Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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AndyDee
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Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#1

Beitrag von AndyDee »

Hallo zusammen,

nach knapp 7 Jahren melde ich mich mal wieder... :o)

Es ist nix Dramatisches, aber ich ärgere mich dennoch:

Ich lebe inzwischen - als engagierter Vater - alleine und Ende 12.2017 endete mein letztes Arbeitsverhältnis. Anspruch auf ALG I bestand nach ARGE nicht (hatte vor der Arbeit länger ALG I bekommen, Kontingent war wohl noch nicht wieder aufgefüllt...

Nun bekam ich vom JC Post mit der Aufforderung, fehlende Unterlagen nachzureichen
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
- letzter Arbeitsvertrag und die letzte Gehaltsabrechnung
- alle Kontoauszüge vom 01.10.2017 bis 31.12.2017 ungeschwärzt bzw. ungeweisst
- Meldebescheinigung
Bei den Kontoauszügen hatte ich alle Ausgaben anonymisiert, so dass nur die "Datumse" :D und die abgehenden Beträge zu erkennen sind.
Ausnahmen: Zahlung von Miete, Strom, Kindsunterhalt etc.
Allerdings hatte ich einen Geldeingang in Höhe von 100 € versehentlich ebenfalls anonymisiert.

In meinen Augen ist das nur ein Versuch, mich zu Fehlern zu verleiten um nix zahlen zu müssen...
Wozu bitte eine Meldebescheinigung? Perso liegt in Kopie vor, Mitvertrag auch...

Zum vorherigen Arbeitsantrag: Den hatten sie zum Ende meiner "davorigen" Arbeitslosigkeit auch haben wollen - ich habe ihnen den aber nicht zugesandt: Sie mussten sich letztlich darauf verlassen, dass ich Arbeit hätte und das Geld nicht mehr bräuchte...
In einem Telefonat mit einer höheren Adresse dort - die niederen Etagen waren überfordert und mit zu wenig Vollmacht versehen - wurde mir erklärt, dass der Vertrag für die Berechnungen wichtig wäre.
Auf meine Ausführung, das die letztliche Konsequenzen ja nur eine Einstellung der Zahlungen sein könne und ich ja genau dieses zu erreichen zielte, da ich das ARGE-Geld nicht mehr bräuchte, war es kurz am anderen Ende ruhig... ;)

Ist das Einfordern der letzte Gehaltsabrechnung rechtens und relevant für den Erstantrag?

Da ich ab morgen wieder unter Lohn und Brot stehe - was natürlich auch brav mitgeteilt habe, bekam ich natürlich auch wieder Post mit der Aufforderung zur Mitwirkung: Ich solle meinen neuen Arbeitsvertrag und die erste Gehaltsabrechnung einreichen... :arge:

Die Römer spinnen irgendwie weiter, oder irre ich?

Beste Grüße in die Runde
Andy :turtle:
AndyDee
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#2

Beitrag von AndyDee »

Ups, grad gesehen: Falscher Themenbereich...

Gleich wirder Arbeit für die Mods, sorry...
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#3

Beitrag von Koelsch »

Wichtig ist Kontoauszug -. schwärzen ist ok, aber eben nicht die Eingänge. Aus den Auszügen geht auch der letzte Gehaltseingang vor dem Antrag hervor, mehr braucht JC nach meiner Meinung nicht.

Neuen Arbeitsvertrag kannst Du gerne einreichen - aber Name etc. des Arbeitgebers geschwärzt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
AndyDee
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#4

Beitrag von AndyDee »

Danke für die schnelle Antwort.

Kontoauszug war - bis auf den 100-er Eingang auch alle Eingänge sichtbar.

Bezieht sich Dein "mehr braucht JC nach meiner Meinung nicht" auf die Kontoauszüge?
Oder auf die anderen Dokumente: Meldebescheinigung und letzter Arbeitsvertrag?

Ok, dann schicke ich denen nur die erste und die letzte Seite anonymisiert vom Arbeitsvertrag...

Gruß und gute Nacht,
Andy
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kleinchaos
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#5

Beitrag von kleinchaos »

Neuer Arbeitsvertrag während des Leistungsbezuges darf zur Akte genommen werden laut HEGA 3/2013. Aber wie Koelsch schon schrieb geschwärzt. Lediglich die Daten, also Arbeitszeit, Vertragsbeginn, Lohnvereinbarung brauchen eingereicht zu werden.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
AndyDee
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#6

Beitrag von AndyDee »

Moin,

herzlichen Dank.

