Sog. Praktikum bzw. Probearbeit
Sog. Praktikum bzw. Probearbeit
eLB hat Job "im Auge":
Problem 1: In der Probezeit (3 Monate) gibt's Mickerlohn = aufstockend ALG II weiter erforderlich
Problem 2: Arbeitsstelle ist in Italien, daher wohl auch der Mickerlohn zulässig
Problem 3: Wie "verkauft" man dem JC 3 Monate OA?
Problem 1: In der Probezeit (3 Monate) gibt's Mickerlohn = aufstockend ALG II weiter erforderlich
Problem 2: Arbeitsstelle ist in Italien, daher wohl auch der Mickerlohn zulässig
Problem 3: Wie "verkauft" man dem JC 3 Monate OA?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sog. Praktikum bzw. Probearbeit
Problemabwägung. Lohnt sich der Stress?
Wenn ja entsprechenden Antrag stellen und Job-bedingte AO beantragen. Allerdings weiß ich nicht, ob ALG II bei Arbeit und Aufenthalt im Ausland überhaupt zulässig ist.
§7 SGB II
Wenn ja entsprechenden Antrag stellen und Job-bedingte AO beantragen. Allerdings weiß ich nicht, ob ALG II bei Arbeit und Aufenthalt im Ausland überhaupt zulässig ist.
§7 SGB II
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1.
das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
2.
erwerbsfähig sind,
3.
hilfebedürftig sind und
4.
ihren ??????gewöhnlichen?????? Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Sog. Praktikum bzw. Probearbeit
Eher nicht.
Ich wür's ja so machen: Weg bin ich erst mal, das Schlimmste was passieren könnte: Leistungseinstellung wg. OA
aber eLB ist nicht "sehr risikofreudig" um's mal vorsichtig auszudrücken
Ich wür's ja so machen: Weg bin ich erst mal, das Schlimmste was passieren könnte: Leistungseinstellung wg. OA
aber eLB ist nicht "sehr risikofreudig" um's mal vorsichtig auszudrücken
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sog. Praktikum bzw. Probearbeit
3 Monate weg, durchbricht eigentlich nicht den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
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Re: Sog. Praktikum bzw. Probearbeit
Problem: FM könnte man das möglicherweise verkaufen, ob er das aber bei der Leistungsabteilung durchsetzen kann?
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Re: Sog. Praktikum bzw. Probearbeit
Versuch macht kluch, das SG kann immer noch entscheiden.
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Re: Sog. Praktikum bzw. Probearbeit
Lösungsvorschlag, den ich eLB soeben unterbreitet habe (eLB ist siebstständig, mit Arbeitsverhältnis würde vermutlich sofort neuer FM zuständig):
Du gehst zumindest für die 3 Monate kein Arbeitsverhältnis ein, sondern Du führst ein "selbstständiges Projekt" in Italien durch und stellst zumindest zur Vorlage beim JC eine oder mehrere Rechnung(en) über genau den Betrag/die Beträge, die der Arbeitgeber dann an Dich überweist. Wenn der "nett" ist, schreibt er sogar auf die Überweisung so was Nichtssagendes wie "Abrechnung Juni".
Damit bliebe Herr FM zuständig, Du könntest ihn einfach, wie beim letzten Termin besprochen, per Mail mit Bitte um Genehmigung davon in Kenntnis setzen, dass Du vom 15.6. bis 15.9. (ungefähr) ein Projekt (schreib ein paar kluge Worte zu dem Projekt) in Italien durchführen wirst und um Genehmigung der Ortsabwesenheit bittest.
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Re: Sog. Praktikum bzw. Probearbeit
Klingt sich verdammt pfiffig.
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- marsupilami
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