Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
HarzerUrvieh
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Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo ins Forum!

Ich versuche mich jetzt auch mal im Fragen. Bisher konnte ich mir mit suchen und lesen helfen...

Zum Thema.
- ich bin selbstständig, Vollzeit tätig, seit 2010.
- zum 01.02.2018 musste ich einen Neuantrag ALG II stellen. Dieser wurde vorläufig bewilligt. BWZ 01.02.-31.07.2018.
- Mitte Juni dann einen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt, da ich lt. JC keinen Bedarf mehr habe.
- keinen Widerspruch eingelegt, da auch ich die Chance sah ohne ALG II wieder über die Runden zu kommen.
- heute morgen wurden dann wieder zwei Aufträge/Termine verschoben. Somit fehlt mir in den nächsten Tagen das Einkommen aus diesen Terminen.
- wieder zum JC einen Neuantrag stellen (dachte ich).

Jetzt sagte mit das JC: "nein, es muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Sie sind ja noch nicht so lange aus dem ALG II Bezug raus."
Als Begründung kam, dass es lt. Gesetzt (wurde nicht genauer genannt) sechs Monate ohne Bezug sein müssen. Das hiesige JC ist aber schon (lt. Dienstanweisung) mit drei Monaten zufrieden. Aber beides hätte ich ja nicht erreicht.

Kann mir jemand sagen, was nun gilt? Steht es wirklich in einem Gesetzt (6 Monate) und dürfte ein JC dies mit eigener Dienstanweisung "untergraben"?
Hat es negative Folgen, wenn ich nun "erstmal" den Weiterbewilligungsantrag stelle?

Für mich verändert sich dadurch (NA/WBA) der ALG II Bezug erheblich.

Vielen Dank für Tipps und vielen Dank für die bisherige Unterstützung (Lesestoff)
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Koelsch
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum
Ich hab in Aachen gerade den gleichen Fall (zwei Monate Unterbrechung) - da bestand JC auch auf Weiterbewilligung. Nachteile sehe ich da nicht
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marsupilami
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#3

Beitrag von marsupilami »

Mir wurde damals gesagt: bis 3 Monate WBA, drüber Neu-Antrag.
Dann aber auch tutto kompletto.

WBA stellen, einreichen (mit Zeugen oder Einreichung bestätigen lassen) und kukken was kommt.
Aktuelle Kontoauszüge beilegen, latürnich entsprechend geschwärzt.
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#4

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke für die schnellen Antworten.

Ich sehe Unterschiede zwischen Neuantrag und WBA. Vielleicht liege ich da auch völlig falsch...
Z.B. bei Neuantrag auch neue Frist zur Senkung der KdU usw.!? Das macht monatlich schon mehr als 1000,- aus.

Warum sollte es keine Unterschiede im Bereich Leistung geben? Es gibt ja auch Unterschiede im Bereich "Druck".

Zwei Antworten und schon zwei unterschiedliche Zeiten. Da wird es doch sicher eine gesetztliche Regelung geben, oder?
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Koelsch
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#5

Beitrag von Koelsch »

Eine gesetzliche Regelung kenne ich nicht, ab wann Neuantrag nötig ist. Und unterschiedliche Zeiten sehe ich bei Marsu und mir nicht. Mein Aachener Fall hatte eben nur 2 Monate - und JC sagt WBA, Marsu hatte 3 Monate mit gleichem Ergebnis. Da seh ich eine unterschiedliche Faktenlage, aber keine unterschiedliche Rechtslage

Zu der Kostensenkung - guck mal hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 47#p459947
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke. Den thread hatte ich auch schon gelesen. Entweder habe ich es nicht verstanden oder ich verstehe es nicht, weil´s mir nicht gefällt? :-)

Mal abgesehen davon, dass ich gar nicht wieder Leistungsbezieher sein will/wollte. Gibt es denn einen Unterschied, wenn man z.B. nach mehr als neun Monaten wieder rückfällig wird? Stellt man dann nach irgendeinem Zeitraum "sicher" einen Neuantrag? Mit vollem Leistungsanspruch?

Edit: schreibfähler :-)
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Koelsch
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#7

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, nach 9 Monaten ist der Neuantrag sicher fällig - und da dürfte sich dann auch die Frage Kostensenkung für die Wohnung neu stellen.