Jetzt noch eine Verständnisfrage: Sie dürfen den Arbeitsvertrag haben wollen, ok.
Darf ich ihnen den auch vorenthalten?

Sprich: Gehört er zwingend zu den notwendigen Unterlagen oder ist er ein "nice to have" für das JC?

Gruß
Andy
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#7

Beitrag von Koelsch »

Darauf gibt es keine klare Antwort. § 60 Abs 1 SGB I spricht da recht unklar von
....soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.
Ob es erforderlich ist oder nicht wird im Zweifel erst ein Sozialgericht klären können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#8

Beitrag von Olivia »

Perso liegt dem Jobcenter in Kopie vor
Eine Kopie des Ausweises darf nicht in der Akte sein. Falls es dennoch der Fall sein sollte, stellst Du einen Antrag, die Kopie gegen Fehlblatt aus der Akte zu entheften. Es darf sich auch keine Mehrfertigung an anderer Stelle im Jobcenter befinden.

www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=12&t=21609
Peter I.
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#9

Beitrag von Peter I. »

AndyDee hat geschrieben: Mo 5. Feb 2018, 08:05 Jetzt noch eine Verständnisfrage: Sie dürfen den Arbeitsvertrag haben wollen, ok.
Darf ich ihnen den auch vorenthalten?

Sprich: Gehört er zwingend zu den notwendigen Unterlagen oder ist er ein "nice to have" für das JC?
Es soll in der Vergangenheit Sachbearbeiter gegeben haben, die einen Arbeitgeber, der einen eLB eingestellt hatte, "in Betreuung" nahmen, so daß sich für Cheffe die Einstellung alsbald als verzichtbar oder lästig herausstellte. Sobald der erste Lohn abgerechnet wird, dürfte das SB den Arbeitgeber ohnehin enttarnen können, sofern er dann noch Zugriff auf den Datensatz hat. Für Dich ist es ggf. wichtig, nachweisen zu können, daß Dir im Monat der Arbeitsaufnahme noch Leistungen zustanden und wenn ja, in welcher Höhe.
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friys
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#10

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Mo 5. Feb 2018, 10:57Eine Kopie des Ausweises darf nicht in der Akte sein. Falls es dennoch ...
Nach der Rechtslage bis zum 14.07.2017 waren Fotokopien unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Das Scannen oder elektronische Abspeichern, z.B. als PDF, von Ausweisen war grundsätzlich unzulässig.

Seit dem 15.07.2017 erlauben Gesetzesänderungen des Passausweisgesetzes (PAuswG) und des Passgesetzes (PaßG) das Ablichtung des Ausweises.

Für die Ablichtung geltende Regeln finden sich bei der Datenschutzkanzlei.

Update: Danke für den Hinweis @marsu. Jetzt funktioniert es.
Zuletzt geändert von friys am So 1. Apr 2018, 11:00, insgesamt 2-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#11

Beitrag von marsupilami »

@ friys: der Link zur Datenschutzkanzlei funktioniert nicht.
Signatur?
Muss das sein?
AndyDee
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#12

Beitrag von AndyDee »

Ich bekam letzten Monat (also Anfang Juni) den Bescheid und auch gleich das zustehende Geld für Januar 2018.
Dem vorausgegangenen waren einige - letztlich sinnfreien - Aufforderungen zur Mitwirkung und wenig brauchbaren Antworten meinerseits.
So wurde beispielsweise der vorige und der aktuelle Arbeitsvertrag eingefordert.
Den vorigen habe ich nie übermittelt, der aktuelle wurde anonymisiert und ohne jedwede Zahlenwerte und Datumsangaben übermittelt.

In der letzten Aufforderung zur Mitwirkung wurde der Vertrag erneut - wegen schwerer Lesbarkeit und dem Fehlen der Gehaltsangabe - eingefordert.
Zudem wurde gefordert, ich solle sämtliche Gehaltseingänge des aktuellen Jahres einreichen - wo ja nur Leistungen für Januar zu gewähren waren.

