Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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hashtagalg2
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Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#1

Beitrag von hashtagalg2 »

Hallo liebes Forum!

Im Rahmen einer Arbeitsaufnahme und eines dadurch bedingten Umzugs (Entfernung 260 km) musste ich über das Jobcenter den Führerschein erwerben und ein Auto kaufen (alles durch Zuschüsse finanziert, hat lang gedauert, letztlich aber geklappt!).

Da die Kosten im Rahmen der o.g. Aktionen meine 416 Euro Hartz 4 übersteigen habe ich vor fast 5 Wochen einen Antrag auf ein Darlehen bei der Leistungsabteilung gestellt (auf Anraten meiner Integrationsfachkraft, die sagte, dass sei nicht über das Vermittlungsbudget finanzierbar). Es ging dabei im Speziellen um Kosten für Autoan,- und ummelden, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Renovierungskosten (komplett unrenovierte Wohnung!), hin und Herfahrten zum Zwecke Renovierung, Umzug (das Umzugsunternehmen darf einen ja versicherungstechnisch nicht mitnehmen!), Fahrten zum Autokauf/ Überführung, Tanken, Stellen Nachsendeauftrag, Anschaffung Küche (keine vorhanden gewesen, da jetzt Einbauküche), Miete neue Wohnung, Kaution neue Wohnung, Kosten Unterhalt erster Arbeitsmonat am neuen Wohnort, denn man bekommt ja erst nach 4 Wochen sein Gehalt und der Arbeitgeber gibt keinen Vorschuß, schon gefragt.

Nachdem ich nun keinen Bescheid bekommen habe & keiner verantwortlich sein will, habe ich an alle möglichen Jobcenter-Beschwerdestellen (Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales, info@bmas.bund.de Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de Nordrhein-Westfalen.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de und an alle beteilgten Teams des Standortes) eine Androhnung auf Klage gesendet:

Folgendes habe ich geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Vor 5 Wochen (Datum) hatte ich im Jobcenter xy bei Frau xx einen dringenden Antrag auf ein Darlehen gestellt, welches ich benötige, um die kurz bevorstehende Wiedereingliederung in das Berufsleben zu schaffen.

Wenn ich bis Ende der Woche KW 34 kein Darlehen erhalte, werde ich es nicht schaffen, mit 416,- Euro Hartz 4 die Summen (siehe Antrag) zu bezahlen, die der Umzug nach xy im Zuge der Arbeitsaufnahme benötigt.

Aufgrund einer Privatinsolvenz kann ich bei keiner Bank einen Kredit nehmen, noch habe ich einen Überziehungskredit!

Das wird zur Folge haben, dass das Jobcenter zwar so nett war, mir den Kauf eines Autos zu ermöglichen, ich dieses Auto jedoch weder versichern, noch anmelden, noch nach xy (260 km entfernt) überführen werden kann. Auch habe ich kein Geld mehr für eine Bahnfahrkarte, um überhaupt dem Umzugsunternehmen (netterweise auch durch Zuschuss finanziert) zu folgen.

Dies wiederum wird zur Folge haben, dass ich - ohne Auto - nicht meine Dienste in der neuen Einrichtung (Arbeit) wahrnehmen werden kann (Schicht,- und Wechseldienst, keine öffentlichen Verkehrsmittel). Ein (unverschuldeter) Arbeitsverlust ist dann zeitnah zu erwarten.

Wenn ich meine Miete und meine Kaution von der neuen Wohnung nicht bezahlen werden kann, werde ich im schlimmsten Fall die Kündigung erhalten.

Verlust der Arbeit, Verlust der Wohnung, Obdachlosigkeit und die Kosten von Wohnungsbeschaffung wären in diesem Fall alle vom Jobcenter zu tragen (da ich nachweisbar keine Mittel zur Verfügung habe, die Kosten zu übernehmen und dem Jobcenter dokumentiert und frühzeitig über diesen Umstand Bescheid gegeben und um Unterstützung gebeten habe).

Ich fände diesen Ausgang sehr traurig, bin aber sicher, dass ein kompetenter Sozialrechtsanwalt diese Angelegenheit vor Gericht gegen das Jobcenter gewinnen wird.

