Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#26

Beitrag von marsupilami »

Ich hab nochmal bisken gegraben.

Grob zusammengefaßt: Schweigepflichtentbindung ist freiwillig.
Andererseits hat JC durchaus das Recht, für den Leistungsbezug zu prüfen, ob der/die Antragsteller*in generell arbeitsfähig ist bzw. welche arbeitsmed., berechtigete Einschränkungen bestehen.
Aber JC hat nicht das Recht, mit einem Rundumschlag und so langfristig alles über einen so langen Zeitraum abzufragen.

Ziemlich kniffelige Sache.

Ich würd' denen mitteilen: 1 Schweigepflichtentbindung für den einen bestimmten (Fach-)Arzt, max. gültig für 3 Monate für den MD.

Vermutlich wird denen im JC das nicht reichen und sie werden auf weiteren SPE bestehen.
Einer Untersuchung durch den MD wird zugestimmt, nicht aber einer Untersuchung durch dritten, externen Arzt.

Wenn die rumzicken, von wg. Mitwirkungspflicht - gegenhalten: Ermessen!!
Beratungsschein, Anwalt suchen.

Auch grundsätzlich darauf drängen in der SPE-Formulierung, dass der Leistungsabteilung/Vermittlung nur die Arbeitsfähigkeit bzw. Einschränkungen mitgeteilt werden.
Diagnosen, Gutachten, Bericht, haben die nicht in die Finger zu bekommen - "... sind von der Übermittlung an Leistungsabteilung bzw. Vermittlungs-SB auszuschließen".

https://www.elo-forum.org/threads/sankt ... ln.189728/

https://www.juraforum.de/forum/t/darf-e ... en.610403/

Es gibt auch ein LSG-Urteil, leider negativ.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1


https://www.hartziv.org/forum/thread/12 ... eht-nicht/

https://www.123recht.de/forum/sozialrec ... 76965.html
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#27

Beitrag von Günter »

Ich verstehe die Angst nicht. Die Nichtabgabe der Schweigepflichtentbindung kann nicht zu Kürzungen führen.

Die einzige Konsequenz, die folgen könnte, der MD muss selber untersuchen. Wenn du mit den Ergebnissen der Untersuchungen nicht einverstanden bist, dann kannst du gegen das Gutachten vorgehen.

Grob gesagt, die Schweigepflichtentbindung hat einzig und allein den Zweck, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und das Verfahren zu beschleunigen.

Die hatten mir auch mal eine Sanktionsdrohung zur Abgabe der Entbindung zukommen lassen. Auf mein Antwortschreiben kam nie eine Antwort. Der MD hat mich auch nur recht oberflächlich untersucht, sich meine Beschwerden angehört und für ein halbes Jahr AU geschrieben, danach kam auch nix mehr. Weder Vermittlungsvorschläge, noch Maßnahmen und ich hab dann Antrag auf EM Rente gestellt. Dauerte ca ein Jahr, dann ist die DRV eingeknickt, weil das Gutachten vom Rentendoc einfach für die Tonne war.

Sehr geehrte Frau ......,

meine Hausärztin hatte bis zum 08.08.2011 Urlaub. Ich hatte am 15.08.Termin zur Blutabgabe und am 12.08. Termin beim Kardiologen zum Langzeit EKG. Bevor ich mit meinen Ärzten nicht die Ergebnisse abgesprochen habe, sehe ich mich mangels medizinischer Kompetenz außerstande, diesen Fragebogen auszufüllen.

Ihre Sankionsandrohung hat meiner Kooperationsbereitschaft einen schweren Schlag versetzt.

In dem FB Gesundheit steht in Fettschrift: "Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben freiwillig sind.". Den diversen Merkblättern der Datenschutzbeauftragten im Internet zufolge können die freiwilligen Angaben nicht per Sanktionsandrohung erzwungen werden. Bei meinem Termin am 18.07.2011 habe ich festgestellt, dass die medizinischen Diagnosen in dem alten Gutachten des ÄD enthalten sind. Diese Daten gehören nicht in die Vermittlungsakte der Arbeitsvermittlung. Ich bin nicht damit einverstanden, dass ihnen diese Daten zugänglich sind und habe berechtigte Zweifel, dass der ÄD in Zukunft meine Sozialdaten schützt. Ich werde deshalb von meinem Recht Gebrauch machen und den Fragebogen nicht ausfüllen.

