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Rückforderung eines Darlehens

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 08:31
von Koelsch
Früherer eLB hat (angeblich) im August 2013 vom JC ein Darlehen erhalten. Ebenso angeblich sei die Rückzahlung dieses Darlehens am 1.8.2016 fällig gewesen, jetzt kommt Mahnung von der Regionaldirektion.

Der Betroffene ist seit Ende 2013 nicht mehr im Bezug, Unterlagen aus dieser Zeit wurden "entsorgt".

Wie jetzt vorgehen?

Re: Rückforderung eines Darlehens

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 08:34
von marsupilami
Akteneinsicht?

Re: Rückforderung eines Darlehens

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 08:45
von Koelsch
Eine Möglichkeit, oder eben: Schickt mal "Mehrfertigungen" - ich hab nix vorliegen

Re: Rückforderung eines Darlehens

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 08:48
von marsupilami
Das wäre mir in so einem Fall zu wenig.
Ich würde auf Akteneinsicht bestehen und eine "fachkundige" Begleitung und 'nen Pfotto mitnehmen.

Re: Rückforderung eines Darlehens

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 08:55
von Koelsch
Dauert aber länger - die Akteneinsicht läuft einem ja nicht weg. Und so lange man "redet", muss nix gezahlt werden.

Re: Rückforderung eines Darlehens

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 08:59
von marsupilami
Da ich nicht im Leistungsbezug stehe, kann sich auch die Vereinbarung eines Termins zur Akteneinsicht hinziehen. :unschuld:

Re: Rückforderung eines Darlehens

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 09:06
von Koelsch
Richtig, aber man kann eben auch Beides kombinieren

Re: Rückforderung eines Darlehens

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 07:36
von kleinchaos
Wenn sich ExeLB sicher ist kein Darlehen erhalten zu haben und auch nicht beantragt zu haben, würde ich Strafantrag wegen Betruges stellen

Re: Rückforderung eines Darlehens

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 07:36
von marsupilami
Wenn die tatsächlich Darlehen "beschieden" haben, dann muss doch nicht nur ein Bescheid - Zweitschrift - existieren, sondern auch ein Antrag.
Mit Unterschrift des Deliquenten.

Den will ich sehen!!

Womöglich eine amtlich beglaubigte Kopie davon verlangen?