AU für ärztlichen Dienst

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#26

Beitrag von Breymja »

Mach ich auch, erwähne aber die gesundheitliche Abklärung, diesmal aber nur die, mit dem anderen Schreiben habe ich ja verloren. (Daher ist Schisser vielleicht auch ganz angebracht, denn es hat ja nicht wirklich funktioniert)
Olivia
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#27

Beitrag von Olivia »

Kam denn ein VV rein, dass Du Sysadmin werden sollst? :verwirrt:
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#28

Beitrag von Breymja »

Ja, lustigerweise schon. Weiß nicht warum. Kommen ja von einer Zentrale.
Olivia
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#29

Beitrag von Olivia »

Und nun? :verwirrt:
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#30

Beitrag von Breymja »

Breymja hat geschrieben: Sa 28. Jul 2018, 17:12 Mach ich auch, erwähne aber die gesundheitliche Abklärung, diesmal aber nur die, mit dem anderen Schreiben habe ich ja verloren. (Daher ist Schisser vielleicht auch ganz angebracht, denn es hat ja nicht wirklich funktioniert)
Bewerbe ich mich, wie dort gesagt.
Olivia
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#31

Beitrag von Olivia »

Was ist, wenn Du genommen wirst? Ab wann ist der Arbeitsbeginn?
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#32

Beitrag von Breymja »

"Sofort". Gleich nehmen können sie mich gar nicht, ich bin bis in sechs Wochen krankgeschrieben, hab nur keine WUB. Lässt der aber Teilzeit mit sich machen, fang ich dort trotzdem an. 15 Stunden die Woche würde ich den Job durchaus gern machen, das wäre zeitlich machbar und interessant. Laut Beschreibung der Stelle klingt da auch weniger nach einer Stelle, die zwangsweise Vollzeit sein müsste.
Olivia
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#33

Beitrag von Olivia »

Da drücke ich Dir die Daumen! :Daumen: :Daumen:


:zwinker:
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Koelsch
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#34

Beitrag von Koelsch »

Ja beim ärztlichen Dienst muss man mit Überraschungen rechnen, daher ist Vorsicht angezeigt.

Ich bekam heute gerade einen Fall - ärztlicher Dienst geht auf Grund seiner "fachlichen Befunde" davon aus, der Typ kann zumindest teilweise arbeiten, denn er leidet ja nur, so steht's im mir vorliegenden Befund nach radikaler Nephrektomie (Entfernung einer Niere), unter:
  • ausgeprägtem Fatigue-Syndrom
  • Ernährungsproblematik, es ist nur Trinknahrung möglich
  • Polyneuropathie
  • Restless Leg Syndrom
  • opiatpflichtigen Dauerschmerzen durch ausgeprägte Narbenplatte als Bestrahlungsfolge
  • zusätzlich starken Rückenschmerzen, die wechselnd auf die Beine ausstrahlen
  • Bandscheibenvorfall, nicht therapierbar
  • ist für max. 200m gehfähig
  • erhebliche Sensibilitätsstörungen, kann z.B. Gläser und Flaschen nicht sicher halten
  • ständige Müdigkeit und plötzliches Einschlafen
also, so meint der ärztliche Dienst, nix, was ihn an regelmäßiger Arbeit hindern könnte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#35

Beitrag von Breymja »

Nach Aktenlage? Wow. Ich werde wenigstens begutachtet - was man definitiv deinem Kunden hätte zugedeihen lassen müssen, kanns ja nicht sein.

Mir ist aber persönlich ziemlich egal, was der ÄD sagt, dort bin ich nur auf Wunsch des SB hin. Wann immer ich HRS habe, die mich einschränken oder mir zu unangenehm sind, werde ich zum Arzt gehen und mir eine AU holen - daran kann mich auch der ÄD nicht hindern. Daher sehe ich der Beurteilung eher gelassen entgegen, viel größere Angst habe ich davor, in die Sozialhilfe abgeschoben zu werden.