Dazu auch noch https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/so ... rbrechung/

Gerade bei Kostensenkung aber dürfte es schwer sein, da eine konkrete Zeit zu nennen. Beim Antrag würde ich nach Bauchgefühl sagen - Unterbrechung weniger als 6 Monate = WBA, darüber Neuantrag.
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#8

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke sehr.

Dann liege ich mit meiner Vermutung ja richtig; bei Neuantrag werden wieder die vollen Kosten für Wohnraum übernommen (Schonfrist).

Deshalb habe ich heute sehr für einen Neuantrag argumentiert, leider vergeblich. Witzig finde ich, dass die Erklärungen des JC nie auch nur einmal über die höheren Kosten für das JC liefen.

Na gut, muss ich mal sehen, wie ich meine Liquiditätslücke fülle oder verzögere. Hat jemand Tipps?
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marsupilami
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#9

Beitrag von marsupilami »

Verwandschaftsdarlehen aber mit Vertrag!!?

Normaler Bankkredit wird vermutlich nicht gehen.
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Koelsch
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#10

Beitrag von Koelsch »

Bei so was bekomm ich immer Zahnschmerzen - und ihr wisst, Zahnschmerzen ist nicht mein Ding.

Aus eigener, schmerzlicher Erfahrung kenn ich das, wie der Selbstständige immer wieder "fest davon überzeugt ist", der nächste eingetrudelte Auftrag ist der Durchbruch, jetzt geht's ja wieder nach oben :beten:

Und dadurch wird dann der eigentlich längst mögliche ALG II-Antrag noch mal hinaus gezögert. Nur ALG II ist auch Liquidität. OK, wenn da bereits eine Kostensenkungsaufforderung im Raum steht, dann muss man die mit berücksichtigen, aber man sollte nicht so sehr auf das Prinzip Hoffnung bauen, sondern sich selbst knallharte Vorgaben geben: ....... die nächsten 3 Monate habe ich jeden Monat Gewinn und jeden Monat steigend. Mindestgewinn im ersten Monat ist € ????

Wird das nicht erreicht, und sei es nur, dass der Mindestgewinn nicht erreicht wird, dann wird konsequent die ALG II Reißleine gezogen und nicht etwa versucht, die Lücke mit Darlehen, Angriff auf evtl. noch vorhandenes Schonvermögen oder so zu schließen.
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#11

Beitrag von marsupilami »

Stimmt auch wieder.
Abgesehen davon: wenn der Privatkredit bei Verwandschaft/Freunden nicht abgelöst/bedient werde kann, ist - mir zumindest - das noch peinlicher als bei 'ner Bank.

Also ALG II beantragen.
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Olivia
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#12

Beitrag von Olivia »

Gibt es eigentlich eine Regelung im Gesetz, dass ein WBA auch nach Leistungsunterbrechung gestellt werden kann? Gibt es überhaupt eine spezielle Regelung für den Weiterbewilligungsantrag im Gegensatz zum Neuantrag?

Ein Darlehen für den Lebensunterhalt zu erhalten von Freunden, Verwandten oder gar einer Bank halte ich für eine sehr gewagte Idee. Erholt sich der Gewinn nicht wie vorhergesehen und gewünscht (worauf basiert die Gewinnerwartung? vielleicht ja auch auf Wunschdenken!), dann gibt es ein Riesenproblem. Denn das Jobcenter wird sich nicht an einer Ratenzahlung beteiligen! Diese müsste dann ggf. von später beantragtem ALG II abgezwackt werden, aber das ist zu knapp. Wie Marsu sagte - kann man das Verwandtschafts- oder Freundschaftsdarlehen nicht zurückzahlen, macht das die Beziehung zu den Geldgebern wahrscheinlich kaputt.

Ein Darlehen für eine betriebliche Investition ist was anderes. Wenn man damit konkret arbeitet, steigt ja auch der Gewinn. Die Raten dort sind dann ja auch Betriebsausgabe.

Schonvermögen vollständig zu verbrauchen halte ich auch für den falschen Weg. Sicher kann man von den erlaubten Rücklagen etwas verbrauchen, aber alles verbrauchen ist gar nicht sinnvoll. Selbständige brauchen eine Reserve für Gewinnschwankungen!

