ALG2 Wohngeld

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Terrie
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Re: ALG2 Wohngeld

#26

Beitrag von Terrie »

ok aber dann mit 18 noch beantragen? Das geht?
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Re: ALG2 Wohngeld

#27

Beitrag von Terrie »

hab gerade geschaut. Das wäre tatsächlich eine Optioon,nur habe ich keine 900,- Einkommen ab November
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Re: ALG2 Wohngeld

#28

Beitrag von Terrie »

nein 600 brutto das ist ja schon mal super. FREUUUU
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Koelsch
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Re: ALG2 Wohngeld

#29

Beitrag von Koelsch »

Wie gesagt, unser Rechner wirft keinen KiZ aus, da muss ich mal genauer gucken, warum nicht. Norrmalerweise ist der schon recht genau
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ALG2 Wohngeld

#30

Beitrag von Terrie »

habe aber gerade gesehen, dass wir da doch keine Chance haben. Mein Sohn bekommt ja Ausbildungsgeld. Das wird ja bestimmt gewertet wie Verdienst denke ich.
Tigerlaw mein Steuerbescheid ist an Dich versendet
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Koelsch
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Re: ALG2 Wohngeld

#31

Beitrag von Koelsch »

Richtig, das Ausbildungsgeld wird da teilweise berücksichtigt. Ein KiZ Anspruch scheint nicht zu existieren
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ALG2 Wohngeld

#32

Beitrag von Terrie »

wäre auch zu schön gewesen
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Re: ALG2 Wohngeld

#33

Beitrag von Terrie »

ich habe nun mein Schreiben an das Finanzamt verfasst, ganz menschlich meine Situation geschildert und wenn sie sich nicht auf kleine Raten einlassen mir eine Insolvenz ins Hause steht. Auch habe ich ganz deutlich geschrieben, dass bei mir auch zu Hause absolut nix zu holen ist. Das Auto geht auf Ratenund das brauche ich für die Arbeit.
Ja nun bin ich mal gespannt
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Koelsch
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Re: ALG2 Wohngeld

#34

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ALG2 Wohngeld

#35

Beitrag von Terrie »

nun bin ich aber verwirrt...
Wie ist denn das nun mit dem Wohngeld. Werden die Einkünfte von mir und meinem Sohn zusammen berechnet? Wie gesagt, er macht ja eine Ausbildung.
Er bekommt mtl netto 630
225 Halbwaisenrente
ich rund 680 netto mal bisschen niedriger mal bisschen höher
und das Kindergeld
..dann ab November. Da wird er dann 18
er hilft mir sehr, aber es macht mich auch unendlich traurig. Und vielleicht würde uns ja das Wohngeld vor dem ALG2 Bezug retten. Ich will da einfach nicht mehr rein. Vielleicht kommt ja eine Anstellung die zumir passt aber ich gehe nun von dem schlimmsten Scenario aus
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Koelsch
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Re: ALG2 Wohngeld

#36

Beitrag von Koelsch »

Ich häng Dir mal unsere Wohngeldberechnung aus dem ALG II-Rechner an, vielleicht wird's dann klarer

Da ist Sohn mit 18 berücksichtigt, also Stand ab November
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: ALG2 Wohngeld

#37

Beitrag von Terrie »

@ ok ich danke Dir. Das werde ich dann machen. Grauselig ich bin für dieses Zeugs einfach nicht geschaffen ;-)
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tigerlaw
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Re: ALG2 Wohngeld

#38

Beitrag von tigerlaw »

Von Terrie habe ich den Steuerbescheid per Mail erhalten.

Er scheint mir richtig zu sein, und zwar sowohl hinsichtlich der Festsetzung für 2017, als auch der Vorauszahlung für 2018.

Die Daten setze ich aber erst dann hier ein, wenn sie damit auch einverstanden ist.


Es bleibt Dir, Terrie, wohl nur übrig, eine Ratenzahlung mit dem FA anzustreben.

:tiger:
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Re: ALG2 Wohngeld

#39

Beitrag von tigerlaw »

Von Terrie habe ich die "Freigabeerklärung" erhalten, jetzt die Details:

Auf den ersten Blick habe ich keine Fehler gefunden:

Nichtselbständige Arbeit: Bruttolohn 635 € / Monat. Der AN-Freibetrag wurde mit dem Pauschbetrag von 1.000 € angesetzt, da die tatsächlichen Werbungskosten nur 466 betragen.

selbständige Arbeit: 13 € / Monat

Erziehungsrente knapp 10.900 € (= 908 €/Monat). {Auszahlungsbetrag an Terrie dürften ca 830 € sein, nach Abzug der "AN"-Beiträge an KV/PflV}. Der steuerfreie Teil der Rente lässt darauf schließen, dass sie erstmals im Jahr 2016 bewilligt wurde (28 %).

Bei den Sonderausgaben wurde auch eine Behinderung mit Pauschbetrag berücksichtigt.

Das "zu versteuernde Einkommen" scheint zutreffend erfasst zu sein.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass Terrie keinen Lohnsteuerabzug hatte?

