Folgender noch theoretischer aber bereits an die Tür klopfender Fall:
Aufstockender eLB erhält bis zum Eintritt der Altersrente (der Zeitraum ist halbwegs überschaubar) aufstockendes ALG II als Darlehen. Die Gründe dafür sind m.E. unbeachtlich.
Frage: Kann er zusätzlich Wohngeld beantragen, da ja beim Wohngeld meines Wissens Darlehnszuflüsse nicht als Einkommen gerechnet werden dürfen?
ALG II als Darlehen - ist Wohngeld zusätzlich möglich?
ALG II als Darlehen - ist Wohngeld zusätzlich möglich?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II als Darlehen - ist Wohngeld zusätzlich möglich?
Vielleicht hilft da ja folgender Link um ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen!
Zum nicht wohngeldberechtigten Kreis zählen Empfänger von:
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld nach dem SGB II
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Zuschüsse nach § 22 Abs. 7 SGB II (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld)
Verletztengeld nach SGB VII
ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfen in stationären Einrichtungen (sofern die Hilfen für den Lebensunterhalt geleistet werden); bspw. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder anderen Gesetzen
Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Dadurch, dass die Wohnkosten bereits in den Leistungen der anderen Träger geleistet werden, sind auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft, die mit einem Empfäger der o.g. Leistungen in einem Haushalt leben, vom Wohngeld ausgeschlossen.
https://www.wohngeld.org/anspruch.html
Zum nicht wohngeldberechtigten Kreis zählen Empfänger von:
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld nach dem SGB II
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Zuschüsse nach § 22 Abs. 7 SGB II (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld)
Verletztengeld nach SGB VII
ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfen in stationären Einrichtungen (sofern die Hilfen für den Lebensunterhalt geleistet werden); bspw. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder anderen Gesetzen
Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Dadurch, dass die Wohnkosten bereits in den Leistungen der anderen Träger geleistet werden, sind auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft, die mit einem Empfäger der o.g. Leistungen in einem Haushalt leben, vom Wohngeld ausgeschlossen.
https://www.wohngeld.org/anspruch.html
- marsupilami
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Re: ALG II als Darlehen - ist Wohngeld zusätzlich möglich?
Wenn ich das alles richtig gelesen habe, wird der Knackpunkt sein: ob der Delinquent in der Lage sein wird, das Darlehen zurückzuzahlen.
Wenn Nein, dann gibt's nix! Basierend auf § 14 WoGG
Evtl. findest Du da noch weitere passende Antworten:
https://www.frag-einen-anwalt.de/tagm/2 ... d+darlehen
Wenn Nein, dann gibt's nix! Basierend auf § 14 WoGG
https://www.rechtslupe.de/sozialrecht/d ... men-318758Von einem „echten" Darlehen im wohngeldrechtlichen Sinne kann jedoch nur dann ausgegangen werden, wenn die Rückzahlung entsprechend § 488 BGB verbindlich vereinbart ist und zum Zeitpunkt des Darlehensabschlusses die reale Rückzahlung des Darlehens in absehbarer Zeit erwartet werden kann. Ist die Rückzahlung jedoch ungewiss, da sie beispielsweise erst für einen Zeitpunkt vereinbart ist, zu dem der Darlehensnehmer dazu in der Lage ist, kann nicht von einem echten Darlehen gesprochen werden. (VG München, Urteil vom 26.04.2007, M 22 K 06.98)
Quelle: https://www.studis-online.de/Fragen-Bre ... ?4,2397540„Sie befinden sich in einer Ausbildung und erhalten von Ihrer Mutter eine Unterstützung,
Ihrerseits als Darlehen benannt. Nach dem Wohngeldgesetz, ist es
ungewiss ob und wann Sie diese Unterstützung zurückzahlen können.
Daher ist der Betrag nicht als Darlehen anzuerkennen, sondern als
Einkommen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnge ... 09184.htmlVon einem „echten" Darlehen im wohngeldrechtlichen Sinne kann jedoch nur dann ausgegangen werden, wenn die Rückzahlung entsprechend § 488 BGB verbindlich vereinbart ist und zum Zeitpunkt des Darlehensabschlusses die reale Rückzahlung des Darlehens in absehbarer Zeit erwartet werden kann. Ist die Rückzahlung jedoch ungewiss, da sie beispielsweise erst für einen Zeitpunkt vereinbart ist, zu dem der Darlehensnehmer dazu in der Lage ist, kann nicht von einem echten Darlehen gesprochen werden. (VG München, Urteil vom 26.04.2007, M 22 K 06.98)
Evtl. findest Du da noch weitere passende Antworten:
https://www.frag-einen-anwalt.de/tagm/2 ... d+darlehen
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG II als Darlehen - ist Wohngeld zusätzlich möglich?
Das Darlehen ist rückzahlbar nach Rentenbeginn. Das steht fest.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II als Darlehen - ist Wohngeld zusätzlich möglich?
Es gibt immer zwei Möglichkeiten.
Weiter rumrätseln oder Antrag stellen.
Antrag stellen und es gibt wieder zwei Möglichkeiten.
Antrag wird genehmigt, alles gut.
Oder Antrag wird abgelehnt.
Dann gibt es wieder zwei Möglichkeiten.
Ablehnung akzeptieren. => feige Kapitulation
oder Antrag beim SG.
Dann gibt es wieder zwei Möglichkeiten.
......
Ich würde einfach mal den Antrag stellen .....
Meine Weisheit bezog ich aus dem sehenswerten Film Jakobowsky und der Oberst.
Weiter rumrätseln oder Antrag stellen.
Antrag stellen und es gibt wieder zwei Möglichkeiten.
Antrag wird genehmigt, alles gut.
Oder Antrag wird abgelehnt.
Dann gibt es wieder zwei Möglichkeiten.
Ablehnung akzeptieren. => feige Kapitulation
oder Antrag beim SG.
Dann gibt es wieder zwei Möglichkeiten.
......
Ich würde einfach mal den Antrag stellen .....
Meine Weisheit bezog ich aus dem sehenswerten Film Jakobowsky und der Oberst.
https://de.wikipedia.org/wiki/Jakobowsk ... rst_(Film)Durch den ganzen Film zieht sich als roter Faden das Lebensmotto Jakobowskys: „Man hat immer zwei Möglichkeiten im Leben!“
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30960
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: ALG II als Darlehen - ist Wohngeld zusätzlich möglich?
Hat er denn noch andere Einnahmen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: ALG II als Darlehen - ist Wohngeld zusätzlich möglich?
Sollte man dem Satz aus dem ersten Posting entnehmen.
Aufstockender eLB erhält bis zum Eintritt der Altersrente (der Zeitraum ist halbwegs überschaubar) aufstockendes ALG II als Darlehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?