AU für ärztlichen Dienst

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Breymja

AU für ärztlichen Dienst

#1

Beitrag von Breymja »

Hallo,
ich möchte fragen, ob eine AU auch für einen Termin beim ärztlichen Dienst gilt?
Ich hatte in meiner Stellungnahme explizit geschrieben, dass große Hitze meine HRS verschlimmert und um einen zügigen Termin, bevor es wahnsinnig heiß wird am morgen gebeten. Heute erhalte ich eine Einladung für Montag, 14 Uhr. Temperatur zu diesem Zeitpunkt soll 34 Grad sein - pack ich nicht.

Mein SB kommt erst morgen zurück, keine Ahnung, ob der da noch was machen kann. Gilt eine AU auch für den ärztlichen Dienst, auf dem Zettel steht nämlich nichts von wegen bei AU Vorlage von Bescheinigung.
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Koelsch
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#2

Beitrag von Koelsch »

Klar sollte die auch da gelten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#3

Beitrag von marsupilami »

Breymja hat geschrieben: Do 26. Jul 2018, 18:11 Hallo,
ich möchte fragen, ob eine AU auch für einen Termin beim ärztlichen Dienst gilt?
Dann mach das doch! :zwinker:

Ernsthaft: AU ist AU.
Du musst halt nur schauen, dass die eben nachweislich beim JC landet.

Im Prinzip braucht Dich die Kommunikation zwischen JC und MD nicht zu interessieren, aber vermutlich wird der Doc beim MD die Nachricht über Deine AU viel zu spät erreichen.
Also - wenn vorhanden - Fax an MD, dass a) AU im Original beim JC eingereicht und b) neue Terminvergabe zu den von Dir angegebenen Zeiten eben aus gesundheitlichen Gründen!
Oder eben Mail.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#4

Beitrag von Olivia »

:ironiea: Kanst Du doch dort gleich eine Zweitmeinung zur Symptomatik einholen. :pssst:
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#5

Beitrag von Breymja »

Ich möchte ja zum ärztlichen Dienst - aber wir hatten einen Termin vor zwei Wochen ausgemacht als es noch etwas kühler war und zwar für frühmorgens, da kam dann aber nie etwas. Und jetzt kurzfristig binnen drei Tagen - genau zum Gegenteil meiner Stellungnahme. Das kann's irgendwie nicht sein, da hab ich jetzt schon jede Achtung vor dem Arzt verloren, wenn er den Termin selbst gemacht oder abgesegnet hat. Der neue SB ist jung, nett und kooperativ, ich hoffe, dass es ohne AU geht.

@marsu:
Ich weiß ja nicht mehr, ob Fragen von mir hier noch erwünscht sind, nachdem man mich in letzter Zeit ja nicht mehr leiden kann.

Das nervt mich schon wieder tierisch. Da kooperiert man vollumfänglich, aber das JC ist nicht mal bereit bei der abgesprochenen Terminfindung zu bleiben. Unfassbar.
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#6

Beitrag von Breymja »

Okay, da steht doch was:
"Die Vorlage einer AU reicht als wichtiger Grund für ein Meldeversäumnis bzw. für das Nichterscheinen zum Untersuchungstermin nicht aus."

Die wollen Wegeunfähigkeitsbescheinigung. Was mach ich jetzt? Die stellt ja nicht jeder Arzt aus und die kostet was. Übernommen werden 5,36 € - höhere Kosten werden nicht übernommen. (2,3 facher Satz für Privatrechnung, Ziffer 70 Gebührenordnung)
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Koelsch
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#7

Beitrag von Koelsch »

Doch, die stellt jeder Arzt aus. Ich weiß, viele JC ticken da nicht ganz sauber.

Und das 2,3-fache ist normal
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#8

Beitrag von Breymja »

Ich hab mit meinem Arzt da schon mal wegen gesprochen, er meinte, diese Bescheinigung gebe es nicht und er stelle die nur deswegen aus, damit der Patient keine Probleme bekommt - nimmt dafür aber um die 20 €. Soll ich jetzt den Arzt verklagen, weil er etwas anderes berechnet? Ich mag meinen Arzt.
Olivia
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#9

Beitrag von Olivia »

Lege ihm Deinen Leistungsbezug offen und die maximale Kostenübernahme von 5,36 €. Er soll die Rechnung auf diesen Betrag deckeln.
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#10

Beitrag von Breymja »

Er kennt meinen Bezug ja, ich bin beim Arzt völlig ehrlich. Na gut, vielleicht nicht ganz was die tatsächliche sportliche Aktivität betrifft.
Ich hoffe, er macht da mit. Das ist einfach peinlich, beim Arzt um eine solche Bescheinigung bitten und dann auch noch betteln zu müssen.
Erniedrigend. Der betreut mich damit doch jetzt schon zwei Jahre und weiß, dass er nichts tun kann.

