Wofür das JC einen Erbschein braucht, ist nicht nachvollziehbar, denn aus dem Erbschein geht nicht hervor, wie hoch das Erbe ausgefallen ist, denn es stehen nur die Erben mit ihren jeweiligen Erbanteilen drin.
Außerdem kann nur der Betrag des Erbes auf ALG-II-Leistungen angerechnet werden, der effektiv zur Verfügung steht. Das bedeutet, alle Aufwendungen, welche mit der Erbschaft verbunden sind, müssen vom Betrag des Erbes abgezogen werden. Dazu gehören u.a. Erbschaftssteuer, Schulden des Erblassers, Bestattungskosten, Kosten über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, Abnahme der eidesstattlichen Verunsicherung für den Erbschein, also die Kostenrechnung für den Erbschein. Vgl. auch #13. Gegenstände oder Sachwerte können nur (mit ihrem Verkaufserlös) berücksichtigt werden, wenn deren Verwertung möglich ist und keine besondere Härte darstellt.
Idee? Erbschein beantragen, die anfallenden Kosten vom übrig gebliebenen Erbbetrag abziehen = JC hat weniger Euro zum Verrechnen.