Es ist also viel kostengünstiger mir jetzt ein Darlehen zu gewähren (das ich zurückzahlen werde), als später gleiches Geld (oder sehr viel mehr) als zwingende Unterstützung zahlen zu müssen, wobei finanzielle Langzeitfolgen (Depression und Langzeitarbeitsunfähigkeit, um nur eine Möglichkeit zu nennen) und Regressansprüche/Schadensersatzansprüche ebenfalls zu bedenken sind!

Mit freundlichen Grüßen
"


Daraufhin bekam ich einen Anruf vom Chef meiner SB, der mir sagte, ich hätte diese Leistungen beim JObcenter des neuen Wohnortes stellen müssen, sie seien nicht zuständig.

Meine SB schlug mir auf meine hilflose Anfrage, wie ich denn nun alle Kosten finanzieren sollte vor, den Hartz 4 Bescheid beim Auto anmelden vorzulegen, vielleicht würde ich ja Vergünstigungen bekommen. :5: ... echt absurdes Theater ... :never: diese POssenreißer!

Wie würdet ihr nun vorgehen?

P.s. Meine neue Arbeit wird mich komplett aus der Hilfsbedürftigkeit herausholen, weswegen ich es unlogisch fände, beim Jobcenter des zukünftigen Wohnortes Geld zu beantragen, zudem ich dort ja auch derzeit nicht persönlcih aufschlagen kann und meine SB mir seit 3 Monaten diese Info auch nicht gegeben hat.
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Koelsch
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#2

Beitrag von Koelsch »

Dem SB-Chef mitteilen, dass Du ihm und seinem JC wegen Beratungsfehler an die Karre fahren wirst. Im Übrigen ist das JC gesetzich verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiter zu leiten, wenn es meint, nicht zuständig zu sein - § 16 Abs. 2 SGB I
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#3

Beitrag von hashtagalg2 »

Danke für die Info!

Genau so etwas hatte ich vermutet.

Ich habe dem SB-Chef nun mitgeteilt, dass er mir seine Äußerung schriftlich zukommen lassen solle.

Habe alle Abläufe genauestens dokumentiert und archiviert. :brilleputzen1:

Das Stichwort Beratungsfehler werde ich dann auch noch einmal mit einfließen lassen!

Danke Koelsch! :Daumenhoch:
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hashtagalg2
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#4

Beitrag von hashtagalg2 »

Eine Frage rein aus Interesse:

Wenn ich nun dem Amt mitteilen würde, dass wenn ich aufgrund fehlender finanzieller Mittel, den Umzug, das Autoanmelden und somit auch den Ortswechsel/ die Arbeitsaufnahme nicht durchführen könnte wenn sie mir kein Geld liehen, dann bliebe ich doch hier im Bezug (also solange noch kein Arbeitsvertrag vorliegend, so lange keine Arbeit und somit weiter Bedürftigkeit!).

Dann wäre das Amt doch verpflichtet, mir für den September noch meine Miete und meinen Lebensunterhalt weiter zu überweisen, nicht wahr?
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Koelsch
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#5

Beitrag von Koelsch »

So seh ich das
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#6

Beitrag von hashtagalg2 »

Prima.

Dann weise ich im nächsten Fax nebst Verpflichtung zu angemessener Beratung/ Antragsweiterleitung auch noch darauf hin, dass ich solange ich die notwendigen Schritte (finanziell) nicht fähig bin zu gehen, hier weiterhin als hilfsbedürftiger Kunde des hiesigen Jobcenters verbleiben muss :kaffee:

Und der Entscheid soll gefälligst in Form eines sofortigen rechtsmittelfähigen Bescheids gesendet werden!!!

Seit ich im Jobcenter mit meinem freundlichen Schreiben an alle wichtigen Stellen sozusagen in ein Ameisennest gestochen habe, traktieren mich diverse Mitarbeiter des JC nämlich mit Anrufen, in denen sie Druck aufbauen, wirre Aussagen tätigen und fadenscheinige Deals aushecken wollen (dann kommen Sie morgen vorbei und dann gehen wir die Liste der Posten noch mal durch, aber zuständig sind wir nicht).

