Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
rowdy
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Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#1

Beitrag von rowdy »

Hallo Ihr Lieben,

ich bin es schon wieder und ich hab auch mal wieder ein neues Problem und brauche euren Rat.
Und zwar geht es darum, dass ich im April eine neue Arbeitsstelle angetreten bin. Leider wurden ich und alle anderen Mitarbeiter zu Mitte Mai schon wieder gekündigt.
Unsere Chefin hat es leider aus finanziellen Gründen nicht geschafft, uns unser Gehalt rechtzeitig zu zahlen und deswegen kam das Gehalt für den April erst irgendwann im Mai und das restliche Gehalt für die übrigen Tage vom Mai erst irgendwann im Juni.
Da das Gehalt für April erst im Mai kam, habe ich im April noch das volle Alg 2 bekommen und im Juni dann noch einen kleinen Betrag Alg 2 für den restlichen Mai.
So weit so gut, jetzt hab ich Ende Juli überraschenderweise von meiner Chefin noch einmal 103,94 Euro überwiesen bekommen. Wieso weiß ich ehrlich gesagt auch nicht ganz, bei der Überweisung stand irgendwas von Gehalt und Urlaubsentgeld.
Naja, dass ich Geld bekommen habe, habe ich natürlich meinem neuen Sachbearbeiter sofort mitgeteilt und auch den Kontoauszug, auf dem die Buchung zu sehen war, hingeschickt.
Jetzt habe ich von Ihm einen Änderungsbescheid für den Monat Juni erhalten, in dem er die 103,94 Euro auf das Gehalt vom Mai draufrechnet. Somit ergibt sich jetzt eine Überzahlung des Arbeitslosengeldes für Juni und diese Überzahlung wird jetzt vom Alg 2 für September einbehalten.

So, ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich erklärt und ihr könnt den Sachverhalt nachvollziehen. Jetzt zu meiner Frage: Ist das richtig so was der Sachbearbeiter da macht? Darf er einfach Geld das im Juli auf mein Konto eingegangen ist auf das Gehalt von Mai draufrechnen?
Ich dachte immer das Geld zählt als Einnahme in dem Monat, in dem ich es erhalten habe. Oder ist das bei Gehaltsabrechnungen was anderes?

Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand weiter helfen könnte.

Liebe Grüße,


Sara
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angel6364
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#2

Beitrag von angel6364 »

So ganz klar ist mir das jetzt nicht.

Was hast Du für Beträge von der Chefin im Laufe des Monats Juni bekommen (alle)?
Selbiges für Mai.
Und was steht genau im Bescheid der Arge?
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Lilith
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#3

Beitrag von Lilith »

Hallo Sara,

wenn die 103 Euro nochwas im Juli auf Dein Konto eingegangen sind, dann muss natürlich, wie Du bereits richtig vermutest, der Juli neuberechnet werden.

Für die ARGE wäre es gut, wenn sie das Geld mit zum Juni nehmen, denn den Grundfreibetrag gibt's ja nur einmal pro Zuflussmonat auf Erwerbseinkommen ... ich glaube denen also gerne, dass sie es so rechnen möchten, aber sie dürfen es nicht. Jetzt müssen sie Dir auf die 103,94 € nämlich die 100 € Grundfreibetrag und vom Rest 20 % frei lassen (also insgesamt 100,79 €), wenn dies Dein einziges Einkommen im Juli war. Den Rest dürfen sie dann anrechnen auf Dein Juli-Alg-II, das wären 3,15 € *zwinker*

Es ist egal, in welchem Monat das Einkommen erarbeitet wurde, wichtig ist hier lediglich der Zufluss und das war der Juli.

Rechtsgrundlage: § 2 der Alg-II-Verordnung hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf

LG Lilith
Zuletzt geändert von Lilith am So 16. Aug 2009, 23:47, insgesamt 2-mal geändert.
rowdy
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#4

Beitrag von rowdy »

Ich habe im Mai das Gehalt für April bekommen und ich habe im Juni das Gehalt für Mai bekommen.

Ich verstehe die Nachzahlung vom Juli so, dass das noch Geld ist für die Urlaubstage die ich nicht genommen habe. Gehalt kann das nicht sein, das habe ich ja schon im Juni bekommen.

Der Bescheid ist ein ganz normaler Änderungsbescheid, da steht weiter nichts drin ausser, dass die 103,94 Euro zu dem Gehalt von Mai dazugerechnet wurden.

Unter der Berechnung steht noch:

Der für den Monat Juni 2009 zuviel gezahlte Betrag in Höhe von 104,00 € (die haben da aufgerundet) wird, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, von der laufenden Zahlung für den Monat September 2009 einbehalten.
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angel6364
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#5

Beitrag von angel6364 »

:ohnmacht:

Tschuldigung, bei Ju... hab ich aufgehört zu lesen. Ist halt schon spät ...

