ALG II Aufstockung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
Luftaufsicht
Benutzer
Beiträge: 86
Registriert: Mi 28. Nov 2018, 16:05

ALG II Aufstockung

#1

Beitrag von Luftaufsicht »

Hallo Ihr lieben,

hab seit März einen neuen Arbeitskolleen bekoomen, dem ich in Sachen ALG II-Aufstockung etwas unter die Arme greifen möchte.

Das Brutto/Netto in die Rechnerei gemäß § 11 b SGB II kommt ist mir klar.

Vom Brutto selbstbehalt, dann Versicherungspauschale, Fahrtkosten, KFZ-Haftpflicht etc vom Einkommen absetzen und sieh da man erhält den Aufstockungs-Betrag!

Also wie es mit Löhnen mehr als 400 Euro funktioniert ist klar.

Aber was ist, wenn meinetwegen am 25. anefangen wurde, somit nur 8 Tage gearbeitet wurde und deswegen

Brutto: 306,90 €
Netto: 207,72 € verdient wurde?

Ist diese nachfolgende Rechnung korrekt? Macht man das auch mit § 11 b SGB II??

Könnt ihr mal die Rechnung kontrollieren?

Von 731,16 € Selbstbehaltsermittlung:
306,90 € - 100 € = 206,90 € x 20 durch 100 (dreisatz)= 41,38 € Selbstbehalt

Richtige Rechnung muss wie folgt aussehen:
30,00€ Versicherungspauschale
00,00€ Werbungskostenpauschale (evtl tatsächliche Werbungskosten)
56,00€ Fahrtkosten
00,00€ Kfz-Haftpflicht
41,38€ Selbstbehalt
_____________________________
= 127,38 € Freibetrag
----------------------------------
207,72 € Nettolohn minus 127,38 € Freibetrag = 80,34 EURO anrechenbares Einkommen
936,55 € Regelsatz minus 80,34 € anrechenbares Einkommen = 856,21 € Hartz IV

Kollege war vorher ALG II Empfäner klassisch. Beim Jobstart hatte man ihm km-Geld und Einstiegsgeld bewilligt. Das eine sind Pendefahrten das andere Einstiegsgeld.

Sind die Aufstockungen §11b davon unabhängig?
Luftaufsicht
Benutzer
Beiträge: 86
Registriert: Mi 28. Nov 2018, 16:05

Re: ALG II Aufstockung

#2

Beitrag von Luftaufsicht »

Oh ja die 713 Euro die stammen aus meinen eigenen alg II Berechnungen. Ich hatte meine Rechnung einfach kopiert und seine Lohnzahlen eingesetzt. Und diese Zeile mit den 713 hab ich vergessen.

OK, dass heißt Fahrtkosten, versicherungspauschale etc ist zu streichen weil weniger als 400 Euro bruttoverdienst .ist das so richtig verstanden worden von mir?
Luftaufsicht
Benutzer
Beiträge: 86
Registriert: Mi 28. Nov 2018, 16:05

Re: ALG II Aufstockung

#3

Beitrag von Luftaufsicht »

Ok
Ich danke dir.
Noch eine Frage hätte ich da:
Und zwar ist wohl wie ich das in der Eingangsfrage schon erwähnt habe Pendelfahrten und Einstiegsgeld bewilligt worden. Werden diese Bewilligungen dann beendet und /oder zusätzlich weiter gezahlt?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: ALG II Aufstockung

#4

Beitrag von kleinchaos »

Die werden zusätzlich weitergezahlt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: ALG II Aufstockung

#5

Beitrag von marsupilami »

Wir haben im download-Bereich einen ALG-Rechner

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: ALG II Aufstockung

#6

Beitrag von Olivia »

Luftaufsicht hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 00:19 OK, dass heißt Fahrtkosten, versicherungspauschale etc ist zu streichen weil weniger als 400 Euro bruttoverdienst .ist das so richtig verstanden worden von mir?
Die Fahrtkosten und betriebliche Versicherungen können mit in die Betriebskosten reingesetzt werden.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Aufstockung