Aus diesem Grund sollte der WBA oder Neuantrag finde ich so schnell wie möglich gestellt werden. Auch wenn das bedeutet, dass man wieder ständig beim Jobcenter antanzen muss, sich für alles rechtfertigen muss, die üble Stimmung losgeht und der ganze Nachweis- und Bewilligungsmarathon.
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marsupilami
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#13

Beitrag von marsupilami »

Neuantrag.
Begründung:

https://xn--rabro-mva.de/zur-wirkung-de ... nem-monat/

dieser Link bezieht sich auf das obige Urteil, erklärt die Begründung aber verständlicher.
https://www.geldtipps.de/geld-vom-staat ... l-gestellt

Nachtrag:
Eine definitive (gesetzliche) Regelung zu Neuantrag oder WBA habe ich nicht gefunden.
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HarzerUrvieh
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#14

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke für die rege Beteiligung.

Zahnschmerzen mag ich auch nicht deshalb strebe ich nach mehr selbsterwirtschaftetem Einkommen.

Der "festen Überzeugung" des Durchbruchs bin ich auch. Derzeit breche ich aber Richtung Keller durch :-)
Aufträge sind vorhanden, verschieben sich aber dieses Jahr besonders häufig und lang. Somit bin ich permanent mit Akquise von Lückenfüllern beschäftigt. Das klappt auch, aber eben noch nicht ausreichend.

Der Antrag ist gestern gestellt worden. Auf diesen Deckungsbeitrag konnte ich nicht verzichten. Deshalb ja auch die Frage nach Neu- oder Weiterbewilligung.

Ich habe die beiden links von marsupilami bisher nur überflogen. Vielen Dank dafür!

Wenn ich das richtig sehe (wunschdenke), dann wäre ich eigentlich ein Neufall mit allen Rechten und Pflichten. Ich vermute, es geht kein Weg an der Rechtsberatung vorbei.

Aber die Zeit für das Reiben an der Stütze möchte ich lieber in Akquise investieren. Kann aber ohne Stütze auch nicht akquirieren...

Nachtrag: ein normaler Bankkredit ging im ersten WBZ plus Erhöhung des Limits der Kreditkarte. Die Karte habe ich aber in der Zeit nicht benutzt. Da ich es so kurzfristig nicht hätte tilgen können. Einen weiteren Kredit habe ich noch nicht geprüft. Ich könnte mir selbst gerade nicht erklären, wie ich den tilgen würde. Es sei denn, ich würde auch noch eine tilgungsfreier Phase vereinbart bekommen. (wunschdenken, denke ich)
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#15

Beitrag von Olivia »

Der TE könnte beim Jobcenter einen Antrag einreichen, dass er seine eingereichten Antragsunterlagen als Neuantrag verstanden wissen will. Begründung sind die unterschiedlichen Rechtsfolgen von Neuantrag und Weiterbewilligungsantrag.
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marsupilami
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#16

Beitrag von marsupilami »

Nein, kann er nicht.
Begründung: "Der Antrag ist gestern gestellt worden."
Quelle: hashtag14

Er könnte also höchstens noch das eine oder andere nachschieben.
Das führt aber garantiert zu Verwirrungen, daher ist es sinnvoll, erst mal abzuwarten, was vom JC kommt.
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HarzerUrvieh
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#17

Beitrag von HarzerUrvieh »

Der Antrag wurde gestern gestellt, stimmt. Es gab aber eine lange Diskusion über NA oder WBA. Das wurde aber nur mit dem Verwaltungsaufwand einer Neuanlage begründet. Ich wurde nicht auf eventuelle finanzielle Unterschiede hingewiesen. Was, meiner Meinung nach, aber der eigentliche Grund. Erklärung: die Diskusionen liefen über 2h11min (lt. Sprachaufzeichnung). Erst mit dem Datenerfasser, dann noch mit der Dame aus der Leistungsabt. und im Anschluss mit dem Teamleiter/Leistungen.

Niemand konnte ein Gesetz dazu nennen, lediglich eine Dienstanweisung des hiesigen JC.

Aber: es ist "nur" ein Antrag gestellt worden. Es sind keine Fragebögen wie WBA/HA/VM/EKS/EK usw. abgegeben worden. Ich würde auch keinen WBA abgeben, sondern den HA. Schon aus Frakichkeit!

Macht es Sinn, nach einer schriftlichen Begründung für die entscheidung auf WBA zu fragen?
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Günter
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#18

Beitrag von Günter »

UIch würde an deiner Stelle eine kompetente Beratung verlangen

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... ht#p493635

dann müssen die mit dir alle anstehenden Fragen genau bearbeiten und prüfen und dann schriftlich ein Ergebnis der Beratung fixieren lassen. Auf deine Schadensersatzansprüche bei Falschberatung hinweisen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#19

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hoffentlich breche ich nicht in schallendes Gelächter aus, wenn ich nach der "kompetenten" Beratung frage. (Ironie Ende)
Grundsätzlich ein guter Vorschlag. Dann müssen wir uns alle noch mal damit auseinander setzen.