Meine Antwort darauf ist aus meiner luxuriösen Position heraus geschrieben, dass ich Arbeit habe und ab Februar keine Leistungen mehr benötige:
Moin moin,
mit Freude nehme ich den Sachbearbeitungswechsel auf Ihrer Seite zur Kenntnis. Einem positiven Bescheid meines Antrages steht ja nun nichts mehr im Wege.
Denn – Hand aufs Herz: Letztlich benötigen Sie zur Berechnung des mir zustehenden Unterhaltes für Januar 2018 ja keine Unterlagen für Februar und gar noch später.
Sollte dem doch so sein, ist es Ihnen sicherlich eine wahre Freude, mich mit Ihrer von Fachwissen gesättigten Qualifikation zu bereichern: Auf welche Paragraphen welcher Gesetzesbücher beziehen Sie sich bei Ihrer jüngsten Aufforderung zur Mitwirkung an mich?
Wie Sie Ihrem Standardschreiben selbst auf Seite 1 entnehmen können, stehen Ihnen zur Berechnung von Leistungen nur Angaben zu Tatsachen zu, welche für die Leistungen erheblich sind.
In freudiger Erwartung eines positiven Bescheides – oder alternativ belastbarer juristischer Grundlagen Ihrer jüngsten Aufforderung zur Mitwirkung – verbleibe ich

Name
Dramatisch finde ich, wie mit Menschen inzwischen umgegangen wird, die auf diese Leistungen zum Leben und Überleben dringen angewiesen sind!

So erfuhr ich bei einem "ALG-II-Juristen", dass sich das JC bis zu 5,9 Monate mit der Bearbeitung eines Antrages Zeit lassen kann und dass dies in der Praxis auch immer häufiger ausgereizt bis gar überschritten wird...

Und wie vielen Betroffenen ist es möglich, so lange wartend durchzuhalten und dann gar noch das JC via Zinsen auf die zu leistenden aber ausgebliebenen Zahlungen hin zu verklagen...?

Es gibt leider viele Wege, Geld zu sparen. Einer besteht allem Anschein nach darin, Leistungen immer wieder einzubehalten, bis Betroffenen der Atem ausgeht.

Ich finde das erschreckend und empörend.

Ich wünsche allen Betroffenen und von Mitarbeitenden der Jobcenter Gebeutelten viel Durchhaltevermögen und die Möglichkeit, sich (u.a. auch juristische) Unterstützung zu holen.

Gruß an alle,
Andy Dee
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#13

Beitrag von Koelsch »

Das Briefchen gefällt mir - und leider hast Du Recht, JC lässt einen sehr gerne warten und überschüttet einen mit sinnlosen Forderungen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#14

Beitrag von marsupilami »

Doch, die Schreibe kann ich neidlos anerkennen.
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Pegasus
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#15

Beitrag von Pegasus »

Tolles Briefchen.... Männe meint so was nennt man auch verhöhnen. Ich finde aber da ist alles drin was sein muss.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#16

Beitrag von marsupilami »

Natürlich ist das Schreiben eine Verhöhnung.

Aber wie heißt das so schön: auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.


Die JC-SB's fordern sowas doch geradezu heraus.
Es ist nicht das Problem der "Kunden", wenn die SB's nicht ordentlich geschult werden und Schreiben rausschicken, die förmlich nach Widerspruch und Renitenz schreien.
Signatur?
Muss das sein?
AndyDee
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Re: Aufforderung zur Mitwirkung beim Erstantrag

#17

Beitrag von AndyDee »

Laut Aussage des unten erwähnten Juristen - und das deckt sich mit meinen einstigen Informationen - wird auf SBs ein hoher "Erfolgsdruck" ausgeübt:
Jeder entscheide selber, auf welcher Seite der Empfangshalle er sitzen möchte. Wer sich auf der "Kunden"-Seite wiederfinden möchte, erstelle ausnahmslos korrekte Bescheide.
Alle anderen erstellen - zum scheinbaren Vorteil der JC - falsche Bescheide und beutele "Kunden" bis weit jenseits der moralisch vertretbaren Grenzen.

Und so beginnt schnell ein Teufelskreis: Ich weiß, was mich erwartet, wenn ich nicht spure, also verabschiede ich mich von meinem Rest-Rückrad und buckel fleißig nach oben und trete ebenso fleißig nach unten...

Und ich hatte gedacht, Derartiges läge geschichtlich gesehen bereits ein gehöriges Stück hinter uns...

traurig, traurig

Doch: Ein jeder und eine jede entscheidet sich für das eigene Handeln und ist dafür dann auch - wenigstens in meiner Vorstellung - vollumfänglich verantwortlich.
Ein solches Schreiben müssen sie dann aushalten..., das ist ja wohl das Mindeste...!
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