#7

Beitrag von Koelsch »

Nein, nur bei Selbstständigen. Wampe hat die Rechnung richtig dargestellt für "nicht Selbständige"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: ALG II Aufstockung

#8

Beitrag von Olivia »

:verlegen:
Luftaufsicht
Benutzer
Beiträge: 86
Registriert: Mi 28. Nov 2018, 16:05

Re: ALG II Aufstockung

#9

Beitrag von Luftaufsicht »

Ich hab da noch mal eine Frage zu diesem Thema:

Was ist wenn der Lohn über 400 € aber unter 1000 € ist?

Beispiel:

Brutto 496,44 €
Netto 338,50 €

Ist folgende Rechnung richtig?

Selbstbehaltsermittlung von 496,44 €:

496,44€ - 100,00€= 396,44 € x 20 : 100= 79,28 €

30,00 € versicherungspauschale
00,00 € werbungskostenpauschale
56,00 € Fahrtkosten
00,00 € KFZ Haftpflicht
79,28 € Selbstbehalt
——————-
165,28 € Freibetrag
——————

338,50 netto - 165,28 Freibetrag = 173,22 anrech EK
936,55 Regelsatz - 173,22 AnrechEk= 763,33 Hartz 4

Mir geht es eher darum, ob der Freibetrag korrekt ist. 165,28 oder 265,28???

Beziehungsweise 79,28 € oder 179,28€?

Sehr lieb wenn ihr das überprüfen könntet und falls nur 165,28, mir erklären warum? Immer wieder stoße ich bei solchen Beträgen an tagelange Überlegungen, warum das dann so ist.

Was passiert mit den anfänglich gerechneten „Brutto minus 100“, die sowieso schon Freibetrag sind? Wird das zum Rest des Freibetrags nicht zu addiert?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: ALG II Aufstockung

#10

Beitrag von kleinchaos »

496,44
-158,94 Abzüge (sofern es sich da nur um KV, PV, RV, AV handelt)
=338,50 Zwischensumme (netto)
-100,00 Grundfreibetrag
= 228,50
- 45,75 Freibetrag aus 228,50
= 182,85 anrechenbares EK
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Aufstockung

#11

Beitrag von Koelsch »

kleinchaos hat geschrieben: Fr 24. Mai 2019, 07:09 496,44
-158,94 Abzüge (sofern es sich da nur um KV, PV, RV, AV handelt)
=338,50 Zwischensumme (netto)
-100,00 Grundfreibetrag
= 228,50
- 45,75 Freibetrag aus 228,50
= 182,85 anrechenbares EK
Nee, nee, der Freibetrag wird aus 496,44 - 100 = 396,44 berechnet, also 396,44 * 0,2 = 79,29

In § 11b Abs. 3 SGB II ist ausdrücklich vom Einkommen die Rede, und das heißt immer das Bruttoeinkommen vor der Bereinigung nach Abs. 1
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: ALG II Aufstockung

#12

Beitrag von kleinchaos »

Ok
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Luftaufsicht
Benutzer
Beiträge: 86
Registriert: Mi 28. Nov 2018, 16:05

Re: ALG II Aufstockung

#13

Beitrag von Luftaufsicht »

Ok wampe,

So wie ich dich jetzt verstanden habe dann kommt nur die ausgerechnete Summe :

(Brutto -100) x 20 : 100= wert + 100

Wenn versicherungspauschale, damals werbungskostenpauschale, Fahrtkosten und KFZ Haftpflicht weniger als 100€ sind...

Und

Der Wert plus die tatsächliche Summe aus damals werbungskostenpauschale, versicherungspauschale, Dahetkosten, KFZ Haftpflicht , wenn diese über 100€ sein sollte...

Richtig?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Aufstockung

#14

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“