Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#26

Beitrag von Koelsch »

So weit ok, ich würde aber nicht sagen, die sollen mit der Steuer "anfangen". Die Steuer und die Reparaturen sind anzuerkennen. Schreib noch das Gericht dabei, auf dessen Aktenzeichen Du Dich am Schluss berufst - dürfte der BGH sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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schimmy
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#27

Beitrag von schimmy »

Das Jobcenter hat bezüglich des Widerspruchs Drei Monate Zeit für die Bearbeitung, sofern die Entscheidung länger wie drei Monate dauert kann man Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen.
Luftaufsicht
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#28

Beitrag von Luftaufsicht »

Koelsch hat geschrieben: Sa 16. Feb 2019, 22:13 Das herzallerliebste JC argumentiert hier analog dem Steuerrecht - ohne das natürlich ausdrücklich zu sagen. Im Steuerrecht sind "normale" Autoreparaturen eines Arbeitnehmers (bei Selbstständigen sieht's anders aus, da isses im Regelfall Betriebsausgabe) nicht als Werbungskosten (und genau das beschreibt der § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II) absetzbar. Nur Reparaturen als Folge eines Unfalls können dort geltend gemacht werden.

Das FA argumentiert, die Reparaturen seien in der Pendlerpauschale von 30 Cent/km mit drin. Und genau das würde ich als Argument anführen: Bei 30 Cent/km ist Reparatur mit drin, Ihr beim JC zahlt aber nur 10 Cent pro km, und da können Reparaturen nicht mit drin sein, die 10 Cent decken ja kaum die Spritkosten.
Sind das nicht 20 cent? Nun ob 10 cent oder 20, trotzdem deckt das noch nicht einmal die Spritkosten. Die Ratschläge was ich noch schreiben soll habe ich leider erst gesehen, nachdem der Brief an das JC weg war. Egal! Jetzt erst mal abwarten.

Das mit dem Vergleich Steuerrecht Reparaturkosten und JC-Reparaturkosten hab ich nicht so ganz verstanden.

§11b, Abs1 Nr 5 sagt doch, dass alle Kosten berücksichtigt werden die das Geldverdienen sichert. Und reparatur sichert doch auch das Geldverdienen. Es schränkt ja "Reparaturkosten" nicht ein.
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Koelsch
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#29

Beitrag von Koelsch »

Jein, 20 Cent gibt's für die einfache Strecke Wohnung - Arbeitsplatz

Wenn da also 10 km zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind, dann bekommst Du für Hin- und Rückfahrt zusammen 20 Cent/km = € 2,00
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#30

Beitrag von Olivia »

Luftaufsicht hat geschrieben: Fr 22. Feb 2019, 05:09 Das mit dem Vergleich Steuerrecht Reparaturkosten und JC-Reparaturkosten hab ich nicht so ganz verstanden. §11b, Abs1 Nr 5 sagt doch, dass alle Kosten berücksichtigt werden die das Geldverdienen sichert. Und reparatur sichert doch auch das Geldverdienen. Es schränkt ja "Reparaturkosten" nicht ein.
Es gilt die Regelung des § 3 Abs. 7 ALG II-V.

Das Auto muss zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden, wenn Reparaturen abgesetzt werden sollen. Und zwar wird privat oder betrieblich anhand der km bemessen. Ist es auch nur ein Kilometer zu wenig, kann nur die Pauschale von 10 Cent geltend gemacht werden oder bei einem verbrauchsintensiven Auto die tatsächlichen Kraftstoffkosten, jedoch ohne Reparaturen, auf Nachweis. Das Jobcenter wird bestimmt sehr intensiv nachprüfen, wenn man höhere Kraftstoffkosten als 10 Cent geltend macht. Es könnte unwirtschaftliche Fahrweise vorwerfen (Kickstarts, Fahren in der Stadt nur im ersten und zweiten Gang, Fahrzeugmotor im Winter nachts laufen gelassen um den Wagen für den nächsten Tag vorzuheizen) und die Mehrkosten bestreiten. Vielleicht verlangt es eine Verbrauchsmessung vom TÜV.
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#31

Beitrag von Luftaufsicht »

Aha, ok! Nun ja, mal abwarten. Dein Paragraph bezieht sich doch eher auf Selbstständige oder nicht?

