Schonvermögen ETW - ja oder nein?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Schonvermögen ETW - ja oder nein?

#1

Beitrag von Koelsch »

Warum einfach, wenn's kompliziert auch geht? :1:

eLB ist "reich", will sagen es ist Cash oberhalb der Grenzen des § 12 SGB II vorhanden.

eLB bewohnt derzeit eine Mietwohnung, da gibt's Ärger - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 20#p512820
eLB wird da also über kurz oder lang raus ziehen.

Jetzt hat eLB eine ETW "an der Hand", die gekauft werden könnte = Geld reicht dazu.
Knackpunkt, in der ETW ist ein Mieter, der aber, so wurde erklärt, will im November raus aus der Bude und dann will eLB rein in dieselbe.

Angenommen, dieses "Mieter raus" liesse sich rechtlich einwandfrei vereinbaren, hätte eLB dann ab Kauf der Wohnung bereits einen ALG II Anspruch - und zwar bis zum Einzug in die ETW mit KdU-Anspruch für die derzeitige Wohnung, danach mit KdU-Anspruch für die neue Wohnung. Zusätzlich, könnten ggf. sogar die Umzugskosten dem JC "angedient" werden?

Ich denke da an eine Analogie zu § 12 Abs. 3 Nr. 5 SGB II - wobei eLB vermutlich sogar für sich selbst einen GdB bekommen würde, um dann selbst als "Behinderter" im Sinne der Nr. 5 gelten würde.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Schonvermögen ETW - ja oder nein?

#2

Beitrag von marsupilami »

Ich täte sagen tun:
GdB durchboxen und dann damit ALG beantragen.
Kann man da irgendwie einen (Vor-)Vertrag abschließen, der die Kaufabsicht dokumentiert?

Dann - mit den beiden Fakten - sollte JC anerkennen müssen bzw. Schonvermögen nicht berücksichtigen dürfen.
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Schonvermögen ETW - ja oder nein?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Ich denke auch: kaufen. Im schlimmsten Fall wird die eingenommene Miete als Einkommen gerechnet. Die paar Monate bis November sind ja ein überschaubarer Zeitraum. GdB auf jeden Fall beantragen und damit den Erwerb der hoffentlich entsprechend ausgestatteten Wohnung begründen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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