jemandem was Hilfreiches dazu ein. Verständliche Empörung hilft aber nicht.
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#19

Beitrag von torta »

Dann wird es Zeit das man Sammelklagen in Deutschland durchsetzt, oder etwa nicht?
Sammelüberweisungen gibt es ja schließlich auch, oder?
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
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Günter
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#20

Beitrag von Günter »

Leute bitte den Unterschied zwischen Sanktionen und Leistungsversagung begreifen.

Eine Sanktion ist eine individuelle Kürzung des Regelsatzes nach §31 SGB II für denjenigen, der seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31.html

Über die Gesetzlosigkeit solcher Maßnahmen werden wir im Hilfebereich nicht diskutieren. Das hilft niemandem weiter.

Hier geht es um Mitwirkungspflichten nach §66 SGB I. Danach wird die Leistung für die BG eingestellt bis die ARGE die gewünschten Unterlagen hat.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/66.html



Ansonsten siehe das Posting von Koelsch.
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Jean Fairtique
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#21

Beitrag von Jean Fairtique »

Hi Günter <- ohne h
Günter hat geschrieben:Hier geht es um Mitwirkungspflichten nach §66 SGB I. Danach wird die Leistung für die BG eingestellt bis die ARGE die gewünschten Unterlagen hat.
Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.
Ich kenne mich da zu wenig aus, aber von einer BG kann ich nichts lesen...
So viel ich weiß, hat er (die BG) ja bereits bezogen und wird nun die komplette BG, also auch Frau und Tochter, komplette Miete usw. gekürzt/gestrichen.

Ich mach mal Schluß, gerade kommt das Urteil rein...
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#22

Beitrag von Jean Fairtique »

  • Hier das Urteil:
    Ich vermute, man meint, man hätte hier einen Großhändler erwischt... was für eine Schmonzette...
    Den RA würde ich, liest man im Urteil - als :zensur: bezeichnen
Kasele1-5a.pdf
Kasele6-10a.pdf
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#23

Beitrag von Koelsch »

Ich habe mir jetzt mal den Beschluss des SG durchgelesen. Zu den Prozeßrechtlichen Gesichtspunkten kann ich nicht viel sagen, ich weiß nicht, ob die Zusammenfassung der Verfahren auch nach dem bereits ergangenen vollstreckbaren Beschluß in der ersten Sache möglich ist. Die Prozeßführung des Anwalts in der zweiten Sache - Antrag auf eA zur Anordnun der aufschiebenden Wirkung ist, höflich ausgedrückt, dilletantisch. Dies kommt auch im Beschluß des SG überdeutlich zum Ausdruck - so klingen juristische Ohrfeigen der heftigeren Art.

Bleibt mir also nur noch den Sachverhalt zusammenzufassen, wie er sich aus dem Beschluss des SG für mich darstellt, ich sprech mal in der Einzahl, obwohl wir mehrere Antragsteller haben:
  1. Der Antragsteller wird von der ARGE dabei erwischt, wie er zumindest für einen Monat (11/08) anscheinend objektiv estrem falsche Angaben zu seinen Einnahmens aus Gewerbe macht. Die tatsächlichen Einnahmen liegen bei ca. 500% der angegebenen Einnahmen
  2. Darauf korrigiert die ARGE die geschätzte Gewinnprognose von € 80 auf € 250,00/Monat (ob sie das darf, sei dahingestellt, ich meine nein). Ebenso wird nicht klar, ob sie den so geschätzten Gewinn von € 250 korrekt anrechnet (also eine Anrechnung von € 120,00 und € 130 nicht anrechenbarer Freibetrag)
  3. Gleichzeitig fordert sie den Antragsteller mehrfach auf, sein Einkommen aus 2008 nachzuweisen und u.a. das ausgefüllte Formular EKS vorzulegen
  4. Diesen Forderungen kommt der Antragsteller erst Anfang Juni 2009 nach, u.a. weil ihm das Formular nicht übersandt wurde
  5. Mit Schreiben vom 22.6.2009 wird der Antragsteller erneut unter Fristsetzung und Androhung der Leistungseinstellung um Vorlage genau beschriebener Nachweise aufgefordert, unter anderem auch die Begründung für regelmäßige Scheckgutschriften auf seinem Bankkonto.
  6. Diese Frist läßt der Antragsteller erneut verstreichen, darauf erfolgt am 10.7.09 die Leistungseinstellung
  7. Hiergegen ergeht am 22.7.09 Widerspruch und am 23.7.09 der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Ich möchte den Sachverhalt jetzt nicht kommentieren, denn das wäre ein eklatanter Verstoß gegen den alten Rechtsgrundsatz audiatur et altera pars, auf gut Deutsch, hör Dir immer auch die Gegenseite an.