Zu dem BSG Urteil vom 09.04.2017 - B 14 AS 23/13 R:
- ist die Rechtslage noch die Selbe oder sind die Paragraphen mittlerweile verändert worden?
- wie wird denn die Erzielung des bedarfsdeckenden Einkommens ermittelt? Gilt, das alles was in Monat 1 einkommt die Ausgaben für Monat 1 decken soll. Oder gilt, was in Monat 1 einkommt soll die Kosten in Monat 2 decken? Dazu müsste das JC ja auch eine Richltinie haben. Sonst könnten sie es selbst ja nicht ermitteln...

P.S.: ab wann ist das offtopic?
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Koelsch
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#20

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, das Urteil ist unverändert anwendbar.
Im SGB gilt das heilige Zuflussprinzip, d.h. das Einkommen in Monat 1 kann nicht für Ausgaben in Monat 2 verwendet werden. Da das bei Selbstständigen Schwachsinn ist, wird dort eben immer über den BWZ gerechnet.
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#21

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke.

Wenn das Urteil unverändert anwendbar ist, kann ich mich darauf bei einem Widerspruch stützen, richtig?

Zuflussprinzip: meine Einnahmen aus dem bezugfreien Monat sollten die Ausgaben im bezugsfreien Monat decken. Dann könnte ich ja taggenau meinen Kontoauszug addieren. Wenn am Ende ein postiver Betrag steht, dann war es bedarfsdeckend?
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#22

Beitrag von marsupilami »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 18. Sep 2018, 18:22 Aber: es ist "nur" ein Antrag gestellt worden. Es sind keine Fragebögen wie WBA/HA/VM/EKS/EK usw. abgegeben worden. Ich würde auch keinen WBA abgeben, sondern den HA. Schon aus Frakichkeit!
Ich bin jetzt doch etwas irritiert.
Du hast Antrag dort gestellt, aber keine Formulare ausgefüllt, unterschrieben und dort gelassen?
Die werden dann aber vermutlich Dir doch noch nahelegen, das eine oder andere "hauseigene" Formular bzw. Fragebogen auszufüllen und man wird die eine oder andere Unterlage - z.B. Kontoauszüge - verlangen.
HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 18. Sep 2018, 18:22 Macht es Sinn, nach einer schriftlichen Begründung für die entscheidung auf WBA zu fragen?
Hat man Dir denn den WBA auf's Auge gedrückt?
Dann würde ich jetzt aber schnell schalten und mir die Formulare für Neuantrag von der Agentur für Arbeit herunterladen bzw. die Dinger online ausfüllen.
Weiter unten, im Abschnitt "Arbeitslosengeld II"
https://www.arbeitsagentur.de/formulare-a-z

und ab damit zum JC und den Zugang bestätigen lassen.


Was OT anbelangt: Admin und Mods erlauben sich da schon eine gewisse "Ermessensausübung".
Und solange das in "Deinem" Thread bleibt, sind wir da nicht gerade kniggerig oder holen gar den Erbsenzähler raus.
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#23

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 18. Sep 2018, 18:22 die Diskusionen liefen über 2h11min (lt. Sprachaufzeichnung)
Hast Du der Aufzeichnung durch die Sozialbehörden zugestimmt und wurdest Du auf die Rechtsfolgen hingewiesen?
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#24

Beitrag von HarzerUrvieh »

Antrag: ja, "nur" einen Zweizeiler diktiert. Den hat der liebe Datenerfasser getippt, gedruckt und mir ein Exemplar mit gegeben. Und einen Vordruck WBA. Mit dem Hinweis, dass ich doch bitte die weiteren, notwendigen und mir bekannten Formulare einreichen soll. Eine BWA dabei legen hilft, meinte er. Kein Kontoauszug, Mietvertrag usw. Das dies nicht reichen wird ist mir klar.

Ja, WBA habe ich bekommen. Den wollen sie haben. Ich habe auch schon begonnen den HA auszufüllen. Der WBA ist in die Ablage gegangen...

Danke!
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Re: Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag?

#25

Beitrag von HarzerUrvieh »

@ Olivia:

haben die Sozialbehörden auch eine Aufzeichnung gemacht? Wusste ich gar nicht! :-)
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