Gründung einer UG im ALGII Bezug

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
WernerTrabant
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Gründung einer UG im ALGII Bezug

#1

Beitrag von WernerTrabant »

Hallo Zusammen,

zurzeit plane ich die Gründung einer Firma. In diesem Zusammenhang ergeben sich für mich allerdings auch fragen, die ich über reine Google Recherche nicht beantworten konnte bzw. die Antworten dazu nicht zu meinem Fall passen oder die Antworten sich gegenseitig widersprechen.

Ich hoffe das ich hier nun die richtigen Antworten / Hinweise dazu bekommen kann.

Folgendes zur aktuellen Situation:

• Ich bin Verheiratet und habe mit meiner Frau 2 Kinder.
• Ich bin gelernter Einzelhändler mit Führungserfahrungen aus früheren Tätigkeiten
• Ich bin Alleinverdiener mit einer 20 Std./Woche Teilzeitstelle
• Folge dessen beziehen wir aufstockend ALGII / Hartz IV

Geplant ist folgendes:

• Gründung einer UG (Unternehmergesellschaft) auch genannt „Mini-GmbH“
• Grund der gewählten Rechtsform ist die Haftungsbeschränkung
• Ein weiterer Grund ist die strikte Trennung von Geschäftlich und Privat
• Ich bin Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer
• Als Stammkapital wird eine geringe Summe von 500 € eingezahlt.
• Einen Staatlich geförderten Zuschuss plane ich nicht zu beantragen.
• Das gesamte Startkapital ist erspartes Geld – Kein Kredit oder Darlehen
• Ein Gehalt möchte ich mir zum Start noch nichts auszahlen
• Ebenso soll eine Gewinnausschüttung (Gewinnthesaurierung) für die ersten 2 Jahre nicht erfolgen.
• Gehalt und Gewinn Verzicht dienen lediglich der Liquidität und dem Wachstum der Firma
• Da ich noch meine Teilzeitstelle habe und diesen Vertrag erst kürzlich bis April 2019 verlängert habe, habe ich weiterhin Einkommen.


Der Start und die Kosten:
Zum Start der Firma kommen natürlich Kosten zustande: Notar, IHK
Die Laufenden kosten im Betrieb beziehen sich zunächst nur auf Werbung sowie kosten für die Internetpräsenz.
Beschaffungskosten kommen erst mit dem Auftragseingang meiner Kunden!
Wie oben bereits beschrieben beziehe ich keine monatlichen Bezüge als Geschäftsführer.
Sollte es Gesetzlich notwendig sein, ein Gehalt zu beziehen wird diesen einen Symbolischen Betrag von 1€ sein!
Solange also keine Aufträge eingehen halten sich die Buchungssätze kurz.

Wenn die Firma solider dasteht und entsprechende Gewinne abwirft werde ich mein Gehalt Schrittweise erhöhen (250 € / 500 € /…)
Nun zur Fragestellung:

Ich habe schon sehr viel im Internet gelesen das die ARGE bzw. der Sachbearbeiter (SB) bei einem klassischen Einzelunternehmen sehr großen Einfluss darauf hat was z.B. das Thema Anschaffungen für den Betrieb angeht.
Daher dachte ich eigentlich, dass ich diese Unterwürfigkeit vermeide indem ich mit einer UG eine Juristische Person gründe. Ich als natürliche Person stehe im Bezug der SGBII Leistung jedoch nicht die UG als Juristische Person.

Nun habe ich dazu allerdings auch wieder vieles negatives gehört.
Da geht es zum Beispiel darum das ich als Angestellter Geschäftsführer meiner eigenen Firma die Anlage EKS ausfüllen müsste. Somit soll wohl verlangt werden das ich die Zahlen der Firma offenlege.
Meiner Ansicht nach reicht es doch das die Anlage EK für meine Teilzeitstelle und die Anlage EK für meine nebenberufliche Stelle als Geschäftsführer mit maximal 1 € Gehalt ausfülle.

Nur mal angenommen die Firma wirft tatsächlich Gewinn ab und einer Gewinnausschüttung stände demnach nichts im Wege ist es mir natürlich bewusst das die ARGE diese Einnahmen anrechnet.

Allerdings steht in vielen Foren das die SB der ARGE das alles völlig falsch ansetzen:

• Die ARGE will mit der Anlage EKS die Zahlen der Firma
• Die ARGE will unbedingt Belege vom Steuerberater, auch wenn der oder diejenige noch nicht mal einen Steuerberater hat
• Die ARGE nimmt die Gewinne der Firma und rechnet diese dem Geschäftsführer an obwohl:
>>> die UG Verpflichtet ist 25% des Jahres Überschusses in das Stammkapital zu legen
>>> dem Geschäftsführer die Gewinne der UG nicht zufließen
>>> Steuern abgezogen werden

Mal folgendes angenommen:
• Ich erhalte 1€ Gehalt
• Die UG erwirtschaftet 2018 einen Gewinn von 10.000 €
• 25 % – 2.500 € fließen ins Stammkapital
• 100 % Gewinn rechnet mit dir ARGE an
• ALG II wird entsprechend gestrichen davon soll ich die nächste Zeit leben
• ABER ich komme an die 10.000 € nicht ran.
• Zumal davon noch entsprechende Steuer heruntergehen!

