Darf das Jobcenter so tiefgreifend forschen und befragen?
Verfasst: Di 1. Jan 2019, 22:01
Hallo zusammen,
zunächst wünsche ich euch allen ein schönes neues Jahr 2019.
Ein Bekannter hat sich die Tage an mich gewandt mit der Bitte um Hilfe:
Zunächst kurzer Werdegang:
Eckdaten: ALG II Grundsicherung + KdU
Kein Job, nur ALG II
-Jobcenter bittet um Kontoauszüge der letzten 3 Monate
-Kontoauszüge werden eingereicht
-Plötzlich Geldsperre
-Brief von Jobcenter: Bitte erklären warum ständig an Vermieter höhere Summen gezahlt werden, Vermieter stückelweise den überzahlten Betrag wieder zurücküberweist und/oder an den Vermieter Stückelbeträge gezahlt werden bis die Miethöhe erreicht wurde
(Hier ist anzumerken, dass Vermieter der Vater ist, und die erhöhten Zahlungen und Rückzahlungen getätigt werden, um die Konten des ALG-Empfängers gebührenfrei zu halten. Mündliche Absprache von Sohn und Vater--->Mieter zu Vermieter
Ab und zu werden auch Gelder eingezahlt die die Mutter dem Sohn ALG Empfänger gibt um dass er Online über ebay gekaufte Waren der Mutter für sie online bezahlt. Beispiel : Sie hat für 100 Euro was eingekauft, sie gibt ihm das mit dem Auftrag, die für sie online zu begleichen, weil sie das nicht kann)
-Klage beim Sozialgericht /
-Erinneungsschreiben
Der Brief vom Jobcenter sinngemäß ausführlicher:
sehr geehrter Herr xy,
mit Schreiben vom habe ich Sie gebeten bei abschließender Klärung Ihres Anspruches mitzuwirken. Folgende unterlagen liegen noch nicht vor:
-Schriftl Erklärung und Nachweise zu dem im Schreiben xyz genannten Einzahlungen
a) Bitte angeben, bei welchen Zahlungen es sich um Darlehen der Eltern handelt und Darlehensverträge in Kopie einreichen
b) schriftliche Erklärung wieso so viele Transfers zwischen Ihnen und dem Vermieter nötig waren (höher als 15 im August 2018). Das Ziel der Mietzahlungen hätte auch mit einer einzigen Überweisung erledigt werden können.
c) Nachweise der Konditionen bei Ihren Banken, dass bei den und den Zahlungen die Konten gebührenfrei bleiben (Im Internet konnten wir das bis jetzt nicht finden)
Reichen Sie die Unterlagen bis dann und dann ein....
Ohne vollständige Unterlagen kann Versagung von Leistungen passieren...,
Mit freundlichen Grüßen
Das Jobcenter kommt wahrscheinlich mit den vielen Zahlungen nicht klar. Normalerweise kennt man das ja so, dass wenn miete 500 Euro, diese 500 Euro auch jeden Monat ganz normal abgehen... Hier in diesem Fall war es angeblich so, dass die Miete Jahrelang erst mal 300 Euro waren und seit Anfang 2016 auf 450 erhöht wurde. Jobcenter ignorierte trotz WBA Korrektur diese erhöhte Summe und zahlte weiter nur 300. Um das Konto des ALG II Empfängers gebühtrenfrei zu halten werden ständig um die 1200 Euro an den Vermieter gezahlt , dieser zahlt die überzsahlten Beträge wieder zurück, manchmal so dass er 300 einbehält oder auch mal 450 einbehält. Wenn er 450 einbehält hat der ALG II Empfänger 150 Miese. Also 150 weniger zum leben (Abzug von der Regelleistung)...
So geht das ständig hin und her, bis jetzt der Geldhahn zu ist und diese Erklärungen gefordert werden.
Jetzt erst kommen meine Fragen, die ich eigentlich stellen will:
Darf das Jobcenter so tiefgreifend überhaupt fragen?
Ist das nicht zu viel des guten?
Wo steht geschrienben, wie die Mietzahlungen an den Vermieter in einem Betrag bezahlt werden müssen?
Wo steht geschrieben dass Eltern mit Ihren Söhnen keine Absprache zu treffen haben...?
Kennt sich jemand mit der Jobcenter-Durchführungsverordnung aus?
Wie sollte man am besten bei der Antwort dieses Problems vorgehen?
