Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
- marsupilami
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Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
Nachtrag: und mit wem genau hast Du telefoniert?
Mit der Sachberarbeiterin, die tatsächlich Deinen Fall bearbeitet?
Denn mit mit jemandem aus einer "Beratungsstelle", der/die Deinen "Fall" nicht kennt, ist nach meinen eigenen Erfahrungen aus meiner JC-Zeit absolut kontra-produktiv.
Der-/diejenige kann zwar oberflächlich anhand der Kd.-Nr. bzw. BG-Nummer in Deinen "Fall hineinschauen", es werden sich aber ihr/ihm irgendwelche Zusammenhänge verschiedener Einträge auf verschiedenen "Masken" kaum erschließen.
Abgesehen davon zu Deiner Information: dieses "Beratungsgespräch" muss von Seiten des JC protokolliert werden - d.h. der/die Telefonist*in schreibt hinterher irgendwas in ein Feld Deiner E-Akte.
Nein, Du bekommst keine Abschrift davon.
Das geht nur über eine beantragte Akteneinsicht.
Ich hatte damals allergrößte Probleme, weil aufgrund eines solchen Eintrages die Leistungen mit sofortiger Wirkung eingestellt wurden.
Ich wollte versuchen, ein kleines Mißverständniss mit meiner SB telefonisch zu klären und bin auch in so einem telefonischen Beratungs-Dingsbums gelandet Die Telefonistin am anderen Ende konnte tatsächlich in meine Akte schauen, hatte aber - wie sich später herausstellte - keinen blassen Schimmer von Nichts und protokollierte das Gespräch nach ihrer sehr subjektiven Auffassung.
Erst nach Gespräch mit Geschäftsführer kriegte ich die falschen Einträge der - sorry, aber anders kann ich sie nicht bezeichnen - Tussie bereinigt und das Ganze wieder in's richtige Geleis.
Seit dem habe nichts mehr telefonisch geregelt, Telefon-Nr. aus den Akten streichen lassen.
Alles nur noch schriftlich - selbst bei Gesprächen immer auf sofortige Niederschrift zum Mitnehmen bestanden - gab's zwar nie, dafür kamen aber auch keine wirklich krummen Dinger, selbst Zusicherungen im pers. Gespräch wie: "Bescheid kommt in den nächsten Tagen" - habe ich mir immer mit Name, Datum, Uhrzeit notiert. Vor den Augen der/des SB.
Hab' auch nie wieder dort vor Ort irgendwas unterschrieben.
Immer erst alles mit nach Hause und beim geringsten Zweifel hier im Forum nachgefragt.
Mit der Sachberarbeiterin, die tatsächlich Deinen Fall bearbeitet?
Denn mit mit jemandem aus einer "Beratungsstelle", der/die Deinen "Fall" nicht kennt, ist nach meinen eigenen Erfahrungen aus meiner JC-Zeit absolut kontra-produktiv.
Der-/diejenige kann zwar oberflächlich anhand der Kd.-Nr. bzw. BG-Nummer in Deinen "Fall hineinschauen", es werden sich aber ihr/ihm irgendwelche Zusammenhänge verschiedener Einträge auf verschiedenen "Masken" kaum erschließen.
Abgesehen davon zu Deiner Information: dieses "Beratungsgespräch" muss von Seiten des JC protokolliert werden - d.h. der/die Telefonist*in schreibt hinterher irgendwas in ein Feld Deiner E-Akte.
Nein, Du bekommst keine Abschrift davon.
Das geht nur über eine beantragte Akteneinsicht.
Ich hatte damals allergrößte Probleme, weil aufgrund eines solchen Eintrages die Leistungen mit sofortiger Wirkung eingestellt wurden.
Ich wollte versuchen, ein kleines Mißverständniss mit meiner SB telefonisch zu klären und bin auch in so einem telefonischen Beratungs-Dingsbums gelandet Die Telefonistin am anderen Ende konnte tatsächlich in meine Akte schauen, hatte aber - wie sich später herausstellte - keinen blassen Schimmer von Nichts und protokollierte das Gespräch nach ihrer sehr subjektiven Auffassung.
Erst nach Gespräch mit Geschäftsführer kriegte ich die falschen Einträge der - sorry, aber anders kann ich sie nicht bezeichnen - Tussie bereinigt und das Ganze wieder in's richtige Geleis.
Seit dem habe nichts mehr telefonisch geregelt, Telefon-Nr. aus den Akten streichen lassen.