Aus Meiner Sicht sieht es folgendermaßen aus:
• Das JC zwingt mich gegen geltende Gesetze zu verstoßen, indem ich:
>>> illegale Privatentnahmen tätige
>>> das Unternehmen nicht wachsen lasse (25%)
>>> Steuern hinterziehe
>>> mir vielen eben noch weitere Punkte ein, irgendwie sind die weg  wenn ich was wichtiges ausgelassen habe, immer her damit 
Somit werde ich auf Jeden Fall vom JC genötigt entsprechende Straftaten zu begehen.
Das kann doch nicht wirklich im Sinne eines Sozialstaates sein oder?
Seit mehreren Tagen durchforste ich das Internet. Der Eine Empfiehlt mir einen Termin bei einem Steuerberater oder andere beim Rechtsanwalt und der nächste beim Unternehmensberater.
Jeder von dienen will aber auch entlohnt/honoriert werden. Somit wären meine Ersparnisse aufgefressen und ich brauch mir über meine Planungen keine Gedanken mehr machen.
Andere Empfehlen immer den Gang zum Sozialgericht (SG) allerdings wird alles denen Leuten im Internet vorgeschlagen die gerade wegen solchen punkten bereits Probleme haben, weil die bereits die UG Gegründet haben.
Diese stehen dann nicht selten für eine Lange Zeit ohne Geld da, bis sie nervlich am Ende sind. Die UG auflösen und sich dem JC ergeben, somit wiedervoll im ALGII Sumpf sitzen.

Ich bin froh das ich mir im Vorfeld diese Gedanken mache…. Wenn ich überlege damit die Existenz meiner gesamten Familie aufs Spiel zu setzen und das obwohl ich gerade deswegen eine Haftungsbeschränkte UG Gründen wollte…

Die Frage ich also wie das alles genau berechnet wird?
Was darf das JC wirklich fordern?
Haben bereits Gerichte entschieden?
Welche Unterlagen muss ich vorlegen ausfüllen?
Was darf genau angerechnet werden und wie?


Ich hoffe das ich hier entsprechende Hilfe erhalten kann.
Natürlich sind diese Ratschläge nicht mit einer Rechtsberatung gleichzusetzen.
Im Unternehmen später soll mit der Zeit natürlich ein Steuerberater und ggfs. Rechtsberatung hinzugezogen werden. Aber dafür muss es erstmal anlaufen.

Leider sieht es mir bisher so aus als wenn das JC und der Sozialstaat dafür sorgen das ich diesen Plan aufgeben muss.

Der Grund liegt lt. Vielen Forenteilnehmer hauptsächlich darin das die SB in den Job-Centern schlicht und ergreifend keine Ahnung haben.


Ich danke euch allen schon einmal im Voraus für jeden nützlichen Beitrag.
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marsupilami
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum
WernerTrabant hat geschrieben: So 4. Feb 2018, 13:42 Hallo Zusammen,

.....

Allerdings steht in vielen Foren das die SB der ARGE das alles völlig falsch ansetzen:

• Die ARGE will mit der Anlage EKS die Zahlen der Firma
Jep, und zwar 2mal: einmal als vEKS und einmal als aEKS
vorausschauende und abschließende.
In der vEKS sollst Du die geplanten Ausgaben und prognostizierten Einnahmen aufführen, in der aEKS die tatsächlichen Werte angeben.
WernerTrabant hat geschrieben: So 4. Feb 2018, 13:42• Die ARGE will unbedingt Belege vom Steuerberater, auch wenn der oder diejenige noch nicht mal einen Steuerberater hat
Das wäre mir neu. Was wiederum nicht heißt, dass es sowas nicht gibt bzw. gegeben hat.
Problem: nur wenige Steuerberater kennen sich wirklich mit der SGB-Problematik aus.

Wichtig für Dich: eine ordentliche, nachvollziehbare Buchhaltung.
Ob Du die mit dem Kuli und auf Papier machst oder mit Hilfe eines Buchhaltungs-Programms, ist eigentlich egal.
Muss halt u.U. auch für einen JC-SB, der keine Ahnung von Buchhaltung hat, halbwegs nachvollziehbar sein.

Jaaa, Du machst doppelte Buchführung im wahrsten Sinne des Wortes - eigentlich 3-fach.
Buchhaltung für's Fi-Amt, Buchhaltung für JC und zusätzlich noch diese EKS

WernerTrabant hat geschrieben: So 4. Feb 2018, 13:42• Die ARGE nimmt die Gewinne der Firma und rechnet diese dem Geschäftsführer an obwohl:
Jep, auch damit wirst Du Dich vermutlich rumschlagen müssen.