Die Vorauszahlung dürfte auch zutreffend sein: Wenn Filius im November 18 Jahre alt wird, fällt die Erziehungsrente Ende November weg, also wurde die Vorauszahlung mit 11/12 der Jahressteuer berechnet. Und da bereits ein halbes Jahr vorbei ist, wird die Vorauszahlung mit je 1/2 davon im September und Dezember 2018 fällig.

Also, so leid es mir tut: Der Steuerbescheid erscheint mir schlüssig.

Somit bleibt Terrie wohl nur, Ratenzahlung in genügend kleiner Höhe zu beantragen. Vorschlag: Analog zu Rückerstattungen an das JC, bei hier ähnlichen Einkommensverhältnissen (zumindest ab Dezember): 45 € monatlich? Dann wäre sie mit 18 Monaten durch (mit Stundungszinsen vielleicht 20 Monate insgesamt).
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Re: ALG2 Wohngeld

#40

Beitrag von Terrie »

vielen Dank für Deine Mühe. Wenn sie sich nicht darauf einlassen, muss ich den Gerichtsvollzieher kommen lassen...der sieht das ich nix habe. Werden die sich auf Raten einlassen oder muss ich dann gleich die Hand heben ?
Es stehen ja auch noch die Einkommenssteuervorauszahlungen für 2018 2x an :heul:
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Re: ALG2 Wohngeld

#41

Beitrag von Koelsch »

Wie ich schon schrieb, Du kannst denen deutlich machen, dass Dein Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags liegt. Du hast eine Unterhaltsberechtigte Person in der BG - den Sohn in Ausbildung - d.h. Dein Pfämndungsfreibetrag läge bei € 1.569,99 Nettoeinkommen
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Re: ALG2 Wohngeld

#42

Beitrag von Terrie »

danke das Du mir das noch einmal "Idiotensicher" geschrieben hast
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Re: ALG2 Wohngeld

#43

Beitrag von Terrie »

Koelsch Du hast in dem Wohngeldrechner bei mir 2760,- sonstiges Einkommen eingetragen. Was ist damit gemeint? Das Kindergeld wird ja nicht berücksichtigt oder? Und die Halbwaisenrente doch auch nicht?
Ich habe ja nur meinen einen Job dann noch
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Re: ALG2 Wohngeld

#44

Beitrag von Terrie »

Ich habe im Netz ein wenig geschaut und mit ist die Luft ausgeblieben.
Das Finanzamt habe ich angeschrieben mit der Bitte um Ratenzahlung. Dort habe ich meine Miesen auf dem Konto und meine persönliche Situation dargelegt.
Nun habe ich im Netz gelesen, dass das Finanzamt oft kurzen Prozess macht und ein Konto dicht macht. Stimmt das ???
Ein P Konto kann ich nicht eröffnen, da die Bank sonst Lunge riecht und ich da womöglich auch noch Ärger bekomme. Und da zahle ich ja auch mtl an meinem Dispo ab.
Also langsam werd ich verrückt..
Oder könnt Ihr mir eventuell Ei. Forum empfehlen das mich in diesem Sachen unterstützen kann?
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Re: ALG2 Wohngeld

#45

Beitrag von Koelsch »

Wenn das FA sperren sollte, was ich für unwahrscheinlich halte, wenn da ohnehin nur rote Zahlen sind, dann kannst Du meines Wissens immer noch ein P-Konto machen - so steht's z.B. hier - https://www.p-konto-info.de/p-konto/fra ... konto.html
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Re: ALG2 Wohngeld

#46

Beitrag von Terrie »

Ich hoffe sie lassen sich auf Raten ein. Ich denke sie werden ja auch nicht einfach so pfänden sondern mit mir in Kontakt treten...oder bin ich hier naiiv?
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Re: ALG2 Wohngeld

#47

Beitrag von Koelsch »

Nein, das ist nach meiner Erfahrung das normale Vorgehen.
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Re: ALG2 Wohngeld

#48

Beitrag von marsupilami »

Neee, Finanzamt ist eine Behörde und muss vor solchen drastischen Schritten ebenfalls Anhörung, Mahnung, .. ect. vorausschicken.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: ALG2 Wohngeld

#49

Beitrag von Koelsch »

Huch mein Posting war mistverständlich. Normal ist, dass die bei Einkommensteuer durchaus Raten akzeptieren und da nicht vorschnell "schießen". Bei Umsatzsteuer sieht das anders aus
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Re: ALG2 Wohngeld

#50

Beitrag von friys »

Terrie hat geschrieben: Fr 6. Jul 2018, 21:43 Nun habe ich im Netz gelesen, dass das Finanzamt oft kurzen Prozess macht und ein Konto dicht macht. Stimmt das ???
Im Netz steht unendlich viel... An seriöse Informationen gelangt man bspw. über Finanztip, Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, Berlin.

Ratenzahlung als Form der Steuerstundung
"Auch die Steuerzahlung in Form von Raten ist eine Steuerstundung. Es kann daher sinnvoll sein, gleich im Stundungsantrag eine Ratenzahlung zu beantragen. Das Finanzamt wird von der Tendenz her einem Stundungsantrag eher stattgeben, wenn der Steuerzahler selbst einen Vorschlag zur Ratenzahlung macht."
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