Als was kann der unter Narkolepsie leidende, mit multiplen Polyneuropathien (Restless Legs ist ja strenggenommen auch eine Folge draus), mit kaum noch möglicher Ernährung, Bandscheibenvorfällen und Schmerzen sowie der Unfähigkeit etwas zu heben eigentlich noch arbeiten?
Zuletzt geändert von Breymja am Sa 28. Jul 2018, 21:15, insgesamt 1-mal geändert.
Olivia
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#36

Beitrag von Olivia »

Lass mich raten und einen Blick in die Glaskugel werfen: :kristall_defekt:

Du bist uneingeschränkt arbeitsfähig und wirst in allernächster Kürze einen 24/7 Vollzeitjob als Administrator antreten.
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#37

Beitrag von Breymja »

Danke für deinen Pessimismus.
Du bist uneingeschränkt arbeitsfähig und wirst in allernächster Kürze einen 24/7 Vollzeitjob als Administrator antreten.
Und wegen HRS bedingter AU wieder gekündigt und dann erstmal vom Jobcenter sanktioniert werden, bis das vielleicht aufgehoben wird.

So in die Richtung?
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Koelsch
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#38

Beitrag von Koelsch »

Wenn er an solch einen "Gutachter" kommt, garantiert.

Und ständig krankschreiben, um das auszuhebeln gibt's ja den ärztlichen Dienst. Da wäre ich absolut nicht optimistisch. Natürlich möglich, dass es bei dem JC im bayrischen Hinterland durchgeht, aber ich kenne JC's, und zwar etliche, bei denen ist spätestens bei der 3. AU vom gleichen Arzt das End der Fahnenstange erreich - dann kommt der ÄD dazu.
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Günter
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#39

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#40

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Sa 28. Jul 2018, 21:20ich kenne JC's, und zwar etliche, bei denen ist spätestens bei der 3. AU vom gleichen Arzt das End der Fahnenstange erreich - dann kommt der ÄD dazu.
Bezieht sich das auf die dritte Folgebescheinigung vom Arzt oder die dritte Erkrankung, die der gleiche Arzt diagnostiziert?

Und kann der ÄD (ist das der "Amtsarzt"?) gesundschreiben, auch wenn ärztlicherseits eine Krankschreibung vorliegt?
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#41

Beitrag von Breymja »

Und ständig krankschreiben, um das auszuhebeln gibt's ja den ärztlichen Dienst. Da wäre ich absolut nicht optimistisch. Natürlich möglich, dass es bei dem JC im bayrischen Hinterland durchgeht, aber ich kenne JC's, und zwar etliche, bei denen ist spätestens bei der 3. AU vom gleichen Arzt das End der Fahnenstange erreich - dann kommt der ÄD dazu.
Ich werde von einem Hausarzt, einem Kardiologen und einem Orthopäden nach Wahl deswegen AU geschrieben. Ich frage mich doch sehr, ob ein ÄD eines JC alle drei anzweifeln möchten. Ich habe schon mehr als drei AU's gehabt, beim JC sind aber nur vier bisher insgesamt gelandet. Und falls ja: Sollen sie mich eben verrecken lassen. Mit HRS kriegt mich niemand irgendwo hin. Und mit anschließender Depression bin ich wie damals nicht mal mehr in der Lage, irgendwo hinzugehen, ich konnte ja nicht mal mehr selbstständig essen. Wenn das nicht krank genug ist, dann wird das schon so seine Richtigkeit haben.

Das JC wird vor Gericht sicher auch gut begründen müssen, warum es eine normale AU aushebeln will, die ja als sehr starker Beweis gilt - gerade wenn sie von drei Ärzten stammt, die allesamt damit betreut sind und ein Zusammenhang mit der Krankheit besteht. Wenn das klappt, dann Gute Nacht.
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#42

Beitrag von Breymja »

Google sagt:
1. Ein Amtsarzt kann die Krankschreibung durch einen anderen Arzt nicht aushebeln. Deshalb sind Sie hieran auch nicht gebunden, sollten Ihren Dienstherrn hierüber aber informieren.
Ging um einen Beamten. Was ich da viel schrecklicher fand: Die Begutachtung dauerte 2 Stunden (! - bei der Hitze unmöglich gerade für mich) und der Arzt hat viel beleidigenden Müll über Arbeit abgelassen bei einem Querschnittsgelähmten (!). Wenn der Arzt mit mir über Arbeit diskutieren will, statt über Medizin, würde ich sofort aufstehen und gehen.
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Koelsch
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#43