Mal bis dahin.
Ich denke, da kommt von anderen noch mehr.
Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#3

Beitrag von Breymja »

Ich habe das gemacht und das hat funktioniert, aber nur, weil ich eine 50/50 Gesellschaft mit einem Partner ohne ALG gegründet habe, sodass ich alleine nicht entscheiden kann. Im alleinigen Fall hätten die mich einfach "angewiesen" jedes mögliche Geld aus der Firma rauszuholen und behandeln es unzutreffend mit EKS. Da nichts dagegen spricht, kannst du die Kohle ja holen, wäre dann die Begründung. Du wirst extrem viel Stress bekommen mit der Sache, das ist sicher. Ob und inwiefern das erlaubt ist, den alleinigen Geschäftsführer-Gesellschafter anzuweisen, Geld rauszunehmen, weiß ich nicht. Da gabs in der Konstellation auch noch keine Urteile imho. Die erfahrenen Kollegen können dir zu dem wie es ablaufen solle und zu dem wie es wohl abläuft, aber mehr sagen.

Wenn du aber jemanden findest, der als Partner einsteigt, ihr 50/50 verteilt, können sie dir nichts.
Ich muss weder eine EKS einreichen, noch sonstige Unterlagen, ich lege nur aus Kulanz den sowieso öffentlich anforderbaren Jahresabschluss vor.

Beachte bei der UG auch, dass du Gewerbesteuer gleich zahlst und IHK-Beiträge auch - da gilt kein Freibetrag. Es wäre auch extra GEZ zu zahlen.

Beim Gehalt ist übrigens keines erforderlich, auch kein Anstellungsvertrag, dann handelst du nur organschaftlich. Ein Gehalt, das zu gering ist, kann nach Meinung mancher sogar Probleme geben, zwecks Vergleichbarkeit und verdeckter Gewinnausschüttung, ob man aber wirklich einen Prüfer vom Finanzamt bekommt, der das nicht nachvollziehen kann mit der Geldmenge - keine Ahnung.

Wenn du also nicht unglaublich stahlharte Nerven, genug Rücklagen und Lust für andauernde SG-Entscheidungen hast, würde ich im Sinne der Familie wohl davon absehen. Das war bei mir, obwohl recht eindeutig, schon ein unfassbares Gefrickel, dass dann aber im zweifachen Widerspruchsverfahren geklärt werden konnte.
WernerTrabant
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#4

Beitrag von WernerTrabant »

marsupilami hat geschrieben: So 4. Feb 2018, 14:08 :willkommen: im Forum
Danke
marsupilami hat geschrieben: So 4. Feb 2018, 14:08 Jep, und zwar 2mal: einmal als vEKS und einmal als aEKS
vorausschauende und abschließende.
In der vEKS sollst Du die geplanten Ausgaben und prognostizierten Einnahmen aufführen, in der aEKS die tatsächlichen Werte angeben.


Wäre es nicht eigentlich un relevant weil das Einkünfte sind die mir nicht zufließen?

Breymja hat geschrieben: So 4. Feb 2018, 14:11 Ich habe das gemacht und das hat funktioniert, aber nur, weil ich eine 50/50 Gesellschaft mit einem Partner ohne ALG gegründet habe, sodass ich alleine nicht entscheiden kann.
Ich habe gestern Abend noch deinen Thread von 2010 gelesen, war spannend aber leider wegen der 50/50 nicht auf meinen Fall umlegbar.
Breymja hat geschrieben: So 4. Feb 2018, 14:11 Im alleinigen Fall hätten die mich einfach "angewiesen" jedes mögliche Geld aus der Firma rauszuholen und behandeln es unzutreffend mit EKS. Da nichts dagegen spricht, kannst du die Kohle ja holen, wäre dann die Begründung.


Meiner Ansicht nach würde ich somit die UG am Wachstum hindern wenn nicht sogar ruinieren. Zumal Die UG doch verpflichtet ist das Stammkapital zu bilden. Ein Unternehmen muss doch auch Rücklagen bilden für Entwicklung und Gewährleistungsfälle.


Wenn ich wirklich alles rausziehen muss...wird die UG bei der ARGE dem Einzelunternehmen gleichgestellt womit ein Wachstum ebenfalls nur schwer möglich ist.
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Günter
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#5

Beitrag von Günter »

Eine UG mit mehreren Gesellschaftern ist für das JC (JobCenter, den Begriff ARGE gibt es offiziell nicht mehr) eine Blackbox, da können die nicht eingreifen, die können nur Auskünfte über ausgeschüttete Gewinne am Ende des Geschäftsjahres verlangen, ansonsten ist die UG eine juristische Person und nicht dem JC unterstellt.

Bei einer EinPersonen-UG kann es haken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#6

Beitrag von Koelsch »

Und da wird es haken.