Gegen eine potentielle Sanktion, werde ich mich sofort per Antrag auf eA vor dem Sozialgericht wehren.
Einer Aufforderung zu Untersuchungen bei ihrem ÄD werde ich selbstverständlich nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#28

Beitrag von marsupilami »

Wenn ich die eingestellten Unterlagen der Threaderstellers richtig gelesen habe, untersucht der MD dieses JC (Optionskommune?) nicht selbst, sondern höchstens nach Aktenlage, schaltet aber offenbar sofort einen externen Arzt ein.

Und da fürchte ich: wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
D.h. dieser Doc wird vom JC bezahlt. Dementsprechend könnte das "Gutachten", die Rückmeldung an das JC, den MD, ... wen auch immer, ausfallen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#29

Beitrag von Günter »

Wenn du Bedenken hast, dann würde ich dem MD folgendes mitteilen.

Ich verweigere die Schweigepflichtentbindung meiner behandelnden Ärzte. bin aber bereit mich der Untersuchung durch den beauftragten MD zu unterziehen.

Bevor meine Daten durch den MD Dritten (dem JC) zugänglich gemacht werden, bestehe ich auf meinem Recht auf Akteneinsicht gem. §25 SGB X sowie auf meinem Recht auf persönliche Erklärung der Untersuchungsbefunde durch den untersuchenden Arzt, sowie auf Einsicht der Daten, die dem JC übermittelt werden, vor der Weitergabe an das JC, da keinerlei medizinische Daten an das JC weitergegeben werden dürfen.

Sollte vielleicht noch durch unseren Formulierungskünstler etwas aufgehübscht werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#30

Beitrag von Günter »

Vielleicht so

Ich verweigere die Schweigepflichtentbindung meiner behandelnden Ärzte. bin aber bereit mich der Untersuchung durch den beauftragten MD zu unterziehen.


Um die von mir befürchtet gesetzwidrige Weitergabe meiner medizinischen Daten an das JC auszuschließen mache ich im beiderseitigen Interesse von meinen Rechten gem. §25 SGB X Gebrauch und verlange Akteneinsicht und Erläuterung der Untersuchungsbefunde durch einen Arzt vor Weitergabe der arbeitsmedizinischen Einschätzungen an das JC, Sämtliche medizinischen Daten bleiben beim MD unter Verschluss.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#31

Beitrag von Günter »

Vielleicht so

Ich verweigere die Schweigepflichtentbindung meiner behandelnden Ärzte. bin aber bereit mich der Untersuchung durch den beauftragten MD zu unterziehen.


Um die von mir befürchtet gesetzwidrige Weitergabe meiner medizinischen Daten an das JC auszuschließen mache ich im beiderseitigen Interesse von meinen Rechten gem. §25 SGB X Gebrauch und verlange Akteneinsicht und Erläuterung der Untersuchungsbefunde durch einen Arzt vor Weitergabe der arbeitsmedizinischen Einschätzungen an das JC, Sämtliche medizinischen Daten bleiben beim MD unter Verschluss.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#32

Beitrag von Günter »

Den Anfang würde ich auch noch leicht verändern.

Ich verweigere die Schweigepflichtentbindung meiner behandelnden Ärzte. Da bereits mein (e) SB (Herr/Frau Besserwiss) mit ihrer medizinischen Kompetenz die Untersuchungsergebnisse meiner behandelnden Ärzte anzweifelte, sehe ich keinen Grund, warum der MD auf diese Untersuchungen zurückgreifen sollte. Daher bin ich bereit mich der Untersuchung durch den beauftragten MD zu unterziehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#33

Beitrag von marsupilami »

Ich verweigere die Schweigepflichtentbindung meiner behandelnden Ärzte.

