Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Benutzeravatar
laluna333
Benutzer
Beiträge: 423
Registriert: Mo 8. Dez 2008, 09:58

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#51

Beitrag von laluna333 »

Danke!
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#52

Beitrag von marsupilami »

laluna333 hat geschrieben: Mi 8. Mai 2019, 20:59 Also, Frau SB hat mich angerufen...
Das könnte sie - die SB - bei mir nicht.
Ich hab nach einem tel. Kontakt und entsprechender Reaktion alle tel. Kontakt untersagt, Tel.Nr. löschen lassen.
Nur noch schriftlich.
laluna333 hat geschrieben: Mi 8. Mai 2019, 20:59 Das reicht ihr nicht.
Erst wollte sie den ganzen Haufen unterschrieben....dann sagte ich, das mach ich auf keinen Fall.
Genau dieser Druck per Telefon.
Hinterher war das alles gaaaaanz anders, nicht soo gemeint, kann ich mich nicht dran erinnern, so habe ich das nicht gesagt.

Meine nächste Aktion wäre Schrieb an JC mit der Aufforderung, Tel.Nr. löschen.
Kontakt nur noch schriftlich. Hinweis, dass die Angabe der Tel.Nr. eh nur freiwillig ist.
Und schriftlicher Rückmeldung des JC, dass JC Tel.Nr. gelöscht hat.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#53

Beitrag von kleinchaos »

Und woher weiß die SB, dass du das nicht ausgefüllt und unterschrieben hast?
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns ... her-dienst
Beauftragung und Ablauf
Sie können sich nicht direkt an die Ärztinnen und Ärzte wenden. Ihre Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft übernimmt dies. Auch Jobcenter können den Ärztlichen Dienst beauftragen.

Sie können Ihrer Fachkraft von sich aus sagen, dass Sie ein gesundheitliches Problem haben. Es ist aber auch möglich, dass Ihre Fachkraft Sie danach fragt.
Dabei müssen Sie nicht angeben, welche Krankheit Sie haben oder wie Sie behandelt werden.
Ihre Fachkraft beauftragt den Ärztlichen Dienst und bespricht dies mit Ihnen.
Sie füllen einen Gesundheitsfragebogen aus. Darin geben Sie Ihre gesundheitlichen Probleme genauer an. Nur der Ärztliche Dienst sieht Ihre Antworten, nicht Ihre Fachkraft.
Auf Grundlage Ihrer Angaben entscheidet der Ärztliche Dienst, ob es erforderlich ist, Sie persönlich zu befragen und gegebenenfalls zu untersuchen.
Vor allen weiteren Schritten werden Sie gefragt, ob Sie einverstanden sind.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“