Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
Uwe Zander
Beiträge: 1
Registriert: Fr 27. Apr 2018, 20:08

Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

#1

Beitrag von Uwe Zander »

Hallo ich heiße Uwe bin 63 Jahre,ich bin durch Frau Hein aufmerksam geworden auf euer Forum.,ich bin verzweifelt,ich weiß nicht wie das Weitergehen soll.Ein kurzer verlauf meiner Probleme.Seit zwei Jahren kämpfe ich das ich Erwerbsminderung Rente erhalte.
das erste mal ist sie abgelehnt worden,Widerspruch eingereicht,dann erlitt ich einen Herzinfakt. Am 16.04.18 habe ich den Widerspruchbescheid bekommen vom 27.04.17 wurde als unbegründet zurückgewiesen,ich werde jetzt Klage einreichen Sozialgericht Lüneburg.
Ich habe beim Jobcenter einen Antrag gestellt auf Sicherung des Lebensunterhalt am 22.02.18.Ich habe jetzt erst bescheid bekommen der Antrag
wurde abgelehnt,ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft.Ich kenne mich mit den Paragrafen und den Berechnungen nicht aus,sie schreiben unter anderen,die Leistungen werden Monatlich im Vorausgezahlt: Im Übrigen wird ihr Antrag abgelehnt: vorläufige Bewilligung.
Die Entscheidung beruht auf § 41a Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II.Ihre Partnerin erzielt Einkommen aus einer Beschäftigung.
Können sie mir bitte einen Rat geben und weiterhelfen.
Gruß
Uwe Zander
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

#2

Beitrag von Koelsch »

Uwe, ich hab Deine Dateien gelöscht, da sind Klarnamen drin. Das ist nicht zulässig.

Ich werde mal gucken, dass ich das später anonymisiert bekomme und dann wieder hoch lade

Also warte mal ein wenig ....... und, wie ich sowas kenne, wird's als Erstes Fragen von geben :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35557
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Da sind überall noch die Klarnamen drinne.
Ich mach die mal raus, stell ein neues PDF ein und dann können die oben weg.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35557
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

#4

Beitrag von marsupilami »

So müsste es gehen:
208_04_29 Vorl Bescheid Zander ano.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von marsupilami am Mo 30. Apr 2018, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

#5

Beitrag von Koelsch »

Danke Marsu, kann ich also meiner Faulheit frönen, gehört sich ja auch so für 'nen Sonntag

Wie vermutet, einige Fragen:
  1. Sind die Einkommenzahlen der Partnerin korrekt?
  2. Werden die Unterkunftskosten komplett, also inkl. Heizkostenvorauszahlung übernommen?
  3. Wird Warmwasser zentral oder dezentral (z.B. durch Durchlauferhitzer) erzeugt?
  4. Ist es korrekt, dass Du im Februar noch € 660,00 Arbeitslosengeld I bezogen hast?
  5. Was ist das für ein zusätzliches Einkommen in Höhe von € 87,77 bei Deiner Partnerin?
  6. Wie kommt Deine Partnerin zur Arbeitsstelle? Was kostet das?
    Ggf. wenn mit Auto, bitte Anzahl der Arbeitstage und Entfernung von zu Hause zur Arbeitsstelle
  7. Wenn Auto vorhanden - bitte Angabe, wie hoch die Haftpflichtversicherung dafür ist (nur die!)
Mehr an Fragen fällt mir im Moment noch nicht ein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

#6

Beitrag von tigerlaw »

Auch von mir ein :willkommen:

Sofern die vom JC zugrunde gelegten Werte hinsichtlich Wohnkosten und Einkommen zutreffend sind (vgl. die weiteren Fragen von Koelsch), dürfte der Bescheid (leider) rechnerisch richtig sein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35557
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

#7

Beitrag von marsupilami »

Wenn Du Erwerbsminderungsrente erhalten willst, besteht denn ein Grad der Behinderung und wenn ja, wie viel %?

Denn dann wäre u.U. vorgezogene Rente möglich.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

#8

Beitrag von tigerlaw »

Sorry, Marsu, aber EM-Rente und (Schwer-)Behinderung haben ganz unterschiedliche Zielrichtungen, es braucht längst nicht immer parallel zu verlaufen!

