Antrag auf Weiterbewilligung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Pegasus
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#51

Beitrag von Pegasus »

Also koelsch wenn ich meine runde black cat lasse wie sie will, dann legt oder setzt sie sich mit Wonne auf die Tasten. Dann ist es auch für mich nicht lesbar. :cool:

Also ich denke, ich werde morgen in aller Frühe zur ARGE gehen.

Zur kurzen Einsicht lege ich Mietvertrag/Nebenkostenabrechnung2007 sowie nochmals die letzte Quittung Miete Januar 09 vor. Bei der Nebenkostenabrechnung werde ich den Namen des anderen Mieters schwärzen und zitiere den § Sozialdaten, welchen Günter beschrieben hat.

Betriebliche Unterlagen:
die Buchungsbelege für meine abgegebene endgültige EKS 10 - 12.2008

Für den angeforderten Zeitraum vor der Leistung, fordere ich die ARGE zum 2. mal auf, mir unverzüglich eine schriftliche Begründung zu kommen zu lassen, da diese betrieblichen Vorgänge nicht für die Bearbeitung meines Antrages relevant sind. Sollte die ARGE also 'Recht' haben, muss sich in der Lage sein, die Unterlagen fristgerecht bis zum 16.02.08 nachzureichen

Ich weise die ARGE darauf hin,

a) dass meine Anfrage Ende 12.2008 bezüglich rechtlicher Grundlage bis heute nicht beantwortet ist. Darauf resultiert letztendlich die Verzögerung Bearbeitung meines Folgenantrages, sodass ich gezwungen war, eine angemessene Vorschusszahlung zu beantragen.

b) ich mich genötigt sehe, die angeforderten Unterlagen ungeschwärtzt zur Einsicht vorzulegen, da mir eine unverhältnismäßig hohe Sanktion, nämlich die Versagung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt angedroht wird, sollte ich der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.

Ich muss dann wohl auch vorsichtshalber den § 33 Abs.1 +2 Satz 2 SGB X , und §42 SGB I -Vorschüsse

Bitte euch noch mal um kurze Meinung, ob das der richtige Weg für mich ist.

Peg

Ach so:Ich hätten denen längst unter Hinweis auf euer beider gesundheitlichen Zustand mit Geschäftsaufgabe gedroht, dann ist das volle ALG II fällig und ihr habt Ruhe

Kann ich hier nicht öffentlich beantworten.
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Koelsch
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#52

Beitrag von Koelsch »

Schaut für mich gut aus, nimm Dir auch den § 35 SGB X noch mal vor. Begründung ist auch immer sehr wichtig für einen VA.

Ist leider so, oftmals hat man bei den ARGEn nur die Qual der Wahl - entweder es geht nach Recht und Gesetz, oder man schluckt Kröten und es geht etwas schneller.

Ist schon zum :kotz: :kotz:
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Pegasus
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#53

Beitrag von Pegasus »

Koelsch;

§ 35 SGB X meinst Du da 1 und 3 ????
Peg
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Emmaly
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#54

Beitrag von Emmaly »

Ein Hinweis will ich noch geben: den Vorgesetzten verlangen, falls es Probleme gibt. Und wenn kein Vorschuss gezahlt wird, wäre anschließend der Gang zum Sozialgericht der Weg. Es ist ja eine Weiterbewilligung. Der Bescheid kann doch vorläufig gestellt werden.
LG Emmaly
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Koelsch
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#55

Beitrag von Koelsch »

Pegasus hat geschrieben:Koelsch;

§ 35 SGB X meinst Du da 1 und 3 ????
Peg
Richtig Absatz 1 und 3.
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#56

Beitrag von Pegasus »

Emmaly
angeblich hat die SB ja das mit deren Vorgesetzten abgesprochen.

Danke Koelsch...... langsam lerne ich....

Achso mirt fällt gerade ein, als ich den Antrag auf Neuberechnung stellte, habe ich denen schon freiwillig ein Balkendiagramm Einnahme-Ausgabe- Rechnung angehängt. Darauf sieht man sehr schön, dass wir vor Schrottpreiseinbruch leben konnten.

