Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Cosima 9
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Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

#1

Beitrag von Cosima 9 »

Hallo


ich habe eine Frage was eine Rückerstattung an das JC angeht. Ich war damals berufstätig zu dem Zeitpunkt ( ca. vor 3 Jahren) alles nachweislich an JC rechtzeitig gesendet(!) Klage läuft zwar aber das JC reagierte 4 Mon.. nicht auf Anschreiben und überwies obwohl es wusste das Wegfall des Hilfebe... bestand aufgrund von Arbeitsaufnahme. Das JC hatte sogar selber ein Anschreiben in dem es den Wegfall angab.. trotzdem haben sie weiter überweisen.. Das JC sicherte sich aber ab in dem es Leistungen vorläufig bewilligte´´ sagte man mir bei der Erörterung. Auch das in einem Monat 5 verschiedene Leistunsgbescheide erstellt wurden´´ sagte der Richter (auf meine Anfrage ob das normal sei´)´nein das sei wirklich nicht normal. Das war es aber auch schon. Also man kommt sehr schwer gegen die Ungerechtigkeiten heran.

Mir wurde bei der Erörterung mitgeteilt das ich alles richtig gemacht habe´´ aber auch wenn das JC nicht reagierte die Rückzahlung vollständig wahrscheinlich an das JC gehen muss. Es läuft zwar noch die klage, aber ich ärgere mich das ein Jobcenter trotz 20 diverser Anschreiben und Mitteilungen kein Geld zu überweisen mir trotzdem ein INKASSO auferlegt hat weil sie nicht reagierten und mit einem mal einen grossen Betrag dann zurück haben wollten. Warum wird ein JC eigentlich nicht für seine Fehler bestraft? Warum ich?

Nun habe ich gelesen das man einen Teil (KDU??) nicht zurückzahlen muss, aber es hängt alles vom Richter jetzt ab..
Der Richter erwähnte § 45 §46 und er würde sich beraten lassen mit weiteren ehrenamtlichen Richtern und dann käme es zu einer weiteren Ladung.

Ich weis das ich kaum Chancen habe, aber die Ungerechtigkeit die Schikanen die ich erleben durfte und das sie so davonkommen werden´´das ärgert mich, zumal ich laut Richter alles korrekt / rechtzeitig nachweislich(!)mitgeteilt hatte. Trotzdem bin ich wieder die blöde.

Ich muss noch erwähnen das JC hat 3 Monate ausgezahlt und eine Monat pausiert, dann hat es nach diesem einen Monat doppelten Betrag überwiesen und auf alle Anschreiben nie reagiert. Richter begründet dies damit das JC nicht gerechnet hatte das ich vom damaligen Job leben könnte´´man wollte mir was gutes tun??? Wenn einer schreibet und fleht bitte nimmt mich aus dem ALG Bezug heraus und JC nicht reagiert welche Optionen hat man?

Es war nicht mein verschulden. Ich weis das sind Steuergelder´´aber hat nicht auch ein jC eine Auskunftspflicht mir gegenüber gehabt? Als ich dies bei der Erörterung angefragt hatte kam nichts weiter an Feedback! Was läuft da bloß mit dem SG??? Ich weis auch das Richter mit den zuständigen-- Mitarbeiter. vorab der Rechtsabt.. telefoniert haben, aber ab wann wird alles unparteiisch wenn man VORAB Gespräche führt?
Also ich hab Bedenken, zumal bei der Erörterung mitgeteilt wurde das der Standort´´alles zurückhaben möchte und der Mitarbeiter sich in die Akte noch einlesen müsste´´worauf ich gefragt hab on man in die Akte aber schon ein Blick reingeworfen hat oder??

Ich fühle mich komplett ver...

Ich wüsste nicht was ich hätte anders machen können?



Gruß
C.
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Koelsch
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Re: Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

#2

Beitrag von Koelsch »

Für welchen Zeitraum soll die Rückzahlung gelten?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Cosima 9
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Re: Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

#3

Beitrag von Cosima 9 »

2015 - und Anf.. 2016
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Koelsch
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Re: Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

#4

Beitrag von Koelsch »

Dann gilt noch die "alte" Version den § 40 SGB II und das heisst, nur 44% der Unterkunftskosten (kalt) sind zu erstatten. Der "alte § war bis Ende 2017 gültig.
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Cosima 9
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Re: Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

#5

Beitrag von Cosima 9 »

Vielen Dank für den Beitrag, aber ich muss die Klage abwarten bzw. das Urteil!

Gruß
C.
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Koelsch
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Re: Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich würde das Gericht schriftlich auf dieses Faktum hinweisen.
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Cosima 9
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Re: Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

#7

Beitrag von Cosima 9 »

Vielen Dank .

Gruß

C.
Cosima 9
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Re: Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

#8

Beitrag von Cosima 9 »

Ich habe vergessen noch hinzuzufügen das Anf. Dez. 2015 ein vorläufig. Bescheid erstellt wurde
Am selben Datum (auch Anf.. Dez. 2015) ein Änderungsbescheid erstellt aufgrund einer Änderung der KDU damals.
und nochmals auch Anfang Dez. 2015 ein Anschreiben des JC bzw. Aufhebung des Bescheides = Wegfall der Hilfebed.. stand da.
Anf. März 2016 kam dann die Aufhebung der duzenden Bescheide
Inkasso Dienst 7Mahnverfahren etc.. Obwohl das jJC rechtzeitig informiert wurde, hab ich jetzt das Problem.

Mfg.
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marsupilami
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Re: Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

#9

Beitrag von marsupilami »

Den Inkasso-Dienst informieren - am besten schriftlich - dass ein Klageverfahren in der ganzen Angelegenheit in Gang ist, das letztendlich alle 7 Mahnverfahren betrifft.

Evtl. Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens dazuschreiben und man möge sich gedulden.
Signatur?
Muss das sein?
Cosima 9
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Re: Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

#10

Beitrag von Cosima 9 »

ok danke. Kann mir jemand vielleicht berichten wie das mit der Rückzahlung aussieht wenn jC überzahlt? Wie sieht die Rechtslage hier aus? Welche Möglichkeiten hat man als betroffener?
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Koelsch
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Re: Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

#11

Beitrag von Koelsch »

Wenn die Überzahlung "unbestreitbar" ist und Du weiter in Bezug bist, kann das JC nach § 43 SGB II mit den laufenden Leistungen aufrechnen.

Wenn es "sonnenklar" war, dass Du Leistungen zu Unrecht bekommen hast, dann kann mit 30% des Regelsatzes aufgerechnet werden, sonst mit 10% = € 41,60/Monat
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Cosima 9
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Re: Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

#12

Beitrag von Cosima 9 »

Ich bin kein ALG II Bezieher !
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Koelsch
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Re: Ich ärgere mich.. Rückerstattung / JC

#13

Beitrag von Koelsch »

Dann kommt's auf's Verhandlungsgeschick an, auf welche Rate man sich mit JC einigen kann - aber die genanntenSätze sind da ein realistischer Anhaltspunkt.
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