@ Salty,
der Unterhaltsvorschuss ist für Alleinerziehende gedacht und so steht es auch im Gesetz. Und bei manchen Jugendämtern wird der Begriff "Alleinerziehend" sehr eng genommen. Da ist man schon beim Zusammenzug nicht mehr Alleinerziehend.
Das alles ändert sich dann, wenn es für ALLE das bedingungslose Grundeinkommen gibt. Dann gibt es auch für Kinder ein Grundeinkommen und für alle gleich, egal wo sie leben.
Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Vom kindsvater ist nix zu holen und unterhaltsvorschuss ist ausgelaufen muss ne neue rechnung her er verdient 1000 netto die 1300 war wegen weihnachten