Anrechnung Kindergeldnachzahlung nach Verzichtsmonaten
Anrechnung Kindergeldnachzahlung nach Verzichtsmonaten
Hallo,
wir haben im Oktober ein Baby bekommen. Wir hatten uns für Oktober und November vom Jobcenter abgemeldet und auf Leistungen verzichtet, da wir Mutterschaftsgeld bekamen etc.
Ab Dezember sind wir wieder voll im ALG2 Bezug.
Jetzt im Dezember habe ich die Nachzahlung von Kindergeld für Oktober und November für das Baby bekommen.
Normalerweise wird das ja jetzt angerechnet, Zuflussprinzip.
ABER: Wir waren ja für genau die beiden Monate abgemeldet. Das JC rechnet uns das Kindergeld aber bisher fürs erste Kind und nun für das zweite Kind immer monatlich als Einkommen an. Hätten sie ja auch gemacht für Oktober und November, wenn wir nicht abgemeldet gewesen wären. Das Geld ist also eigentlich schon in deren Planung mit drin. Wir sind und waren ja noch im Bewilligungszeitraum. Darf dann die Nachzahlung angerechnet werden? Das Geld wäre ja schon angerechnet gewesen.
Danke.
wir haben im Oktober ein Baby bekommen. Wir hatten uns für Oktober und November vom Jobcenter abgemeldet und auf Leistungen verzichtet, da wir Mutterschaftsgeld bekamen etc.
Ab Dezember sind wir wieder voll im ALG2 Bezug.
Jetzt im Dezember habe ich die Nachzahlung von Kindergeld für Oktober und November für das Baby bekommen.
Normalerweise wird das ja jetzt angerechnet, Zuflussprinzip.
ABER: Wir waren ja für genau die beiden Monate abgemeldet. Das JC rechnet uns das Kindergeld aber bisher fürs erste Kind und nun für das zweite Kind immer monatlich als Einkommen an. Hätten sie ja auch gemacht für Oktober und November, wenn wir nicht abgemeldet gewesen wären. Das Geld ist also eigentlich schon in deren Planung mit drin. Wir sind und waren ja noch im Bewilligungszeitraum. Darf dann die Nachzahlung angerechnet werden? Das Geld wäre ja schon angerechnet gewesen.
Danke.
Re: Anrechnung Kindergeldnachzahlung nach Verzichtsmonaten
Gleiches gilt übrigens auch für das Elterngeld. Da warten wir immer noch auf die 600,- Euro Grundbetrag für die ersten beiden Monate Elternzeit meines Mannes.
Re: Anrechnung Kindergeldnachzahlung nach Verzichtsmonaten
In beiden Fällen gilt: Wenn das Geld auf's Konto kommt, dann wird's angerechnet - aber nur in diesem Monat, also nicht auf mehrere Monate verteilt
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... en#p360445
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... en#p360445
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Anrechnung Kindergeldnachzahlung nach Verzichtsmonaten
Ok. Aber anders gefragt.
Wenn wir uns nicht abgemeldet hätten, hätte das JC das Kindergeld für das Baby in beiden Monaten bereits berücksichtigt und als Einkommen angerechnet, obwohl wir es noch nicht hätten. Wenn jetzt die Nachzahlung kommt, kann es ja nicht nochmal angerechnet werden, oder?
Sprich hätte wir uns nicht abgemeldet, könnten wir es behalten?
Wenn wir uns nicht abgemeldet hätten, hätte das JC das Kindergeld für das Baby in beiden Monaten bereits berücksichtigt und als Einkommen angerechnet, obwohl wir es noch nicht hätten. Wenn jetzt die Nachzahlung kommt, kann es ja nicht nochmal angerechnet werden, oder?
Sprich hätte wir uns nicht abgemeldet, könnten wir es behalten?
