Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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derfred
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Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#1

Beitrag von derfred »

Kann man als Bezieher von AlgII Fahrtkosten beim Jobcenter beantragen; wenn man zum Arbeitsgericht muss? Oder bei wem?
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marsupilami
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Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#2

Beitrag von marsupilami »

Nein.
Nur bei Fahrten zum JC können beim JC Fahrtkosten beantragt werden.

Arbeitsgericht ist andere Baustelle und deshalb müssen diese Fahrtkosten dort geltend gemacht werden.
Wobei das so auch nicht ganz stimmt, denn bei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei erstmal ihre Kosten selbst und muss dann eben extra beantragen, dass Kosten von der Verlierer-Partei übernommen werden.
Auch Fahrtkosten.
Deshalb das Ticket aufheben.
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Günter
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#3

Beitrag von Günter »

Bist du Zeuge oder Kläger?

Als Zeuge kannst du die Kosten vom Gericht erhalten, als Kläger zahlst du selber.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
derfred
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#4

Beitrag von derfred »

Wenn man als Kläger einen Termin beim Arbeitsgericht hat, ist es da ratsam Prozesskostenbeihilfe zu beantragen?

http://abload.de/img/terminarbeitsgericht-lmrp2.jpg
http://abload.de/img/terminarbeitsgericht-jmo7z.jpg
http://abload.de/img/terminarbeitsgericht-pspbr.jpg
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#5

Beitrag von marsupilami »

Kann man machen.

https://www.finanztip.de/prozesskostenh ... eitsrecht/

Hast Du Dir denn schon einen Anwalt "ausgekukkt"?
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derfred
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#6

Beitrag von derfred »

Ich möchte bitte nur wissen, was ist; wenn das ohne Prozesskostenhilfe und ohne Anwalt verloren wird, ob der Kläger die Gerichtskosten zu tragen hat.
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#7

Beitrag von marsupilami »

Kosten des Arbeitsgerichtsverfahrens
Wichtig: In der ersten Instanz trägt jede Partei die Kosten des eigenen Anwalts, egal wie das Arbeitsgerichtsverfahren ausgeht. Grundsätzlich entstehen bei der Durchführung eines erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland Gerichtskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 GKG), weil das nach dem Gerichtskostengesetz auch vor den Gerichten für Arbeitssachen nach dem Arbeitsgerichtsgesetz anzuwendenist. Diese hat derjenige zu tragen, der im Rechtsstreit unterliegt, bzw. im ArbG-Verfahren derjenige, der die Kosten vom Gericht auferlegt bekommt. Wird das Verfahren in erster Instanz durch einen Vergleich beendet, entfallen die Gerichtskosten. Erhoben werden dann nur noch gerichtliche Auslagen (Zustellungkosten, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten).
https://www.finanztip.de/arbeitsrecht-arbeitsgericht/

Lies Dir aber den gesamten Artikel durch!!
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derfred
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#8

Beitrag von derfred »

Was ist das für eine Vorladung? Ist das ein Gerichtstermin und Verfahren, zu dem Prozesskostenhilfe benötigt wird; wenn man AlgII-Empfänger ist und kein Geld hat?
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#9

Beitrag von Koelsch »

Das ist die Einladung zu einem Gütetermin, wie dort ja steht. Man will also versuchen, einen Vergleich zu schließen. Ob Du PKH benötigst, das musst Du entscheiden. Wenn die Gegenseite mit 'nem Anwalt dort auftaucht, könnte das sinnvoll sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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derfred
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#10

Beitrag von derfred »

Der Ag macht dauernd Klingelterror, weil er das wahrscheinlich mitgekriegt hat, mit dem Arbeitsgericht und sauer ist oder einen wieder einschüchtern will. Sollte man an dieses Telefonat rangehen?
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#11

Beitrag von Koelsch »

Natürlich hat der das mitgekriegt, der hat die gleiche Vorladung bekommen.

Ob Du mit ihm telefonierern willst, kannst nur Du beurteilen, nur Du kennst den.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#12

Beitrag von Günter »

AG oder Ex-AG. Worum geht es denn vor dem ArbG?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#13

Beitrag von marsupilami »

Nur mal so als Hinweis - denn ich weiß ja nicht worum es geht: wenn es um zu wenig Lohn oder auch erstmalig verspäteten Lohn geht, besteht trotzdem weiterhin ein Arbeitsvertrag, der vom AN erfüllt werden muss - d.h. AN muss weiterhin zur Arbeit erscheinen und seinen Pflichten aus dem Vertrag nachkommen.
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derfred
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#14

Beitrag von derfred »

Der Arbeitgeber hat grad angerufen, um außergerichtliche Klärung gebeten und will vorbeikommen.
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Günter
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#15

Beitrag von Günter »

Dann viel Erfolg. Berichte wie es weiter geht.
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derfred
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#16

Beitrag von derfred »

Ich hab halt fast nen Herzkasper gekriegt und dankend abgelehnt, weil ich sonst nichts schriftliches habe und jetzt zittern mir die Knie.
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Günter
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#17

Beitrag von Günter »

Wir hatte da mal einen Fall, da war das ähnlich ......




..... vielleicht fällt mir das noch ein.
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#18

Beitrag von Koelsch »

Ich möchte aber unterstreichen, Marsu's Hinweis aus #13 ist extrem wichtig.

Wenn der Arbeitsvertrag noch besteht, dann ist trotz des Streits natürlich die Arbeitsleistung weiter zu erbringen, sonst droht da seitens des Arbeitsgebers ein Schadensersatzprozeß - und das kann richtig in's Geld gehen.

Nur mal so laut gedacht:

Du bist in Deinem Betrieb der einzige geübte Blechbieger und erhältst einen Lohn pro Tag in Höhe von

100,00 €

An einem Tag biegst Du Gehäuse für 100 Geräte Deines Arbeitgebers, die dieser verkauft für
500 € /Stück, davon ist der Gewinn des Arbeitgebers
100 € / Stück

Das bedeutet dann, wenn Du nicht mehr biegst, aber biegen müsstest, hätte der Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch von
10.000 €/Tag gegen Dich. Dazu kämen natürlich noch eventuelle Konventionalstrafen der Kunden Deines Arbeitgebers, die auch
erheblich sein könnten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#19

Beitrag von marsupilami »

Nun mach dem Foristen nicht unnötig Angst.
Wir wissen ja nicht, worum es überhaupt geht.
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zum Arbeitsgericht. Zahlt das JC?

#20

Beitrag von Koelsch »

Hast ja Recht, es kann da im Zweifel auch um deutlich weniger Schadenersatz gehen - z.B. dass eben nur ein weiterer Blechbieger von 'ner Zeitarbeitsfirma geholt werden muss, der dann eben nur € 200/Tag kostet.
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