Beitrag von Koelsch »

Das wissen wir doch, dass bei Dir keine Normalmassstäbe anzuwenden sind. Wir möchten nur vermeiden, dass nicht so informierte Leser den irrigen Scluss ziehen könnten, das sei normal.
Und was ÄD (ja das ist oft der Amtsarzt) kann, hatte ich gerade geschildert.
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Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#44

Beitrag von Breymja »

Was hat das mit Normalmaßstäben zu tun, dass ich eine Weile nicht mal mehr essen konnte? Wir sind hier im Hilfebereich, da wollten wir uns nicht persönlich angehen. Ich nehme jede 15 Stunden Tätigkeit gerne direkt an. Alles andere geht zeitlich nicht und läuft Gefahr Probleme zu verursachen, wenn ich HRS an dem Tag habe - sonst natürlich nicht. Inwiefern nehme ich nun für mich einen besonderen Maßstab in Anspruch, kränker zu sein als andere oder was auch immer? Was soll das jetzt wieder? Meine Probleme dürften ja seit meiner Hypochonder-Phase mehr als ausgiebig bei vierzig Ärzten registriert sein.

Der ÄD kann eine AU nicht aufheben, nur der MDK kann das - so das Ergebnis meiner Recherche. Für mich aber noch nicht relevant, ich dachte man spricht über Eier erst, wenn sie gelegt wurden.
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#45

Beitrag von Koelsch »

Ich hab nur gesagt, dass der ÄD oftmals nicht so "langmütig" ist, wie das bei Dir der Fall zu sein scheint. Daher sehe ich diese Langmut eben nicht als Normalfall an. Und, das scheint Dir nicht bekannt zu sein, der ÄD ist bei Zweifeln an der AU verpflichtet den MDK einzuschalten - gucksu § 275 SGB V
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#46

Beitrag von Olivia »

Wie jetzt, man kann sogar zum MDK überstellt werden?
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#47

Beitrag von Breymja »

Und, das scheint Dir nicht bekannt zu sein, der ÄD ist bei Zweifeln an der AU verpflichtet den MDK einzuschalten - gucksu § 275 SGB V
Das ist mir aus der Recherche mittlerweile auch bekannt.
Ich hab nur gesagt, dass der ÄD oftmals nicht so "langmütig" ist, wie das bei Dir der Fall zu sein scheint.
Da schwingt dieser komische Unterton mit. Ihr hattet mir empfohlen, den ÄD selbst einzuschalten, dagegen habe ich mich ewig gesträubt, ich war nun vier Mal AU-krank und der ÄD wurde wegen der Angabe meiner Einschränkungen in den Bewerbungen aktiviert. Was ist da langmütig? Die Krankheit ist lang, dem JC sind Einschränkungen aber erst seit Dezember bekannt, in der wirklichen Akutphase, wo es ganz andere Sachen als die HRS gab, wurde nichts mitgeteilt, die erste AU beim JC jemals gab es im Januar. Was ist daran langmütig?

Ihr hattet mir empfohlen, ÄD, dann Ruhe. Nun wird hier rumgetan, als gäbe es keine Krankheiten und sonstwas. Das ist ein wenig kurios jetzt.

Ich war noch nie beim ÄD, was soll der sich also langfristig anschauen? Der guckt jetzt überhaupt erstmal. Ich dachte Olivia ist hier Pessimist :D
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Koelsch
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#48

Beitrag von Koelsch »

Ich weiß nicht, wann wir Dir und aus welchem Grund die Einschaltung des ärztlichen Dienstes empfohlen haben. Du kennst Deinen Fall nun mal besser als ich, denn ich hab nicht nur Deinen Fall "an der Backe".
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#49

Beitrag von Breymja »

Sorry, das war mE Günter, der meinte ich sollte das machen, damit ich Ruhe habe und mich da nicht immer panisch verrückt machen muss, weil ich ja so ein Schisser bin. (Also kein wörtliches Zitat jetzt, bevor mir jemand den Arm abhackt.)
Zuletzt geändert von Breymja am Sa 28. Jul 2018, 22:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#50

Beitrag von Koelsch »

Und was sagt mir das jetzt?
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