Re: Anrechnung Kindergeldnachzahlung nach Verzichtsmonaten
Richtig, aber das spielt leider keine Rolle. Das ist der Kern der BSG Entscheidung. Auch z.B. Lohnnachzahlungen aus Zeiten vor ALG II Bezug, oder Steuererstattungen aus solchen Zeiten werden ja angerechnet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Anrechnung Kindergeldnachzahlung nach Verzichtsmonaten
Leider sind unsere Antworten nicht ganz richtig. Seit 1.8.2016 gilt der neue § 11 Abs. 3 Satz 2 SGB II und der sagt, diese später zufließenden Einnahmen sind als Einmalzahlung zu werten, also im Zweifel auf 6 Monate zu verteilen.
Versucht werden könnte, für die zurückliegenden Monate zumindest noch die Versicherungspauschale geltend zu machen, entsprechend
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15 (http://dejure.org/2015,29043)
Leitsatz
Auch wenn das Kindergeld im Rahmen einer Nachzahlung für mehrere Monate in nur einem Monat zufließt, ist für jeden Monatsbetrag die Versicherungspauschale von 30,- € abzusetzen.
Versucht werden könnte, für die zurückliegenden Monate zumindest noch die Versicherungspauschale geltend zu machen, entsprechend
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15 (http://dejure.org/2015,29043)
Leitsatz
Auch wenn das Kindergeld im Rahmen einer Nachzahlung für mehrere Monate in nur einem Monat zufließt, ist für jeden Monatsbetrag die Versicherungspauschale von 30,- € abzusetzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Anrechnung Kindergeldnachzahlung nach Verzichtsmonaten
Ich habe aber gerade etwas anderes gefunden :
https://www.anwalt.de/rechtstipps/jobce ... 84445.html
Danach ist es doch als laufende Einnahme nur in einem Monat anzurechnen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/jobce ... 84445.html
Danach ist es doch als laufende Einnahme nur in einem Monat anzurechnen.
Re: Anrechnung Kindergeldnachzahlung nach Verzichtsmonaten
Beschluss vom 08. Juli 2016, Az. S 63 AS 7815/16 ER, Gesetzesänderung 01.08.2016.
Ich fürchte du hast Pech.
Ich fürchte du hast Pech.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Anrechnung Kindergeldnachzahlung nach Verzichtsmonaten
Ok. Also werden dann die 384,-Euro auf 6 Monate verteilt angerechnet. Sprich also 64,- Euro jeden Monat. Aber davon bleiben dann jeden Monat 30,- Euro als Versicherungspauschale frei? Auch für Kinder? Ist ja Einkommen des Kindes. Oder bleiben dann nur 2 x 30,-Euro für die beiden Nachzahlungsmonate frei?
Re: Anrechnung Kindergeldnachzahlung nach Verzichtsmonaten
Und wie verhält es sich bei der Elterngeld Nachzahlung? Kann man da die Versicherungspauschale geltend machen?
Und dann nur ein Mal 30,- Euro oder für die beiden Nachzahlungsmonate jeweils 30,- Euro, also 60,- Euro?
Und dann nur ein Mal 30,- Euro oder für die beiden Nachzahlungsmonate jeweils 30,- Euro, also 60,- Euro?
Re: Anrechnung Kindergeldnachzahlung nach Verzichtsmonaten
Dazu muss mal die Zahlen genau kennen.
Es wird nur dann auf 6 Monate verteilt, wenn durch diese Einmalzahlung im Zuflussmonat kein ALG II Anspruch mehr bestehen würde. Gleiches gilt beim Elterngeld.
Die € 30,00 werden "eigentlich" nur im Zuflussmonat abgezogen, aber, da gilt eben Veersuch macht kluch. Das ist nicht genau geregelt, also sollte man es versuchen, die für jeden der nachgezahlten Monate abzuziehen.
Es wird nur dann auf 6 Monate verteilt, wenn durch diese Einmalzahlung im Zuflussmonat kein ALG II Anspruch mehr bestehen würde. Gleiches gilt beim Elterngeld.
Die € 30,00 werden "eigentlich" nur im Zuflussmonat abgezogen, aber, da gilt eben Veersuch macht kluch. Das ist nicht genau geregelt, also sollte man es versuchen, die für jeden der nachgezahlten Monate abzuziehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Anrechnung Kindergeldnachzahlung nach Verzichtsmonaten
Alle klar. Danke!