Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Emmaly
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Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
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Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?

#26

Beitrag von Emmaly »

@ Salty,
der Unterhaltsvorschuss ist für Alleinerziehende gedacht und so steht es auch im Gesetz. Und bei manchen Jugendämtern wird der Begriff "Alleinerziehend" sehr eng genommen. Da ist man schon beim Zusammenzug nicht mehr Alleinerziehend.

Das alles ändert sich dann, wenn es für ALLE das bedingungslose Grundeinkommen gibt. Dann gibt es auch für Kinder ein Grundeinkommen und für alle gleich, egal wo sie leben.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
mydear
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Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?

#27

Beitrag von mydear »

Vom kindsvater ist nix zu holen und unterhaltsvorschuss ist ausgelaufen muss ne neue rechnung her er verdient 1000 netto die 1300 war wegen weihnachten
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