Damit wollte ich eigentlich genau das, was jetzt gefordert wird, aus den Weg gehen. Vor allem keine Konfrontation. Aber mir scheint, die meisten Beleg/Unterlagen werden einfach so in die Akte gelegt.
Peg
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#57

Beitrag von Koelsch »

Wie versprochen, die Broschüre mit den Äußerungen zu Selbstständigen und meine AGBs (insbesondere § 10 beachten)
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#58

Beitrag von Pegasus »

Danke Koelsch,
habe die Dateien gespeichert. :guru:

Ich berichte nachher über meinen Besuch bei der ARGE.
Muss jetzt etwas anderes erst abklären. Aber vorab: habe einen Barscheck über die Regelsatzleistungen in der Tasche. :totlach:

Gruss Peg

P.S. Wie ist das Wetter bei euch? Hier scheint die Sonne, was viel Vitamin D für meine Knochen verspricht.
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Günter
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#59

Beitrag von Günter »

Hier ist es trübe neblig, und Vitamine gibt es in der Apotheke, oder bei Aldi. :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#60

Beitrag von Pegasus »

Günter hat geschrieben:Hier ist es trübe neblig, und Vitamine gibt es in der Apotheke, oder bei Aldi. :gunni:
Och das tut mir nun aber wirklich leid, das Du im trüben Nebel hängst. :trost:

Hä? - ich zahle für Vitamine doch keine Apothekerpreise (!) oder kaufe den 'Schrott' bei 'Aldente', wenn ich es kostenlos bekommen kann. :totlach: :totlach:

So nun Bericht:
wie mir gestern zugesagt wurde, mußte ich heute nicht lange warten und ich habe zum ersten Mal die SB, die für meine Leistungsberechnung zuständig ist kennengelernt. Zu erst habe ich sie glatt nach Ihrer Ausbildung gefragt. Ist schließlich wichtig zu wissen, mit welchen Fachwissen sie meine Bedürftigkeit als Selbstständige bearbeitet. :lichtauf: . Sie ist Betriebswirtin.
(Die ARGE in Moers wird personell umgestaltet. Es kommen zwei Mitarbeiter, die in Zukunft nur für die Selbstständigen zuständig sind und eine entsprechende Ausbildung haben.)

Ich hatte den Mietvertrag, Quittungen sowie die Buchungsbelege für Oktober - Dezember 08 vorgelegt. Und gleich gesagt, das ich nicht zulasse Kopien davon zu machen. Im Schreiben stand ja auch: Unterlagen vorlegen. Die SB sagte daraufhin, dass ich zulassen muss, dass alle betrieblichen Belege kopiert werden.

Ich habe auf meine AGB ( muss ich erst kreieren - danke Koelsch für die Vorlage) hingewiesen, das ich gezwungen werde, gegen meine eigenen AGB zu verstoßen, die rechtlichen Auswirkungen etc.

Antwort: man muss prüfen können, ob ich nicht selbst diese Belege erstellt habe. (sehr witzig, ich schreibe mir selbst Rechnungen oder was). Sie wird mich also deswegen noch mal anschreiben. Und die ARGE muss sich auch an Datenschutz halten. So werden die Akten etc. Abends immer verschlossen, damit das Reinigungspersonal keinen Zugang hat.

Ich bin mir ihr also die Unterlagen durchgegangen und habe ihr gestattet, von 1 Quittung über meinen Eigenbeleg für den anteiligen Büroplatz in der Wohnung zu machen.

Probleme hat die ARGE auch, weil in meinen Gewerbe das Bargeschäft gilt. So können sie kaum genau verfolgen/überprüfen, ob und welche Einnahmen ich nun wirklich habe. Ich habe gesagt, das es weltweit so gehandhabt wird und das muss auch die ARGE akzeptieren. :unschuld:

Sie sagte mir auch, dass sie eigentlich gar nicht die ganzen Belege braucht, die Akte wird unübersichtlich und zu dick. Aber weil ich eben ein Bargeschäft habe, haben sie Probleme.

Na gut denke ich und frage, wie wir es handhaben können, um beidseitig ohne großen Aufwand zurecht zukommen. ( Aha - die Peg zeigt Interesse, um die Arbeit zu erleichtern * grins .. Taktik)
Ich sagte, dass ich kein Kassenbuch führe, sondern mit Quicken arbeite, das ich eventuell so eine Auflistung in einfacher Tabellenform anlegen könnte.

Sie hat mir dann einen Barscheck über den Regelsatz plus MEB für Männe ausgestellt. Wegen der Mietkosten sagte sie, dass die Kosten erst neugerechnet werden müssen. Ich muss also gut 10 Tage warten, bis ich das Geld erhalte. - Da wird sich mein Vermieter freuen.

