Ich entnehme Ihrem Schreiben, dass Sie künftig also die vom Regelsatz nicht gedeckten Stromabschläge als Mehrbedarf übernehmen möchten. Ich bitte um kurze Bestätigung, danach werde ich Ihnen sofort den Nachweis über meine Stromabschläge einreichen.
Mitwirkungsaufforderung
Mitwirkungsaufforderung
Die ticken ja nicht mehr ganz sauber. Ich tendiere dazu, denen zu schreiben:
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- angel6364
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Re: Mitwirkungsaufforderung
Sehr hübsch, die Erwiderung.
Und haben die keinen Mietvertrag vorliegen, weil sie eine Vermieterbescheinigung verlangen?
Und haben die keinen Mietvertrag vorliegen, weil sie eine Vermieterbescheinigung verlangen?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Mitwirkungsaufforderung
Doch, haben die vorliegen, llar dass auch darauf die "übliche" Erwiderung kommt. Hatte ich gar nicht hier erwähnt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Mitwirkungsaufforderung
Ich habe die Vermieterbescheinigung nie ausfüllen lassen. Sämtliche Daten sind im Mietvertrag.
Bei den Stromabschlägen würde ich so verfahren wie geschrieben.
Bei den Stromabschlägen würde ich so verfahren wie geschrieben.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
- marsupilami
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Re: Mitwirkungsaufforderung
Da würd' ich aber Geschäftsleitung, Regi-Direktion und Kd.Reaktor-Männädschment in Nernberch mit in den Verteiler nehmen und reinschreiben, dass es doch inzwischen allseits bekannt sein sollte, dass Schtrom eigentlich im Regelsatz drin und damit aus dem Weisungs- und Genehmigungszugriff des SB draußen ist und dass hier offensichtlich dringendst nachgeschult werden muss.
Und diesen Vermieter-Wisch gleich mit.
Und diesen Vermieter-Wisch gleich mit.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Mitwirkungsaufforderung
Die sind nur doooooooof
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Mitwirkungsaufforderung
Wurden vielleicht bisher die Stromabschläge direkt vom JC abgeführt? Evtl. fragen die deshalb nach dem Abschlagsplan.
Ansonsten: die sind dämlich.
Ansonsten: die sind dämlich.
Re: Mitwirkungsaufforderung
Ansonsten .....
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Mitwirkungsaufforderung
Die haben sie doch nicht alle.
Re: Mitwirkungsaufforderung
Vielleicht prüfen sie von Gesetzes wegen, ob die Differenz zwischen Regelsatzanteil und tatsächlichem Stromabschlag als regelmässig wiederkehrender Mehrbedarf zu übernehmen ist.
Re: Mitwirkungsaufforderung
Wovon träumt Oli Nachts?
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Mitwirkungsaufforderung
Ach was,
der SB wird versuchen über die Stromabschläge etwas zu drehen.
Wenig Stromverbrauch, kein Aufenthalt in der Wohnung. Ergo wohnt der LE woanders.
So in dieser Richtung.
der SB wird versuchen über die Stromabschläge etwas zu drehen.
Wenig Stromverbrauch, kein Aufenthalt in der Wohnung. Ergo wohnt der LE woanders.
So in dieser Richtung.