Ich hatte das seinerzeit mal als Thema bei einem Stammtisch. Ich stelle morgen mal das damalige Hand-Out ein, hab ich nicht hier zu Hause.

Es ist so, wenn Du allein das Sagen hast in der UG und alleiniger Gesellschafter bist, dann kann JC Dich zwingen, sowohl die Bücher "zu öffnen" als auch alle ausschüttbaren (also ohne die 25%) Gewinne als Einkommen tatsächlich auszuschütten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#7

Beitrag von Breymja »

@WernerTrabant
Solange ist es noch nicht her, 2014 habe ich angefangen das durchzuplanen und 2015 umgesetzt.

Das Problem bei den eigentlichen Ausschüttungen zu denen sie dich zwingen wird werden, dass sie dir vermutlich ebenso keine "unnötigen" Ausgaben anerkennen und die Ausschüttung die du einmal im Jahr erhältsts bereits vorher verteilt anrechnen. Das könntest du vielleicht noch vor dem SG kippen, wenn du keinen Bewilligungszeitraum hast, der dem Geschäftsjahr entspricht, aber ob bei dem Rest was zu machen ist?

Überleg dir doch mal, ob du einen guten Freund hast, der da mit einsteigen würde. Der kann über deinen Kopf ja auch nichts hinweg entscheiden. Der sperrt nur deine Entscheidungsgewalt - muss halt alles einvernehmlich oder bereits zuvor entschieden worden sein. Gründung wenn ohne Musterprotokoll kann die Ausschüttungssperre schon im Vertrag enthalten, hat bei mir aber auch nachträglich mit Beschluss problemlos geklappt. (Also relativ problemlos)
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#8

Beitrag von WernerTrabant »

Koelsch hat geschrieben: So 4. Feb 2018, 15:34 Und da wird es haken.

Ich hatte das seinerzeit mal als Thema bei einem Stammtisch. Ich stelle morgen mal das damalige Hand-Out ein, hab ich nicht hier zu Hause.
Das sehe ich mir sehr gerne an :pssst:
Koelsch hat geschrieben: So 4. Feb 2018, 15:34 Es ist so, wenn Du allein das Sagen hast in der UG und alleiniger Gesellschafter bist, dann kann JC Dich zwingen, sowohl die Bücher "zu öffnen" als auch alle ausschüttbaren (also ohne die 25%) Gewinne als Einkommen tatsächlich auszuschütten
Nur einmal zur Selbstkontrolle...
Ich habe momentan nur noch Zahlen im Kopf :Fränkin:


Ich habe das ganze Rechenbeispiel mal auf folgender Internet Seite eingegeben: http://steuerrechner24.de/koerperschaftsteuerrechner/

Mit einem Gewinn von 5.000 €
Und dem Hebelsatz meiner Stadt 430 %

Kommt der Rechner auf ein ausschüttbares Kapital von 3.456,25 EURO

Abzgl. 25% die in das Stammkapital fließen, bleiben dann 2.592,19 € die das JC mir als Gewinn anrechnet?
irgendwie hab ich das Gefühl gerade richtig auf dem Schlauch zu stehen.

Die 25% sind ja das minimalste... Es ist ja auch möglich mit der Gesellschaffterversammlung einen höheren Betrag anzusetzen... ich denke mal das sich das JC daran dann auch nicht orientieren will... weil ich das allein entscheide... oder?


Mal angenommen ich würde mir einen oder zwei Partner suchen...

Was wären die wichtigsten Punkte an die ich mich halten sollte um wie Breymja zu einer "Blackbox" zu werden.
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Koelsch
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#9

Beitrag von Koelsch »

Richtig, daran wird das JC sich nicht orientieren, denn das ist eine "nicht erforderliche" Ausgabe.

Und wenn ich mal von den ca.
2.600 € ausgehe hieße das immer gerundet

217,00 € Monatsgewinn
174,00 € = 80% anrechenbares Einkommen, denn die 100 € Grundfreibetrag gehen ja schon beim anderen Job drauf
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Breymja

Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#10

Beitrag von Breymja »

Was wären die wichtigsten Punkte an die ich mich halten sollte um wie Breymja zu einer "Blackbox" zu werden.
Das ist eigentlich nicht sonderlich schwierig. Relevant ist, dass die Verteilung der Gesellschaftsanteile exakt 50/50 beträgt und die Gewinnausschüttung per Beschluss oder im Vertrag ausgeschlossen und vollständige Thesaurierung für den Gewinnverwendungsbeschluss angeordnet wurde, eben zur Sicherung der Liquidität in der Gründungsphase. Damit hast du eben keine Handhabe, Ausschüttungen vorzunehmen, weil die dann einstimmig erfolgen muss.