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Da hab ich mal eine andere Zwischenfrage o. T.:

Wie hoch ist der Selbstbehalt von 731,16 Euro?

Von 731,16 € Selbstbehaltsermittlung:
731,16 € - 100 € = 631,16 € x 20 durch 100 (dreisatz)= 126,23 € Selbstbehalt

Ist das so korrekt?
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#32

Beitrag von Koelsch »

Korrekt und Oli's § bezieht sich nur auf Selbstständige
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#33

Beitrag von Luftaufsicht »

Wampe hat geschrieben: So 24. Feb 2019, 19:56
Luftaufsicht hat geschrieben: So 24. Feb 2019, 15:44 Wie hoch ist der Selbstbehalt von 731,16 Euro?

Von 731,16 € Selbstbehaltsermittlung:
731,16 € - 100 € = 631,16 € x 20 durch 100 (dreisatz)= 126,23 € Selbstbehalt
100€ + 126,23€ = 226,23€
226,23€ kann nicht sein . Schon alleine wenn brutto über 1200 Euro ist ist der Selbstbehalt stets 200,00€. Oder sehe ich das falsh
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#34

Beitrag von kleinchaos »

Nein.
bei 1200€ netto gilt:
100€ Grundfreibetrag
180€ Freibetrag (20% von 900€)
20€ Freibetrag (10% von 200€)
300€ Gesamtfreibetrag
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html

Vom Brutto werden erstmal alle gesetzlichen Abgaben abgesetzt (KV, ALV, RV, PV), dann die Aufwendungen für Fahrtkosten etc, Gewerkschaftsbeiträge usw. Das ergibt das Nettoeinkommen. Davon erst werden die Freibeträge ermittelt,
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#35

Beitrag von Olivia »

Lt. Antwort von Tigerlaw auf mein Posting werden die Freibeträge vom Brutto berechnet. http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 00#p510300
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#36

Beitrag von Koelsch »

So isses
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#37

Beitrag von Luftaufsicht »

So ihr lieben, ich grüße euch.

Bezüglich meines Verfahrens mit den Reparaturkosten für Auto, die ich beim Jobcenter absetzen will, hat das Jobcenter nun geantwortet:

Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet. Mit andern Worten, der widerspruch ist abgelehnt.

Nun wird geklagt vor dem Sozialgericht.

Zur Begründung der Ablehnung hätte ich noch ein paar Fragen:

Zunächst die Begründung selbst:
Der Widerspruchsführer bezieht seit xy ALG II. Mit Schreiben v 25.01.18 reichte er seine Verdienstabrechnung für NOV, DEZ18 und beantragte die Absetzung von KFZ Reparaturkosten in Höhe von, sowie KFZ Steuer. Der Antrag wurde abgelehnt, hier gegen richtet sich der Widerspruch. Im wesentlichen trägt der Widerspruchführer vor, das auch die KFZ-Steuer sowie Reparaturkosten zum Erhalt des Autos notwendig seien und er nur mit diesem widerum seinen Arbeitsplatz erreichen könne.

Nach § 11b, Abs1 satz1 nr 5 sgbII sind die mit der Erzielung des EK verbundenen notwendigen Ausgaben von diesem abzusetzen. Vom Erwerbs-EK des Widerspruchführers werden als zusätzliche Werbungskosten bereits die Fahrkosten zur Arbeit nach § 6 ABS1 nr5 der Verordnung zur Berechnung des EK sowie zur Nichtberücksichtigung von EK und Vermögen bei ALGII/Soz-Geld (ALG II/Sozialgeld-VO-ALGII-V), sowie nach § 6 ABS1 Nr3 derselben VO die Beiträge zur KFZ Versicherung berücksichtigt.