Habe eben nämlich ein Urteil gefunden, das besagt, dass keine Amtshaftungsansprüche geltend gemacht werden können, wenn der durch Falschberatung der Sozialbehörde Geschädigte sich mit der unzutreffenden Auskunft zufriedengibt und von der Behörde keinen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangt

http://sozialrechtsexperte.blogspot.com ... n-der.html
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kleinchaos
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#7

Beitrag von kleinchaos »

Für alles rund ums Auto ist das alte JC zuständig und zwar aus dem Vermittlungsbudget, nicht als Darlehen. Ebenfalls ist das alte JC für die Umzugskosten zuständig, vielleicht auch für die Fahrten zu den Malereinsätzen.
Für alles was mit der neuen Wohnung zusammenhängt ist das neue JC zuständig: Kaution, Malern, Erstausstattung Küche. Nicht als Darlehen (außer die Kaution).

Der erste Monat könnte gar als Darlehen angesehen werden vom JC, wenn die Lohnzahlung zum Ende des Monats erfolgt.
Erfolgt die Lohnzahlung im Oktober, dann bist du im September komplett bedürftig gewesen und muss nix zurückzahlen.

Die Zuständigkeit des neuen JC wird allerdings erst als solche anerkannt, wenn du dort einen Antrag gestellt hast. Das jedoch kannst du erst nach erfolgtem Umzug tun.
Wenn der Vermieter auf die Idee kommt, dir ohne Kaution die Schlüssel nicht auszuhändigen, handelt er rechtswidrig. Im schlimmsten Fall kannst du auch ohne JC die Kaution in 3 Raten bezahlen, der Vermieter ist verpflichtet diese Raten zu gewähren.
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#8

Beitrag von hashtagalg2 »

Vielen Dank für den Schwank an Infos!

Dann wäre ein Umzug über JC in Arbeit immer per Definition nur unter Verzug der Miet,- und Kautionszahlung möglich (was wiederum den Abstand erklären würde, den Vermieter oft von Hartz 4 Empfängern nehmen). Und wird mich das neue Jobcenter nicht sofort wieder abweisen mit dem Hinweis, ich sei ja aufgrund der neuen Festanstellung nicht mehr bedürftig?

Die Kautionsratenzahlung ist bereits ausgehandelt, aber nun ja, eine unzuverlässige Mietzahlung schon zu Beginn ist ja ein ziemlich mieser Einstand!

Eine Freundin von mir hat ein Überbrückungsdarlehen bekommen (vom alten JC).

Wie dem auch sei, die Schwachmaten vom Amt haben nach bestem Wissen und Gewissen (sofern vorhanden) zu informieren, das haben sie bisher nicht getan.

Übrigens: Coole Signatur ;-)
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#9

Beitrag von hashtagalg2 »

Soeben via Email eingegangen folgendes Schreiben + Aufhebungsbescheid ab 1.9.2018 (noch KEIN Arbeitsvertrag vorliegend!!!!) für meinen jetzigen Leistungsbezug! Da wollen mich Sachbearbeiter aber ganz schnell quitt werden, was??? :lachen1:


"
Sehr geehrter xy

für die erst zum heutigen Tage erfolgte Bearbeitung Ihres Anliegens vom xy 2018 bitte ich vorab um Entschuldigung.


Bezüglich der Punkte, die nicht in das Ressort der Arbeitsvermittlung, sondern in die Zuständigkeit der Leistungssachbearbeitung fallen, lasse ich Ihnen vorab per Email die gewünschten rechtmittelfähigen Entscheidungen zukommen. Ausdrücklich möchte ich Sie darauf hinweisen (entsprechenden Hinweis entnehmen Sie bitte auch dem beigegebenen Darlehensbescheid), dass Sie umgehend mit dem für xy zuständigen SGB II Leistungsträger in Kontakt treten und dort Unterstützungs-/Existenzsicherungsleistungen einschließlich der Kosten der Unterkunft (Miete), Kaution, Renovierungskosten einschl. Hin- und Rückfahrt für ihre neue Wohnung in xy sowie zur Neuanschaffung von Küchenmöbeln beantragen sollten.