Da SB Herr/Frau Besserwiss aufgrund ihrer medizinischen Kompetenz die Untersuchungsergebnisse bzw. AU-Bescheinigungen meiner behandelnden Ärzte anzweifelt, sehe ich keinen Grund, warum der MD auf diese Untersuchungen zurückgreifen sollte.
Daher bin ich bereit mich der Untersuchung durch den beauftragten MD zu unterziehen. Dabei ist sicherzustellen, dass keinerlei Diagnosen, Gutachten, etc. zurück an Herrn/Frau SB zurückübermittelt werden sondern nur die medizinische Einschätzung der Arbeitsfähig allgemein, tägliche Dauer und die entsprechenden Einschränkungen (Heben, Tragen, Stehen, Gehen, ....)

Des weiteren mache ich von meinen Rechten gem. § 25 SGB X Gebrauch und verlange Akteneinsicht und Erläuterung der Untersuchungsbefunde durch einen Arzt vor der Weitergabe der arbeitsmedizinischen Einschätzungen an das JC. Sämtliche medizinischen Daten bleiben beim MD unter Verschluss.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#34

Beitrag von angel6364 »

"der Arbeitsfähigkeit"
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#35

Beitrag von marsupilami »

:verlegen:
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#36

Beitrag von Koelsch »

:trost: :trost:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
laluna333
Benutzer
Beiträge: 423
Registriert: Mo 8. Dez 2008, 09:58

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#37

Beitrag von laluna333 »

Da bin ich nochmal....
hatte leider noch ne Unfall und eniges um die Ohren, darum bin ich erst jetzt wieder hier...

Also am Freitag endet ja meine Frist....muss den Brief also morgen abschicken...

Also ich hab ja generell kein Problem, diese SPE abzugeben, aber eben halt abgeandt, nicht "das volle Programm".

Hab mir jetzt gedacht, ich probier es nochmal im Guten, schreib einen Brief, dass es nur dieser Arzt Infos zu meiner Krankheit hat, und ich deswegen nur für ihn das unterschreib und nur dass, was eben zum ermessen der erwerbsfähigkeit notwendendig ist.
Und dann schauen ob sies schluckt, und wenn nicht, mal schauen....aber dann hab ichs wenigstens probiert, und vielleicht ist das dann ja auch besser wenn mein Arzt der mich kennt das weitergibt, als ein "unbekannter"....
Ich würd' denen mitteilen: 1 Schweigepflichtentbindung für den einen bestimmten (Fach-)Arzt, max. gültig für 3 Monate für den MD.
ja genau, so hab ich das auch vor
Und dann aber erstmal abwarten, oder?
Wenn ich die eingestellten Unterlagen der Threaderstellers richtig gelesen habe, untersucht der MD dieses JC (Optionskommune?) nicht selbst, sondern höchstens nach Aktenlage, schaltet aber offenbar sofort einen externen Arzt ein.
Keine Ahnung, aber ja, sie sagte, wird nach Aktenlage entschieden, wahrscheinlich muss ich nicht zu dem Arzt.
(Was ist eine Optionskummune?)
Und da fürchte ich: wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
D.h. dieser Doc wird vom JC bezahlt. Dementsprechend könnte das "Gutachten", die Rückmeldung an das JC, den MD, ... wen auch immer, ausfallen.
Ja super, dann ist das ja eh alles für den A..... natürlich schreibt der dann das rein, was die wollen!

Wie ist das eigentlich, wenn der Arzt oder wie auch immer der genannt wird, was ganz anderes sagt als mein Arzt, egal ob auf Aktenlage oder Untersuchung, kann ich da dann nen Widerspruch amchen? Oder muss ich das dann akzeptieren???
Ich verweigere die Schweigepflichtentbindung meiner behandelnden Ärzte. bin aber bereit mich der Untersuchung durch den beauftragten MD zu unterziehen.
Ändert dann aber ja nix, wenn es so ist, wie marsupilami schreibt, dass der von denen bezahlt wird....dann kann ich ja gleich die SPE unterschreiben...
Ich denk dann halt, dann ist es fast besser, mein Arzt sagt denen was Sache ist, als dass der andere mich dann plötzlich als "gesund" sieht, wenn er mich untersucht....
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#38

Beitrag von Koelsch »

Externer Arzt muss keineswegs schlecht sein - der Arzt, den ich früher erwähnt hatte, der mal "eben so" auch einen Umzug noch als unzumutbar einstufte, war auch ein extrerner Arzt - und das in einer Großstadt mit sicherlich etlichen Amtsärzten.

