Masterarbeit_ALG I oder II_Versicherungsschutz?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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nina231
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Registriert: Sa 10. Feb 2018, 16:37

Masterarbeit_ALG I oder II_Versicherungsschutz?

#1

Beitrag von nina231 »

Liebe Alle,

wie im Betreff bereits angedeutet, habe ich ein paar Fragen und hoffe hier auf erste Infos, für die ich wirklich sehr dankbar wäre!

Ich bin nun 30 Jahre alt und im 3. Mastersemester (10. Hochschulsemester) und möchte mich nicht zum Sommersemester 2018 zurückmelden, sondern vom Hochschulort zurück in die Heimat ziehen, um dort meine Masterarbeit zu schreiben und mich auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben.

Zu meiner aktuellen Einkommens- und Versicherungssituation:

- Angestellt als studentische Teilzeitkraft seit einem Jahr und zwei Monaten, Tarif TVöD - Entgelttarifvertrag B Gruppe 02 Stufe 1 [16,00 Stunden je Woche]), Beitragsgruppenschlüssel: 0100, Personengruppenschlüssel: 106 Werkstudenten

- Nicht über den AG versichert, sondern selbst als Studentin krankenversichert

- Mein Bafög wurde leider nicht elternunabhängig berechnet (obwohl ich kein Geld von meinen Eltern erhalte) und seit der Arbeitsaufnahme gestrichen, bzw. sogar zurückgefordert

- kein Vermögen

- Wohnen könnte ich am Heimatort wieder vorrübergehend bei meinen Eltern, Geld bekomme ich nach wie vor keines von ihnen


Als ich 'damals' meine Bachelorarbeit abgegeben und ALG II beantragt habe, wurde der Antrag bewilligt. Ich habe dann zum ersten des Monats ALG II bekommen und als das Zeugnis vorlag auf dem stand, dass die Arbeit zum 08. des Monats abgeben wurde, wurden diese 8 Tage dann zurückgefordert.

Nun meine Fragen:

Habe ich nach meiner aktuellen Beschäftigung überhaupt Anspruch auf ALG I? Und falls ja - würde ich es bekommen, obwohl ich noch an der Masterarbeit sitze?

Falls nein - würde ich wieder ALG II bekommen, welches ich dann zurückzahle, sobald das Zeugnis vorliegt?

Dann müsste ich zwar das ALG II für ein paar Monate zurücklegen und zurückzahlen, aber wäre dann ja wenigstens versichert. Ansonsten bliebe mir ja nur die Möglichkeit mich selbst freiwillig krankenzuversichern, oder?

Dem Arbeitsmarkt würde ich ja wenigstens in Teilzeit zur Verfügung stehen (ich sitze nie länger als 2-3 Stunden täglich konzentriert an einer wissenschaftlichen Arbeit, das ist für mich keine Vollzeitbeschäftigung).

Ich wäre sehr dankbar für Infos, Anregungen, Tipps und/oder Erfahrungen!!

Vorab lieben Dank fürs Lesen

Viele Grüße
Nina
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Koelsch
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Re: Masterarbeit_ALG I oder II_Versicherungsschutz?

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Ich versuch's mal:
  1. Wenn Du Dich nicht erneut zurück meldest, bist Du ja keine Studentin mehr = Du kannst auch nicht mehr als studentische Hilfskraft arbeiten
  2. Zurück nach Hause sollte dann kein Problem sein
  3. ALG II Anspruch plus parallel Masterarbeit sehe ich kein Problem - und zwar nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss = keine Rückforderung (außer evtl. für den letzten Monat, wenn Du in einen hoffentlich gute bezahlten Job wechseln kannst, der Dich aus ALG II raus bringt.
  4. ALG II Anspruch wäre bei Dir € 416,00 - also voller Satz, da Du zu alt bist, um mit Deinen Eltern in eine Bedarfsgemeinschaft zu rutschen
so weit so gut, aber
  1. JC wird vermutlich unterstellen, dass Du mit Deinen Eltern in einer Haushaltsgmeinschaft (HG) wohnst, Dich Deine Eltern also dort im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen = Eltern müssten ihre Einkommens und Vermögensverhältnisse gegenüber dem JC offen legen
  2. Diese Unterstellung kann man widerlegen, ist aber oftmals ein ziemliches Hick-Hack
  3. Wenn Deine Eltern Miete von Dir verlangen (sehr zu empfehlen - denn das spricht dann gegen HG), dann werden an diesen Mietvertrag strenge Anforderungen gestellt, es ist nachzuweisen, dass die Miete tatsächlich an Deine Eltern fliesst - und wenn das JC "gemein" ist, fragen die beim Finanzamt nach, ob die Eltern dieses Einkommen auch ordnungsgemäß versteuert haben
  4. Daher wäre es einfacher und besser, nicht bei den Eltern unterzuschlüpfen, sondern gleich eine eigene "angemessene" Wohnung zu suchen
Warte aber mal noch etwas ab, da kommen bestimmt noch mehr Hinweise.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
nina231
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Re: Masterarbeit_ALG I oder II_Versicherungsschutz?

