Weiterbewilligungsantrag - notwendige Angaben

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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HarzerUrvieh
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Weiterbewilligungsantrag - notwendige Angaben

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

ich habe hier die Aufforderung zur Mitwirkung vorliegen.

Beantragt sind Leistungen ab dem 01.09.18., es wurde nur ein Zweizeiler diktiert.

Zur Berechnung wird um folgende Angaben gebeten:
- Weiterbewilligungsantrag ab 01.09.2018
- Anlage EKS für den Zeitraum 01.09.2018 bis 28.02.2018
- BWA für den Zeitraum 01.02.2018 bis 31.07.2018

Das sie den WBA brauchen ist mir klar.

Warum will das JC eine EKS für einen vergangenen Zeitraum. Die meinen doch sicher den 28.02.2019, oder?

Warum eine BWA die nicht lückenlos bis zum aktuellen Bewilligungszeitraum aufklärt? Jedoch den ersten Bewillungszeitraum genau abdeckt. Diesen 1. Zeitraum habe ich bisher noch nicht nachweisen müssen (aEKS).
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Koelsch
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Re: Weiterbewilligungsantrag - notwendige Angaben

#2

Beitrag von Koelsch »

Verweise auf die HEGA 03-2013 und frag bitte nach, warum man der Meinung ist, dass die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit hinfälllig sei - dort wird in der Anlage 1 deutlich gesagt, dass BWA unnötig ist, da alles in der EKS steht
HEGA-03-2013-nur Anlage.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Weiterbewilligungsantrag - notwendige Angaben

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke.

So oder so macht eine BWA auch keinen Sinn. Denn was soll man aus einer BWA (Vergangenheitsdokumentation) auch schon für die Zukunft (vEKS) ableiten können?
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