Verlinken zu Bilder und Traffic-Klau

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Emmaly
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Verlinken zu Bilder und Traffic-Klau

#1

Beitrag von Emmaly »

Hier noch einmal der Hinweis, die Bedingungen auf der Seite, die die Bilder zur Verfügung stellt genau zu lesen.
Normal ist es, dass Bilder den Urheberrecht unterliegen.
Wenn Bilder genutzt werden dürfen, aber die Verlinkung nicht erlaubt ist, dann sollte das Bild auf eigenen Rechner gespeichert werden und anschließend bei einen Bilderhoster wieder hoch geladen und davon verlinkt. Auch hier die Nutzerbedingungen beachten.

Wird die Verlinkung nicht erlaubt, so sollte sich daran gehalten werden. Es geht um Traffic-Klau.

Zum Traffic-Klau wurde auf dieser Seite:
http://www.trafficklau.de/trafficklau.html
alles gut dargestellt.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Emmaly
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Re: Verlinken zu Bilder und Traffic-Klau

#2

Beitrag von Emmaly »

Zum Urheberrecht gibt es ein wichtiges Urteil:
viewtopic.php?p=65795#p65795
Zuletzt geändert von Wampe am Sa 25. Apr 2020, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link aktualisiert
LG Emmaly
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