Erstantrag EGV - was sagt Ihr dazu?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Erstantrag EGV - was sagt Ihr dazu?

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB erhielt nach Erstantragsgenehmigung den folgenden EGV-Vorschlag. Auf Seite 2 geht's dann gleich weiter mit dem Rechtsfolgenquatsch,
also keine Pflicht sich zu bewerben, keine Anzahl Bewerbungen etc. Fehlt alles. Klar weiß ich, der dort niedergelegte Kram hat in einer EGV absolut nix zu suchen, ich tendiere aber dennoch sehr dazu, diesen "Vertrag" zu unterzeichnen.
Gegen den Arzt kann sich eLB ja nicht wehren (§ 62 SGB I), und mit dem Vertrag hat eLB 1/2 Jahr "Ruhe".

Bild
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Erstantrag EGV - was sagt Ihr dazu?

#2

Beitrag von marsupilami »

Etwas detaillierter könnte die Unterstützung durch das JC - zumindest durch die ärztliche Abteilung - schon sein.

Wo gibt's Fachärzte?
Reha-Möglichkeiten?

Dass das JC bzw. der MD keine Ärzte/Kliniken gezielt benennen darf, ist mir schon klar.
Aber ein bisken mehr könnte es schon sein.
Finde ich.

Ist denn abzusehen - aus Sicht des MD - dass innerhalb 1/2 Jahr Besserung eintritt?
Man/vrau wartet ja schon oft genug 1/2 Jahr auf einen Termin beim Psycho-Therapeuten.


4 Seiten Rechtsfolgen?


Na gut, wenn sonst nix ist, dann Servus drunter.
Ein VA wäre vermutlich "schlimmer".
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Muss das sein?
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Günter
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Re: Erstantrag EGV - was sagt Ihr dazu?

#3

Beitrag von Günter »

Warum detaillierter?


Da steht drin, geh zum MD lass den mal gucken und dann sehen wir weiter.

Welches Detail sollte da fehlen, ohne dass der SB selber Diagnosen stellt.


Das kann man ruhig unterschreiben, die nächste EGV dürfte spannend werden. Also warum vorher die Atmosphäre vergiften?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: Erstantrag EGV - was sagt Ihr dazu?

#4

Beitrag von schimmy »

Es steht ja zumindest ein Enddatum in der EGV.

Normalerweise unterschreibt man sowas ja nicht,da gesundheitliche Probleme in einer EGV nichts zu suchen haben.

Aber wie der VA ausfallen würde weiß auch keiner,deswegen Wilhelm unter und gut ist sowie @Marsu es auch schon geschrieben hat.
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Günter
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Re: Erstantrag EGV - was sagt Ihr dazu?

#5

Beitrag von Günter »

schimmy hat geschrieben: Do 4. Okt 2018, 09:16

Normalerweise unterschreibt man sowas ja nicht,da gesundheitliche Probleme in einer EGV nichts zu suchen haben.

Doch, in dem Fall ja. Da steht im Klartext: Lieber Kunde, du hast gesundheitliche Probleme, bevor deine Leistungsfähigkeit und eventuelle Therapiemöglichkeiten abgeklärt sind, kann und will ich dich nicht vermitteln.

Es gibt sicherlich viele eHBs, die froh wären, wenn ihr SB sie auch in Ruhe lassen würde, bis die Gesundheit geklärt ist.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Erstantrag EGV - was sagt Ihr dazu?

#6

Beitrag von kleinchaos »

§ 15 SGB2 sagt eindeutig: EGV mit jedem erwerbsfähigen LB. Hier muss die Erwerbsfähigkeit abgeklärt werden.
Der ÄD gibt eine sozialmedizinische Einschätzung, empfiehlt bestimmte Tätigkeiten oder schließt sie aus, er kann auch eine medizinische oder berufliche Reha empfehlen, ebenso wie den Besuch von Fachärzten.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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friys
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Re: Erstantrag EGV - was sagt Ihr dazu?

#7

Beitrag von friys »

marsupilami hat geschrieben: Do 4. Okt 2018, 09:06 Ein VA wäre vermutlich "schlimmer".
schimmy hat geschrieben: Do 4. Okt 2018, 09:16 Aber wie der VA ausfallen würde weiß auch keiner, [...]

Wobei nach den Fachlichen Weisungen der BA (Stand 20.10.2016) nach § 15 SGB II 4.4 (4) Abs. 2 zum Inhalt (15.44) angeführt wird: "Der VA hat im Grundsatz die gleichen Inhalte nach § 15 Abs. 2 wie eine EinV."

Ja, es wird weiter in 15.44 ausgeführt: "Der VA beinhaltet regelmäßig teils begünstigende als auch teils belastende Entscheidungen. Aber - die Nebenbestimmungen (15.45) sagen im gleichen Atemzug "Die Inhalte eines ersetzenden VA dürfen nicht wesentlich und ohne Begründung von den Angeboten im Rahmen der vorherigen Vertragsverhandlungen zur EinV abweichen."

NB: Mein letzter EinV als ersetzender Verwaltungsakt (VA) wurde in meinem Beisein nach dem Scheitern der EinV-Verhandlung sofort Wort für Wort des bis dahin formulierten Textes übernommen. Es wurde weder 'Begünstigendes' noch 'Belastendes' hinzugefügt.
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Koelsch
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Re: Erstantrag EGV - was sagt Ihr dazu?

#8

Beitrag von Koelsch »

Ich hab eLB gerade empfohlen, das Ding zu unterschreiben, denn dann hat sie Ruhe.

Meckert eLB jetzt rum und sagt zu Recht, der Gesundheitssch.. hat in einer EGV nix zu suchen, dann sagt JC vielleicht:

Hast Recht, Du gehst nach § 62 SGB I zum Doc und per EGV verpflichtest Du Dich monatlich 17 Bewerbungen zu schreiben und dies dem JC spätestens am 3. eines jeden Monats nachzuweisen. Zusätzlöich gehst Du zur Maßnahme, "Bewerbungen schöner schreiben".
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marsupilami
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Re: Erstantrag EGV - was sagt Ihr dazu?

#9

Beitrag von marsupilami »

Jep! :jojo:
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schimmy
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Re: Erstantrag EGV - was sagt Ihr dazu?

#10

Beitrag von schimmy »

Wilhelm drunter und gut ist.
Olivia
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Re: Erstantrag EGV - was sagt Ihr dazu?

#11

Beitrag von Olivia »

Der Form nach handelt es sich um eine EGV eines KCA. Das ist nicht die Vorlage aus der BA-Zentrale.
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Koelsch
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Re: Erstantrag EGV - was sagt Ihr dazu?

#12

Beitrag von Koelsch »

Auch dort gilt aber meines Wissens das SGB II
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