Bei der Ermittlung der Fahrtkostenpauschale von 0,20 Euro nach §6 Abs 1 Nr5 der ALGII-V wurden die Kosten für die bei allen Eigentümern gleich anfallenden Kosten für die KFZ Steuer , Inspektion u normale Reparaturen durch den Gesetzgeber bereits einbezogen.

Auf die Begründung der Verordnung vom 03.08.2005 wird hingewiesen. Eine erneute Absetung der beantragten Kosten ist daher nicht möglich.
Nach dieser Sach und Rechtslage musste Widerspruch abgelehnt werden.


-Wie seht ihr die Begründung ? Eure Meinungen?
-Mir persönlich kommt die Begründung zur Ablehnung fadenscheinig vor.
-Hier kommen wieder NUR diese 0,20 Euro Entfernungspauschale ins Spiel...
-Ich finde die Begründung der ALGII-V vom 03.08.2005 nicht. Das ist doch eine vom Arbeitsamt festgelegte VO und nicht vom Gesetgeber, oder? Das Arbeitsamt kann in der Verordnung doch bestimmen was es will. Es muss ja nicht gesetzlich standhalten. Außerdem verstehe ich die VO als durchführungsverordnung. Was und wie muss man machen als Arbeitsamts-Mitarbeiter wenn dies und das passiert?

-wie würdet ihr in der Klageschrift argumentieren?
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#38

Beitrag von Koelsch »

Die sollen mal den $ 6 Abs. 1 Nr. 5 ALG II-V lesen - da steht eindeutig drin, wenn höhere Kosten nachgeiwesen werden, dann sind die anzuerkennen.
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#39

Beitrag von tigerlaw »

Luftaufsicht hat geschrieben: Mi 1. Mai 2019, 22:22 So ihr lieben, ich grüße euch.

(...)

Auf die Begründung der Verordnung vom 03.08.2005 wird hingewiesen. Eine erneute Absetung der beantragten Kosten ist daher nicht möglich.
Nach dieser Sach und Rechtslage musste Widerspruch abgelehnt werden.[/b][/i]

-Wie seht ihr die Begründung ? Eure Meinungen?
-Mir persönlich kommt die Begründung zur Ablehnung fadenscheinig vor.
-Hier kommen wieder NUR diese 0,20 Euro Entfernungspauschale ins Spiel...
-Ich finde die Begründung der ALGII-V vom 03.08.2005 nicht. Das ist doch eine vom Arbeitsamt festgelegte VO und nicht vom Gesetgeber, oder? Das Arbeitsamt kann in der Verordnung doch bestimmen was es will. Es muss ja nicht gesetzlich standhalten. Außerdem verstehe ich die VO als durchführungsverordnung. Was und wie muss man machen als Arbeitsamts-Mitarbeiter wenn dies und das passiert?

-wie würdet ihr in der Klageschrift argumentieren?
Das Wesen der VO siehst Du halbwegs richtig: Sie ist kein Gesetz, sondern vom Ministerium aufgrund einer Ermächtigung im Gesetz beschlossen. Sie gilt aber für ganz Deutschland.
Da sie kein förmliches Gesetz ist, könnte sie von Verfassungs wegen durchaus von den Fachgerichten insgesamt oder in einzelnen Passagen verworfen werden.

Die ALG-II-VO wurde parallel mit dem SGB-II in Kraft gesetzt. Die ursprüngliche Entwurfsfassung nebst zugehöriger Begründung findet sich in: https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=2

§ 6 war da noch ziemlich anders als heute formuliert. Die Herleitung der entsprechenden Werte findet sich im Teil "Begründung", konkret auf pdf-Seite 17.