Ansonsten mach es, wie Du schreibst
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#39

Beitrag von tigerlaw »

Ich schreibe mal in einer anderen Farbe einfach hinein
laluna333 hat geschrieben: Mi 1. Mai 2019, 21:56 Da bin ich nochmal....
hatte leider noch ne Unfall und eniges um die Ohren, darum bin ich erst jetzt wieder hier...

Also am Freitag endet ja meine Frist....muss den Brief also morgen abschicken...

Also ich hab ja generell kein Problem, diese SPE abzugeben, aber eben halt abgeandt, nicht "das volle Programm".

Hab mir jetzt gedacht, ich probier es nochmal im Guten, schreib einen Brief, dass es nur dieser Arzt Infos zu meiner Krankheit hat, und ich deswegen nur für ihn das unterschreib und nur dass, was eben zum ermessen der erwerbsfähigkeit notwendendig ist.
Und dann schauen ob sies schluckt, und wenn nicht, mal schauen....aber dann hab ichs wenigstens probiert, und vielleicht ist das dann ja auch besser wenn mein Arzt der mich kennt das weitergibt, als ein "unbekannter"....
Ich würd' denen mitteilen: 1 Schweigepflichtentbindung für den einen bestimmten (Fach-)Arzt, max. gültig für 3 Monate für den MD.
ja genau, so hab ich das auch vor
Und dann aber erstmal abwarten, oder?
Wenn ich die eingestellten Unterlagen der Threaderstellers richtig gelesen habe, untersucht der MD dieses JC (Optionskommune?) nicht selbst, sondern höchstens nach Aktenlage, schaltet aber offenbar sofort einen externen Arzt ein.
Keine Ahnung, aber ja, sie sagte, wird nach Aktenlage entschieden, wahrscheinlich muss ich nicht zu dem Arzt.
(Was ist eine Optionskummune?)

Das JC wird alleine von der Kommune (= Landkreis) betrieben und macht auch die Jobvermittlung eigenständig, nicht unter Rückgriff auf die BA. Den Kommunen wurde bereits 2005, als H-4 neu herauskam, die Option eingeräumt, alles selber aus einer Hand zu machen. Leistungsbescheide der Optionskommunen werden auch mit anderen Programmen erstellt als die der "gemeinsamen Einrichtungen". Diese waren ursprünglich verfassungswidrig (Kommunal- und Bundesverwaltung dürfen nicht miteinander vermengt werden), es musste erst die Verfassung dafür geändert werden (das war 2010).

Und da fürchte ich: wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
D.h. dieser Doc wird vom JC bezahlt. Dementsprechend könnte das "Gutachten", die Rückmeldung an das JC, den MD, ... wen auch immer, ausfallen.
Ja super, dann ist das ja eh alles für den A..... natürlich schreibt der dann das rein, was die wollen!

Wie ist das eigentlich, wenn der Arzt oder wie auch immer der genannt wird, was ganz anderes sagt als mein Arzt, egal ob auf Aktenlage oder Untersuchung, kann ich da dann nen Widerspruch machen? Oder muss ich das dann akzeptieren???

Das Gutachten selber ist nur behördenintern, es soll den Sachbearbeiter "schlau machen". Gegen dessen Entscheidung kannst Du dann Widerspruch einlegen, und in diesem Zusammenhang wird natürlich auch die "Tatsachenbasis" dieser Entscheidung "inzident" mit überprüft.
Ich verweigere die Schweigepflichtentbindung meiner behandelnden Ärzte. bin aber bereit mich der Untersuchung durch den beauftragten MD zu unterziehen.
Ändert dann aber ja nix, wenn es so ist, wie marsupilami schreibt, dass der von denen bezahlt wird....dann kann ich ja gleich die SPE unterschreiben...
Ich denk dann halt, dann ist es fast besser, mein Arzt sagt denen was Sache ist, als dass der andere mich dann plötzlich als "gesund" sieht, wenn er mich untersucht....
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
laluna333
Benutzer
Beiträge: 423
Registriert: Mo 8. Dez 2008, 09:58

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#40

Beitrag von laluna333 »

ok danke, mach ich!