Alles nur noch schriftlich - selbst bei Gesprächen immer auf sofortige Niederschrift zum Mitnehmen bestanden - gab's zwar nie, dafür kamen aber auch keine wirklich krummen Dinger, selbst Zusicherungen im pers. Gespräch wie: "Bescheid kommt in den nächsten Tagen" - habe ich mir immer mit Name, Datum, Uhrzeit notiert. Vor den Augen der/des SB.
Hab' auch nie wieder dort vor Ort irgendwas unterschrieben.
Immer erst alles mit nach Hause und beim geringsten Zweifel hier im Forum nachgefragt.
Zuletzt geändert von marsupilami am Mo 8. Okt 2018, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
Ich stelle nochmal kurz den aktuellen Stand zusammen.
- Die Konten wurden von den Großeltern in 2011 eingerichtet.
- Um diese eröffnen zu können, musste ich mit dem Papa zusammen, weil wir erziehungs- und sorgeberechtigt sind, unterschreiben.
- Für mich war es das, eingezahlt haben nur die Großeltern und wohl mal der Papa.
- Monatlich bekomme ich von einem Konto eine Übesicht zugeschickt für die Ablage auf der immer das Gleiche steht (Aktienkrams), kann da keine Veränderungen erkennen.
- Unterstützung vom JC bekomme ich seit Oktober 2015
- Geld würde ich, keine Ahnung ob von allen - meine ich nicht -, nur dann bekommen wenn ich ein Sparbuch, eine Karte o.ä. in den Händen hätte, was ich nicht habe, da alles bei der (jetzt noch) Großmutter unter Verschluss ist.
- Beratungsstelle sagt, dass die Unterschrift zählt und das JC die Unterlagen welche nötig sind, um an das Geld zu kommen, eingeklagt werden könnte.
- Beratungsstelle findest es komisch, dass das JC nur auf die Kaptialerträge schaut und nicht auf die monatlichen was auch immer für Eingänge, um diese evtl. als Einnahmen anrechnen zu können.
- Beratungsstelle findet es auch komisch, dass das JC erst seit 2017 abfragt und nicht seit 2011.
- Termin mit der Beratungsstelle findet noch statt, um sich alles im Detail anzusehen.
- Jetzt muss ich erstmal spätestens bis morgen eine Antwort beim JC abgeben.
- Die Konten wurden von den Großeltern in 2011 eingerichtet.
- Um diese eröffnen zu können, musste ich mit dem Papa zusammen, weil wir erziehungs- und sorgeberechtigt sind, unterschreiben.
- Für mich war es das, eingezahlt haben nur die Großeltern und wohl mal der Papa.
- Monatlich bekomme ich von einem Konto eine Übesicht zugeschickt für die Ablage auf der immer das Gleiche steht (Aktienkrams), kann da keine Veränderungen erkennen.
- Unterstützung vom JC bekomme ich seit Oktober 2015
- Geld würde ich, keine Ahnung ob von allen - meine ich nicht -, nur dann bekommen wenn ich ein Sparbuch, eine Karte o.ä. in den Händen hätte, was ich nicht habe, da alles bei der (jetzt noch) Großmutter unter Verschluss ist.
- Beratungsstelle sagt, dass die Unterschrift zählt und das JC die Unterlagen welche nötig sind, um an das Geld zu kommen, eingeklagt werden könnte.
- Beratungsstelle findest es komisch, dass das JC nur auf die Kaptialerträge schaut und nicht auf die monatlichen was auch immer für Eingänge, um diese evtl. als Einnahmen anrechnen zu können.
- Beratungsstelle findet es auch komisch, dass das JC erst seit 2017 abfragt und nicht seit 2011.
- Termin mit der Beratungsstelle findet noch statt, um sich alles im Detail anzusehen.
- Jetzt muss ich erstmal spätestens bis morgen eine Antwort beim JC abgeben.
Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
Marsupilami: Nein, keine Beratungsstelle direkt beim JC, sondern eine freie öffentliche Beratungsstelle
- marsupilami
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Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
Die Antwort an's JC so, wie schon "besprochen" - also so, wie von Dir vor-formuliert, von mir nachgepfuscht und von Günter getoppt.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
OK
Nicht, dass da jetzt was drinnen steht, was mir später nachteilig ausgelegt werden kann (rechtliche Dinge o.ä.) wie z.B. "Sie haben doch geschrieben, dass... und dem ist gar nicht so." - nur weil ich evtl. jetzt unwissend bezüglich irgendwelcher vertraglicher Details bin oder dann war...
