Vermittlungsbudget - Erwerb Führerschein/ Auto + Umzug
Verfasst: Do 2. Aug 2018, 14:13
Sommerliche Grüße ans Forum!
Weiß jemand zufällig, inwieweit Vermittlungsbudget gewährt werden muss/ bzw. zurückgefordert werden darf, nachdem Zusagen entfallen aufgrund unzureichender Unterstützung des Jobcenters?
Genaue Sachlage:
Job zum 1.9.2018 schriftlich angeboten - Vorraussetzung: Auto + Führerschein (250 km von jetzigen Wohnort entfernt, daher auch zwingend Umzug)
Jobcenter stellt: 20 Stunden in Fahrschule (1700,-, Genhmigung liegt vor), gebrauchtes Auto (max. 1500) und Umzugshilfe (Genehmigung liegt vor). Allerdings alles 3-5 Wochen in Verzug, sodass PLanung in Verzug gerät.
Führerschein benötigt 25-35 Stunden durchschnittlich, da Teilnehmer Ü40 ist es nicht ungewöhnlich, dass 20 Stunden nicht reichen.
Jetzt sind es noch 4 Wochen bis Jobstart. Keine Fahrstunden mehr übrig, es müssen aber noch mindestens 15 gefahren werden (Prognose Fahrlehrer)- -Arbeitgeber kommt nur geringfügig entgegen (evtl. 2 Wochen späterer Beginn), spricht auch von möglichen anderen Alternativarbeitnehmern. Geldlich hat er sich komplett distanziert. Vertrag gibt es definitiv erst bei Vorlage Führerschein (was Einstiegsgeld verunmöglicht, zumindest von hiesigem Amt, dort ist ja wieder ein anderen Amt zuständig, und wer weiß, wie die ticken!? )
Das Jobcenter hat auf meinen Darlehensantrag (1,5 Wochen her) nicht geantwortet, Sachbearbeiter sagen, sie seien nicht zuständig. Hab nun Eilantrag via Fax an die Zentrale gesendet (mit Aussage, dass sonst Job weg), wenn nicht zusätzliches Geld - zumindest zu 70% als Zuschuss - gewährt würde. (mehr als 400-500 Euro kann ich leider aufgrund anderer Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb eines halben Jahres zurückzahlen (und man weiß ja auch nie, ob der Job hält!).
Nun die Frage: Wenn ich aus Gründen des fehlenden Geldes und der verzögerten Genehmigung nun zum 1.9.2018 nicht den Führerschein vorbringen kann (kann mir ka kein zusätziches Geld aus den Rippen schneiden ) und der Arbeitgeber einen anderen einstellt, muss ich dann Umzug, bisherige Führerscheinstunden und evtl. Auto (noch nicht gekauft, siehe auch anderer Beitrag von mir) zurückzahlen? Kann ich nämlich nicht. Naja, mit 20 Euro im Monat, also ohne Job! :-)
Und schon mal prophylaktisch: Hat jemand nen guten Sozialrechtanwalt im Petto? Gerne via PN.
Danke!
P.S.: Never do, what I ´ve done!!!
Weiß jemand zufällig, inwieweit Vermittlungsbudget gewährt werden muss/ bzw. zurückgefordert werden darf, nachdem Zusagen entfallen aufgrund unzureichender Unterstützung des Jobcenters?
Genaue Sachlage:
Job zum 1.9.2018 schriftlich angeboten - Vorraussetzung: Auto + Führerschein (250 km von jetzigen Wohnort entfernt, daher auch zwingend Umzug)
Jobcenter stellt: 20 Stunden in Fahrschule (1700,-, Genhmigung liegt vor), gebrauchtes Auto (max. 1500) und Umzugshilfe (Genehmigung liegt vor). Allerdings alles 3-5 Wochen in Verzug, sodass PLanung in Verzug gerät.
Führerschein benötigt 25-35 Stunden durchschnittlich, da Teilnehmer Ü40 ist es nicht ungewöhnlich, dass 20 Stunden nicht reichen.
Jetzt sind es noch 4 Wochen bis Jobstart. Keine Fahrstunden mehr übrig, es müssen aber noch mindestens 15 gefahren werden (Prognose Fahrlehrer)- -Arbeitgeber kommt nur geringfügig entgegen (evtl. 2 Wochen späterer Beginn), spricht auch von möglichen anderen Alternativarbeitnehmern. Geldlich hat er sich komplett distanziert. Vertrag gibt es definitiv erst bei Vorlage Führerschein (was Einstiegsgeld verunmöglicht, zumindest von hiesigem Amt, dort ist ja wieder ein anderen Amt zuständig, und wer weiß, wie die ticken!? )
Das Jobcenter hat auf meinen Darlehensantrag (1,5 Wochen her) nicht geantwortet, Sachbearbeiter sagen, sie seien nicht zuständig. Hab nun Eilantrag via Fax an die Zentrale gesendet (mit Aussage, dass sonst Job weg), wenn nicht zusätzliches Geld - zumindest zu 70% als Zuschuss - gewährt würde. (mehr als 400-500 Euro kann ich leider aufgrund anderer Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb eines halben Jahres zurückzahlen (und man weiß ja auch nie, ob der Job hält!).
Nun die Frage: Wenn ich aus Gründen des fehlenden Geldes und der verzögerten Genehmigung nun zum 1.9.2018 nicht den Führerschein vorbringen kann (kann mir ka kein zusätziches Geld aus den Rippen schneiden ) und der Arbeitgeber einen anderen einstellt, muss ich dann Umzug, bisherige Führerscheinstunden und evtl. Auto (noch nicht gekauft, siehe auch anderer Beitrag von mir) zurückzahlen? Kann ich nämlich nicht. Naja, mit 20 Euro im Monat, also ohne Job! :-)
Und schon mal prophylaktisch: Hat jemand nen guten Sozialrechtanwalt im Petto? Gerne via PN.
Danke!
P.S.: Never do, what I ´ve done!!!