Masterarbeit_ALG I oder II_Versicherungsschutz?
Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 16:40
Liebe Alle,
wie im Betreff bereits angedeutet, habe ich ein paar Fragen und hoffe hier auf erste Infos, für die ich wirklich sehr dankbar wäre!
Ich bin nun 30 Jahre alt und im 3. Mastersemester (10. Hochschulsemester) und möchte mich nicht zum Sommersemester 2018 zurückmelden, sondern vom Hochschulort zurück in die Heimat ziehen, um dort meine Masterarbeit zu schreiben und mich auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben.
Zu meiner aktuellen Einkommens- und Versicherungssituation:
- Angestellt als studentische Teilzeitkraft seit einem Jahr und zwei Monaten, Tarif TVöD - Entgelttarifvertrag B Gruppe 02 Stufe 1 [16,00 Stunden je Woche]), Beitragsgruppenschlüssel: 0100, Personengruppenschlüssel: 106 Werkstudenten
- Nicht über den AG versichert, sondern selbst als Studentin krankenversichert
- Mein Bafög wurde leider nicht elternunabhängig berechnet (obwohl ich kein Geld von meinen Eltern erhalte) und seit der Arbeitsaufnahme gestrichen, bzw. sogar zurückgefordert
- kein Vermögen
- Wohnen könnte ich am Heimatort wieder vorrübergehend bei meinen Eltern, Geld bekomme ich nach wie vor keines von ihnen
Als ich 'damals' meine Bachelorarbeit abgegeben und ALG II beantragt habe, wurde der Antrag bewilligt. Ich habe dann zum ersten des Monats ALG II bekommen und als das Zeugnis vorlag auf dem stand, dass die Arbeit zum 08. des Monats abgeben wurde, wurden diese 8 Tage dann zurückgefordert.
Nun meine Fragen:
Habe ich nach meiner aktuellen Beschäftigung überhaupt Anspruch auf ALG I? Und falls ja - würde ich es bekommen, obwohl ich noch an der Masterarbeit sitze?
Falls nein - würde ich wieder ALG II bekommen, welches ich dann zurückzahle, sobald das Zeugnis vorliegt?
Dann müsste ich zwar das ALG II für ein paar Monate zurücklegen und zurückzahlen, aber wäre dann ja wenigstens versichert. Ansonsten bliebe mir ja nur die Möglichkeit mich selbst freiwillig krankenzuversichern, oder?
Dem Arbeitsmarkt würde ich ja wenigstens in Teilzeit zur Verfügung stehen (ich sitze nie länger als 2-3 Stunden täglich konzentriert an einer wissenschaftlichen Arbeit, das ist für mich keine Vollzeitbeschäftigung).
Ich wäre sehr dankbar für Infos, Anregungen, Tipps und/oder Erfahrungen!!
Vorab lieben Dank fürs Lesen
Viele Grüße
Nina
wie im Betreff bereits angedeutet, habe ich ein paar Fragen und hoffe hier auf erste Infos, für die ich wirklich sehr dankbar wäre!
Ich bin nun 30 Jahre alt und im 3. Mastersemester (10. Hochschulsemester) und möchte mich nicht zum Sommersemester 2018 zurückmelden, sondern vom Hochschulort zurück in die Heimat ziehen, um dort meine Masterarbeit zu schreiben und mich auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben.
Zu meiner aktuellen Einkommens- und Versicherungssituation:
- Angestellt als studentische Teilzeitkraft seit einem Jahr und zwei Monaten, Tarif TVöD - Entgelttarifvertrag B Gruppe 02 Stufe 1 [16,00 Stunden je Woche]), Beitragsgruppenschlüssel: 0100, Personengruppenschlüssel: 106 Werkstudenten
- Nicht über den AG versichert, sondern selbst als Studentin krankenversichert
- Mein Bafög wurde leider nicht elternunabhängig berechnet (obwohl ich kein Geld von meinen Eltern erhalte) und seit der Arbeitsaufnahme gestrichen, bzw. sogar zurückgefordert
- kein Vermögen
- Wohnen könnte ich am Heimatort wieder vorrübergehend bei meinen Eltern, Geld bekomme ich nach wie vor keines von ihnen
Als ich 'damals' meine Bachelorarbeit abgegeben und ALG II beantragt habe, wurde der Antrag bewilligt. Ich habe dann zum ersten des Monats ALG II bekommen und als das Zeugnis vorlag auf dem stand, dass die Arbeit zum 08. des Monats abgeben wurde, wurden diese 8 Tage dann zurückgefordert.
Nun meine Fragen:
Habe ich nach meiner aktuellen Beschäftigung überhaupt Anspruch auf ALG I? Und falls ja - würde ich es bekommen, obwohl ich noch an der Masterarbeit sitze?
Falls nein - würde ich wieder ALG II bekommen, welches ich dann zurückzahle, sobald das Zeugnis vorliegt?
Dann müsste ich zwar das ALG II für ein paar Monate zurücklegen und zurückzahlen, aber wäre dann ja wenigstens versichert. Ansonsten bliebe mir ja nur die Möglichkeit mich selbst freiwillig krankenzuversichern, oder?
Dem Arbeitsmarkt würde ich ja wenigstens in Teilzeit zur Verfügung stehen (ich sitze nie länger als 2-3 Stunden täglich konzentriert an einer wissenschaftlichen Arbeit, das ist für mich keine Vollzeitbeschäftigung).
Ich wäre sehr dankbar für Infos, Anregungen, Tipps und/oder Erfahrungen!!
Vorab lieben Dank fürs Lesen
Viele Grüße
Nina