Nicht, dass da jetzt was drinnen steht, was mir später nachteilig ausgelegt werden kann (rechtliche Dinge o.ä.) wie z.B. "Sie haben doch geschrieben, dass... und dem ist gar nicht so." - nur weil ich evtl. jetzt unwissend bezüglich irgendwelcher vertraglicher Details bin oder dann war...
Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
Bei einem Sparkonto ist, wie du richtig schriebst, nur der Inhaber des Sparbuchs samt Sicherungskarte verfügungsberechtigt. Weder du noch dein Sohn kommen da ran.
Wenn du vor 5 Jahren eine Quittung mit unterzeichnet hast, auf der seht dass du 1000 € bar für deinen Sohn erhalten hast und du gibst die 1000 € der Oma zur Aufbewahrung, wer kann dann über das Geld verfügen?
Wenn du vor 5 Jahren eine Quittung mit unterzeichnet hast, auf der seht dass du 1000 € bar für deinen Sohn erhalten hast und du gibst die 1000 € der Oma zur Aufbewahrung, wer kann dann über das Geld verfügen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
OK, ich schicke mal los und warte ab was passiert :-)
Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
kleines UPDATE:
Hallo zusammen,
ich war heute bei meiner externen Beratungsstelle, um mir nochmal eine Zweitmeinung einzuholen. Unser Schreiben, welches ich mit eurer Hilfe aufgesetzt habe, fand sie sehr gut. Es bleibt jetzt natürlich abzuwarten ob und was seitens des JC passiert.
Falls das JC tatsächlich irgendetwas einklagen will, könnte man noch mit Unzumutbarkeit argumentieren, da ich ja praktisch gegen meine eigene Familie Klage erheben müsste und damit das Verhältnis sicher gestört werden wird usw. Natürlich bleibt auch das abzuwarten.
Seit dem 09.10. (Abgabe des letzten Schreibens) habe ich noch nichts wieder gehört.
Ich berichte weiter - bis dahin liebe Grüße an euch!
Hallo zusammen,
ich war heute bei meiner externen Beratungsstelle, um mir nochmal eine Zweitmeinung einzuholen. Unser Schreiben, welches ich mit eurer Hilfe aufgesetzt habe, fand sie sehr gut. Es bleibt jetzt natürlich abzuwarten ob und was seitens des JC passiert.
Falls das JC tatsächlich irgendetwas einklagen will, könnte man noch mit Unzumutbarkeit argumentieren, da ich ja praktisch gegen meine eigene Familie Klage erheben müsste und damit das Verhältnis sicher gestört werden wird usw. Natürlich bleibt auch das abzuwarten.
Seit dem 09.10. (Abgabe des letzten Schreibens) habe ich noch nichts wieder gehört.
Ich berichte weiter - bis dahin liebe Grüße an euch!
Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
Im Zweifel gibt's leider keine "unzumutbare" Klage, nur weil man damit 'nem Verwandten vor's Schienbein treten könnte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
Sie meinte, dass sie schon entsprechendes auf dem Tisch hatte und damit durchgekommen ist... aber es muss ja auch nicht soweit kommen ;-)
Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
er bekommt die Kapitalgewinne nicht.
Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
Muss man zu solchem Schwachfug irgendwelche Kommentierung abgeben?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
Der Benutzer darf sich in anderen Foren austoben, nachdem er hier 12 x Schwachsinn gepostet hat, ist er gesperrt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
Kann ich Dir sagen:
Thread-Ersteller hat sich im Okt. 2018 das letzte Mal gemeldet.
Die wenigsten von uns hier sind und bei den anderen
Wir erwarten schon, dass die Leutz auch mal auf's Datum der letzen Postings kukken.
Und wenn in den letzten Postings kein Ergebnis verkündet wurde, dann ist das halt so.
Thread-Ersteller hat sich im Okt. 2018 das letzte Mal gemeldet.
Die wenigsten von uns hier sind und bei den anderen
Wir erwarten schon, dass die Leutz auch mal auf's Datum der letzen Postings kukken.
Und wenn in den letzten Postings kein Ergebnis verkündet wurde, dann ist das halt so.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Kapitalerträge aus Sparverträgen der Großeltern angelegt für den Enkel - muss an JC gezahlt werden?
Moin,so war das nicht gemeint,sondern ich schrieb in der Erwartungshaltung das der te vielleicht eine aw darauf hat. habe gerade den selben Lösungsbedarf auf dem Tisch,vg