Ich bin mir nur nicht sicher, ob die meinen Antrag erst bearbeiten wollen, bis sie die endgültige EKS vorliegen haben. Wenn ja, dann könnte ich mir doch auf das hier berufen?
Feststellung des voraussichtlichen Einkommens (11.38)
Die Angaben des Antragstellers über das voraussichtliche Einkommen sind soweit wie möglich zu plausibilisieren. Mögliche Unterlagen, die zu Glaubhaftmachung des Einkommens herangezogen werden können, sind:
° Berechnung des Einkommens im Rahmen der Arbeitslosengeld II-Berechnung für den vorangegangenen Bewilligungszeitraum.
° Nachweise über Einnahmen und Aushaben der vorangegangenen 6 Monate
° Einnahme-/Überschuss-Rechnung für das vorangegangene Kalenderjahr
° Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen.