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Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 17:09
von friys
Grundsätzlich gilt: Soll-Buchungen auf Kontoauszügen können geschwärzt werden. Dies gilt allerdings nur für den Verwendungszweck der Ausgabe und nicht für die komplette Zeile des Kontoauszugs.
Inwieweit das Schwärzen von Texten bei einzelnen Soll-Buchungen über größere Beträge (über 50 Euro) zur Wahrung schutzwürdiger Belange von Antragstellern zulässig ist, hängt von der Gestaltung des Einzelfalls ab.
Gibt es (tatsächlich) eine Grenze, dass eine Ausgabe aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt werden darf, wie vom Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (Anstalt des öffentlichen Rechts) angedeutet?

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 17:20
von Koelsch
Wie schon dort steht - hängt von der Gestaltung des Einzelfalls ab.

Und der von Dir angegebene "Grundsatz" ist mir nicht bekannt. Das BSG hat in seiner abgrundtiefen Weisheit ja "etwas" sibyllinisch entschieden http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=27&t=494

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 17:30
von marsupilami
Steht doch drinne: Einzelfall-Entscheidung.

Ich hab in meinen Kontoauszügen bzw. später dann Umsatzlisten (fastf) immer einen Text stehen gelassen.
Hab ich ja in den Anleitungen, die ich hier zur Verfügung gestellt habe, auch so beschrieben.

Sowas wie "Miete", "Strom" oder eben "Order No 4321252", "Bestellung vom" - und da schon das Datum geschwärzt.
Bar-Entnahmen wurden einfach auf "Bar" gekürzt, den es geht den JC-SB einen feuchten Kehricht an, an welchem Automaten ich mir mein Bargeld gezogen habe.
Somit stand da halt "was" und man hat zumindest bei mir nie nicht nachgefragt.

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 17:57
von Günter
Wie soll man eigentlich "schutzwürdige Belange" nachweisen, ohne den Verwendungszweck zu offenbaren?

Angenommen jemand geht in Sex-Bar und lädt die Damen zu einem Umtrunk für 100 € ein, das geht das JC einen feuchten .... an. Wie soll die Buchung der EC Karte geschwärzt werden?

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 18:00
von Koelsch
Desderwegen sprach ich von abgrundtiefer Weisheit. Leider hat es das BSG versäumt, da eine "Gebrauchsanleitung" mitzuliefern.

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 18:16
von Breymja
Ist das nicht eh eher einer der Orte wo nur bar gezahlt wird ;)

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 18:41
von Günter
:1: wie du weißt hasse ich Kartenzahlung.

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 10:04
von friys
"Wie schon dort steht - hängt von der Gestaltung des Einzelfalls ab." "Steht doch drinne: Einzelfall-Entscheidung."

Ja, ob ihr es glaubt oder nicht: Ich kann lesen. Es "hängt von der Gestaltung des Einzelfalls ab". Gut - nur was sind die Merkmale, insbesondere hinsichtlich welcher Kriterien ist ein Einzelfall zu beurteilen?

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 10:05
von Koelsch
Das ist die Peterpanik-Diskussion. Darauf hab ich keine Lust mehr

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 10:08
von friys
Toll!

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 10:19
von Koelsch
Solche Diskussionen bringen eben nix: Der Richter entscheidet - Punkt, Schluss, Ende (wenn Rechtsweg ausgeschöpft)

Gerade das Beispiel in der Mache:
Richter am 1. SG sagt/entscheidet - Fall ist noch nicht abgeschlossen da nur Teilanerkenntnis, es kann mit neuer Klage weiter gehen
eLB zieht um, neues SG zuständig: Richter dort entscheidet: Falsch, Fall ist abgeschlossen, kein Teilanerkenntnis sonder Anerkenntnis voll und ganz, keine neue Klage möglich.

Beide Richtetr haben die gleichen Fakten vorliegen und kommen zu völlig entgegengesetzten Rückschlüssen daraus. Und da das zwangsläufig so ist, bringen Diskussionen nix, über die Frage "welche Kriterien sind bei unbestimmten Rechtsgegriffen verbindlich anzulegen."