Lilith hat natürlich Recht, von Einkommen, das im Juli zufloss, sind die Freibeträge abzurechnen.

Trotzdem wäre der genaue Bescheid der Arge interessant. Kannst Du den (mit Schwärzung der persönlichen Daten) vielleicht einscannen?
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rowdy
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#6

Beitrag von rowdy »

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich werde dann jetzt mal einen Widerspruch gegen den Änderungsbescheid schreiben.

Ich habe leider keinen Scanner. Was interessiert dich denn genau? Vielleicht kann ich es ja raussuchen.

Danke nochmal :guru:
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Emmaly
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#7

Beitrag von Emmaly »

Guten Morgen,

und gleich der Aufrechnung, nichts anderes ist die Verrechnung widersprechen. Und 100 € auf laufendes ALG II wäre eine Regelsatzkürzung von fast 30 %.
Der für den Monat Juni 2009 zuviel gezahlte Betrag in Höhe von 104,00 € (die haben da aufgerundet) wird, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, von der laufenden Zahlung für den Monat September 2009 einbehalten.
Das ist gesetzwidrig! Und da im Juli der Zugang war auch eine falsche Zahl.

Die Einnahme ist im Monate des Zuflusses anzurechnen und nicht dann, wenn sie erwirtschaftet wurde. Der Eingang aufs Konto ist maßgebend.

Das Juli ALG II ist damit neu zu berechnen. Die Berechnung, so wie Lilith schon geschrieben hat.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Günter
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#8

Beitrag von Günter »

Lilith Antworten sind völlig korrekt, es gilt das Zuflussprinzip. Der Aufrechnung
r für den Monat Juni 2009 zuviel gezahlte Betrag in Höhe von 104,00 € (die haben da aufgerundet) wird, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, von der laufenden Zahlung für den Monat September 2009 einbehalten.
nach §43 SGB II bitte sofort widersprechen, da die Überzahlung nicht durch dich verschuldet wurde.
SGB II § 43 Aufrechnung
Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadenersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat. Der befristete Zuschlag nach § 24 kann zusätzlich in die Aufrechnung nach Satz 1 einbezogen werden. Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf drei Jahre beschränkt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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angel6364
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#9

Beitrag von angel6364 »

rowdy hat geschrieben:
Ich habe leider keinen Scanner. Was interessiert dich denn genau? Vielleicht kann ich es ja raussuchen.
Ob sie in Mai und Juni die Einkommensbereinigung korrekt gerechnet haben. Denn wenn sie die für Juli durch die verdrehte Zuflussregelung einfach weglassen, liegt der Verdacht doch nahe, dass hier eventuell auch was nicht stimmt.
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rowdy
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#10

Beitrag von rowdy »

Welche Begründung soll ich denn jetzt am besten in den Widespruch schreiben?

Den zweiten Absatz des § 2 der Alg-II-Verordnung oder den §43 SGB II? Oder beide? An sich würden ja beide zutreffen.

Danke nochmal, ihr seid echt super! :knutsch:
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Günter
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#11

Beitrag von Günter »

Ich würde schreiben, ihr Vorschlag der Anrechnung entspricht nicht dem §2 Abs 2 der AlgII-V. Das Einkommen ist für den Monat in dem es zufließt zu berechnen und die Freibeträge sind nach §30 SGB II für Erwerbseinkommen zu ermitteln. Einer Aufrechnung nach §43 SGB II wird ausdrücklich widersprochen.

Edit: Ich verschiebe ins ALG II.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#12

Beitrag von rowdy »

Ok, danke Günter, so werd ichs machen.


Opps falsches Unterforum, sorry :unschuld:
Lilith
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#13

Beitrag von Lilith »

rowdy hat geschrieben:Opps falsches Unterforum, sorry :unschuld:
Scheint nicht so schlimm gewesen zu sein, Günter ist ja offline, also scheint er friedlich eingeschlafen zu sein. :unschuld: *kicher*

Gute Nacht rowdy und viel Erfolg in der Sache! :Daumen:

LG Lilith
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Günter
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#14

Beitrag von Günter »

Na logo ist das nicht schlimm, es ist doch nicht Aufgabe der User die Forenstruktur zu studieren um die Form zu wahren, dazu sind die Moderatoren da. Der Hinweis diente nur der Erklärung, warum es jetzt woanders steht. :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
rowdy
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#15

Beitrag von rowdy »

Hallo ihr lieben, hier ein kleines Update für euch:

Ich habe auf den Widerspruch noch keine Antwort erhalten, dafür aber in Rekordgeschwindigkeit mein Alg2. Gestern am 26.08. war tatsächlich schon das Alg2 auf meinem Konto, leider fehlten die 100 Euro. Und das auch noch, obwohl ich in dem Widerspruch ausdrücklich der Aufrechnung widersprochen habe.
Naja, mal sehen wann ich mal was von denen höre.
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#16