Der Witz schlechthin: die Akte war nicht ordentlich sortiert. Sie suchte meine berichtigte Anlage KDU. Ich hatte ja versehentlich die Stromkosten aus den Nebenkosten nicht rausgerechnet. Dabei habe ich darauf sehr deutlich im Anschreiben hingewiesen und sogar in der KDU einen dicken Hinweis gesetzt.
Ich muss jetzt auf den neuen Bescheid warten. Denke, die werden reichlich Abstriche an die Mietkosten machen. Weil die Wohnung für zwei Personen unangemessen groß ist, ca. 83 m², und die von mir angegebene 15 m² Büroplatz wird halt nicht von der ARGE bezahlt.

Bin gespannt, wie das berechnet wird. Außerdem hatte ich im Januar ja die endgültige EKS für 10 - 12.2008 eingereicht. Da muss sich doch auch einen endgültigen Bescheid erhalten oder kommt der erst nach Ende des Leistungsbedarfs?

Mhhh.... mal wieder bischen konfus beschrieben. Hoffe ihr steigt dadurch. War seid heute Mittag in Sachen Tierschutz tätig und mir brummt die 'Birne'. Bild

Peg
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Koelsch
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#61

Beitrag von Koelsch »

Zumindest ist ja mal Bewegung drin. Für den BWZ 10-12/2008 bekommst Du irgendwann einen abschließenden Bescheid, mit Rück- oder Nachzahlung.

Bei der Miete muss man mal sehen, was die da machen. Ist für die ARGE ja eine zwiespältige Sache:

Kürzt sie die KdU, weil die Bude teilweise geschäftlich genutzt wird, dann sind die gekürzten KdU ja "automatisch" Betriebsausgaben.

Die kürzen Deinen Gewinn, das mindert Dein anrechenbares Einkommen, das steigert den ALG Anspruch - unterm Strich eine ziemliche Nullnummer. Das wird Kopfzerbrechen bereiten (falls ARGE das versteht). :kopfkratz: :kopfkratz:
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Günter
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#62

Beitrag von Günter »

Peg hat geschrieben:oder kaufe den 'Schrott' bei 'Aldente',
ich dachte Schrott ist dein Geschäft

Mit der Miete war Koelsch schneller, genau das wollte ich schreiben, alles was nicht privat über KdU geht, sind Geschäftskosten :gunni:
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Pegasus
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#63

Beitrag von Pegasus »

Moin

Jo Günter: Schrott ist mein Geschäft. Da Aldi jedoch plant in Holland riesige Grünzeugsplanatagen anzulegen, könnte es gut sein, das die Gebrüder Aldente auch ins Schrott geschäft investieren. :lichtauf: --> Vielleicht sponsern sie mich. :cool:


die SB sagte mir, dass sie die Kosten für den genutzten Büroplatz (ca. 15 m²) abzieht, das es ja betriebliche Ausgaben sind. Die ARGEN unterstützen ja keine Kleinunternehmer, da muss man schon so einen Familienbetrieb wie Schäffler haben...

Sie hatte ja auch einen eigens von mir geschriebenen Buchungsbeleg (anteilig 90,30€ Büroplatz) kopiert). Diesen Betrag plus 50 € für den Platz/Box für Werkzeug, Lagerung etc. habe ich auch in der EKS als Raummiete angegeben.

Da ich ja auch versehentlich die Stromkosten in der KDU hatte, wird schon einiges gekürzt.

Achso und heute ist das Schreiben, was mir die SB bereits am Montag ausgedruckt hatte per Post angekommen (über Umwege via Nürnberg).


So Männe meckert: 'ich dachte, es gibt dieses Jahr noch was zu futtern...... manche denken wirklich nur ans Futter.

Peg
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marsupilami

Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#64

Beitrag von marsupilami »

Solange Männer an's Futter denken, bleibt kein Raum für andere Gedanken. :kopfkratz:
Ist doch auch was. :gunni:
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Pegasus
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#65

Beitrag von Pegasus »

Hallo marsupilami
jo hast recht Gedanken

Peg - träume gerade
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#66

Beitrag von Pegasus »

Diesmal ging die Bearbeitung meines Antrages ziemlich zügig über die Bühne. Der Bescheid ist datiert auf den 04.02.09. War an diesem Tag morgens bei der SB.

Den Bescheid und EKS findet ihr im Anhang (PDF).

Die geschätzten Einnahmen sind nicht mehr haltbar. Das liegt zum Teil an der bevorstehenden OP von Männe und den nun wieder stärker fallenden Schrottpreisen.

