Alg und eigenes Einkommen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
Emma9804
Benutzer
Beiträge: 33
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:01

Alg und eigenes Einkommen

#1

Beitrag von Emma9804 »

Guten morgen,

ich frag mal wieder für eine andere Frau (schade eigentlich das sich die Leute nie selbst hier melden)

Die Frau ist alleinerziehend und die Elternzeit endete am 27.11.08. Sie ist Alg2 Empfängerin und hat ihr erstes Gehalt Anfang Dezember bekommen, für drei Tage, unter 100€, da ist die Sache klar ihr wird nix vom ALG2 abgezogen. Ihr erstes "richtiges" Gehalt hätte sie eigentlich am 27.12. bekommen sollen, da kam aber nix, vermutlich wg. der Feiertage etc. Heute ist nun schon der 3. Januar und noch kein Gehalt da, dafür war am 30.12. ihr ALG2 auf dem Konto. Da sie ja nun im Dezember nichts verdient hat (ausser den Kleinbetrag am Anfang) wird sie doch auch nichts zurückzahlen müssen, oder?
Das heißt, eigentlich war es ein großes Glück das ihr Gehalt verspätet kommt, oder hab ich da nen Denkfehler?
LG Nicole
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Alg und eigenes Einkommen

#2

Beitrag von Günter »

Du hast das Zuflussprinzip kapiert. Im Dezember war der Geldeingang aus Erwerbseinkommen kleiner als der Grundfreibetrag, keine Abzüge. Im Januar werden vermutlich 2 Gehälter fließen. Jetzt die Frage fällt sie mit ihrem Einkommen im Normalfall aus dem ALG II? Dann isses Glück gehabt, wenn nicht, dann ist esventuell Geld verschenkt.

Frag mal bitte nach Brutto/Netto dann rechne ich es dir aus. Ach ja weißt ja die Warmmiete, oder sag mir den Gesamtbedarf der BG. Alleinerziehend heißt Anrechnung der Freibeträge bis 1.500 € Brutto.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Emma9804
Benutzer
Beiträge: 33
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:01

Re: Alg und eigenes Einkommen

#3

Beitrag von Emma9804 »

Ich vermute sie wird aus dem Bezug fallen, da sie Wohngeld und den KiZ beantragen wird, allerdings ist es beim KiZ sehr kanpp, weil der Vater ja ab und an mal Unterhalt zahlt.
Das genaue Gehalt kennt sie nicht, bleibt nur abzuwarten was die Abrechnung sagt.

Normalerweise zahlt die Firma wohl zweimal im Monat aus, am 10ten und am 27ten. Kann aber sein das sich das in den drei Jahren Elternzeit verändert hat und sie nur noch zum 10ten zahlen, das wäre ziemlich gut für sie.

Alles andere erfrage ich mal.

Danke LG Nicole
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Alg und eigenes Einkommen

#4

Beitrag von Günter »

Ob die das Gehalt einmal, oder in 30 Tagesraten zahhlen ist völlig schnurz, es zählt der Monatszufluss.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Emma9804
Benutzer
Beiträge: 33
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:01

Re: Alg und eigenes Einkommen

#5

Beitrag von Emma9804 »

So, nun gehts los. Gestern bekam sie den Bescheid, das sie überzahlt worden wäre im Zeitraum 01.12.-31.12

In dieser Zeit hat sie lediglich 100€ verdient, das Geld kam am 10.12. Das nächste Gehalt kam am 14.01.
Also müssen wir einen Widerspruch schreiben, das hab ich noch nie gemacht, sie auch nicht, sie würde einfach überweisen (hahaha wovon denn?)
Wohin wird der geschickt? Was muiß da rein?


Dann nochmal zu den Fahrkarten: Sie wollte einen Fahrkostenzuschuß, irgendwas beantragen, die SB hat auch alle ihre Fahrkarten eingesammelt und kopiert aber es passiert nichts. Im Bescheid steht, das die Fahrtkosten mit der Einkommenbereinigung berücksichtigt sind. Warum kopiert sie dann alle Karten?
LG Nicole
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Alg und eigenes Einkommen

#6

Beitrag von Emmaly »

Hallo,

der Widerspruch wird an die Adresse, die im Rechtsbehelf genannt wurde gesandt.

Ich würde einfach schreiben:
Widerspruch gegen den Bescheid vom ...

Sehr geehrte DuH[ (oder Name der Verantwortlichen für den Schriebs),

ich widerspreche o.g. Bescheid.
Es ist keine Überzahlung eingetreten, da im Dezember 100 € aus Erwerbseinkommen zugeflossen sind. Da der Zufluss zählt sind die 100 € als Grundfreibetrag nicht zu berücksichtigen.

