Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
HarzerUrvieh
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#26

Beitrag von HarzerUrvieh »

Noch mal zum Thema WBA oder HA:

wenn doch ein Monat Lücke zwischen 1. und 2. Bewilligungszeitraum ist, müsste dann nicht auch der Lückemonat bzgl. Einnahmen, Vermögen usw. abgefragt werden?
Wenn das JC nur nach der BWA für den 1. BWZ und nach einer vEKS für den 2. BWZ fragt, dann können die ja nicht sehen, dass ich im Lückenmonat die Mega-Einnahmen hatte. Das ist doch unlogisch, oder?

Meiner Meinung nach ergibt allein das schon die Notwendigkeit des HA. Des weiteren sind ja auch alle Verpflichtungen aus dem 1. BWZ im 2. BWZ ungültig. Ich hätte ja nicht mal mehr eine gültige EGV oder ähnliches.
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Koelsch
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#27

Beitrag von Koelsch »

Wie schon gesagt, eine klare gesetzliche Regelung gibt's meines Wissens nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#28

Beitrag von marsupilami »

Den "Lückenmonat" können die so und so in puncto Einkommen überprüfen.
Egal ob neuer Hauptantrag oder WBA: die können ja die Vorlage der Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangen und werden das vermutlich auch tun.

Ich neige dazu, dass mit einem WBA - trotz Lückenmonat - nicht nur die Fortzahlung der Leistungen beantragt wird, sondern auch alle anderen Verpflichtungen auf beiden Seiten - JC und eLB - aus dem vorangegangenen Hauptantrag wieder aufgenommen werden.
Insbesondere dann, wenn keine "wesentlichen" Änderungen eingetreten sind.


Wo ich Zweifel habe: Falls z.B. eine EGV besteht, die über den 1. BWZ hinaus datiert ist.
Dann kommt der Lückenmonat - kein Leistungsbezug - die EGV - NICHT VA!! - verliert ihre Gültigkeit, denn es ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, kein Verwaltungsakt, der Leistungsbezug ist ja beendet.
I.d.R. steht in den EGV's ja auch sinngemäß drinne: kein Leistungsbezug, EGV ungültig.

Da müsste meiner Meinung nach im gegenseitigen Einvernehmen eine neue EGV gemeinsam ausgearbeitet werden.
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#29

Beitrag von HarzerUrvieh »

Das sehe ich anders. Die EGV ist Geschichte, sobald man aus dem Leistungsbezug raus ist, ja. Alles andere müsste dann auch Geschichte sein.
Steht irgendwo geschrieben, dass es nicht so ist?

Und warum sollte dann (lt. JC) jedes JC seine eigene, für Dritte nicht einsehbare, Dienstanweisung dazu haben? Auch diese Dienstanweisung müsste ja auf irgendeiner rechtlichen Basis bestehen, oder?

Und schriftlich habe ich das nicht, dass es hier z.B. vier Monate ohne Leistungsbezug sein müssen, damit wieder ein HA gestellt werden kann/muss.

Aber gut, dann versuche ich eben die notwendige Zeit irgendwie zu überbrücken. Bin gespannt, was ich mir in ein paar Monaten anhören darf...
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