Es wird von Euch um Hilfe gebeten
Vielen dank
zunächst wünsche ich euch allen ein schönes neues Jahr 2019.
Ein Bekannter hat sich die Tage an mich gewandt mit der Bitte um Hilfe:
Zunächst kurzer Werdegang:
Eckdaten: ALG II Grundsicherung + KdU
Kein Job, nur ALG II
-Jobcenter bittet um Kontoauszüge der letzten 3 Monate
-Kontoauszüge werden eingereicht
-Plötzlich Geldsperre
-Brief von Jobcenter: Bitte erklären warum ständig an Vermieter höhere Summen gezahlt werden, Vermieter stückelweise den überzahlten Betrag wieder zurücküberweist und/oder an den Vermieter Stückelbeträge gezahlt werden bis die Miethöhe erreicht wurde
(Hier ist anzumerken, dass Vermieter der Vater ist, und die erhöhten Zahlungen und Rückzahlungen getätigt werden, um die Konten des ALG-Empfängers gebührenfrei zu halten. Mündliche Absprache von Sohn und Vater--->Mieter zu Vermieter
Ab und zu werden auch Gelder eingezahlt die die Mutter dem Sohn ALG Empfänger gibt um dass er Online über ebay gekaufte Waren der Mutter für sie online bezahlt. Beispiel : Sie hat für 100 Euro was eingekauft, sie gibt ihm das mit dem Auftrag, die für sie online zu begleichen, weil sie das nicht kann)
-Klage beim Sozialgericht /
-Erinneungsschreiben
Der Brief vom Jobcenter sinngemäß ausführlicher:
sehr geehrter Herr xy,
mit Schreiben vom habe ich Sie gebeten bei abschließender Klärung Ihres Anspruches mitzuwirken. Folgende unterlagen liegen noch nicht vor:
-Schriftl Erklärung und Nachweise zu dem im Schreiben xyz genannten Einzahlungen
a) Bitte angeben, bei welchen Zahlungen es sich um Darlehen der Eltern handelt und Darlehensverträge in Kopie einreichen
b) schriftliche Erklärung wieso so viele Transfers zwischen Ihnen und dem Vermieter nötig waren (höher als 15 im August 2018). Das Ziel der Mietzahlungen hätte auch mit einer einzigen Überweisung erledigt werden können.
c) Nachweise der Konditionen bei Ihren Banken, dass bei den und den Zahlungen die Konten gebührenfrei bleiben (Im Internet konnten wir das bis jetzt nicht finden)
Reichen Sie die Unterlagen bis dann und dann ein....
Ohne vollständige Unterlagen kann Versagung von Leistungen passieren...,
Mit freundlichen Grüßen
Das Jobcenter kommt wahrscheinlich mit den vielen Zahlungen nicht klar. Normalerweise kennt man das ja so, dass wenn miete 500 Euro, diese 500 Euro auch jeden Monat ganz normal abgehen... Hier in diesem Fall war es angeblich so, dass die Miete Jahrelang erst mal 300 Euro waren und seit Anfang 2016 auf 450 erhöht wurde. Jobcenter ignorierte trotz WBA Korrektur diese erhöhte Summe und zahlte weiter nur 300. Um das Konto des ALG II Empfängers gebühtrenfrei zu halten werden ständig um die 1200 Euro an den Vermieter gezahlt , dieser zahlt die überzsahlten Beträge wieder zurück, manchmal so dass er 300 einbehält oder auch mal 450 einbehält. Wenn er 450 einbehält hat der ALG II Empfänger 150 Miese. Also 150 weniger zum leben (Abzug von der Regelleistung)...
So geht das ständig hin und her, bis jetzt der Geldhahn zu ist und diese Erklärungen gefordert werden.
Jetzt erst kommen meine Fragen, die ich eigentlich stellen will:
Darf das Jobcenter so tiefgreifend überhaupt fragen?
Ist das nicht zu viel des guten?
Wo steht geschrienben, wie die Mietzahlungen an den Vermieter in einem Betrag bezahlt werden müssen?
Wo steht geschrieben dass Eltern mit Ihren Söhnen keine Absprache zu treffen haben...?
Kennt sich jemand mit der Jobcenter-Durchführungsverordnung aus?
Wie sollte man am besten bei der Antwort dieses Problems vorgehen?
Es wird von Euch um Hilfe gebeten
Vielen dank