MfG
Es geht auch ganz ohne Begründung, da der Bescheid von jemand anderen geprüft werden muss.

Frage, ist es ein Bescheid und eine Rückforderung oder eine Anhörung. Eine Anhörung ist nicht widerspruchsfähig.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Emma9804
Benutzer
Beiträge: 33
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:01

Re: Alg und eigenes Einkommen

#7

Beitrag von Emma9804 »

Es ist eine Rückforderung und zeitgleich kam der neue Bescheid an, keine Anhörung.
Super, dann schreibe ich das mal vor, dann brauch sie es nur noch unterschreiben und hinbringen.
Bin ja mal gespannt. LG Nicole
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Alg und eigenes Einkommen

#8

Beitrag von Emmaly »

Wichtig ist, die dürfen nicht verrechnen.
Sollten sie das dann doch machen, wäre der Gang zum Sozialgericht notwendig.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Emma9804
Benutzer
Beiträge: 33
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:01

Re: Alg und eigenes Einkommen

#9

Beitrag von Emma9804 »

Das hab ich ihr auch schon erklärt.

Sag mal was ist mit der Kaution? Die hat sie als Darlehen von der Arge bekommen. Sollte monatl. mit 35€ abgezahlt werden. Sie überweist allerdings nichts und im Bescheid ist nicht zu erkennen das das automatisch abgezogen wird. Die Arge hätte sich doch aber längst gemeldet wenn sie mit Zahlungen überfällig wäre.
Hmm, mal gucken.

Und noch was, was mich ärgert, warum verlangt die GEZ das man die Originale schickt?
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Alg und eigenes Einkommen

#10

Beitrag von Emmaly »

Keine Originale schicken!
Beglaubigte Kopien reichen. Besser ist ein Vordruck, der mit den Datenschutzbeauftragen abgestimmt wurde.
Probiert es damit:
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/de ... gemein_lda
Bei uns klappt es ohne Probleme. Die ARGE wird erst einmal gucken, aber das sollte kein Problem sein. Der Befreiungsantrag muss gleichzeitig vorgelegt werden, denn da muss die ARGE die Unterschrift rein setzen, wegen Original lag vor.

Vielleicht drängt die ARGE nicht, weil sie wissen, dass es rechtswidrig ist, die Kaution während des Leistungsbezuges zu fordern.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Emma9804
Benutzer
Beiträge: 33
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:01

Re: Alg und eigenes Einkommen

#11

Beitrag von Emma9804 »

Das war auch meine Idee, das es rechtswidrig ist, aber so gut kenne ich mich nicht aus.
Sie hat jetzt Originale geschickt, sollte schonmal vorab überweisen, davon konnte ich sie aber abhalten. Ist die GEZ auch son S... laden?
LG Nicole
salty
Benutzer
Beiträge: 216
Registriert: Di 30. Dez 2008, 16:50
Wohnort: Niedersachsen

Re: Alg und eigenes Einkommen

#12

Beitrag von salty »

ich habe beim letzten Befreiungsantrag an die GEZ eine einfache Kopie mitgesandt..und siehe da.....es hat genügt
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
www.mamisonline.de
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Alg und eigenes Einkommen

#13

Beitrag von Emmaly »

@ Nicole,
vielleicht kannst du ihr ja beibringen, dass man NIE Originale verschickt, es sei denn sie sind für jemand bestimmt. Dann macht man sich aber auch eine Kopie für sich.
Falls das Original verschwinden sollte, bei der GEZ ist das auch möglich, kann sie sich einen Zweidruck bei der ARGE holen.

Während des Leistungsbezuges ist das Kautionsdarlehen nur zurückzuzahlen, wenn man auszieht. Sonst nicht. Ist schon mehrfach beim Gerichten entschieden.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Emma9804
Benutzer
Beiträge: 33
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:01

Re: Alg und eigenes Einkommen

#14

Beitrag von Emma9804 »

So, der Widerspruch ist eingegangen, die Dame war wohl sehr angepisst verlangt jetzt von meiner Nachbarin die Kontoauszüge für Dezember und Januar. Warum Januar? Es geht ja um die Überzahlung im Dezember. Sollen wir die mitschicken oder nicht?
LG Nicole
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89534
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Alg und eigenes Einkommen

#15

Beitrag von Koelsch »

Da die ARGE ja leider das Recht hat, die Kontoauszüge einzusehen, würde ich hier kein zusätzliches Problem aufbauen, also ruhig vorlegen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Emma9804
Benutzer
Beiträge: 33
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:01

Re: Alg und eigenes Einkommen

#16

Beitrag von Emma9804 »

Okay, dann muß sie die auch rüberschicken, ist ja auch nicht schlimm. Gehalt hat sie ja erst am 14.01. erhalten.
Danke schön.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“