Mit der Berechnung für Unterkunft und Heizung komme ich nicht ganz klar.
Wohnungsdaten:
Gegenstand: Studio über Garagen / 2 Mietparteien
Zimmer: 2
Größe m²: 83,17
Netto-Kalt-Miete: 300,00 €
Nebenkosten (inkl. Strom → 55,14€ ) 200,00 €
Warmwasserversorgungsanlage: über Elektro

Angaben zur Wohnung/zum Haus
Gesamtgröße: 175,77 m² davon Wohnraum (Peg): 83,17 m²
Bezugsfertig seit: ca. 1942
Heizkosten: 85,25 €
Nebenkosten: 59,61 € (hier habe ich die Stromkosten schon abgezogen)

Angaben zur Energiegewinnung
Heizen mit: Gas
Brennstoffe werden selbst beschafft: nein
Energiequelle Kochen: Strom
Warmwasser Aufbereitung: Strom

Von den 83,17 m² habe ich 15 m² als betrieblichen Büroplatz abgezogen. In der EKS findet ihr unter der Position Raumkosten: 140,40 €. Die teilen sich folgendermaßen auf:
1.) 50,00 € für die Box/Platz zum werkeln.
2.) 90,30 € Buttomiete (!) für anteiligen Büroplatz über 15 m².

Die ARGE hat für Wohnung und Heizung mtl 339,18 € bewilligt. Ich kann das nicht nachvollziehen, komme nicht auf deren Betrag.

Peg

Ach so ... hier graupelt es..... typisches Brrrr-Wetter.
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Koelsch
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#67

Beitrag von Koelsch »

Die Rechnung der ARGE bei der Miete ist nicht nachvollziehbar, ebensowenig natürlich die € 200 fiktiver Gewinn (wobei ich aber neidvoll zugestehen muss, es wird wenigsten eine Einkommensbereinigung und eine Freibetragsrechnung vorgenommen - so weit ist die ARGE meines Grauens nicht - da heißt es € 200 Gewinn = € 200 anrechenbares Einkommen - ist intelektuell dann nicht so anspruchsvoll, PISA lässt grüßen :lichtauf: ).


Ich rechne bei der Miete so (die Box lass ich völlig draußen vor, hat mit der Berechnung nix zu tun, weil reine Betriebskosten)

Stromkostenpauschale:
€ 20,74 laut Rechtsprechung BSG für Zeiträume mit Regelsatz = € 345,00
€ 20,86 hochgerechnet nach Erhöhung auf € 347,00
€ 21,10 hochgerechnet nach Erhöhung auf € 351,00, davon 90% bei 2-er WG
€ 18,99 x 2 = € 37,98 Strompauschale (darin auch WW enthalten)

Gesamtmiete (ohne Strom) daher
Kaltmiete : € 300,00
Nebenkosten: € 200,00
minus Strom: € 37,98
Gesamtmiete: € 462,02

Aufteilung Betrieb/Privat:

Gesamtmiete € 462,02

minus Betrieb (€ 462,02 / 83,17 x 15)
= € 83,33

Privatmiete also € 378,69

Ich bin zuversichtlich, all das, was meinereiner hier mühseligst :heul: mittels wiederholten Tastendrucks auf einen Taschenrechner ermittelt hat, wird unser Obermathematicus ohne H im Kopf nachvollziehen oder über den Haufen werfen können. :totlach: :totlach:
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#68

Beitrag von Pegasus »

Danke Dir Koelsch, werde mir das nach den Essen mal genauer ansehen und nachrechnen.... auch mit Taschenrechner.

Na ja, wie kann man auch erwarten, das gerade bei der Berechnung KDU alles nachvollziehbar ist?

Die SB ist Betriebswirtin, daher wohl:
wobei ich aber neidvoll zugestehen muss, es wird wenigsten eine Einkommensbereinigung und eine Freibetragsrechnung vorgenommen
Bis später Peg
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#69

Beitrag von Pegasus »

Ich wühle nun geraume Zeit in der Arbeitshilfe - NRW 'Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß §22 SGB II'. Immer auf der Suche nach den Berechnungsweg für die KDU. Das einzige was mir ins Auge fällt ist das:

Entscheidend ist, dass das gewählte Verfahren zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen TRANSPARENT ist, um insbesondere im Fall einer sozialrichterlicher Auseinandersetzungen klar und nachvollziehbar argumentieren zu können.

Aber nirgends steht da was wie nachvollziehbare Berechnung. Die Nebenkostenabrechnungen müssen ja auch für jeden nachvollziehbar sein. Das ist für die AGRE nicht zwingend?