Ich hab im Internet so eine "entschärfte SPE" gefunden, was haltet ihr von der? Ich würd die jetzt so nehmen, diesen einen Arzt einsetzten und fertig:
Ich entbinde hiermit meinen mich behandelnden Arzt, der mich behandelt und begutachtet hat von der Schweigepflicht, soweit dies zur Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit nach § 8 und § 44a SGB II durch den ärztlichen Dienst/Amtsarzt erforderlich ist.

Es handelt sich dabei um den nachfolgend aufgelisteten Arzt:
Name und Anschrift des Arztes

Ich bin damit einverstanden, dass die Befunde, Untersuchungsergebnisse, Krankheitsgeschichten, Röntgenbilder und ähnliche Unterlagen, die er über mich besitzt zur Sachaufklärung und zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen dem ärztlichen Dienst zur Verfügung gestellt werden.

Der Übermittlung von *Daten widerspreche ich gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X wie folgt:
"Ich bin nicht damit einverstanden, dass

1. der ärztliche Dienst die, ihm mit dieser Erklärung zugängig gemachten, Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen meines behandelnden Arztes anderen zugängig macht oder übersendet; diese Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen dürfen ausschließlich vom ärztlichen Dienst/Amtsarzt und nur zur beauftragen Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit benutzt werden;

2. die Untersuchungsergebnisse, die der ärztliche Dienst nach der durchgeführten Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit an den Leistungsträger (der diese Feststellung veranlasste) übersendet, ärztliche Diagnosen enthalten; die Untersuchungsergebnisse sind lediglich in der zulässigen allgemein einschätzenden Form des Leistungsbildes zu übersenden".

Diese Schweigepflichtentbindung ist ab Ausstellungsdatum, 3 Monate gültig.
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
Benutzeravatar
laluna333
Benutzer
Beiträge: 423
Registriert: Mo 8. Dez 2008, 09:58

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#41

Beitrag von laluna333 »

Das JC wird alleine von der Kommune (= Landkreis) betrieben und macht auch die Jobvermittlung eigenständig, nicht unter Rückgriff auf die BA. Den Kommunen wurde bereits 2005, als H-4 neu herauskam, die Option eingeräumt, alles selber aus einer Hand zu machen. Leistungsbescheide der Optionskommunen werden auch mit anderen Programmen erstellt als die der "gemeinsamen Einrichtungen". Diese waren ursprünglich verfassungswidrig (Kommunal- und Bundesverwaltung dürfen nicht miteinander vermengt werden), es musste erst die Verfassung dafür geändert werden (das war 2010).
DAS hört sich ja nicht so gut an....aber die müssen sich schon auch an die Vorgaben halten?
Das Gutachten selber ist nur behördenintern, es soll den Sachbearbeiter "schlau machen". Gegen dessen Entscheidung kannst Du dann Widerspruch einlegen, und in diesem Zusammenhang wird natürlich auch die "Tatsachenbasis" dieser Entscheidung "inzident" mit überprüft.
ah ok...also wenn der Amtsarzt sagt, ich kann alles, sie mir dann etwas vermittelt, was ich nicht kann, kann ich wiedersprechen.....und dann?
Steht Aussage gegen Aussage....Amtsarzt vs mein Arzt....
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#42

Beitrag von Koelsch »

Du kannst Dich aber nicht gegen den Status Optionskommune wehren, also mach Dir doch darüber keinen Kopf.

Und klar, auch unter Ärzten gibt's gute und weniger gute, auch das kannst Du im Vorfeld nicht beeinflussen. Also lass das erst mal auf Dich zukommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
laluna333
Benutzer
Beiträge: 423
Registriert: Mo 8. Dez 2008, 09:58

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#43

Beitrag von laluna333 »

Du hast Recht...sorry, bin zurzeit etwas durch den Wind, alles zu viel....

Meinst du, diese SPE passt so, kann ich so abschicken?

