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Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 3. Dez 2017, 19:01
von Koelsch
Die ticken ja nicht mehr ganz sauber. Ich tendiere dazu, denen zu schreiben:
Ich entnehme Ihrem Schreiben, dass Sie künftig also die vom Regelsatz nicht gedeckten Stromabschläge als Mehrbedarf übernehmen möchten. Ich bitte um kurze Bestätigung, danach werde ich Ihnen sofort den Nachweis über meine Stromabschläge einreichen.
Mitwirkung.pdf

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 3. Dez 2017, 19:03
von angel6364
Sehr hübsch, die Erwiderung. :Daumenhoch:
Und haben die keinen Mietvertrag vorliegen, weil sie eine Vermieterbescheinigung verlangen? :kopfkratz:

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 3. Dez 2017, 19:06
von Koelsch
Doch, haben die vorliegen, llar dass auch darauf die "übliche" Erwiderung kommt. Hatte ich gar nicht hier erwähnt.

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 3. Dez 2017, 19:07
von Pegasus
Ich habe die Vermieterbescheinigung nie ausfüllen lassen. Sämtliche Daten sind im Mietvertrag.
Bei den Stromabschlägen würde ich so verfahren wie geschrieben.

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 3. Dez 2017, 19:34
von marsupilami
Da würd' ich aber Geschäftsleitung, Regi-Direktion und Kd.Reaktor-Männädschment in Nernberch mit in den Verteiler nehmen und reinschreiben, dass es doch inzwischen allseits bekannt sein sollte, dass Schtrom eigentlich im Regelsatz drin und damit aus dem Weisungs- und Genehmigungszugriff des SB draußen ist und dass hier offensichtlich dringendst nachgeschult werden muss.

Und diesen Vermieter-Wisch gleich mit.

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 3. Dez 2017, 19:36
von Günter
Die sind nur doooooooof

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 3. Dez 2017, 20:01
von Tester
Wurden vielleicht bisher die Stromabschläge direkt vom JC abgeführt? Evtl. fragen die deshalb nach dem Abschlagsplan.

Ansonsten: die sind dämlich. 👍

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 3. Dez 2017, 20:02
von Koelsch
Ansonsten .....

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 3. Dez 2017, 20:04
von Tester
Koelsch hat geschrieben: So 3. Dez 2017, 20:02Ansonsten .....
War n Versuch wert ... 😂

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 09:54
von schimmy
Die haben sie doch nicht alle.

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 10:51
von Olivia
Vielleicht prüfen sie von Gesetzes wegen, ob die Differenz zwischen Regelsatzanteil und tatsächlichem Stromabschlag als regelmässig wiederkehrender Mehrbedarf zu übernehmen ist.

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 10:52
von Pegasus
Wovon träumt Oli Nachts? :8:

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 12:17
von der ratlose
Ach was,
der SB wird versuchen über die Stromabschläge etwas zu drehen.

Wenig Stromverbrauch, kein Aufenthalt in der Wohnung. Ergo wohnt der LE woanders.
So in dieser Richtung.