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Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 18:23
von HarzerUrvieh
Ich habe keine Kosten genannt genannt gegenüber dem JC. Da habe ich nur einen 2Zeiler als Antrag hin gefaxt. Auch mit der Bitte um die besagte Feststellung.

Aber Danke! Ich muss dann natürlich mit 2x 3km a 0,30 Euronen rechnen. Also 1,8 Auto zu 3,6 Öffi. Auto bleibt günstiger...

Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 18:40
von Olivia
Falls eine Baustelle ist, erhöht sich die Fahrtkostenerstattung.

Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

Verfasst: Sa 5. Jan 2019, 09:06
von friys
HarzerUrvieh hat geschrieben: Fr 4. Jan 2019, 16:55 Ok, die Suche nach einem Formular kann ich beenden. Danke sehr.
Zwar kein Universalformular, aber um eine Vorstellung von so'm Formular zu gekommen, beispielsweise der "Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten / Abrechnung von Fahrtkosten" des Kommunalen KreisJobCenter Marburg-Biedenkopf.

Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

Verfasst: Sa 5. Jan 2019, 13:35
von HarzerUrvieh
Danke. Scheint so, als habe ich es nach dem Gusto des JC gemacht.
Einen formlosen Antrag gestellt und zwar bevor die Kosten entstehen. Das "Formular", oder womit das JC es auch immer abwickeln mag, werde ich schon noch erhalten. Oder auch nicht...

Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

Verfasst: Sa 19. Jan 2019, 17:47
von HarzerUrvieh
Post vom JC...

Ich habe, ganz mutig, auch nach der Kostenübernahme für einen zurück liegenden Termin gefragt. Und was soll ich sagen, ich bin überascht...

Das JC hat mir das besagte Formular zugestellt. Allerdings hat es einen Haken. Im Formular ist schon vorgegeben, dass ich mit den Öffis gefahren bin. Das stimmt aber nicht. Wusste ja auch nicht, dass ich das machen sollte.

Und nu? Dem Antrag widersprechen? Argumentation wäre, dass PKW mit 30 Cent/km günstiger als Öffi ist. Viel schneller sowieso und Zeit kostet Geld. Des Weiteren bin ich ja auch noch nicht über meine "Pflichten" aufgeklärt worden. Abgesehen davon, habe ich sicher auch die "Pflicht" Kosten gering zu halten...

Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

Verfasst: Sa 19. Jan 2019, 17:50
von angel6364
Bisher hatte ich noch nie Probleme damit, in Anträgen wild rumzukritzeln, durchzustreichen, über die Zeilen hinauszuschreiben, Randbemerkungen danebenzuquetschen usw. Hat noch immer funktioniert. Das Gefluche der Lesenden höre ich ja nicht, ist mir auch egal.
Guck mal, ob Du den Antrag auf die Art und Weise richtig stellen kannst.

Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

Verfasst: Sa 19. Jan 2019, 18:20
von HarzerUrvieh
:-)

ja, genau das war mein erster Gedanke. Was nicht passt, wird passend gemacht. Danke, dass ich darin bestätigt wurde.

Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

Verfasst: Sa 19. Jan 2019, 18:27
von angel6364
Ach ja, fast vergessen (ich werd alt ...): Bei mir ist es auch so, dass die Fahrt mit dem Auto billiger kommt als mit Öffis. JC hat das immer anstandslos akzeptiert mit dem Kilometergeld, 20 Cent pro gefahrenem Kilometer. Öffis würden mich unverhältnismäßig viel Zeit kosten, deshalb meide ich die lieber.

Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

Verfasst: Sa 19. Jan 2019, 18:33
von HarzerUrvieh
30 Cent pro Kilometer! Siehe #7

Ist doch für beide Parteien ein sehr wichtiger Termin ;-)

Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

Verfasst: So 20. Jan 2019, 09:49
von Olivia
30 Cent pro km sind laut § 5 Abs. 2 BRKG möglich, wenn ein erhebliches dienstliches Interesse an der Benutzung eines Kfz besteht. Dies muss vorher beantragt und im Bescheid festgestellt werden. Das erhebliche dienstliche Interesse liegt in dem Zeitvorteil gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln, so dass gleich danach die Bedürftigkeit weiter gesenkt werden kann, sowie in dem offiziellen Charakter der Jobcenter-Einladung, die ja sanktionsbewehrt ist. Das Jobcenter hat darüber hinaus ein erhebliches dienstliches Interesse, dass durch die An- und Abfahrt zu dem Termin keine Zeit verschwendet wird, damit die restliche Zeit für das Geldverdienen genutzt werden kann. Falls eine EGV besteht, so steht sinngemäss auch darin, dass beide Seiten ein erhebliches Interesse haben, dass die Bedürftigkeit schnell und effektiv gesenkt wird und keine Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln verschwendet wird. Aus der EGV ergibt sich somit zusätzlich ein beiderseitiges erhebliches dienstliches Interesse an der Benutzung eines Kfz für die Terminwahrnehmung.

Beide Seiten haben demnach ein erhebliches dienstliches Interesse daran, dass die Einladung mit dem Auto angefahren und schnell erledigt wird.

Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

Verfasst: So 20. Jan 2019, 12:30
von HarzerUrvieh
#35

unfassbar, was hier geleistet wird!

Vielen Dank für die immer wieder sehr hilfreichen und ausführlichen Erklärungen, Textvorschläge und anderweitige Unterstützung!

Re: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten möglich?

Verfasst: So 20. Jan 2019, 13:08
von marsupilami
Macht nicht so viel mit dem BRKG rum!
Wenn JC "einlädt", dann sind die Kosten zu erstatten.
Das ist der Haupt-Knackpunkt!
Punkt.
Entweder in Höhe Cent/km bei Auto nach BRKG oder in voller Höhe bei Nutzung Öffies.
Auf deren Kosten kann auf die einschlägigen Preis-Infos im Netz verwiesen werden.

Hab ich zwar schon mal erwähnt, aber gerne nochmal, auf was ich mich in meinem Fall gestützt habe:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=151253

Kurzfassung dazu: https://www.rechtsindex.de/sozialrecht/ ... job-center

Und
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Kurzfassung: https://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B ... ws5311.htm