Das jc hat einen Brief mit rechtlichen Hinweisen geschickt, zwecks Vorlage benötigter Unterlagen.
Sie möchten "Nachweise/Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand" und fragen ob sich der Gesundheitszustand verbessert oder verschlechtert hat - weil das letzte Gutachten vom Gesundheitsamt von 2013 ist.
Nur, in dem Gutachten steht das die Notwendigkeit einer Nachbegutachtung nicht erkennbar ist.
Was meinen die mit Nachweisen/Informationen?
Reicht eine persönlicbe Information von mir das sich der Gesundheitszustand nicht verschlechtert hat oder soll ich denen etwas aktuelles vom Hausarzt bzw. Facharzt schicken?
Nachweise/Informationen Gesundheitszustand
Re: Nachweise/Informationen Gesundheitszustand
Lurze Mitteilung, Verweis auf das Gutachten und nein, es hat sich nix geändert
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nachweise/Informationen Gesundheitszustand
ok, mercie :)