Beitrag von Koelsch »

So schnell geht das üblicherweise nicht mit einem Widerspruchsbescheid. ARGE hat 3 Monate dafür Zeit - und das weiß ARGE auch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
sleepy5580
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#17

Beitrag von sleepy5580 »

Der für den Monat Juni 2009 zuviel gezahlte Betrag in Höhe von 104,00 € (die haben da aufgerundet) wird, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, von der laufenden Zahlung für den Monat September 2009 einbehalten.
@ koelsch gab ja kein Einverständnis und wurde jetzt trotzdem abgezogen
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#18

Beitrag von Koelsch »

ARGE tut öfter mal etwas, was sie nicht tun darf. Da aber der Betrag nicht unerheblich ist, könnte man hier auch an eine einstweilige Anordnung des Sozialgerichts denken. Ich bin mir aber absolut nicht .sicher, ob man damit durchkommt. ARGE kann nämlich argumentieren, der Antrag auf eA richtet sich ausschließlich auf Regelung einer in der Vergangenheit liegenden Angelegenheit - und dann ist nix mit eA.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
rowdy
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#19

Beitrag von rowdy »

Ja, genau das meinte ich ;o) Die haben das Geld einfach einbehalten, obwohl ich dem widersprochen habe. Man man die machen echt was sie wollen :never:
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#20

Beitrag von Koelsch »

Was Du noch machen könntest: Beschwerde an das Kundereaktionmanagement der BA in Nürnberg

Thomas Knaak
Bundesagentur für Arbeit
Kundenreaktionsmanagement
Tel.: 0911/179 4497
Fax: 0911/179 2123
Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#21

Beitrag von Günter »

Koelsch hat geschrieben:ARGE tut öfter mal etwas, was sie nicht tun darf. Da aber der Betrag nicht unerheblich ist, könnte man hier auch an eine einstweilige Anordnung des Sozialgerichts denken. Ich bin mir aber absolut nicht .sicher, ob man damit durchkommt. ARGE kann nämlich argumentieren, der Antrag auf eA richtet sich ausschließlich auf Regelung einer in der Vergangenheit liegenden Angelegenheit - und dann ist nix mit eA.
Die Argumentation scheint mir aber nicht stimmig, denn sie kürzen rechtswidrig die laufende Leistung.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Anonym22010

Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#22

Beitrag von Anonym22010 »

Stimme dir zu, Günter!

ich würde sofort eine EA beantragen...
rowdy
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#23

Beitrag von rowdy »

Sorry für die doofe Frage, aber was ist das Kundenreaktionsmanagement? Und wie könnten die mir in meinem konkreten Fall helfen?

Und was könnte ich jetzt wegen der einbehaltenen 100 Euro noch machen? Bleibt da nur eine einstweilige Anordnung über oder kann man das auch anders klären?

Übrigens ist mir gerade aufgefallen, dass der Sachbearbeiter die 103,94 Euro einfach auf dem neuen Bescheid bei der Berechnung des Einkommens von der Summe der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen hat. Dadurch wurde für die 103,94 Euro kein Freibetrag mit angerechnet. Mal davon abgesehen, dass es ja sowieso nicht zulässig ist, dass das Einkommen einem anderen Monat zugerechnet wird als in dem es eingegangen ist, hätten die 103,94 Euro doch wohl auch zur Berechnung des Freibetrages zugerechnet werden müssen?

Der ganze neue Änderungsbescheid ist damit ja also doppelt falsch, oder?

Ich wünsche euch noch eine angenehme Nachtruhe ;o)
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Günter
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#24

Beitrag von Günter »

Das Kundenreaktionsmangement ist eine übergeordnete (Beschwerde)Stelle der BA in Nürnberg, die klopfen der ARGE bei Fehlern auf die Fingerchen, in der Regel wesentlich schneller als die Sozialgerichte.

Deine Erklärung mit den 103 € habe ich jetzt nicht verstanden, wenn die es korrekt gerechnet haben, dann müssen die das Brutto dieser Summe im Zuflussmonat zur Berechnung des Freibetrages heranziehen und diesen Freibetrag vom Netto abziehen. Und das können die nicht nach Freiherrenart zu deinen Ungunsten beliebig hin und herschieben.
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Re: Änderungsbescheid nach Geldnachzahlung

#25

Beitrag von Anonym22010 »

Günter hat geschrieben:Das Kundenreaktionsmangement ist eine übergeordnete (Beschwerde)Stelle der BA in Nürnberg, die klopfen der ARGE bei Fehlern auf die Fingerchen, in der Regel wesentlich schneller als die Sozialgerichte.
Ich habe da andere Erfahrungen...
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