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Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 09:51
von anne58
Hallo,
ein Bekannter erzählte mir neulich, dass ein Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft nicht zu den Terminen zur Besprechung seiner beruflichen Situation gehen muss, da ich ja die Antragstellerin bin und er (mein Mann) nur Mitglied der BG ist.
Ist das richtig?
Ich bekomme ALG2 für unsere gesamte Bedarfsgemeinschaft ( also auch für meinen Mann und unsere beiden Kinder).
Mein Mann ist Schauspieler und hat nur sporadisch Aufträge. Das Jobcenter will nun, dass er in einem anderen Bereich arbeitet. Das will er aber nicht. Mein Bekannter meinte nun, wenn ich zu den Terminen gehe und sage ich kann meinen Mann nicht zu anderer Arbeit zwingen, müssten die das akzeptieren, da ich Antragsteller bin und nicht er.Er ist nur Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft.
Stimmt das?
Danke.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 10:02
von Günter
Leider nicht, jedes Mitglied (d)einer BG ist verpflichtet seinen Anteil zu leisten
§ 2 SGB II Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Die Regeln welche Arbeiten zumutbar sind findest du hier

https://www.arbeitsagentur.de/wissensda ... mutbarkeit

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 10:20
von anne58
Danke!

ABER
Günter hat geschrieben: Fr 15. Dez 2017, 10:02
§ 2 SGB II Grundsatz des Forderns

(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Aber genau das machten Mann ja. Er ist nicht arbeitslos. Er sucht jeden Tag selbständig nach neuen Aufträgen und bewirbt sich.
Wenn es keine Jobs gibt, kann er auch nichts dafür.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 10:36
von Günter
Aber genau das ist das Problem, die können ihn auch zwingen - so er körperlich in der Lage ist - bei Aldi Regale aufzufüllen.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 10:37
von Koelsch
Das ist richtig, er sucht und bewirbt sich. Aber, so lange Ihr nicht weg seid vom JC, wird er bei solchen Einladungen "gehorchen" müssen.

Aber wie so oft, läuft es auf die Zahlen raus:

Angenommen, er bekommt im Halbjahr, fein säuberlich über die EKS ausgewiesen, in 4 Monaten nix an Gage aber in zwei Monaten gesamt € 6.000.

Jetzt kommt JC an, und sagt, wir haben hier einen ganz, ganz tollen Job für Dich, den kannst Du nebenher machen:
Jeden Tag 3 Stunden Hof kehren zum Mindestlohn = € 26,52/Tag x 19 Tage im Monat = € 504,00 im Monat = € 3.024,00 im Halbjahr

Das wird man aushebeln können mit dem Argument: Ja toll, aber dann kann ich die € 6.000 nicht mehr verdienen, denn dazu muss ich ersten zeitlich flexibel sein und habe mit Proben etc. etc. etc. Arbeitszeiten, die mit den 3 Stunden täglich nicht in Einklang zu bringen sind. (Ich habe ähnlichen "Schwachsinn" gerade in einem Fall, auch da meint JC, Du kannst neben der Selbstständigeit doch locker noch 'nen Minijob machen. Auf die Frage "wann denn" kam die schlaue Antwort des JC: Ach das lässt sich irgendwie da rein schieben)

Zurück zum Beispiel: Wenn die Gagen im Halbjahr aber nur € 2.000 betragen, dann kann und wird JC sagen: Die € 3.024 im Halbjahr sind mehr, also hast Du diese Möglichkeit anzunehmen.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 11:00
von anne58
Ah ok. Danke. Ist ja echt blöd.
Dann weiß ich erst mal Bescheid.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 11:51
von Olivia
Das Jobcenter kann auch verlangen, dass man Stundennachweise über den zeitlichen Umfang der Arbeit anfertigt. Bei Selbständigen und Freiberuflern sollen so Arbeitszeitlücken ausfindig gemacht werden. In diesen Zeiten von "Ruhepausen" soll man dann einen Minijob machen. Oder das Jobcenter fordert, dass man sich während der Wintermonate für einen Schneeräumdienst bereit hält, um die Bedürftigkeit zu senken. Zumutbar ist fast alles an Arbeit. Der Hilfebedürftige muss jede Gelegenheit nutzen, seine Notsituation durch Zuverdienst zu mildern. Das Jobcenter fordert auch manchmal von Selbständigen, vor der Arbeit Zeitungen auszutragen oder nach Feierabend.