Die zweite Person sollte nicht im ALG 2 Bezug sein, oder zumindest bei einem anderen JobCenter. (Sonst könnten die einfach beide einzeln dazu zwingen, Ausschüttungen zuzustimmen, wenn sie das bemerken - ob das rechtlich wiederum haltbar ist, keine Ahnung, da musst du Koelsch fragen) Du kannst theoretisch auch weniger Anteile halten, aber das war bei uns nicht zweckmäßig, weil ich für das JobCenter als selbstständig gelten wollte und das geht nur mit dieser Verteilung. Sozialversicherungsrechtlich bist du allerdings seit einem Urteil aus 2014 nur dann selbstständig bzw. sozialversicherungsfrei, wenn du dann auch gleichzeitig GF bist - was ich in unserer Firma nicht bin, sondern nur Prokurist, da hatte ich die Klage zurücknehmen müssen, weil mir das BSG leider mit neuer Rechtssprechung zuvorkam (die ich immer noch idiotisch finde, weil nun eigentlich der Mindestlohn für mich gelten würde, den wir aber nicht beachten, genauso wenig wie die Aufzeichnungspflichten - ist einfach nicht umsetzbar).

Die GF-Eigenschaft erlaubt dir allerdings nicht, irgendwelche Entnahmen zu tätigen, da kommt das JC also dennoch nicht ran. Wenn du zudem zu Beginn keinen Vertrag hast, gibts auch kein Gehalt. Später kannst du dann einen Vertrag schließen, der muss von der Gesellschafterversammlung abgesegnet werden und in den wird dann - genau wie in einen gleichlautenden Beschluss - aufgenommen, dass die Abänderung des Vertrags die Zustimmung der Gesellschafterversammlung braucht (für GF sowieso üblich, für Prokuristen aber nicht und so kann auch mein Vertrag und damit das Gehalt nur einstimmig durch den anderen Partner mitfestgesetzt werden).

Damit dürftest du weniger Stress haben. Leider habe ich kein Urteil erstritten, sondern zweimal im Widerspruchsverfahren gewonnen, sodass ich dir nichts bereitstellen kann, mit dem du diesen Kampf gewinnen kannst - aber da ich diesen schonmal gewonnen habe, sollte es da mit der richtigen Argumentation klappen, das hinzubekommen. Ich hätte meine Widersprüche auch noch da und die Menschen hier im Forum sind ordentlich auf Zack und können dir dabei helfen, wenn es Probleme gibt. Ganz stressfrei wird es also wohl nicht laufen - außer es hat sich mittlerweile rumgesprochen wie der Hase bei 50/50 UG zu laufen hat.
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#11

Beitrag von Koelsch »

Huch, wie lange das schon wieder her ist, aber beim "Überfliegen" hab ich nix gefunden, dass sich dramatisch geändert hätte.

Also hier mein damaliges Hand-Out vom Stammtisch am 12.2.2013 zum Thema Kapitalgesellschaft
2013_02_12 - Stammtisch - Kapitalgesellschaft.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#12

Beitrag von WernerTrabant »

Koelsch hat geschrieben: Mo 5. Feb 2018, 08:21 Huch, wie lange das schon wieder her ist, aber beim "Überfliegen" hab ich nix gefunden, dass sich dramatisch geändert hätte.

Also hier mein damaliges Hand-Out vom Stammtisch am 12.2.2013 zum Thema Kapitalgesellschaft

2013_02_12 - Stammtisch - Kapitalgesellschaft.doc


Vielen Dank für die Datei.
Sehr hilfreich und gibt Aufschluss über die "Macht des JC".

Echt schade das man den Leuten vom JC Papiere zeigen soll, mit denen die meisten dort nichts anfangen können...
Ich bezweifle das sich einer der SB in unserem JC ernsthaft mit einer Bilanzierung auskennen...
oder das solche Leute die Rolle des Geschäftsführers "im Hintergrund & Inoffiziel" übernehmen soll... bzgl.. Ausgaben Berücksichtigen... sich genehmigen lassen...


Die Idee sich etwas eigenes aufzubauen, besteht schon seit mehreren Jahren.
Auf einem Einzelunternehmen wollte ich auch nie zurückgreifen, allein wegen der Haftung!
Im Themenbereich JC ist die UG offensichtlich wie eine Einzelunternehmung zu behandeln.

Einen Partner werde ich mir nicht hinzuholen, aufgrund dessen das ich um die Lücken des JC auszunutzen und somit wirklich frei zu arbeiten das Unternehmen abgeben muss. Wie du schon im Hand-Out passend geschrieben hast: Beim Geld hört die Freundschaft auf.


Bezüglich der Vermögens freigrenzen beim JC:

Mal angenommen ich beuge mich dem JC.
Was natürlich alle andere als Gesund für die UG ist.
Verzichte auf dem Gewinn für meine UG (abgesehen von den 25%)
Mit der Zeit wird die UG dennoch wachsen auch wenn um einiges langsamer.

Die UG hat nun ein Stammkapital beträgt 8.000 €
Mit 30 Jahren darf ich aber nur 5.250 € an Vermögen besitzen.

