Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Tester
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Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII

#1

Beitrag von Tester »

Moins,

müssen Nachzahlungen Pflegegeld (ca. 2000€) dem JC gemeldet werden?

Ist ja anrechnungsfrei ....
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Günter
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Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII

#2

Beitrag von Günter »

Nein, denn das Pflegegeld erhält nicht der ALG II Empfänger sondern der Gepflegte. Und der verteilt BAR weiter. Es handelt sich ja um zweckgebundene Mittel über deren Verwendung allein der Gepflegte zu entscheiden hat.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII

#3

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII

#4

Beitrag von kleinchaos »

Die Pflegekasse jedoch will bei Antragstellung oft wissen an wen das Geld geht und überweist direkt an die pflegende Person
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII

#5

Beitrag von Günter »

Nein, das Pflegegeld erhält immer der Gepflegte.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Tester
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Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII

#6

Beitrag von Tester »

Günter hat geschrieben: So 22. Jul 2018, 12:26 Nein, das Pflegegeld erhält immer der Gepflegte.
Ja genau! Und der Gepflegte erhält ja auch ALG II Leistungen. Der Pflegende übrigens auch.

Es geht halt um den Gepflegten.
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Günter
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Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII

#7

Beitrag von Günter »

Es handelt sich um eine zweckgebundene Zahlung. Man kann ja sicherheitshalber melden.

Habe Nachzahlung der Pflegekasse erhalten. Es handelt sich um zweckgebundene Gelder die der Bezahlung des Pflegers dienen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII

#8

Beitrag von Koelsch »

Pflegegeld wird doch nach SGB VIII gezahlt und fällt damit meines Erachtens unter nicht anrechenbares Einkommen nach § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Appitsed - gesperrt

Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII

#9

Beitrag von Appitsed - gesperrt »

Die Pflegekasse jedoch will bei Antragstellung oft wissen an wen das Geld geht und überweist direkt an die pflegende Person
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tigerlaw
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Re: Nachzahlung Pflegegeld bei ALGII

#10

Beitrag von tigerlaw »

Und sollte JC dann gleichwohl von Einkommen ausgehen, dann Widerspruch.

Immerhin beträgt das Pflegegeld bereits bei Pflegegrad II 316,00 € (bei Pflegegrad I gibst noch kein Pflegegeld).

--> Parallel zum Widerspruch dann auch sofort ER-Antrag, da über 300 € zu einer eklatanten Bedarfsunterdeckung führen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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