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 10:32
von marsupilami
Ist zwar von der Thematik her OT, aber das mit Einzelfall und "unbestimmten Rechtsbegriffen" ist doch eben wieder mal belegt worden:
dash-cam: nein, aber!!!

Grundsätzlich verboten, wg. Datenschutz.
Aber im Einzelfall zulässig, wenn damit die jeweilige Schuld/Unschuld der Kontrahenten belegt werden kann bzw. für den Unfall-Gutachter wichtige Erkenntnisse gewonnen werden können.

Also: hast du dash-cam, und belegst: ich unschuldig, Unfallgegner soll zahlen.
Du bekommst Schaden bezahlt und womöglich sogar Schmerzensgeld.

Dann würgt der Gegner dir eine rein wg. Verletzung des Persönlichkeitsrechtes und Verletzung der Datenschutzbestimmungen und Du gehst u.U. in den Knast!!
https://www.tagesschau.de/inland/dashca ... l-101.html
http://www.sueddeutsche.de/auto/dashcam ... -1.3980266

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 10:52
von Koelsch
Bei den Dash-Cams ist das doch nun witrklich einfach - der BGH hat's doch gesacht: Immer dann, wennste Dich entschließt aktiv in ein Unfallgeschehen einzugreifen, dann darfste (und sollteste) kurz vorher diese Kamera einschalten.

So - und jetzt warte ich auf die Frage: Was bedeutet kurz, womit wir dann wieder bei der Grundproblematik wären.

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 11:55
von friys
Jobcenter Salzlandkreis: Merkblatt zur Anforderung von Kontoauszügen
Bei Abbuchungen mit Beträgen über 50 EUR bitte vorab Nichts schwärzen.
"Nicht schwärzen dürfen Sie sämtliche Angaben zu Kontoständen (Saldo am Ende des Auszuges) und alle Soll-Buchungen, die von diesem Gesetz betroffen sind (Mietzahlungen, Heizkosten, Stromzahlungen, Zahlungen für Unterhalt und Versicherungsbeiträge usw.)"

"Sollten Sie selbständig tätig sein, ist die Schwärzung der Betriebsausgaben nicht möglich."


Ich frage mich weiterhin, wo diese ominöse 50-Euro-Grenze aus einem Gerichtsurteil (Einzelfall) abgeleitet worden sein kann oder welche Behörde da eine "Empfehlung" gegeben hat - und warum überhaupt. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass meine Ausgaben das Jobcenter nichts angeht - egal in welcher Höhe.

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 12:02
von Koelsch
friys hat geschrieben: Mi 16. Mai 2018, 11:55
"Sollten Sie selbständig tätig sein, ist die Schwärzung der Betriebsausgaben nicht möglich."
Wenn ich solch einen Schwachsinn lese.
Zumindest das JC Köln hatte keinerlei Interesse daran, ob ich "meine" Trafos bei SIEMENS, SCHNEIDER, TMC oder SGB gekauft habe - denn das geht die nix an.

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 12:10
von friys
Koelsch hat geschrieben: Mi 16. Mai 2018, 12:02 Wenn ich solch einen Schwachsinn lese.
Es ist doch nicht nur für Selbständige-mit-Grundsicherung eine prima Sache, wenn das JC solchen "Schwachsinn" öffentlich zugänglich macht. So ergibt sich die Möglichkeit dem JC Einhalt zu gebieten, beispielsweise über BfDi.

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 12:25
von Koelsch
Vor allem, als sich bei den Ausfüllhinweisen für die EKS allein bei den Betriebsausgaben 3-mal die klare Anweisung findet, dass persönliche Daten zu schwärzen sind - und zu den persönlichen Daten gehören nun mal Name und Anschrift

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015224.pdf

Re: Kontoauszüge - Soll-Buchung aufgrund ihrer Höhe nicht geschwärzt

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 13:28
von friys
Der Ursprung des Merkblatts ist 10.2014 auf der Homepage eingestellt worden und dort noch abrufbar. Bezüglich dieser ominösen "50-Euro-Grenze" und "Schwärzung" werde ich mir eine Einschätzung einer unabhängigen eigenständigen Bundesbehörde einholen.