#3

Beitrag von nina231 »

Lieben Dank die ausführliche Antwort @Koelsch!

Zu 3.: Wenn ALG II und Abschlussarbeit kein Problem sind, warum musste ich damals die 8 Tage vor der Abgabe der Bachelorarbeit zurückzahlen?

Und zu a-d: Nach dem Bachelor habe ich ebenfalls ALG II bezogen und bei meinen Eltern gewohnt, wir galten damals (2016) nicht als Bedarfsgemeinschaft
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Koelsch
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Re: Masterarbeit_ALG I oder II_Versicherungsschutz?

#4

Beitrag von Koelsch »

OK, das hilft sehr, wenn Du damals bei den Eltern schon "allein" warst, also keine BG.

Warum Du die 8 Tage zurück zahlen musstest :1:

Da müsste im Rückforderungsbescheid eine gesetzliche Grundlage genannt sein. Guck mal bitte nach, dann kommen wir da vielleicht weiter.

Und Frage: Wann war die Rückzahlung - wichtig, denn danach entscheidet sich: Frage "rein akademisch", oder kann man evtl. noch dagegen vorgehen
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Olivia
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Re: Masterarbeit_ALG I oder II_Versicherungsschutz?

#5

Beitrag von Olivia »

:willkommen:

Kann man eine Masterarbeit auch schreiben, wenn man vollzeitig arbeitet, d.h. hat man abends noch so viel Kraft sich zu konzentrieren? Es könnte nämlich durchaus sein, dass Dich das Jobcenter in Zeitarbeit oder eine Massnahme zuweist und Dir eine hohe Zahl von Pflichtbewerbungen auferlegt.
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Koelsch
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Re: Masterarbeit_ALG I oder II_Versicherungsschutz?

#6

Beitrag von Koelsch »

Einen Vollzeitjob muss man ja erst mal bekommen - und ich gehe mal davon aus, Nina wird sich bei den Bewerbungen im Zweifel schon unverfänglich geschickt verhalten :unschuld:

In etwas so, wie ich das seinerzeit machte - in allen mir nicht passenden "Zwangsbewerbungen" wies ich freudig darauf hin, dass ich sicher wäre, nach nur kurzer, intensiver Einarbeitung in vielen betrieblichen Detailfragen mit interessanten Verbesserungsvorschlägen helfen zu können.

Merkwürdigerweise wurde das anscheinend dann so interpretiert: Keine Ahnung vom Job, aber meint, zu jedem Sch... seinen Senf vortragen zu müssen. :unschuld:
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kleinchaos
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Re: Masterarbeit_ALG I oder II_Versicherungsschutz?

#7

Beitrag von kleinchaos »

Die 8 Tage wegen der Bachelorarbeit erklären sich so, dass du das Studium erst mit der Bachelorarbeit abschließt. Das heißt du bist so lange immatrikuliert bis die Arbeit abgegeben ist.

Masterarbeit und arbeiten wird man wohl vereinbaren müssen. Dem JC wird man den Wunsch nach Teilzeitarbeit für die Zeit bis zur Abgabe der Masterarbeit schmackhaft machen müssen. Aber grundsätzlich ist das JC nicht verpflichtet auf die Masterarbeit Rücksicht zz nehmen. Denn das SGB verlangt als Maximalziel die Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Wenn es allerdings trotz Bemühungen nur eine Verringerung ist, tja dann ist das eben so
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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