Den Einladungen muss Folge geleistet werden. Das Jobcenter bestimmt die Häufigkeit. Unter Umständen sogar monatlich oder eine Zeit lang alle 1-2 Wochen.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 11:58
von Breymja
@Olivia:
Hoffentlich wollen sie das nicht bei mir machen, weil sie schon wieder wollen, dass ich den Vertrag (den sie bereits dreifach haben) mitbringe, woraus dann meine zeitliche Gebundenheit hervorgeht. Da es ein Vertrag für Gesellschafter-Geschäftsführer und Prokuristen ist, steht da aber keine Zeit, sondern eine allgemeine Formulierung.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 12:09
von Olivia
Es kann durch die Arbeitsvermittlung auch ein Coaching verordnet werden, wo der Coach die Geschäftsunterlagen durchsehen möchte. Da steht in vielen Zuweisungen in einer Art Wunschliste genau drin, welche Unterlagen eingesehen werden sollen: Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Angebote, Rechnungen, Kalkulationen, Geschäftsbriefe, E-Mails, Inspektion der Geschäftsräume, Hausbesuch beim Home-Office, Hospitation bei Kundengesprächen, Offenlegung des Kassenbuchs, Überlassung von sonstigen Unterlagen usw.

In unserem Coaching damals wurde beispielsweise gefordert, den zeitlichen Umfang der Selbständigkeit genauestens zu dokumentieren. Auftraggeber sei das Jobcenter. Bei Zuspätkommen im Coaching oder ungenügender Mitarbeit würde dies als Massnahmeabbruch gewertet werden, mit der Folge einer Meldung an das Jobcenter und sofortiger Sanktionierung. Die Mitarbeit wurde durch den Coach eingeschätzt. Als erstes wurden wir seitens des Massnahmeträgers belehrt, dass der Staat nicht dazu da sei, Selbständigkeiten dauerhaft zu subventionieren. Deswegen sei das oberste Ziel die rasche Ertragssteigerung und das Verlassen des Bezuges. Der Coach war auch befugt, die Nicht-Rentabilität von Bestandsselbständigkeiten festzustellen, mit dem Ziel der Firmenstilllegung und beruflichen Umorientierung.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 13:30
von Breymja
Das ist schon deswegen nicht möglich, weil die nötige Zustimmung des gleichberechtigten Geschäftspartners zur Herausgabe an Dritte fehlt *g*
Die Mitarbeit wurde durch den Coach eingeschätzt. Als erstes wurden wir seitens des Massnahmeträgers belehrt, dass der Staat nicht dazu da sei, Selbständigkeiten dauerhaft zu subventionieren. Deswegen sei das oberste Ziel die rasche Ertragssteigerung und das Verlassen des Bezuges.
Und da würde er von meinem Partner den Wichser gezeigt bekommen (und das kann man mir ja nicht anlasten), da das leider nicht der Firmenphilosophie entspricht, mit der das Geld verdient wird.
Der Coach war auch befugt, die Nicht-Rentabilität von Bestandsselbständigkeiten festzustellen, mit dem Ziel der Firmenstilllegung und beruflichen Umorientierung.
Die berufliche Umorientierung kann er vielleicht anstoßen, aber für den Rest fehlt jede Befugnis, bei ner Kapitalgesellschaft erst Recht.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 13:33
von Olivia

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 13:34
von Breymja
Nein, die Mitwirkung erstreckt sich ausschließlich auf das, was ich auch leisten kann - das war das einzige SG-Verfahren dass mich jemals selbst betraf und das gewann ich mit genau dieser Argumentation. Die Firma ist nicht verpflichtet, solche Daten rauszugeben und ich muss es nur, wenn ich es auch kann.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 13:56
von Günter
:schredder: Macht für das Thema einen eigenen Fred auf.

Hier geht es um annes Problem und nicht um Breymja. Das rauscht dann völlig durcheinander.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 13:58
von Olivia
:verlegen:

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 15:06
von kleinchaos
Hallo! Einmal zurückrudern bitte! Schauspieler sind NICHT selbständig tätig! Für die Zeit der Proben bekommen sie einen befristeten Arbeitsvertrag. Wenn das Stück dann aufgeführt wird/der Film gedreht wird, bekommen sie für jeden Vorstellungstag/Drehtag einen Arbeitsvertrag. Und immer sozialversicherungspflichtig.

Selbständig wäre er dann, wenn er Hörbücher liest, Hörspiele, Lesungen, Auftritte in Talkshows usw.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 15:15
von Günter
Deswegen hab ich die beiden angemotzt. Das kommt dann völlig aus dem Trott.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 15:34
von Breymja
Sorry, das ist mir neu - alle Schauspieler die ich kenne sind entweder gewerblich oder freiberuflich im eigenen Ensemble tätig. Dann hoit i mi naus.

Re: Termin für Mitglied der BG

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 15:36
von Koelsch
So isses