Ich hatte ja sogar die Hoffnung, dass der Amtsarzt durch die Kombination aller Befunde was gescheites herausfinden kann.
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Koelsch
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#11

Beitrag von Koelsch »

Da musst Du halt durch - und hoffen, dass der Doc eben nicht sagt: Kann ich nicht machen, Du kannst da locker hin

Aber bei "Stammgästen" sind die Docs ja oftmals zugänglich
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Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#12

Beitrag von Breymja »

Naja, Stammgast bin ich ja nicht. Seit wir beide wissen, dass man da nicht wirklich etwas machen kann und er das was hilft, eben auch nicht verschreiben darf, gehe ich nur noch dann hin, wenn es so schlimm ist und ich eine AU brauche. Er weiß ja, dass es keinen Sinn gibt, so zu kommen - was soll er denn machen.
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Koelsch
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#13

Beitrag von Koelsch »

:1:
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Günter
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#14

Beitrag von Günter »

Breymja hat geschrieben: Do 26. Jul 2018, 18:22
@marsu:
Ich weiß ja nicht mehr, ob Fragen von mir hier noch erwünscht sind, nachdem man mich in letzter Zeit ja nicht mehr leiden kann.

Nur mal zur Klarstellung, egal was wir über dich denken, wenn du Hilfe brauchst, dann helfen wir. Trotzdem gilt meine über dich geäußerte Meinung in anderen Bereichen weiter.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#15

Beitrag von Breymja »

Und das respektiere ich.
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#16

Beitrag von Breymja »

So, ich hoffe, dass mein SB sich da meldet - mein Arzt hat nämlich vor Dienstag keinen Termin mehr frei.
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#17

Beitrag von Breymja »

SB hat sich gemeldet. Wenn ich nicht erscheine, entstehen mir keine Nachteile, weil die Einladung zu spät kam. Wir kucken jetzt die nächste Woche weiter, wie wir weiter vorgehen können.
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marsupilami
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#18

Beitrag von marsupilami »

Schön.
Dann aber darauf drängen, dass bei Deinem Gesundheitszustand auch auf Temperaturen geachtet wird.
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Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#19

Beitrag von Breymja »

Die Antwort dazu war: Der ÄD hat eben Termine, wenn er sie hat, da kann keine Rücksicht genommen werden. Und wenn dann sowieso erst NACH der Untersuchung. Ich belasse es bei freundlichem Kopfschütteln.
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#20

Beitrag von Breymja »

Bin ich - solange diese Gesundheitsklärung andauert - verpflichtet mich auf VV mit RFB zu bewerben?
Zuletzt geändert von Breymja am Sa 28. Jul 2018, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#21

Beitrag von Koelsch »

Ich denke ja, außer Du hättest Dir alle Finger gebrochen
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Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#22

Beitrag von Breymja »

Danke. Ich dachte nur, dass es irgendwie keinen Sinn gibt, keine EGV abschließen zu dürfen, aber sehr wohl VVs für Vollzeitstellen verteilen zu können, obwohl diese ggf. gar nicht mehr ausgeübt werden können / dürfen / sollen.
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Günter
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#23

Beitrag von Günter »

Wäre ich betroffen, würde ich denen die VVs mit dem Vermerk: Ohne Abklärung meiner Leistungsfähigkeit durch den MD kann ich mich nicht bewerben, da meiner Meinung nach meine ihnen bekannten gesundheitlichen Einschränkungen eine Ausübung der Tätigkeit nach der Stellenbeschreibung des VV verbieten.

Aber du bist ja eher ein Schisser, also bewirb dich mit einer Allerweltsbewerbung und wenn die dich einladen sollten, biste halt AU bei dem Wetter.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: AU für ärztlichen Dienst

#24

Beitrag von Breymja »

Aber du bist ja eher ein Schisser,
Ey, nicht im Hilfebereich haben wir gesagt! :D
da meiner Meinung nach meine ihnen bekannten gesundheitlichen Einschränkungen eine Ausübung der Tätigkeit nach der Stellenbeschreibung des VV verbieten.
Wäre nicht der Fall, Tätigkeit als IT-Systemadministrator, kein schweres heben, auch sonst nix. Könnte ich problemlos machen, wenn ich regelmäßig aufstehen und mich hin und wieder fünf Minuten hinlegen kann, wenn ich an dem Tag Gestolpere habe. Eigentlich ziemlich interessant, Gehalt ist leider "Auf Anfrage". Halt leider Vollzeit und nicht neben meiner eigentlichen Tätigkeit machbar - was JC ja nicht interessiert. Teilzeit würde ich es machen. Kommt auch nicht vom Sachbearbeiter sondern von der Person, die dafür zuständig ist allen irgendwie VVs zuzusenden, oder die da für den Computer dransteht.
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Günter
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Re: AU für ärztlichen Dienst

#25

Beitrag von Günter »

Schisser bezog sich auf deine Haltung gegenüber dem JC, siehe den Sanktionsfred.

Wenn die Tätigkeit mit deinen bekannten Einschränkungen vereinbar ist, dann wirst du dich wohl bewerben müssen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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