Aber, Du hast recht, bei Herzinfarkt könnte ein GdB herauskommen. Es kommt aber nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" (VMG) auf die "bleibenden Leistungsbeeinträchtigungen" an.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

#9

Beitrag von tigerlaw »

Sorry, Marsu, aber EM-Rente und (Schwer-)Behinderung haben ganz unterschiedliche Zielrichtungen, es braucht längst nicht immer parallel zu verlaufen!

Aber, Du hast recht, bei Herzinfarkt könnte ein GdB herauskommen. Es kommt aber nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" (VMG) auf die "bleibenden Leistungsbeeinträchtigungen" an.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

#10

Beitrag von Koelsch »

Vielleicht noch eine Sache, möglicherweise liegt ein teilweises Mistverständnis vor - der ALG II Antrag wurde "nur" für den Monat Februar abgelehnt, ansonsten wurde ALG II bewilligt.

Und 2 Jahre "Kampf" um EM-Rente - ich kenne den Fall eines Forenmitglieds, der liegt jetzt beim SG - Antragstellung war 2014
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

#11

Beitrag von tigerlaw »

Sorry, Marsu, EM und SGB-IX laufen nicht immer parallel.

@Uwe Zander: Stelle doch einen Antrag beim Versorgungsamt, das müsste auch online gehen. Je nachdem, wie groß die "bleibenden Leistungsbeeinträchtigungen" sind, ist ein GdB "drin". Schau mal unter http://www.anhaltspunkte.de/vmg/b/9.htm, da findest Du die Einstufung.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

#12

Beitrag von Tester »

tigerlaw hat geschrieben: So 29. Apr 2018, 21:00 @Uwe Zander: Stelle doch einen Antrag beim Versorgungsamt, das müsste auch online gehen.
Geht Online:
https://www.lsonline.niedersachsen.de/l ... formulare/
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

#13

Beitrag von friys »

Bild Hallo @KWZ,
die "vorläufige Bewilligung" von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts muss Dich keinesfalls verzweifeln lassen, denn das ist nach Sozialgesetzbuch so üblich. Auf Seite 2 von 6 deines Bescheids findet sich der Absatz: "Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt."

@Koelsch #10 hat es natürlich sofort entdeckt - Du erhältst erst einmal Leistungen von März bis Juli 2018 in unterschiedlicher Höhe. Heute ist bei mir Zahltag, d. h. die mir zustehenden Leistungen sind pünktlich zum Monatsende auf meinem Girokonto gutgeschrieben worden. Und bei Dir? Kann mir gut vorstellen, dass Dir, wenn nicht heute, in den nächsten Tagen eine Nachzahlung für März und April sowie Vorauszahlung für Mai 2018 zugehen.

Laut Bescheid liegt Dir auch die Bescheinigung zur Vorlage beim "GEZ" Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio vor. Somit kannst Du eine Befreiung der monatlichen Gebühren ab März 2018 einleiten. Um rückwirkende Erstattung und fortlaufende Befreiung von der "GEZ" zu erwirken, ist eine Antragstellung notwendig. Der Antrag kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Diesen Antrag und die Bescheinigung vom JC gilt es dann an den Beitragsservice zu senden - und dann monatlich die Gebühren sparen.

Das Thema Eingliederungsvereinbarung, Gesundheitsfragebogen, Informationsblatt Ärztlicher Dienst der BA inklusive den üblichen Sanktionsandrohungen des Jobcenter werden folgen. Aber auch das muss Dich nicht sonderlich erschrecken. Hierzu gilt es reichlich Möglichkeiten, um das JC in seine Schranken zu weisen. Tipp: Vorher nachdenken, vorher fragen - erst dann erst dem Jobcenter antworten oder dort vorsprechen.

Das Feststellen eines Grad der Behinderung durch das Versorgungsamt kann durchaus ... Ach, jetzt wird es zu viel. Frage einfach hier nach, denn - "Da werden Sie geholfen".
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“