Heißt ich bin gezwungen das Kapital um 2.750 € verringern. Ob das im Rahmen des GmbHG in Ordnung ist müsste ich erst nachschauen...
Wenn nicht wäre es ja eine Nötigung zu einer Straftat...

Sollte das in Ordnung sein darf das Unternehmen ab Erreichung der Freigrenze nur langsam und Kontrolliert wachsen.

Wird im Punkto Freigrenze für Vermögen jede Person einzeln gezählt?
Oder kann das Unternehmen als Familienunternehmen angerechnet werden?
Meine gleichaltrige Frau und meine 2 Kinder dürfen ja auch Vermögen besitzen.

Würde bedeuten:
2x 5.250 € (Beide Eheleute / 30J.)
2x 3.100 € (2 Kinder / beide U18)

Wären 16.700 €... noch keine 25.000 € aber schon nah dran.
bis das erreicht ist es nicht mehr weit und vielleicht sogar schon ohne JC zu bewältigen.

Könnte ja einen Freibetrag für meine Katzen beantragen, mein Vorschlag wären 3.000 je Tier :7:


Ich fände es absurd das dass JC zu einem sagt... Herr XX, wir haben gemerkt das Ihr Unternehmen mehr wert ist als Sie besitzen dürfen. Bitte lösen Sie Ihre UG auf und melden sie sich Arbeitslos sobald ihre Vorräte aufgebraucht sind.
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#13

Beitrag von Koelsch »

Ich kann Dir nicht sagen, wie JC reagiert, wenn das Stammkapital der UG über die Vermögensgrenze gewachsen ist, traue denen aber jeden Schwachsinn zu.

Nur mal einige "Mänädschmententscheidungen" eines mir bekannten JC's aus jüngerer Zeit:
  • eLB eröffnet Restaurant mit Außenterasse. Im Sommer etwa 100 Plätze. Er stell Minijobber und Koch ein:
    JC schüttelt mittem Kopp: Das könne er alles alleine machen, also einkaufen, kochen, Getränke zapfen, servieren, abräumen, spülen, sauber machen - für bis zu 100 Gäste
  • eLB wird nachweislich das Handy geklaut: Neuanschaffung abgelehnt, ein Selbstständiger braucht kein Handy
  • eLB hält Vorträge, die auf Laptop gespeichert sind und wo er die Kernpunkte per Beamer auf eine Leinwand beamen will.
    Anschaffung Beamer, weil alter Beamwr kaputt, abgelehnt, er könne das auch mit Kreide auf eine Tafel, oder mit Filz auf eine (nicht vorhandenes) Flipchart malen. Passt gut, bei jemandem, der sich in seinen Vorträgen zu IT-Themen äußert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#14

Beitrag von WernerTrabant »

Koelsch hat geschrieben: Mo 5. Feb 2018, 13:58 Ich kann Dir nicht sagen, wie JC reagiert, wenn das Stammkapital der UG über die Vermögensgrenze gewachsen ist, traue denen aber jeden Schwachsinn zu.

Nur mal einige "Mänädschmententscheidungen" eines mir bekannten JC's aus jüngerer Zeit:
  • eLB eröffnet Restaurant mit Außenterasse. Im Sommer etwa 100 Plätze. Er stell Minijobber und Koch ein:
    JC schüttelt mittem Kopp: Das könne er alles alleine machen, also einkaufen, kochen, Getränke zapfen, servieren, abräumen, spülen, sauber machen - für bis zu 100 Gäste
  • eLB wird nachweislich das Handy geklaut: Neuanschaffung abgelehnt, ein Selbstständiger braucht kein Handy
  • eLB hält Vorträge, die auf Laptop gespeichert sind und wo er die Kernpunkte per Beamer auf eine Leinwand beamen will.
    Anschaffung Beamer, weil alter Beamwr kaputt, abgelehnt, er könne das auch mit Kreide auf eine Tafel, oder mit Filz auf eine (nicht vorhandenes) Flipchart malen. Passt gut, bei jemandem, der sich in seinen Vorträgen zu IT-Themen äußert.
Krass... Ich bekam beim Lesen das Bedürfnis meinen Kopf gegen eine Tischplatte zu klatschen...

Bei solchen krassen Entscheidungen deren Argumentation an den Haaren herbei gezogen ist darf man hoffentlich Hilfe beim SG finden.
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#15

Beitrag von Koelsch »

Ja, da wird oftmals vernünftiger geurteilt, aber, auch das muss erwähnt werden, auch da gibt's manchmal "Überraschungen".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#16

Beitrag von WernerTrabant »

Es wäre also vom Vorteil einen Termin in der Leistungsabteilung zu machen, der lieben Frau SB mitteilen was ich vor habe.

Anschließend hoffen das nicht 2 Tage später ein neuer SB Mensch vor mir steht und das ganze anders sieht.

Das Restrisiko für einen ständigen Gang zum SG besteht dann weiterhin.

