Antrag auf Weiterbewilligung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Pegasus
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#76

Beitrag von Pegasus »

Ach so... jep ich weiß, wie lange ich die endgültige EKS "hinauszögern" kann. :mrgreen:

Ich bin mir nur nicht sicher, ob die meinen Antrag erst bearbeiten wollen, bis sie die endgültige EKS vorliegen haben. Wenn ja, dann könnte ich mir doch auf das hier berufen?
Feststellung des voraussichtlichen Einkommens (11.38)

Die Angaben des Antragstellers über das voraussichtliche Einkommen sind soweit wie möglich zu plausibilisieren. Mögliche Unterlagen, die zu Glaubhaftmachung des Einkommens herangezogen werden können, sind:

° Berechnung des Einkommens im Rahmen der Arbeitslosengeld II-Berechnung für den vorangegangenen Bewilligungszeitraum.

° Nachweise über Einnahmen und Aushaben der vorangegangenen 6 Monate

° Einnahme-/Überschuss-Rechnung für das vorangegangene Kalenderjahr

° Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen.
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Günter
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#77

Beitrag von Günter »

Die haben den Antrag unverzüglich zu bearbeiten. Der Weiterbewilligungsantrag bezieht sich auf die Bedürftigkeit des neuen BWZ die abschließende EKS bezieht sich auf die Bedürftigkeit im alten BWZ.

Das eine hat nix mit dem anderen zu tun.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#78

Beitrag von Pegasus »

Danke für eure Antworten.
Peg
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Pegasus
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#79

Beitrag von Pegasus »

Moin moin in die Runde,

da schaut ich heute zögerlich von oben in den Briefkasten und sehe einen hässlich Umschlag. Klar Behörden-Farbe. Wieder von der ARGE. Nehme ihn und den Rest, welcher wie jeden Samstag aus reiner Werbung besteht, raus. Lege den Brief erstmal zur Seite. Bloß nicht vorm Essen öffnen.....

Na ja und eben habe ich nachgeschaut.... ich fass es nicht. Diesmal hat sich die SB wirklich große Mühe gegeben: es ist der Bewilligungsbescheid bis zum 31.01.2010. Ganze 7 Tage brauchte sie, um den zu bearbeiten. Na bitte - es geht doch, das mit der zeitnahen Bearbeitung :mrgreen:

Habe hart an der vorläufigen EKS gearbeitet:
Netto-Erwerbseinkommen monatlich= 0,00 €
abzüglich Freibetrag= 100,00 €
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen= - 100,00 €
Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen= 0,00 €



Peg
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Günter
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#80

Beitrag von Günter »

Peg hat geschrieben:zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen= - 100,00 €

:kopfkratz:

Das würde bedeuten du erhältst Regelsatz (90 % von 359 € )+ 100 € = 424 €. :gunni:
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kleinchaos
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#81

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Peg,
Glückwunsch dass es so fix ging
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Katharina2006
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#82

Beitrag von Katharina2006 »

Günter hat geschrieben:
Peg hat geschrieben:zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen= - 100,00 €

:kopfkratz:

Das würde bedeuten du erhältst Regelsatz (90 % von 359 € )+ 100 € = 424 €. :gunni:
:Kathi: wo haste den Paragraphen denn gefunden? :Kathi:
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aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
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Günter
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#83

Beitrag von Günter »

Die 90 % des Regelsatzes sind das soziokulturelle Existenzminimum. Wenn vom Einkommen 0 100 € Freibetrag abgesetzt werden, dann müssen die wieder aufgestockt werden. Ist doch logo.

Sonst ist das soziokulturelle Existenzminimum unterschritten und das ist ein Anordnungsgrund für eine eA beim SG. :gunni:

Das Ganze ist natürlich Quatsch, weil im §11 bzw in der AlgII-V steht dass Verluste nicht ausgeglichen werden. Die Freibeträge sind ja Aufwendungen zur Erzielung des Einkommens, und damit Verluste.
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Katharina2006
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#84

Beitrag von Katharina2006 »

:Kathi: wie war das noch - im Hilfeforum wird net geschreddert? :angst:
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#85

Beitrag von Günter »

Ich habe nicht geschreddert, sondern auch für dich verständlich erklärt, warum die 100 € Freibetrag in dem Bescheid sinnlos sind.

Fein säuberlich mit §§§.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#86

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben:Ich habe nicht geschreddert, sondern auch für dich verständlich erklärt, warum die 100 € Freibetrag in dem Bescheid sinnlos sind.

Fein säuberlich mit §§§.
Ganz sinnlos sind die € 100 hier nicht, immerhin erklärt ARGE ja damit schon mal ganz eindeutig, dass Peg nach ihrer Meinung durchaus erwerbstätig ist, auch wenn dabei derzeit keine Gewinn rauskommen. Damit hat man dann doch schon mal Argumente in der Hand, falls ARGE auf irgendwelche sonderbaren Ideen (EAO etc. etc.) kommt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#87

Beitrag von Pegasus »

.... die 100 € Freibetrag in dem Bescheid sinnlos sind.
Ich habe mich auch schon gefragt, welchen Sinn es hat.

Meine Zahlen aus der EKS - 6 Monate
Einnahmen: 4.400.- | Ausgaben: 3.930,40 | Gewinn: 469,60 : 6 Monate= 78,27 €

Ist ja nicht viel, was unterm Strich übrig bleibt.

Berechnung der Leistungen
PEG= 323,-
Männe= 323,- + MEB 35,79 = 358,79

Unterkunft + Heizung: 364,79
Gesamt: 1.046,58

Danke Koelsch für Deinen Hinweis. Kann ich eventuell bei der nächsten Einladung gebrauchen. Früher habe ich immer gesagt: "nichts ist so alt, wie der PC von morgen". Heute sage ich: nichts ist so unbeständig wie der Schrottpreis.


Ha und ich höre gerade Nachrichten: ES GEHT WIEDER BERGAUF. Na wie schön. Nur für wen geht es wieder bergauf?


Peg
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Re: Antrag auf Weiterbewilligung

#88

Beitrag von lena82 »

Also ich hab da mal eine Frage Peg, wenn du NULL Euro Einkommen hast, wieso bist du dann überhaupt Selbstständig? Ich habe schon nicht viel Einkommen, aber null ist für mich irgendwie nicht nachvollziehbar. Auch nicht wie die ARGE sowas anerkennen kann, denn irgendwie ist das doch ein Ding der unmöglichkeit. Seien wir ehrlich, ohne ARGE würde man ein solches 'Geschäft' doch längst aufgegeben haben oder?
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