Bereits im August 2005 erfolgte eine Änderung, vgl. https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=2

Die Regelung wurde in § 3 verschoben, vgl. pdf-Seiten 5 und 9. Und dort steht auch präzise, was durch die Pauschalen abgegolten wird:
Eine vollständige Absetzung der steuerrechtlichen Pauschale ist jedoch nicht möglich, da diese
Anteile enthält, die bei einer Fürsorgeleistung wie dem Arbeitslosengeld II nicht absetzbar sind.
Mit den Pauschsätzen des Steuerrechts sind regelmäßig folgende Kosten für das Kraftfahrzeug
abgegolten:

Benzin und Öl
Kraftfahrzeugsteuer
Prämien für die Haftpflicht- und Kaskoversicherung
Inspektionen, normale Reparaturen
Garage
Park- und Parkhausgebühren für die Unterbringung des Kfz während der Arbeitszeit
Finanzierungskosten (z.B. Kreditzinsen).
D.h. ist bei Dir eine "normale" Reparatur erfolgt? Dann dürfte die Begründung im Widerspruch schon richtig sein ... :heul: :heul:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#40

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe die "normalen" Reparaturen als unbestimmten Rechtsbegriff. Daher soll JC bitte einmal begründen, warum der ADAC zu "etwas" anderen Kilometersätzen kommt. Diese sind eher real, und daher nach dem § 6 ALG II-V anzusetzen - wenn Du glaubhafte Nachweise erbringen kannst = jeden Sch... Beleg sammeln, Tankquittung, Parkquittung, Kfz-Steuer, Werstattkosten etc. etc.
Damit kannst Du nach meiner Meinung den § 6 ALG II-V "aushebeln".
autokostenuebersicht_s-v_47089.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#41

Beitrag von Luftaufsicht »

OK

Nun denn, noch einmal als Erinnerung (auch deswegen weil der Link in meinem anderen Thema ist und ich den gerne auch hier haben will):

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslo ... Verordnung

und dort unter "Werbungskosten" das Thema mit den 15,33 Werbungskostenpauschale auch aufgeführt ist und wie schon einige Gerichte hierzu geurteilt haben...



AUSZUG:


Werbungskosten

Als Werbungskosten gemäß § 11b Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 SGB II sind abzusetzen:

Entfernungspauschale bei Benutzung eines Kfz in Höhe von 0,20 EUR für jeden Entfernungskilometer. Die Fahrtkosten sind auf die Kosten des zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittels gedeckelt.

Die Möglichkeit, eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 € abzusetzen, ist zum 1. August 2016 ersatzlos entfallen. Es ist allerdings weiterhin möglich, die tatsächlichen Kosten abzusetzen, soweit sie nachgewiesen werden.

Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass es ausreicht, wenn die Ausgabe zum Einkommen in Beziehung steht.[6] Die Ausgaben müssen notwendig sein. Das sind sie, wenn sie durch die Einkommenserzielung bedingt sind und dem Grunde und der Höhe nach bei vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen.[7]

Dazu können neben den Fahrten von und zur Arbeit auch Ausgaben zum „Unterhalt und Betrieb des PKW“ zählen;[8] ferner dessen Finanzierungskosten, zu denen – im einstweiligen Verfahren – sogar ausnahmsweise die Tilgung gehören kann.[9]

Das Sächsische Landessozialgericht hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2005 Ausgaben für KFZ-Steuer, TÜV sowie Reparatur und Wartung anerkannt, jedoch 20 % davon für die private Nutzung abgezogen. Reifen erkennt es prinzipiell an, allerdings nicht jährlich, TÜV-Nachprüfungen hält es nicht für notwendig.[10]

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg lässt die Absetzung von Autokrediten nicht zu.[11]




Deshalb klage ich jetzt gegen das Jobcenter.
Ich bereite gerade die Klageschrift vor.
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#42

Beitrag von Koelsch »

Vor allem wird der deutliche Widerspruch zu § 6 Abs. 1 Nr. 5 ALG II-V nicht begründet
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#43

Beitrag von Luftaufsicht »

Koelsch hat geschrieben: Mo 6. Mai 2019, 21:35 Vor allem wird der deutliche Widerspruch zu § 6 Abs. 1 Nr. 5 ALG II-V nicht begründet
Ich bin gerade bei der Formulierung der Klage . Genauer gesagt möchte ich deinen Punkt jetzt mit anführen.

Ich bin zur Zeit etwas blind und erkenne nicht worin der deutliche Widerspruch zu § 6 Abs 1 Nr 5 ALG II-V besteht. Kannst du das näher erklären?

Wäre schlecht wenn ich in der Klage schreiben würde, da liegt ein deutlicher Widerspruch zu § 6 vor und nicht genau sagen kann, was der Widerspruch ist?!?!

Danke sehr
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#44

Beitrag von Koelsch »

§ 3 Abs. 7 ALG II-V lässt zusätzlich zu den € 10/km nur nachgewiesene höhere Benzinkosten zu, § 6 ALG II-V aber sagt "....soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist." als keine Begrenzung nur auf Benzin
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#45

Beitrag von Luftaufsicht »

OK!
Und in welchem Zusammenhang stehen betrieblich genutzte KFZ (also KFZ Kosten die betrieblich genutzt ewerden für Selbstständige gegenüber der KFZ-Nutzung für Angestellte die zur Arbeit fahren?

Weil du ja immer wieder den § für Selbstständige mit aufführst und vergleichst. Was vergleichst du dort genau? und wie stehen diese beiden tatsachen (selbstständig und Angestellt) in beziehung und zum eventuellen Klageerfolg!
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#46

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:

Der Klageerfolg ist auch und vorrangig von Deiner Begründung abhängig.

Und von der Laune der/des Rechtsprechenden, ob er sich der Mühe stellen will, überhaupt eine Verhandlung zu führen, wenn die Thematik doch eigentlich eindeutig :unschuld: geregelt und oft genug entsprechend geurteilt wurde.

Denn JC wird garantiert beantragen, die Klage abzuweisen.
Und selbst wenn Richter*in ein für Dich günstiges Urteil spricht/niederschreibt, wird bei dieser Thematik das JC in Berufung gehen bzw. sich die Berufungsmöglichkeit erstreiten um das Unglück des Zahlenmüssens doch noch abzuwenden.

Außerdem hätte ein für Dich günstiges Urteil - womöglich noch auf LSG-Ebene - noch wesentlich weitreichendere Folgen:
Wenn selbiges publik wird, kommen womöglich noch andere auf die Idee, sowohl die Ungleichbehandlung als auch die magere Kostenerstattung zu monieren und dann wird es teuer für alle JC's und Optionskommunen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#47

Beitrag von Luftaufsicht »

marsupilami hat geschrieben: Di 7. Mai 2019, 19:20 :ironiea:

Der Klageerfolg ist auch und vorrangig von Deiner Begründung abhängig.

Und von der Laune der/des Rechtsprechenden, ob er sich der Mühe stellen will, überhaupt eine Verhandlung zu führen, wenn die Thematik doch eigentlich eindeutig :unschuld: geregelt und oft genug entsprechend geurteilt wurde.

Denn JC wird garantiert beantragen, die Klage abzuweisen.
Und selbst wenn Richter*in ein für Dich günstiges Urteil spricht/niederschreibt, wird bei dieser Thematik das JC in Berufung gehen bzw. sich die Berufungsmöglichkeit erstreiten um das Unglück des Zahlenmüssens doch noch abzuwenden.

Außerdem hätte ein für Dich günstiges Urteil - womöglich noch auf LSG-Ebene - noch wesentlich weitreichendere Folgen:
Wenn selbiges publik wird, kommen womöglich noch andere auf die Idee, sowohl die Ungleichbehandlung als auch die magere Kostenerstattung zu monieren und dann wird es teuer für alle JC's und Optionskommunen.

Ich denke, dass ja schon verschiedene LSG´s in dieser Sache geurteilt haben, laut dem Wikipedia-Bericht den ich weiter oben gepostet habe. Somit bin ich ja wohl nicht der Einzige und nicht der Erste.

Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass es ausreicht, wenn die Ausgabe zum Einkommen in Beziehung steht.[6] Die Ausgaben müssen notwendig sein. Das sind sie, wenn sie durch die Einkommenserzielung bedingt sind und dem Grunde und der Höhe nach bei vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen.[7]

Dazu können neben den Fahrten von und zur Arbeit auch Ausgaben zum „Unterhalt und Betrieb des PKW“ zählen;[8] ferner dessen Finanzierungskosten, zu denen – im einstweiligen Verfahren – sogar ausnahmsweise die Tilgung gehören kann.[9]

Das Sächsische Landessozialgericht hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2005 Ausgaben für KFZ-Steuer, TÜV sowie Reparatur und Wartung anerkannt, jedoch 20 % davon für die private Nutzung abgezogen. Reifen erkennt es prinzipiell an, allerdings nicht jährlich, TÜV-Nachprüfungen hält es nicht für notwendig.[10]

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg lässt die Absetzung von Autokrediten nicht zu.[11]


Es haben alleoine nur aus dem Wikipedia-Bericht drei Gerichte sich schon damit befasst.

Du tust so als ob mein Anliegen noch nie da gewesen ist und ein Präzidenz-Urteil gefällt werden muss
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Jetzt tatsächliche KFZ-Kosten geltend machen

#49

Beitrag von angel6364 »

@ Luftaufsicht: Hast Du Marsupilamis Ironieschild übersehen? :kopfkratz:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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#50

Beitrag von marsupilami »

Luftaufsicht hat geschrieben: Di 7. Mai 2019, 22:09
Ich denke, dass ja schon verschiedene LSG´s in dieser Sache geurteilt haben, laut dem Wikipedia-Bericht den ich weiter oben gepostet habe. Somit bin ich ja wohl nicht der Einzige und nicht der Erste.

Es haben alleine nur aus dem Wikipedia-Bericht drei Gerichte sich schon damit befasst.

Du tust so als ob mein Anliegen noch nie da gewesen ist und ein Präzidenz-Urteil gefällt werden muss
Ich bedaure außerordentlich, dass der Fakten-Kerne meines ironischen Postings nicht erkannt werden konnte.

Wikipedia ist nicht alles und wenn Wikipedia dort 3 LSG Urteile aufführt, heißt das eigentlich nur, dass - vermutlich - zusätzlich mind. ein halbes Dutzend Urteile unterer Instanzen vorliegen.
Die entsprechenden Vergleiche werden in den seltensten Fällen veröffentlicht.

Also versuche ich's mal anders:
Wenn Deine Klage bei Gericht eingeht, werden dort erstmal Formalien abgeklopft:
Ist dieses Gericht überhaupt zuständig?
Ist die Beklagte ordentlich benannt?
Ist das Vor-Verfahren ordentlich abgearbeitet (Bescheid, Widerspruch, Widerspruchsbescheid)?
Sind sonstige Formalien erfüllt? Wobei man da bei der Einreichung durch "Laien" etwas großzügiger ist.

Schon hier kann Deine Klage scheitern.

Einwurf ganz allgemein: wenn ich das richtig erkannt habe, sind Richter - unterer Instanzen - nicht an die Urteile höherer Instanzen gebunden.
D.h. sie können und dürfen völlig anders entscheiden.
Es ist auch normal, dass das eine LSG so entscheidet und das andere - bei ähnlichem Sachverhalt - ganz anders.


Dann erst geht es doch an's Eigentliche:
Welche Gesetze und Vorschriften sind betroffen, gibt es dazu Rechtsprechung und Kommentare .....
Was sagt "die Akte" vom JC zu dem Vorgang?

Dann erst wird entschieden: Klage annehmen/ablehnen.


Zu den Urteilen - egal welche Instanz: da werden sich alle Beteiligten - Du, das JC, Richter*in - "ihren" Honig draus ziehen.
Und da können schon mal völlig unterschiedliche Geschmacksrichtungen dargelegt werden.
Alles zwischen ungenießbar bitter bis papp-süß.

Wenn dann auch noch eine Ungleichbehandlung von Selbstständigen und soz.ver.pfl. Angestellten durch Vorschriften zementiert ist, müsste sich der/die Richter*in ja auch noch durch die Intentionen des Gesetzgebers durchackern.
Denn der Gesetzgeber wird sich doch - hoffentlich - was dabei gedacht haben.


So mal grob meine Sicht auf Deine Frage nach den Erfolgsaussichten.
Signatur?
Muss das sein?
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