-------------- -------------- ----------- ---------
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#17

Beitrag von Koelsch »

Ich tendiere eigentlich sehr dazu, SB im Vorfeld möglichst gar nicht mit "Detailfragen" wie "darf ich das kaufen oder dies leasen" zu belästigen.

Bei den von mir genannten Beispielen kamen die nicht genehmigten Minijobber erst bei Vorlage der abschließenden eKS auf, Handy und Beamer aber wurden vorher (gegen meinen ausdrücklichen Rat) beim SB angefragt.

Ergebnis:
  • Bei den Minijobbern streiten wir uns jetzt im Nachhinein über die Höhe des Gewinns ..... und das kann dauern. Geht halt "nur" um die Frage, musst Du € x oder € xx an das JC zurückzahlen. Ist also keine Eile angesagt.
  • Bei Handy und Beamer war eLB monatelang im Vorfeld blockiert, bis endlich, nach Monaten, die Widerspruchsabteilung sagte: Was soll der Quatsch
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#18

Beitrag von WernerTrabant »

Man muss definitiv abwägen ob es sinnvoll ist dem SB im Vorfeld alles auf dem Tisch zu legen.

Was mir gerade einfällt zum Thema "nicht zwingend notwendig und unvermeidbar"

Die UG ist nicht zwingend notwendig und nicht unvermeidbar daher werden Gründungskosten nicht als Betriebsausgabe vom SB anerkannt.
Begründung der eigenen Haftungsreduzierungen sind nicht relevant.


Wie ist das mit dem Steuerberater?
Der ist nicht zwingend und nicht unvermeidbar
Die Begründung wäre ja auch die eigene Haftungsreduzierung.
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Günter
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#19

Beitrag von Günter »

Es bleibt dir überlassen die Rechtsform deiner "Firma" zu wählen. Durch die Rechtsform sind aber die Kosten erforderlich.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#20

Beitrag von Koelsch »

Dieses ganze Thema ist mit enorm vielen Unwägbarkeiten verbunden, da kann man kaum was Verbindliches sagen.

Kleines Beispiel - wir hatten eine GbR
1 Gesellschafter ALG II, der andere nicht ALG II

Der zweite nich ALG II-ler bringt sein Privatfahrzeug (recht dick) in die GbR ein - JC sagt: Nöö, die laufenden Kosten sind unangemessen, das Auto ist zu dick.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#21

Beitrag von WernerTrabant »

Günter hat geschrieben: Mo 5. Feb 2018, 19:04 Es bleibt dir überlassen die Rechtsform deiner "Firma" zu wählen. Durch die Rechtsform sind aber die Kosten erforderlich.
Wobei ja auch bei einer UG gilt:
Steuerberater kann aber muss nicht.
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#22

Beitrag von Koelsch »

Richtig - aber UG muss ordentlich buchführen, da is nix mehr mit handschriftlich auf Kalenderblatt notieren, wie es manche Selbstständige meinen machen zu können.

Und sag nicht, das wär übertrieben - es gibt Selbstständige Aufstocker, die halten Buchführung für weitgehend überflüssig. :gaga:
Da ist JC dann manchmal "hilfreich", um diese Einstellung zu korrigieren :unschuld: :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#23

Beitrag von Tester »

Mal blöd gefragt, was ist den Deine Intention bei der Sache?

a) selbständig werden, schnell aus dem ALG II Bezug raus und glücklich sein?
oder
b) möglichst lange ALG II bekommen und sich mit windigen Tricks Vermögen aus ALG II aufbauen?


Wenn ich das lese "will ja keine Haftung!". Womit würdest Du den haften als Einzelunternehmer? Mit Deinem Vermögen! Wie hoch ist Dein Vermögen derzeit? Schätze mal recht überschaubar, da sonst ja kein ALGII. Insofern wärst Du dann auch schon mbH. Und wenn Deine Geschäfte die Du tätigen willst so "gefährlich" sind, dass einzig und allein die Frage der Haftung die Begründung für die Rechtsform ist, na dann rate ich es besser zu lassen. Den kein Geschäftspartner wird mit Dir eine Verbidnung eingehen unter diesen Voraussetzungen, das da ein Haftungsfall eintreten könnte. Keine Bank wird der GmbH einen Kredit geben, wenn da nicht ein Gesellschafter persönlich für haftet.
Alleine die Kosten für eine Kapitalgesellschaft (Gründungskosten, Buchhaltungskosten, Bilanzierungskosten durch Steuerberater, usw.) stehen in keinem Verhältnis zu dem fragwürdigen Nutzen "die Haftung zu begrenzen".

