Hallo zusammen,
ich habe gestern einen Neuantrag gestellt.
Die weitere Bearbeitung des Vorgangs wird erst in der ersten Januarwoche erfolgen. Zumindest habe ich erst dann den ersten Termin in der Leistungsabteilung.
Ich habe den SB dazu befragt, wie ich denn zum Monatswechsel meine Miete usw. bezahlen soll. Da kam die tolle Info, das ich eben meinen Vermieter darüber informieren müsse.
Ich dachte immer, Kühlschrank und Geldbörse leer, dann Vorschuss (oder wie auch immer das Amtsdeutsch heißt).
Jetzt ist der Kühlschrank noch gefüllt und ein wenig bares ist auch vorhanden. Jedoch reicht das alles nicht für Miete usw.
Habe ich noch irgendwelche Hebelchen, die den Vorgang beschleunigen oder mir Geld für die Miete verschaffen?
Danke für eure Unterstützung!
Kein Geld bis zur vollständigen Bearbeitung des Antrags?
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Kein Geld bis zur vollständigen Bearbeitung des Antrags?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Kein Geld bis zur vollständigen Bearbeitung des Antrags?
Kaum, Du kannst förmlichen Antrag auf Vorschuss stellen oder nach der Auskunft sofort Eilantrag beim Sozialgericht stellen. Dazu aber muss "Konto (fast) leer" sein. Und das heißt nicht, eben schnell mal alles abheben, es muss deutlich sein, das ist "ganz normal" vor sich hingeschmolzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kein Geld bis zur vollständigen Bearbeitung des Antrags?
:-) Ja, das Konto schnell plündern und die Millionen ins Kopfkissen...
Ja, ich dachte mir schon, dass es kaum eine Chance gibt. Ist eigentlich logisch, schon wegen der Feiertage usw.
Mal abgesehen von den privatrechtlichen Folgen; hat es Auswirkungen auf den Antrag, wenn ich Mietschulden habe?
Der Antrag wurde vor Eintritt der Schuld gestellt.
Ja, ich dachte mir schon, dass es kaum eine Chance gibt. Ist eigentlich logisch, schon wegen der Feiertage usw.
Mal abgesehen von den privatrechtlichen Folgen; hat es Auswirkungen auf den Antrag, wenn ich Mietschulden habe?
Der Antrag wurde vor Eintritt der Schuld gestellt.
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Re: Kein Geld bis zur vollständigen Bearbeitung des Antrags?
Nein, das hat keine Auswirkungen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Kein Geld bis zur vollständigen Bearbeitung des Antrags?
Danke! Jetzt kann ich besser schlafen ;-)
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Re: Kein Geld bis zur vollständigen Bearbeitung des Antrags?
Kommt noch eines hinzu: Zwar hat das Bundesverfassungsgericht vor etwa einem Jahr entschieden, dass die bisherige Praxis der Gerichte in Eilverfahren verfassungswidrig sei, den KdU-Bedarf nicht zur Eilbedürftigkeit hinzuzuziehen, gleichwohl sind viele Gerichte eher "langsam" darin, auch KdU-Bedarf in Eilverfahren zuzusprechen.
Aber wenn dies der erste "Vertragsverstoß" sein sollte, darf Dir der Vermieter nicht sofort fristlos kündigen ...
Aber wenn dies der erste "Vertragsverstoß" sein sollte, darf Dir der Vermieter nicht sofort fristlos kündigen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Kein Geld bis zur vollständigen Bearbeitung des Antrags?
Eine Kündigung befürchte ich erstmal nicht. Ich hätte mir diesen Gang nach Canossa (richtig geschrieben?) gern erspart. Aber gut, dass habe ich zum großen Teil auch selbst verbockt...
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