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ALG II->Job+Umzug->wieder ALG II, aber wie?

Verfasst: Do 21. Dez 2017, 09:20
von zitrus998
Hallo liebe Leute

Ich benötige Tips von euch für meinen Fall:

Bisher war ich in ALG II-Bezug in Berlin mit nebenberuflicher Selbstständigkeit. Dann Job in Baden-Württemberg gesucht und gefunden. Also beim JC Berlin abgemeldet und Job im Dezember angetreten. Das Gewerbe habe ich aufgegeben. Der Arbeitgeber kündigte mir überraschend nach 4 Tagen zum Ende des Monats.
Die Wohnung in Berlin habe ich untervermietet und wohne zur Zeit in Untermiete in BW (Hauptwohnsitz gemeldet). Zum Jahreswechsel kann ich in meine neue Wohnung hier vor Ort ziehen, der Mietvertrag ist bereits unterschrieben.
Jetzt die Fragen:
- Sollte ich den ALG II Erstantrag jetzt im Dezember oder erst im Januar stellen, wenn ich die neue Wohnung bezogen habe?
- Werde ich die untervermietete Wohnung in Berlin wie geplant (Probezeit) noch eine Weile halten können, bzw. erkennt das JC die Kosten der Miete in Berlin an?

Ich danke euch schon jetzt
LGruß

Re: ALG II->Job+Umzug->wieder ALG II, aber wie?

Verfasst: Do 21. Dez 2017, 09:44
von marsupilami
Meine Meinung:

Wenn Du den Antrag auf ALG II jetzt stellst, ist ja das JC Deines Wohnortes (Hauptwohnsitz gemeldet) zuständig.
Also JC in Ba-Wü.
Die werden Dich mit Stellenangeboten überschütten bei denen Du Dich zu bewerben hast, noch bevor Du einen Cent von denen auf dem Konto hast.
Oder eine entsprechende Maßnahme "anbieten".

Außerdem werden die hier bei Antrag auf Umzug nach Berlin einen Kopf-Schüttel-Krampf kriegen, wenn Du denen sagst: ich zieh' um nach Berlin!
Das Berliner JC wird dann sagen: war der (Rück-)Umzug notwendig? Eigentlich nicht, also werden wir nur die Kosten der bisherigen Unterkunft zahlen.

Umzugskosten?
Werden beide den Kopf schütteln - ebenfalls mit der Begründung: war nicht notwendig.


Wenn Du das also irgendwie finanziell hinbekommst:
zurück nach Berlin in die neue Wohnung, dort auch Hauptwohnsitz melden und dann wieder ALG II beantragen.
Das wird eh noch stressig genug für Dich, denn die in Berlin werden dann wissen wollen: warum? wieso überhaupt?

Re: ALG II->Job+Umzug->wieder ALG II, aber wie?

Verfasst: Do 21. Dez 2017, 12:47
von Koelsch
Seh ich leider ähnlich. Doppelte Haushaltsführung = 2 Mieten werden allenfalls eine Zeit lang gezahlt, wenn Du am Zweitwohnsitz einen Job hast.

Re: ALG II->Job+Umzug->wieder ALG II, aber wie?

Verfasst: Do 21. Dez 2017, 21:55
von Tester
Wenn Du im Dezember hilfebedürftig ist, dann solltest Du auch im Dezember einen Antrag stellen! Die 4 Tage reichen doch nicht für das Auskommen im Dezember!

Die neue Wohnung ist in BaWü? Da hast du ja erstmal drei Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Kosten für die doppelte Haushaltsführung hätte man vorher beantragen müssen.

Die alte Wohnung in Berlin hast Du nicht kostendeckend untervermietet? Den Betrag wirst Du wohl nicht vom JC bekommen.

1. Alternative
- neuen Mietvertrag Rücktritt (hilfreich dabei ist bestimmt "Job verloren, kein Geld für Miete, da wird der Vermieter schnell einwilligen)
- Untermieter Berlin rausschmeissen und schnell (im Dezember) wieder nach Berlin (und dort anmelden (wobei morgen wohl die letzte Möglichkeit sein wird, von wegen zwischen den Tagen geschlossen))
- Antrag im Dezember beim JC Berlin stellen

2. Alternative
- 3 Monate Kündigung der neuen Wohnung abwarten und erstmal dort wohnen bleiben
- JC BaWü Antrag Dezember stellen und erklärn, dass du in Berlin deinen Lebensmittelpunkt hast und dort bessere Jobchancen siehst und halt umziehen wirst