Statt sich auf die Rechtsform und wie man das am besten beim JC durchmogelt zu konzentrieren, wäre für eine erfolgreiche Selbständigkeit die Fokusierung auf Fragen wie
- welche Ausgaben sind notwendig, wie lassen sich diese beim JC durchbringen?
- in welchem Zeitplan soll die Selbständigkeit tragfähig werden, wie überzeuge ich das JC davon?
- durch welche Maßnahmen kann ich das Haftungsrisiko minimieren (Versicherungen, risikobehaftete Geschäfte unterlassen)

Das Geld, was man für ne chice GmbH/UG verpulvert kann man auch anders verwenden, gerade beim Start der Unternehmung.

Bei einer Gründung, gerade aus dem ALGII Bezug, überwiegen die Nachteile einer Kapitalgesellschaft!

Viel Erfolg bei der Umsetzung der Selbständigkeit!
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Koelsch
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Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#24

Beitrag von Koelsch »

Tester hat geschrieben: Mo 5. Feb 2018, 23:42
Wenn ich das lese "will ja keine Haftung!". Womit würdest Du den haften als Einzelunternehmer? Mit Deinem Vermögen! Wie hoch ist Dein Vermögen derzeit? Schätze mal recht überschaubar, da sonst ja kein ALGII. Insofern wärst Du dann auch schon mbH.
Mit dem klitzekleinen Unterschied - wenn die UG "in die Hose geht", steht der Gesellschafter danach mit sauberer Hose Schufa da, geht das Einzelunternehmen in die Hose, so sieht selbige sehr besch... aus
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Gründung einer UG im ALGII Bezug

#25

Beitrag von Breymja »

Ich fände es absurd das dass JC zu einem sagt... Herr XX, wir haben gemerkt das Ihr Unternehmen mehr wert ist als Sie besitzen dürfen. Bitte lösen Sie Ihre UG auf und melden sie sich Arbeitslos sobald ihre Vorräte aufgebraucht sind.
Bei mir wird ausschließlich die ursprüngliche Stammeinlage als Vermögen gewertet.
Es wäre also vom Vorteil einen Termin in der Leistungsabteilung zu machen, der lieben Frau SB mitteilen was ich vor habe.
Das habe ich auch versucht, aber mit keinem Erfolg, du wirst dort nur deren - falsche - Rechtsauffassung hören und ohne Ergebnis raus gehen. Das musst du im Widerspruchsverfahren durchprügeln. Den Termin hätte ich mir absolut sparen können. Sagst du nein, sagt SB doch.
Mit dem klitzekleinen Unterschied - wenn die UG "in die Hose geht", steht der Gesellschafter danach mit sauberer Hose Schufa da, geht das Einzelunternehmen in die Hose, so sieht selbige sehr besch... aus
Und dann haben wir noch die Privatinsolvenz.
Alleine die Kosten für eine Kapitalgesellschaft (Gründungskosten, Buchhaltungskosten, Bilanzierungskosten durch Steuerberater, usw.) stehen in keinem Verhältnis zu dem fragwürdigen Nutzen "die Haftung zu begrenzen".
Oh doch, das steht definitiv in gutem Verhältnis.

Ich weiß nicht in welchem Bereich er tätig sein will, aber bei uns - fällt da mal jemandem ein Bühnenteil auf einem Event auf den Kopf und die Versicherung findet was, dass sie nicht zahlen muss, dann ist für den Rest des Lebens Feierabend mit Geld haben. So schnell kanns ohne Haftungsbeschränkung gehen, ganz ohne dass man im Hochrisikosektor arbeiten würde.

Probleme mit Geschäftspartnern gibts dennoch keine. Die UG hat heute keinen schlechten Ruf mehr.
Statt sich auf die Rechtsform und wie man das am besten beim JC durchmogelt zu konzentrieren, wäre für eine erfolgreiche Selbständigkeit die Fokusierung auf Fragen wie
- welche Ausgaben sind notwendig, wie lassen sich diese beim JC durchbringen?
- in welchem Zeitplan soll die Selbständigkeit tragfähig werden, wie überzeuge ich das JC davon?
- durch welche Maßnahmen kann ich das Haftungsrisiko minimieren (Versicherungen, risikobehaftete Geschäfte unterlassen)
Das hat man hoffentlich vorher sowieso schon getan. Dann kommt es im Bezug aber eben sehr wohl darauf an, wie man das Werk dem Zugriff des JC bestmöglich entziehen kann, seine Haftungsrisiken bestmöglich einschränkt und eben auch Wert aufbauen kann, wenn das JC anders schon keine Möglichkeit dazu lässt. Die Gründungskosten einer UG sind mit Musterprotokoll überschaubar, viele IHKs bieten in Notlagen eine Entbindung vom Beitrag an, einen Steuerberater braucht es gerade bei simplen Unternehmungen eigentlich nicht, da reicht eine gute Buchhaltungssoftware für 8 € / Monat. Damit fallen kaum mehr Kosten an wie bei einem Einzelunternehmen - aber geht was schief, bist du sicher. Außer du hast es persönlich, schuldhaft verursacht und es gibt eine Durchgriffshaftung. Das dürfte die Ausnahme sein.
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