Ich würde dann noch diesen Brief dazu schicken:
Sehr geehrte Frau


wie bei unserem letzten Termin vereinbart, sende ich Ihnen anbei die gewünschte Schweigepflichtsentbindung.

Ich habe bei meinem letzten Arzttermin mit meinem behandelnden Arzt gesprochen, und er wird alle zur Ermessung meiner Leistungsfähigkeit erforderlichen Informationen an den von Ihnen beauftragten Amtsarzt weitergeben.

Bei weiteren Ärzten und/oder Diensten war ich nicht in Behandlung bzw. stellen dort gemachte Untersuchungen keine Auswirkung auf meine Erwerbsfähigkeit dar.
Deswegen habe ich diese nicht ausgefüllt.
Auch verfüge ich leider nicht über die medizinische Kompetenz, den von Ihnen beigelegten Gesundheitsfragebogen auszufüllen.

Mein mich seit vielen Jahren behandelnder Arzt wird dem von Ihnen ausgewählten Amtsarzt aber alle erforderlichen Informationen aushändigen, welche für die Ermessung meiner Erwerbsfähigkeit erforderlich sind.
Die hierfür erforderliche Schweigepflichtsentbindung liegt diesem Schreiben bei.

Freundliche Grüße
Müsste so passen, denk ich....
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#44

Beitrag von Koelsch »

Statt Ermessung Ermittlung, sonst ok
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
laluna333
Benutzer
Beiträge: 423
Registriert: Mo 8. Dez 2008, 09:58

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#45

Beitrag von laluna333 »

Super, danke dir! :-)

Dann geb ich das Schreiben zusammen mit dieser SPE ab, und warte mal, was passiert....
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#46

Beitrag von Koelsch »

So würde ich's machen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#47

Beitrag von tigerlaw »

Habe leider was übersehen:
laluna333 hat geschrieben: Mi 1. Mai 2019, 21:56 Da bin ich nochmal....
hatte leider noch ne Unfall und eniges um die Ohren, darum bin ich erst jetzt wieder hier...

(...)
Wenn es "Körperschäden" gegeben haben sollte: Gute Besserung und :trost: :trost:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
laluna333
Benutzer
Beiträge: 423
Registriert: Mo 8. Dez 2008, 09:58

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#48

Beitrag von laluna333 »

Danke, aber waren gottseidank nur leichte Verletzungen...
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
Benutzeravatar
laluna333
Benutzer
Beiträge: 423
Registriert: Mo 8. Dez 2008, 09:58

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#49

Beitrag von laluna333 »

Also, Frau SB hat mich angerufen...
Das reicht ihr nicht.
Erst wollte sie den ganzen Haufen unterschrieben....dann sagte ich, das mach ich auf keinen Fall.
Dann sagte sie ok, sie bräuchte aber für den einen Arzt den ich ihr ja geschrieben hab, das Formular das sie mir gegeben hat....
Und sie will das ich den Gesundheitsfragebogen ausfüll...

Jetzt weiß ich ja, ich muss garnix, so weit klar.
ABER: Ich überleg jetzt halt, was für mich besser ist. Wenn ich das nicht mach, dann kann sie mich ja zu diesem Amtsarzt schicken, der kennt mich nicht....vielleicht ist es dann doch besser, ich unterschreib ihr das. Weil mein Arzt steht da halt voll hinter mir, und gibt das auch so weiter. (Sagte er mir bei unserem letzten Gespräch)

Dann zweitens der Gesundheitsfragebogen....wenn ich den ausfülle, kann mir daraus was gedreht werden, ein Schaden entstehen?
Einerseits weiß die ja eh, dass ich aus psychsichen Gründen krank geschrieben bin, wenn ich dass da dann drauf ankreuz?
Ich weiß es einfach nicht....

Ich bin derzeit auch irgendwie so fertig, dass ich keinen weiteren Ärger will, aber auch nichts falsch machen will...
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#50

Beitrag von Koelsch »

Wenn der Arzt mitspielt und informiert ist, unterschreib. Fragebogen, mach die Kreuzchen und ansonstensag, man mögen den Hausarzt befragen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“