Um Ihnen den Regelleistungsbetrag für den kommenden Monat September 2018 sicher zu stellen, ist Ihr Darlehensantrag insoweit positiv beschieden worden. Die in Anlage befindlichen Bescheide gehen Ihnen in den nächsten Tagen noch postalisch zu. Unter Bezugnahme auf das mit meinem Kollegen Herrn xy geführte Telefonat wird Ihnen zur Klärung der hier nicht aufgeführten Punkte ihrer Anliegen seitens der Arbeitsvermittlung ebenfalls Post zugehen.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag"



416 Euro als Darlehen haben sie mir nun gewährt, was ich bereits im Oktober zurückzahlen soll.

Harzt 4 und der Abgrund gehört Dir!!! :auhasi: :rip:
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#10

Beitrag von hashtagalg2 »

P.s. Den Wisch haben die dann auch direkt an das zukünftige JC gesendet. Auf einmal geht alles ordentlich. Viel ordentlicher, als ich das eigentlich wollte :pssst: , denn ich hatte bei so einer Aktion einmal das Vergügen, dass unmögliche Tanten vom Jobcenter ungebeten in der Küche meiner Vermieterin gestanden haben, bevor ich überhaupt angekommen war. (wollten kontrollieren, ob ich da auch wirklich einziehe und ob´s auch die Dinge benötigt, die ich beantragt hatte.

Wie beuge ich denn dieser Unsäglichkeit vor?
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Koelsch
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#11

Beitrag von Koelsch »

Freundlicher Hinweis, dass Haubesuche angekündigt werden müssen

s. hier https://harald-thome.de/fa/harald-thome ... 8.2010.pdf Pkt. 2.1 (6)
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#12

Beitrag von kleinchaos »

Bei Antrag auf Erstausstattung kann es schon vorkommen, dass der Bedarfsermittlungsdienst gucken kommt. Wird man so hinnehmen müssen, allerdings dürfen die nur in DEINE Wohnung, der Vermieter hat da nix drin zu suchen und das JC nicht in einer anderen Wohnung.

Darlehen für September ist doch erstmal schön, musst du am neuen Ort nur noch den Antrag nachreichen, Kohle kommt.
Ob es beim Darlehen für die Existenzsicherung inkl Miete bleibt, kommt nun auf den Termin der ersten Lohnzahlung an.
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#13

Beitrag von hashtagalg2 »

Hausbesuche sind das letzte Mittel, nicht das erste! Und Koelsch hat Recht: Hausbesuche müssen angekündigt werden!!!!

Bezüglich Autofinanzierungskosten:

Kann ich da nicht das jetzige Jobcenter auf einen Zuschuss (Haftpflicht, KFZ-Steuer, Anmeldung, Nummernschild usw) festnageln, also direkt mal Widerspruch einlegen (solange der Compi noch nicht eingepackt ist! :lachen1: )????
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#14

Beitrag von Koelsch »

Festnageln eher nicht. Das sind ja alles "Kann-Leistungen"

Aber Widerspruch durchaus, denn die Kann-Entscheidung muss ordentlich begründet sein. Ist sie das nicht, dann ist sie rechtswidrig
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#15

Beitrag von hashtagalg2 »

Ah, ok!

Vielen Dank für die Info!
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#16

Beitrag von hashtagalg2 »

Kurzer Nachtrag:

Hiesiges Amt übernimmt erstes Quartal von KFZ-Haftpflichtversicherung, KFZ-Steuer, Anmeldung von Auto und Nummernschild. Das ist prinzipiell superschön zu lesen, vor allem, weil es offenbar als Zuschuss gestattet wird! Wenn ich jedoch niemanden gefunden hätte, der die Summer erst einmal übernimmt, hätte ich nicht umziehen/ Arbeit beginnen können, da wie immer Verzögerung von xy Wochen (Ich denke, das Geld wird 2 Wochen nach meinem Umzug/ Arbeitsbeginn drauf sein, Bescheid wie immer nochmal 1 Woche später :lachen1: )

Zudem muss ich aufgund meiner besonderen Bonitätsmerkmale (hübsche Versicherungssprache) ein ganzes Jahr Kfz-Haftpflicht-Steuer auf einen Batzen bezahlen, sonst versichert mich keiner. Auf diesen Umstand hat das Amt noch nicht einmal reagiert.

