Eingliederungsvereinbarung nach Arbeitsaufnahme

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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hashtagalg2
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Eingliederungsvereinbarung nach Arbeitsaufnahme

#1

Beitrag von hashtagalg2 »

Hallo liebes Forum! :Auri:

Nachdem Ihr mich so fein durch die stressige Zeit zu meiner Arbeitsaufnahme (inklusive Führerscheinerwerb, Autoerwerb und Umzug in ein anderes Bundesland) begleitet habt, wende ich mich mit folgender Merkwürdigkeit doch direkt auch an Euch:

Ab dem 1.9.2018 bin ich in Lohn und Brot (30 Stunden) und erhalte keine Leistungen mehr zum Lebensunterhalt vom Jobcenter (auch wenn vom Lohn nach Pfändungsabzug wg. Privatinso nicht viel übrig bleibt, reicht gerade so, um das Auto zu finanzieren).

Was noch läuft: Einstiegsgeld (3 Monate 200 Euro), Beantragung auf Darlehen Kaution, Kosten Renovierung werden beim hiesigen JC rückwirkend beantragt (altes JC hatte nicht gesagt ,dass neues zuständig).

Einige Gelder, die mir das alte Jobcenter zugesprochen hat (Haftpflichtversicherung Auto, KFZ- Steuer) u.ä. sind immer noch nicht auf meinem Konto, aber das sind alles Gelder, die eigentlich hätten schon im August auf meinem Konto sein müssen!!!

Nun bekomme ich von meiner früheren SB eine Eingliederungsvereinbarung, die bis April 2019 gelten soll.

Wieso?

Vermeintliche Ziele:

"Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im Tagespendelbereich", "Aufnahme, Erhalt und Ausbau der zur Zeit ausgeübten Tätigkeit", "Abbau der Hilfebedürftigkeit"

Ich habe die Vereinbarung nicht unterschrieben, habe das auch eigentlich nicht vor, es sei denn, das Einstiegsgeld hängt damit zusammen, dann würde ich das aber auch nur für die Zeit des Erhalts (bis einschließlich November) unterzeichnen.

WAS SAGT IHR?

Mit den besten herbstlichen Grüßen aus dem neuen Domizil
hashtag :kaffee:
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kleinchaos
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Re: Eingliederungsvereinbarung nach Arbeitsaufnahme

#2

Beitrag von kleinchaos »

EGV kann natürlich gemacht werden so lange das ESG gezahlt wird. Dann bitte aber auch an die tatsächlichen Bedingungen anpassen.
Also streichst du alles durch was für dich nicht relevant ist. Also die Nummer mit Aufnahme, Tagespendelbereich etc einfach komplett streichen.
Als Ziel definieren: Beibehalt der gefundenen Beschäftigung.
Als Unterstützung durch das JC: Auszahlung der zugesagten Mittel der Arbeitsförderung, Umzug, Versicherung etc.

Die EGV wird ja gegenstandslos, wenn du alle Leistungen erhalten hast und keine Bedürftigkeit mehr besteht.
Bis April 2019 darf die eh nicht gehen. Befristet nur bis max 6 Monate, bei unbefristet muss nach spätestens 6 Monaten gerüft werden
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hashtagalg2
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Re: Eingliederungsvereinbarung nach Arbeitsaufnahme

#3

Beitrag von hashtagalg2 »

OK. Danke!

Ach ja, da steht noch drin, dass ich bei Arbeitsunfähigkeit dem JC Bescheid geben muss mit Vorlage Originial Arbeitsunfhigkeitsbescheinigung.

a) würde das Original mein Arbeitgeber bekommen und b) möchte ich das nicht.

Kann ich das auch streichen?
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hashtagalg2
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Re: Eingliederungsvereinbarung nach Arbeitsaufnahme

#4

Beitrag von hashtagalg2 »

Und desweiteren steht unter
"Zur Integration in Arbeit ...

Vorlage Steruerbescheide, Einkommen, Arbeitszeiten ...

... Aktives ud aufmerksames Studium der aktuellen Stellenangebote ... "

Streiche ich alles!
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kleinchaos
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Re: Eingliederungsvereinbarung nach Arbeitsaufnahme

#5

Beitrag von kleinchaos »

Das JC darf gern während der Zeit des ESG eine Kopie des Krankenscheines bekommen. Danach nicht mehr. Auch nix anderes mehr. Außer der Steuerbescheid fällt in diese Zeit, wovon nicht auszugehen ist. Sobald die Hilfebedürftigkeit beendet ist, bist du frei
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Koelsch
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Re: Eingliederungsvereinbarung nach Arbeitsaufnahme

#6

Beitrag von Koelsch »

Prüf mal, ob Du den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen kannst.

Ich häng Dir mal das Schreiben des Team-U dazu an - nicht verwirren lassen, die Regelsätze dort sind schon die ab 2019
Muster_Erhoehung_Pfaendungsfreibetrag_Angestellte_850f_v2019.docx
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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hashtagalg2
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Re: Eingliederungsvereinbarung nach Arbeitsaufnahme

#7

Beitrag von hashtagalg2 »

Prima! Danke für die Info, die ganz meiner Vermutung entspricht!

Dann will ich mal fein alles mögliche in der EVG streichen/ ergänzen! :muell:
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hashtagalg2
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Re: Eingliederungsvereinbarung nach Arbeitsaufnahme

#8

Beitrag von hashtagalg2 »

Koelsch hat geschrieben: Fr 21. Sep 2018, 09:58 Prüf mal, ob Du den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen kannst.

Ich häng Dir mal das Schreiben des Team-U dazu an - nicht verwirren lassen, die Regelsätze dort sind schon die ab 2019

Muster_Erhoehung_Pfaendungsfreibetrag_Angestellte_850f_v2019.docx
HEy coool! :Auri: :bravo: Das ist ja töffte. Kannte ich noch nicht. Versuche ich doch direkt mal!


DANKE!!!!
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