Die ARGE hier wird sicherlich auch seine eigene Produkttheorie haben. Ob die dann auch zwischen Moers Stadt und den ländlichen Moers unterscheidet, da habe ich starke Zweifel.
Und ob die ARGE für meine Unterkunft(Studio über Garagen - freistehendes Hinterhaus) eine vergleichbare Wohnung findet, ist auch fraglich.


Mir schwant, das ich wieder ein Schreiben aufsetzen muss.
Ich warte mal ab, was Günter meint....

Peg
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#70

Beitrag von Günter »

Günter hat versucht sich an die Koelschen Vorgaben mit dem Hinterkopf zu halten, musste aber altersindizierte Ausfallerscheinungen einräumen und hat mangels Taschenrechner Excel bemühen müssen.

Keine Abweichungen feststellen können, mögest du die Zahlen meines Admins übernehmen. Ich finde nix zu Murren. :elch:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#71

Beitrag von Pegasus »

Ich finde nix zu Murren. :elch:
Ups - da bin ich sprachlos.....

Danke euch.

Ach so hätte hier noch einen ollen Taschenrechner, den ich nicht verschrotten kann.......

Peg
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#72

Beitrag von Pegasus »

Wer keine Arbeit hat, macht sich welche: wollen die mich veräppeln?

Ich habe am 1.Juli erneut einen Antrag (mit Zeugen.. logo) abgegeben.
Alle erforderlichen Unterlegen anbei.

Zitiere mal mein Anschreiben:
[...]
Ich habe die Anlage EKS nach besten Wissen und Gewissen ausgefüllt. Die Preise im Schrotthandel sind Tagespreise. Sie können sich innerhalb eines Tages mehrfach ändern. So ist es äußerst schwierig eine Selbsteinschätzung über einen Zeitraum von 6 Monaten zu geben, wenn nicht unmöglich.

Beachten Sie, dass ich die reinen Kraftstoffkosten unter Punkt 5a (lfd. Betriebskosten erfasst habe. Andere Fahrzeugkosten wie z.B. Tachoscheiben, LKW-Wäsche etc.erfasse ich unter der Position "Kraftfahrzeugkosten - betrieb. KFZ". Diese Regelung wird es Ihnen erleichtern, die endgültige EKS zu verifizieren.


Ich bitte ausdrücklich um zeitnahe Bearbeitung meines Antrages, da ich sonst nicht in der Lage bin, die anfallenden Kosten zu Monatsanfang zu begleichen. Der Vermieter war beim letzten Mal bereits sehr ungehalten. Desweiteren werde ich Probleme mit einer Sparkasse haben, sollte ich nicht rechtzeitig das Konto aufstocken.

Sollten Sie also noch eitere Belege oder Ähnliches für die Bearbeitung meines Antrages benötigen, bitte ich um zügige Mitteilung.

Die endgültige EKS für den Bewilligunsgzeitraum von 01.02.009 - 31.07.09 werde ich Ihnen fristgerecht zukommen lassen. [...]

Heute kam die Aufforderung zur Mitwirkungspflicht nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
[...] Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht bitte ich Sie bis spätestens 01.09.2009 folgende Unterlagen bwz. Nachweise vorzulegen:

Endgültige EKS für den Zeitraum 01.02.2009 - 31.07.2009
[...]
Nun frage ich mich, ob die meinen Antrag erst bearbeiten, wenn die endgültige EKS vorliegt. Dürfen die das oder deute ich mal wieder etwas falsches aus deren Schreiben?

Peg
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#73

Beitrag von Günter »

Ich würde ganz freundlich und höflich auf die RZ11.40 der Weisnungen zum §11 SGB II hinweisen
(3) Weist der Hilfebedürftige sein Einkommen innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligugszeitraums nicht nach, kann dasEinkommen im Bewilligungszeitraum für die abschließende Entscheidung geschätzt werden. An Hand der Schätzung ist eine abschließende Entschiedung möglich.

Der Hilfebedürftige ist über diese Regelung, insbesondere über die2-Monatsfrist zu belehren. Aus Vereinfachungsgründen sollte vor einer Schätzung des Einkommens eine erneute Anhörung erfolgen.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#74

Beitrag von Pegasus »

Günter ich verstehe Deine Antwort nicht recht... sorry.

Peg
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kleinchaos
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#75

Beitrag von kleinchaos »

Du hast bis 30.09. Zeit für die endgültigen Zahlen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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