Die kommenden Monate, in denen ich rechtschaffen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehe, werden mehr pleitegeier, als die Zeit auf Hartz 4 ... schon traurig! :fallen:
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#17

Beitrag von Koelsch »

Du wirst auch das schaffen. Klar, dass man gegenüber dem JC selten als 100% Sieger rauskommt, aber Du hast schon vergleichsweise sehr viel dort erreicht.
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#18

Beitrag von hashtagalg2 »

Das stimmt. Das sehe ich auch so. Allerdings war ich auch eine Zecke, die nicht mehr losgelassen hat. Bin ich nicht gerne, ist diese Seite doch recht unsympathsich für jedermann. Aber es ging nun mal nicht anders. Wenn ich auch nur ein bissl private Rücklagen gehabt hätte, wäre ich diesem mega Stress "Amt" echt aus dem Weg gegangen, denn es war an allem das Anstrengendste!

Aber ich behalte den Kopf oben und ja, ich werd´ auch noch den Rest schaffen! :Hauptsache:



Danke Koelsch für Deine Unterstützung ... und Danke natürlich auch an alle anderen, die mich mit Rat, Ideen und DÄumchen drücken unterstützt haben!!!!
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#19

Beitrag von Koelsch »

Woraus man nur erkennen kann - auch eine Zecke hat ihre guten Seiten :zwinker:
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#20

Beitrag von marsupilami »

:ironiea: :ironiea: :ironiea:

Ich würde mich nicht wundern, wenn in dem JC von hashtag ein neuer Beschaffungsvorgang läuft.
Beschaffung einer überdimensionierten Fliegenklatsche.

Um so lästiges Zecken-Zeuchs in Zukunft schon im Anflug zu verscheuchen.

:ironiea: - Ende.

Ernsthaft: ich find's großartig, wie hartnäckig Du die Nummer dort durchgezogen hast.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#21

Beitrag von Pegasus »

Zecke ..... erinnert mich an etwas. Ich war auch vor etlichen Jahren eine Zecke und hatte Erfolg. Das würde jedoch den Rahmen im Thema sprengen. :-)

Alles Gute und trage grundsätzlich den Kop oben. :jojo:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#22

Beitrag von hashtagalg2 »

Koelsch hat geschrieben: Mo 27. Aug 2018, 14:22 Woraus man nur erkennen kann - auch eine Zecke hat ihre guten Seiten :zwinker:
... dachte ich bislang bei Gassigängen mit Hund eigentlich nie ... aber ja, offenbar hat alles seine Berechtigung! Sternzeichen Widder - Aszendent Zecke :totlach:
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#23

Beitrag von hashtagalg2 »

marsupilami hat geschrieben: Mo 27. Aug 2018, 17:42 :ironiea: :ironiea: :ironiea:

Ich würde mich nicht wundern, wenn in dem JC von hashtag ein neuer Beschaffungsvorgang läuft.
Beschaffung einer überdimensionierten Fliegenklatsche.

Um so lästiges Zecken-Zeuchs in Zukunft schon im Anflug zu verscheuchen.

:ironiea: - Ende.

Ernsthaft: ich find's großartig, wie hartnäckig Du die Nummer dort durchgezogen hast.
... Büroausstattungen im Jobcenter demnächst nur noch mit Zeckenzangen :jojo: ...
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#24

Beitrag von hashtagalg2 »

Pegasus hat geschrieben: Mo 27. Aug 2018, 19:43 Zecke ..... erinnert mich an etwas. Ich war auch vor etlichen Jahren eine Zecke und hatte Erfolg. Das würde jedoch den Rahmen im Thema sprengen. :-)

Alles Gute und trage grundsätzlich den Kop oben. :jojo:
Penetranz zahlt sich offenbar bei bestimmten Dingen aus! :Super:

Kopf oben ist schon ´ne gute Sache, ... behalt ich bei! :Christoph:
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Re: Antrag auf Darlehen im Rahmen Arbeitsaufnahme/ Umzug

#25

Beitrag von Koelsch »

Ja, beim JC braucht man Hartnäckigkeit und eine gewisse Penetranz, sonst wird man untergebuttert
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