Bringt aber auch nix, der Antragsteller braucht Geld und das ziemliche zügig und nur darüber sollte er sich jetzt den Kopf zerbrechen.

Beschwerde zum LSG ist vielleich möglich aber ziemlich zügig kann er dann knicken

Ich sehe nur einen Weg:

Originalunterlagen und Kopien der Unterlagen sinnvoll geschwärzt - und zwar alle ins Köfferchen und ab zur ARGE und diese dor vorlegen, Kopien gegen Quittung dort lassen. Dabei dann auf sofortige Aufhebung des Bescheids zu Leistungseinstellung bestehen.

Das heißt zwar letztendlich klein beigeben (insbesondere gegen die Vorlage der Originalunterlagen sträubt sich bei mir alles, wobei ich aber auch sagen muss, ich hab Null Ahnung, welche Unterlagen es bei Ebay gibt), aber ich seh keine schneller Möglichkeit an Geld zu kommen. Ich vermute der Frosch muss geküsst werden und dann verwandelt er sich hoffentlich in den nötigen Prinzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Jean Fairtique
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#24

Beitrag von Jean Fairtique »

  • Völlig d´accord.
    Hier noch der vorhergehende also praktisch der 2. Beschluß, der "unanfechtbare". Bild
II.SG-Beschluß geschwärzt.pdf
Der, der immer nur sagt: "Der Klügere gibt nach" darf sich nicht wundern wenn bald die Dummen das sagen haben.
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Günter
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Re: Schock - Gericht verursacht Wohnungslosigkeit - auch Kind...

#25

Beitrag von Günter »

@kasele, ich hab extra eine Nacht drüber geschlafen, weil mir die Gabe der Diplomatie nicht gegeben ist und ich immer recht deutlich lospoltere.

Ich verstehe dich ehrlich gesagt nicht. Der ganze Prozess war in meinen Augen eine Farce.

Die ARGE hat - nach ihren Angaben - dich dabei ertappt, dass du falsche Zahlen geliefert hast. Wenn du clever gewesen wärst dann hättest du gesagt Missverständnis, die ARGE hat den Umsatz von 109,51 € festgestellt, du hast aber dein Einkommen mit 22,41 € nach Abzug aller Kosten beziffert. Die Schätzung mit 250 € ist unrealistisch. Zu dem Zeitpunkt muss man einfach sagen liebe ARGE welche Unterlagen fordert ihr? Kunden- und Lieferantendaten werden geschwärzt, §67 SGB X und dann zeige ich euch das, die EKS wird ausgefüllt, fertig.


Mal so unter und die kann man jederzeit hier runterladen

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/N ... I-Nav.html

Inzwischen ist die eure persönliche Lage so eng geworden, dass du nur 2 Möglichkeiten hast. Auf den Ausgang des Verfahrens zu warten, was mir aussichtslos erscheint, denn nach dem was im 2. Beschluss steht "scheint" die ARGE im Recht zu sein. Oder den pragmatischen Weg, den Koelsch bereits vorgeschlagen hat zu wählen alle Unterlagen ins Auto und
hin zur ARGE. Du hast vermutlich auch keine Zeit mehr um über Datenschutz etc zu diskutieren.

Das mag zwar feige klingen, sichert euch aber das Überleben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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