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Unterschied KK Pflicht-, Freiwilligenversicherung und ...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 10:42
von Tester
Moin,

ich frage mich gerade, ob es von den Leistungen einen Unterschied macht, ob jemand entweder pflichtversichert, freiwilligversichert ist oder die Krankenkasse Pflicht und Freiwillig ablehnt und die KK über das Sozialamt abgesichert ist?

Re: Unterschied KK Pflicht-, Freiwilligenversicherung und ...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 10:51
von Koelsch
Nein, bei den Leistungen sollte das kein Unterschied sein

Re: Unterschied KK Pflicht-, Freiwilligenversicherung und ...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 11:06
von Tester
Koelsch hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 10:51 Nein, bei den Leistungen sollte das kein Unterschied sein
Ich beziehe mich auf dieses Urteil:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=12407

und frage mich, warum da dann überhaupt geklagt wurde, wenns ja keinen Unterschied macht?

Re: Unterschied KK Pflicht-, Freiwilligenversicherung und ...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 12:36
von Koelsch
Das kann ich Dir auch nicht sagen, warum da geklagt wurde. :1:

Re: Unterschied KK Pflicht-, Freiwilligenversicherung und ...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 13:23
von kleinchaos
Soweit ich das richtig lese geht es in diesem Uerteil darum, wer denn nun die Kosten der Behandlungen zu tragen hat

Re: Unterschied KK Pflicht-, Freiwilligenversicherung und ...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 13:33
von Tester
Hab da was gefunden:
https://www.neuraxwiki.de/artikel/detai ... hilfe.html

gibt wohl nur Unterschiede in der Kostenträgerschaft.

Lediglich vermutlich, wenn ein Krankenversicherte wieder arbeiten möchte, macht die Pflichtverischerung Sinn?!? Weil wenn er zuvor keinen Anspruch auf Pflichtversicherung und keinen Anspruch auf freiwilligen Versicherung hat, das Sozialamt als Kostenträger wegfällt, er sich dann nur noch privat versicherten könnte. Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?

Re: Unterschied KK Pflicht-, Freiwilligenversicherung und ...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 14:08
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 12:36 Das kann ich Dir auch nicht sagen, warum da geklagt wurde. :1:
Doch, ist doch ganz klar:

Kläger wollte in die GKV. War seit 2004 EM-Rentner (dabei vermutlich in der KVDR gewesen). Bei der "Raha-Maßnahme" im Sommer 2006 war er bei der GKV pflichtversichert. Danach erhielt er Krankenhilfe durch das Sozialamt, mit einer entsprechenden KK-Karte der (AOK?), die die Ausgaben wieder mit dem Sozialamt abrechnete.
Dann verbüßte er (März bis Dezember 2008) Freiheitsstrafe, hatte dabei freie Heilfürsorge. Nach der Entlassung erhielt er erst einmal wieder Krankenhilfe des Sozialamts. und wollte dann doch in die GKV.
Die wollte ihn aber nicht reinlassen, und so musste er klagen.

Im Ergebnis hat der junge Mann auf jeden Fall Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall im Umfang der GKV, und bei Pflichtversicherung nach § 5 I Nr. 13 SGB V auf Kosten der GKV, anderenfalls refinanziert sich diese beim Sozialamt.

Aners ausgedrückt: Solange er nicht "zuletzt" (unabhängig von Strafhaft und SH-Leistungen) in der PKV war, hat die GKV für ihn den Hut auf.

Re: Unterschied KK Pflicht-, Freiwilligenversicherung und ...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 14:19
von tigerlaw
Tester hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 13:33 Hab da was gefunden:
https://www.neuraxwiki.de/artikel/detai ... hilfe.html

gibt wohl nur Unterschiede in der Kostenträgerschaft.

Lediglich vermutlich, wenn ein Krankenversicherte wieder arbeiten möchte, macht die Pflichtverischerung Sinn?!? Weil wenn er zuvor keinen Anspruch auf Pflichtversicherung und keinen Anspruch auf freiwilligen Versicherung hat, das Sozialamt als Kostenträger wegfällt, er sich dann nur noch privat versicherten könnte. Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?
Ja, hast Du :-)

Grundsätzlich gilt § 5 I SGB V. Wenn er arbeitet, ist er nach § 5 I Nr. 1 versichert, es sei denn, Abs. 5 a.a.O greift ein. Ansonsten sind weitere Ausnahmen zu prüfen: § 6 III, IIIa und VI SGB V, weiterhin § 7 (Minijob?) und § 9

Re: Unterschied KK Pflicht-, Freiwilligenversicherung und ...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 14:30
von Tester
tigerlaw hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 14:19 Ja, hast Du :-)
Mist! :5: